Zum Inhalt springen

JDHarris

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    10.619
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von JDHarris

  1. Nee ganz im Gegenteil. Von den US Präzisionsbomardements kriegen viele garnichts mit. Zur Erinnerung: Im Irak Krieg wurde von den US Luftschlägen kaum etwas an Infrastruktur im Land zerstört. Die Russen haben dagegen in kürzester Zeit ganze Landstriche dem Erdboden gleichgemacht und damit ja auch die beispiellose Flüchtlingswelle ausgelöst.
  2. Auch bei den Handfeuerwaffen scheint das wieder im kommen zu sein. Bei den arabischen Milizen wird die verheerende Waffenwirkung der AK47 sehr geschätzt;-)
  3. Doch, bei den Bombardements in Syrien zum Beispiel. Die Russen werfen da fast nur noch schwere 5 Tonnen Bomben und ihre thermobarischen Waffen ab. Damit haben sie nicht nur unter der Zivilbevölkerung Angst und Schrecken verbreitet, sondern auch bei ihren militäischen Gegnern. Offenbar waren die damit sehr erfolgreich, während die US amerikanischen Präzisionsbombardements regelmässig kaum zu Kenntnis genommen werden. Gehört aber hier nicht hin.
  4. Im militärischen Bereich ist in den vergangenen 2 Jahren jedenfalls eine Rückentwicklung von Präzisionswaffen mit kleineren Sprengköpfen hin zu Waffen mit eher "furchteinflössender Waffenwirkung" zu beobachten. Offenbar wird dem Abschreckungseffekt grösserer Caliber wieder mehr Bedeutung zugemessen. Wenn man sich zum Beispiel mal die Spezialeinheiten im militärischen Tarnlook ansieht, scheint Abschreckung auch bei der Polizei zunehmend mehr an Bedeutung zu bekommen.
  5. Auf jeden Fall! Ich hab mich da auch gefragt, warum da keiner mal vorab unter das hochfahrende Rollo geguckt hat
  6. Wir brauchen uns glaube ich nicht darüber zu streiten, dass auch eine einzelne 22er bei entsprechender Trefferlage sofort töten bzw handlungsunfähig machen kann. Bis 2002 ist man ja sogar bei den Militärs davon ausgegangen, das eine leichte Infantriewaffe wie das G36 und das US M4 in ihren ersten Versionen für die meisten Aufgaben völlig ausreichend sei. Bis dann die Schlachten in Afghanistan (Tora Bora uvm) und die vielen anderen Einsätze gezeigt haben, das diese Waffen gegen einen auf äusserste fanatisierten und lebensmüden Gegner nur unzureichend sind. Viele der Waffen wurden inzwischen so umgerüstet, damit sie auch längere Feuerstösse und stundenlange Schiessereien aushalten können. Die Polizeiensätze gegen Islamisten in Frankreich und in Belgien waren die schwersten schiessereien ausserhalb kriegerischer Situationen seit dem 2. Weltkrieg. Fragt mal bei den dort beteiligten Spezialeinheiten, was die dort für Erfahrungen gemacht haben. Wir leben jetzt in einer völlig neuen Zeit, in der die Übergänge zwischen polzeilichen und militärischen Mitteln fliessend sein werden.
  7. Bei dem Paris Attentäter im Supermarkt waren die Polizisten mit ihren Glocks auf jeden Fall "unterbewaffnet". Der hatte es noch geschafft bis zum Eingang auf die Beamten zu zu stürmen...hätte der ne Sprengstoffweste gezündet, wären die alle tot. Wir haben halt jetzt auch ne völlig neue Situation mit den islamistischen Selbstmordattentätern und Amokläufern. Diese Leute sind bereit, ihr Leben wegzuwerfen!
