JDHarris
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Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Die Herren der Lage können sich einfach nicht vorstellen, dass eine offenstehende Klinge schon "einsatzbereit" ist, während die Klinge eines Einhand/oder Klappmessers eben nicht nur aus, sondern auch mal schnell eingeklappt werden soll, um sich nicht zu verletzen wenn die Klinge grad nicht benötigt wird. Das muss einfach jegliche Vorstellungskraft sprengen;-) -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Nunja, der Sinn und Zweck eines Einhandmessers liegt ja gerade im schnellen Zugriff. Wenn ich "alle Zeit der Welt" hab, dann brauch ich sowas meist erst garnicht. Ich musste früher in unserem Lager oft Kartons und Paletten aufschneiden. Weil man da oft nur eine Hand frei hat, und eine ständig offene Klinge auch ein Verletzungsrisiko darstellt, war die schnelle einhändige Bedienung nicht nur praktisch, sondern auch Unfallverhütung. Natürlich geht es auch mit anderen Mitteln, aber dann eben nicht so praktisch und schnell. Ausserdem benutzt man das Messer ja auch nicht permanent, sondern bei besonderer Gelegenheit, wenn es eben gerade zweckmässig erscheint.( Auch ein Fallschirmspringer schneidet nicht ständig seine Leinen durch, sondern nur, wenn die Situation es erfordert) Das ist halt ein typisches Gesetz von Schreibtischbürokraten, die sich nie mit einer Realität ausserhalb ihrer Beamtenstube auseinandersetzen mussten. -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Ich hab meine Einhandmesser wegen der unklaren Rechtslage bereits vor Jahren verkauft. Auch wenn die Benutzung zu bestimmten Zwecken weiter erlaubt ist, so ist der Transport ohne entsprechendes Behältnis ja wie man sieht immer noch ne reine Interpretationsache des kontrolierenden Beamten. Und sich dagegen zu wehren lohnt sich meist eh nicht. Leider erwischt es nur die, die eigentlich nicht getroffen werden sollten...während die "Messer Kids" sich sowieso längst neue Lücken im Gesetz gesucht haben. -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Wie ich grade sehe ist der Online Clip garnicht vollständig. Im TV wurde eine andere Version des Clips gezeigt. Darin wurde der Besitzer des Messers auch nochmal auf der Polizeiwache darüber belehrt, dass es sich um einen in Deutschland "absolut verbotenen Gegenstand" handelt. Vielleicht hat jemand die Sendung mitgeschnitten? -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Der "Sinn und Zweck" des Gesetzes war ja ursprünglich auch mal ein anderer. -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Reagiert bitte auch mal darauf und schreibt Innenminister und TV Sender an! So eine offensichtliche Vorführung einer Falschanwendung dieses Gesetzes gibt es selten. ...und sichert euch den Clip -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Ärgerlich ist vor allen Dingen, dass der Polizeianwärter mit seiner Einschätzung schon ganz richtig lag, während die "Ausbilder" völlig daneben lagen. Peinlich! Werde den TV Beitrag mal dem Innenminister von NRW schicken mit Bitte um eine Stellungnahme. -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Naja, es gibt ja Ausnahmen: Das BKA sagt: https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html Unter anderem sind als Ausnahmen Sport und ein "allgemein anerkannter Zweck" aufgeführt. Der Mann gab an, das Messer zum Angeln (schneiden von Brotködern) zu verwenden. Auch bei verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wurde ausdrücklich betont, das man keine "normalen Tätigkeiten" dadurch einschränken wolle. Meiner Meinung nach war das also legal...wenn es nicht noch einen anderen (im TV Beitrag nicht erkennbaren Grund) gab -
In der Kabel1 Serie "Achtung Kontrolle" gab es einen Beitrag über das Führverbot von Einhandmesser. Kontrolliert wurde ein PKW aus den Niederlanden (wahrscheinlich Angler) wegen Verdacht auf Drogen. Drogen wurden zwar nicht gefunden, aber einer der kontrollierten Personen hatte ein sog Einhandmesser in seinem Angelrucksack im Kofferraum. Die Begründung des Mannes, das Messer zum zuschneiden von Brotködern zu benötigen, lies der Beamte nicht gelten. Aussage des Polizisten:"Der Besitz und das Führen seiein in Deutschland generell verboten!" "Ausgenommen Rettungssanitäter, Fallschirmspringer...etc". Der Besitzer musste eine Sicherheitsleistung von €100 hinterlegen, das Messer wurde beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Verst. gg d WaffG gefertigt. Hier der Filmbeitrag https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/2017209-erster-einsatz-fuer-polizeianwaerter-verdacht-auf-drogen-clip Mich würde hier mal die Meinung unserer Rechtsexperten interessieren...zumal das Messer offensichtlich garnicht geführt wurde, sondern verpackt in einer Tasche/Rucksack im Kofferraum war.