  8. Das Abschreckungspotenzial ist bei Serienfeuer ganz sicher grösser. Eiine Salve würde bei einer Aufruhrsituationen sicher mehr Aufmerksamkeit erregen, als ein einzelner Warnschuss. Es soll ja Leute geben, die alles unterhalb einer AK47 ohnehin nicht mehr ernst nehmen;-) In engen Räumen, wenn nur wenige Meter zwischen zum Angreifer vorhanden sind, oder dieser eine Körperpanzerung trägt, können viele Treffer auch schnellere Wirkung erzielen (vgl Schrotflinte) Es könnte also schon Sinn machen.
  9. Da praktisch heute nur noch Akademiker in den Polizeidienst eingestellt werden, kann man davon ausgehen, dass die ein nicht allzu "dickes Fell" für ihren Beruf mitbringen werden. Jedenfalls nicht für die Strasse. "Angsthasen" werden dann natürlich auch immer nach dem absolut vollumfänglichen Rundumschutz rufen...und nach möglichst vielen allgemein Verboten. Ist halt wie im Flugzeug, wo man nichtmal mehr ne Nagelschere mitnehmen darf.
  10. Wenn man einmal mit der "political correctess" anfängt, dann wird man diesen Geist auch nicht mehr los. Der Weg muss dann immer weiter gegangen werden, bis nicht das geringste Missverständnis mehr entstehen kann.
  11. Ja...nur wenn ihr Pech habt, werden die Terroristen jetzt mit Spielzeugpistolen posieren und euch damit ganz schön auf Trapp halten. Die lachen sich jetzt schon nach jeder Grossrazzia darüber schlapp, dass der ganze Aufwand immer öfter ins leere läuft. Wieviele Razzien mit hunderten Beamten hatte es die letzte Zeit allein im Rocker Millieue gegeben...ohne eine einzige Festnahme oder Verurteilung....aber Polizisten mit Millionen neuer Überstunden. Diesen Kampf wird man schon allein aufgrund der Masse verlieren. Edit:Die Islamisten übernehmen jetzt auch die Taktiken der Linken aus den 70ern, die ja auch mit der Polizei spielchen gemacht haben, um sie vor allen Dingen der Lächerlichkeit preis zu geben.
  12. Fairer Weise möchte ich der Polizei ja auch nicht den Weg verbauen, dass sie durch solche Zufälle auch mal einen Serienkiller fasst.
  13. Nehmen wir den ganzen Fall einfach mal auseinander. (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) 1. Wir haben einen Bürger, der ein Foto von sich öffentlich ins Netz gestellt hat, dass auf den ersten Blick völlig normal erscheint. Es gibt keine Drohungen, keine Suizidankündigung, kein Drogendealer oder sonstigen kriminellen Zusammenhang....alles völlig normal. Im Hintergrund liegt jedoch ein Gegenstand, der etwas ungewöhnlich für so ein Bild erscheint. Alles OK 2. Einem User, der das Bild sieht, kommt der Gegenstand im Hintergrund ungewöhnlich vor und er meldet es der Polizei. (Vielleicht war auch etwas Misstrauen oder Ärger über den als linken Politiker bekannten Einsteller mit dabei?) Egal, alles soweit ok 3. Die Polizei nimmt die Anzeige des "besorgten Bürgers" auf und leitet sie an das zuständige Fachkommissariat weiter. Das Fachkommissariat kommt ebenfalls zu dem Ergebniss, dass das Bild ungewöhnlich ist und der Gegenstand im Hintergrund tatsächlich eine scharfe Waffe sein könnte. Die Person ist durch sein Facebookprofil namentlich bekannt, oder es wurde beim Provider die IP angefragt. Es wird eine Anfrage im Waffenregister gemacht, die negativ ausfällt - der Mann ist nicht als LWB Registriert. Soweit alles ok - nun könnte dieses Fachkommissariat weiterere VorErmittlungen anstellen lassen (z.b. Abfragen ans LKA, ob die Person schonmal mit dem WaffG in Konflikt kam, oder was sonst noch über die Person bekannt ist...etc. Es könnten bei Bedarf auch verdeckte Massnahmen, Zeugenbefragungen oder andere Mittel eingesetzt werden, die weitere Erkenntnisse bringen. Im einfachsten Falle, könnten Polizeibeamte einfach zum Haus des Mannes fahren und ihn selbst direkt auf das Bild ansprechen. Ob und was für weitere Vorermittlungen eingeleitet wurden, ist nicht bekannt. keine Ahnung, ob ok 4. Nach Abschluss der Vorermittlungen wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben, mit der Bitte um Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses. Die Staatsanwaltschaft prüft erneut, ob die bisher vorgelegten Beweise ausreichend sind: um entweder sofort Anklage zu erheben, das Verfahren einzustellen oder weitere Ermittlungen einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft sah hier jedenfalls weiteren Ermittlungsbedarf und beantragt beim Untersuchungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss. soweit ok 5. Ein Ermittlungsrichter prüft nun, ob die bisher vorgelegten Beweise ausreichend sind, einen Eingriff in Art13 GG zu rechtfertigen und ob die Massnahme geeignet ist, die weiteren Ermittlungen zum Ziel zu führen. Keine Ahnung ob noch ok (Ob nur das Foto allein vorgelegt wurde, oder dem Richter weitere Indizien bekannt waren, ist nicht bekannt). Falls dem Richter nur das Foto bekannt war und keine weiteren Indizien auf eine Straftat hindeuteten, hätte hier meiner Meinung nach das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung vorrang haben müsssen. Auch war nicht gewiss, dass eine Durchsuchung der Wohnung tatsächlich zum Ziel führen würden. Sieht halt alles nach "schnell, schnell" aus. Der Ermittlungsrichter scheint hier nicht wirklich der Aufgabe nachgekommen zu sein, eine abwägende Kontrollinstanz zwischen Polizei und Justiz zu sein. 6. Beamte gehen mit dem Durchsuchungsbeschluss zur Wohnung des Betreffenden und...(wir wissen jetzt nicht genau, was dort alles gemacht wurde)...finden jedenfalls heraus, dass alles ganz harmlos war und es sich um ein Spielzeug handelte. 7. Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt (ein Eintrag im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister bleibt mind 2 Jahre bestehen) -------------------------------------------------------------------------------- Vom Ablauf her aber grundsätzlich soweit alles in Ordnung. (meine Privatmeinung)
  14. Ok, dann weiss man ja, wer eine Erlaubnis dafür hat. Genauso wie man bei scharfen Waffen ins Waffenregister schauen kann. Hier war aber nicht erkennbar, ob die Waffe scharf ist. Man hätte auf dem Foto zumindest ne scharfe Mündung oder die Patronenkammer sehen müssen, um das beurteilen zu können. Da sie nicht von freien Waffen oder Spielzeugen zu unterscheiden war, und auch kein sonstiger besonderer Grund für ein handeln vorlag (Drohung etc) , hätte hier zunächst die Unschuldsvermutung gelten müssen.
  15. Das Beispiel mit der Hanfpflanze ist hier ungeeignet, weil der Anbau von Hanfpflanzen eben generell verboten ist. Waffen dagegen sind ja nicht generell verboten, sondern sie unterliegen entweder der Erlaubis oder es sind wie hier frei verkäufliche Waffen, die eben nur so aussehen. Man hat hier also einen Altagsgegenstand, der in Millionen Haushalten vorhanden ist. Deshalb hätten hier für einen Durchsuchungsbeschluss noch weitere Indizien oder Aussagen vorgelegt werden müssen.
  16. Die entscheidenden Fehler werden ja nicht wirklich von den einzelnen Menschen begangen (überall da, wo Menschen arbeiten, werden auch immer Fehler gemacht), sondern es fehlt Behörden oft an einer selbstkritischen Fehlerbehebungskultur. Jede grössere Firma hat eine "Qualitätssicherung" in seinem Haus, weil sie ein Interesse daran hat, den Namen, das Produkt und generell seinen Ruf am Markt aufrecht zu erhalten. Behörden brauchen keinen Ruf aufrecht zu erhalten, sie müssen in erster Linie von oben vorgelegte Gesetze durchsetzen. Die Politik ist allerdings selbst nicht so naiv, zu glauben, dass sie das, was sie beschliesst, in jedem Fall immer 1:1 durchgesetzt bekommt. Vieles ist auch nur darauf ausgelgt, den schönen Schein und das System an sich aufrecht zu erhalten und dem Bürger zu sugerieren "wir sind da und wir haben euch im Blick". Machen wir uns da nichts vor: Die Amerikaner wussten vor 300 Jahren genau, warum sie Europa verlassen hatten. Die Obrigkeitsstaatlichen Strukturen, die Eliten usw sitzen hier einfach zu fest im Sattel, als das sich das in den nächsten 100 + x Jahren nochmal ändern wird. Daran haben leider auch 2 Weltkriege und die zum Teill vollständige Zerstörung von Nationen nicht viel geändert (Scheixxe schwimmt eben immer oben, auch wenn man es schafft, sie mal für ein paar Minuten runter zu drücken). Das ganze wird sich wenn dann nur sehr sehr langsam ändern, und zwar dann, wenn sich Genrationen verändert haben und einen neuen Blick auf die Dinge werfen.
  17. Ist auf jeden Fall schonmal erfreulich zu hören, dass sich das bei der Datenerfassung "verbessert" hat. Das mit der Arbeitsüberlastung ist auch nachvollziehbar, insb. wenn davon ausgegangen wird, dass eine Durchsuchung das Ermittlungsverfahren erheblich verkürzen wird (also schnell klarheit geschaffen wird). Ich gehe mal davon aus, dass es allein vom beträchtlichen Arbeitsaufwand her nicht zu "millionenfachen Verfahren" gegen sämtliche Spielzeugwaffenbesitzer kommen wird;-) Ist halt auch eigentlich wieder nur deshalb alles ärgerlich, weil die Polizei in dieser Zeit wieder mit ihren Recourcen bei Bekämpfung tatsächlicher Kriminalität unnötig gebunden wird.
  18. Das ein DB auch der Entlastung dienen kann, ist mir auch bewusst...wenn sich der Beschluss sich auf die in Augenscheinnahme eines bestimmten "corpus delicti" beschränkt und das auch so im Beschluss drin steht. Ansonsten bleibt trotzdem der Registereintrag und die Frage, ob dieser Entlastungsgrund sich dann auch darin wiederfindet?
  19. Deshalb habe ich ja auch oben von einem Systemfehler gesprochen. Der IST Zustand entschpricht nicht dem SOLLTE Zustand.
  20. Eingriff in Artikel 13 GG
  21. Hier liegt auch wieder ein grundlegender Fehler im System. Denn die StpO in Deutschland wurde nach dem systematischen Missbrauch des Justizsystem durch die Nazis und die Kommunisten in der DDR so umgebaut, dass nicht der Bürger permanent seine Unschuld und rechtstreue gegenüber dem Staat zu beweisen hat, sondern umgekehrt, der Staat muss dem Bürger ein Fehlverhalten (eindeutig) nachweisen. Insb. dann wenn es um Eingriffe in Grundrechte geht. Im Falle dieses unklaren Fotos hätte man also zunächst mal davon ausgehen müssen, dass sich ein ansonsten unbescholtener Bürger rechtstreu verhalten hat und es für die "Waffe" im Hintergrund auch eine anderer Erklärung gibt. Selbst wenn darauf eindeutig eine scharfe Waffe zu sehen gewesen wäre...es hätte ja auch die legale Waffe eines befreundeten Jägers oder so sein können. Ohne weitere zusätzliche Hinweise, wäre eine solche Annahme also nicht gerechtfertigt. Der Blick ins Waffenregister allein war als solch zusätlicher Hinweis ungeeignet, da das Waffenregister nur einen Hinweis darauf gibt, wer legal eine Waffe angemeldet hat. Hier wurde vor allen Dingen dieser grundlegene Gedanke der Annahme der Rechtstreue ins Gegenteil verkehrt. Sowas wollte man in Deutschland in der StpO nicht wieder haben, denn sonst würden wir hier Zustände bekommen wie in Nord Korea, wo jeder Bürger, der sich nicht zweifelsfrei konform mit dem Regime verhält, sofort zum Ziel der Justiz und der Polizei werden kann. Deshalb war der richterliche Durchsuchungbeschluss (nicht die Ermittlungen ansich) an dieser Stelle nicht gerechtfertigt. (Vorausgesetzt der Annahme, dass dem Richter nicht doch weitere zusätzliche Hinweise vorgelegen haben)
  22. Auf jeden Fall! Die Dame bleibt aber im Gegensatz zu dem Foto- Anzeiger nicht ganz ohne eigenes Risiko.
  23. Ein grosses Problem bei der Polizei wie auch bei anderen Behörden ist die zunehmende Automatisierung. Ich hatte vor Jahren mal eine Steuerprüfung gehabt. Auf meine Frage an den Prüfer, warum er sich tagelang mit so einem kleinen Würstchen wie mir abgibt, sagte er: "Ich habe das garnicht zu entscheiden - das entscheidet die Software!" Hätte man wirklich was gegen echte Steuerhinterzieher unternehmen wollen, dann bräuchte man ihn nur einen halben Tag lang in der Dortmunder Nordstadt in einer Seitenstrasse nachsehen lassen wer dort alles so seine Porsche Cayenne parkt...und nebenbei Sozialhilfe abkassiert. Dann hätte er wohl an einem Nachmittag so ein paar Millionen für den Staat eintreiben können...naja Meine Prüfung war übrigens Ergebnislos:-)
  24. Naja, wenn ich das richtig sehe, wurde das Bild auf Facebook veröffentlicht und von einem dort regisrierten User angezeigt. Wo wäre das Problem gewesen, ihn auch auf Facebook mal auf die Waffe im Hintergrund anzusprechen? Klar...wenn er jetzt ein ganz böser Bube wäre (Drogendealer, Mafiosi oder ProfiKiller), dann würde er sich über so viel Naivität wohl ins Fäustchen lachen. Aber hier war es ja wohl offensichtlich, wen man da vor sich hat und man hätte gut nachvollziehen können, dass die Waffe im Hintergrund auch einen ganz harmlosen Grund haben kann. Ist halt wiedermal typische Panikschieberrei, dass man nichtmal nach den einfachsten Erklärungen sucht. Mir hätte als "Ermittlungsrichter" wohl vollkommen ausgereicht, wenn ich mir 2 Seiten seines Facebookacounts durchgelesen hätte...aber das wäre wohl zu einfach.
  25. Ja zum Beispiel...oder einfach nur mal gucken, wen man da überhaupt vor sich hat und ihn dann erstmal selbst befragen. Die Gefährderansprache gibt es ja schon seit langem, auch wenn diese für andere Zwecke vorgesehen ist. Hier sieht es ein bischen danach aus, als wenn überhaupt keine Vorermittlungen (ausgenommen der Blick ins Waffenregister) stattgefunden haben und man sofort mit dem Foto zur StA gegangen ist. Für eine so gravierende Massnahme, die in Art 13 der Grundrechte eingreift, sollte schon etwas mehr vorzuwerfen sein, als ein unscharfes Foto. Ok, Nachbarn befragen usw wäre hier auch etwas viel Aufwand, wenn man die ganze Sache auch einfacher aufklären kann (war ja hier kein Drogendealer oä). Edit2: Ich gehe auch davon aus, dass der Mann mit seinen Angaben zum "riesen Polizeieinsatz" übertrieben hat. Wahrscheinlich waren die 2 Beamten, 1 Azubi und der Zeuge mit einem eingeschränkten Durchsuchungsbeschluss bei ihm aufgetaucht, der unter dem Vorbehalt stand, dass die Massnahme abwendbar ist, wenn der besagte Gegenstand sofort herausgegeben wird.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.