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Grade zufällig im TV gesehen. Ein Beitrag der Kabel1 Serie "Achtung Kontrolle" über das Führverbot von Einhandmesser. Kontrolliert wurde ein PKW aus den Niederlanden (wahrscheinlich Angler) wegen Verdacht auf Drogen. Drogen wurden nicht gefunden, aber einer der Angler hatte ein sog Einhandmesser in seinem Angelrucksack. Die Begründung des Anglers, das Messer zum zuschneiden von Brotködern zu benötigen, lies der Beamte nicht gelten. Aussage des Polizisten:"Der Besitz und das Führen seiein in Deutschland generell verboten!" "Ausgenommen Rettungssanitäter, Fallschirmspringer...etc wenn sie so ein Messer beruflich oder für den Notfall unbedingt benötigen". Der Besitzer musste eine Sicherheitsleistung von €100 hinterlegen, das Messer wurde beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Verst. gg d WaffG gefertigt. Tja, wie hatte man das Gesetz damals noch im Bundestag begründet? ("Wir wollen damit der Polizei nur eine Möglichkeit geben, kriminellen, meist jugendlichen Gewalttätern, ihre Waffen abnehmen zu können. Das Gesetz richte sich keinesfalls gegen unbescholtene Menschen, die damit beim Piknik ihre Brötchen schneiden...blabla" TV Serie "Achtung Kontrolle" https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle EDIT: Hier der Filmbeitrag https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/2017209-erster-einsatz-fuer-polizeianwaerter-verdacht-auf-drogen-clip Mich würde hier mal die Meinung unserer Rechtsexperten interessieren...zumal das Messer offensichtlich garnicht geführt wurde, sondern verpackt in einer Tasche/Rucksack im Kofferraum war.
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Ja, aber je mehr sich Leute in Rechtsfragen "auskennen" oder sich mit solchen Sachen beschäftigen müssen, umso höher wird auch die Bereitschaft gegen etwas zu klagen. insb. wenn genug Geld da ist. Akademiker gehören häufig zu der Gruppe, die sowetwas entspannt aus der Distanz "aussitzen" können.
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Für die Bestafung gibt es 3 Varianten: Variante 1 (Familienvater mit Vollzeitjob, Auto und kleinem Sparguthaben) Geldstrafe von 5000€ und lebenslangem Waffenverbot. Bei Nichtzahlung droht Einziehung des Sparguthaben und Entziehung aller vorhandener Fahrerlaubnisse. Variante 2 (Akademiker oder gut situierter Beamter aus Juristenfamilie) Klage bis vor oberstes Verwaltungsgericht oder vor EU Gericht für Menschenrechte mit erfolgreichem Freispruch oder Verfahrenseinstellung Variante 3 (Mittelloser Krimineller oder Zuwanderer mit Sozialhilfestatus) Verfahren wird durch Staatsanwaltschaft eingestellt, keine weiteren Massnahmen. Wir sind alle gleich;-)
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In Frankfurt kann man Parkplätze mittlerweile teurer vermieten, als mancherorts Wohnungen!
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Genau. Besonders in Grosstädten, wo sich die teueren Mieten fast nur noch Wohlhabende leisten können, ist oft mehr als ein Auto vorhanden. Wer Geld hat, der kauft sich auch mehr als ein Auto!
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Das mit der "zweckendfremdung von Parkflächen" wird aber widersprüchlich in anderen Zusammenhängen angewendet. Wenn eine Garrage z.b. als Parkfläche ausgewiesen wurde, und damit eine Baugenehmigung oder Vergünstigungen zusammenhängen, dann ist es natürlich vollkommen klar, dass die Fläche dann nicht für was anderes verwendet wird. In Grosstädten werden Neubauten oft nur dann genehmigt, wenn gleichzeitig zum Haus auch eine Parkfläche ausgewiesen wird. Soweit so gut. Darum geht es aber meistens garnicht, denn oft werden sogar Hausbesitzer auf dem Land - wo idr genügend Parkraum zur Verfügung steht - mit diesen Vorschriften konfrontiert. Es fehlt deutschen Gesetzen in der Praxis oft einfach der Bezug zur Realität. EDIT: Das es in Grosstädten trotz Pflicht eines Hausbesitzers zur Ausweisung von Parkflächen immer wieder zu Parkplatzknappheit kommt, liegt oft einfach auch darin, dass inzwischen viele Leute (in.b Wohlhabene) mehrere Autos haben! Bei mir in Frankfurt hatten zum Beispiel alle Bewohner einen zum Haus gehörenden Tiefgarragenparkplatz. Trotzdem kamen viele damit nicht aus, weil viele Leute eben mehrere Autos haben. Mein Nachbarb hatte gleich 5 Autos! Eins für die Arbeit, eins für die Frau für die Arbeit, ein Cabrio fürs Wochenende, und 2 Oldtimer zu rumbasteln. Theoretisch bräuchten wir also eine Besitzbeschränkung von Autos;-)
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Mich würde ja mal interessieren, wieviele Bussgeldbescheide schon "erfolgreich" an Obdachlose verschickt wurden... Dieses Gesetz und seine Begründung sind einfach nur haarstreubend! EDIT: Wenn die Stadt nicht möchte, dass Sitzbänke und andere Einrichtungen des ÖFNP von anderen Leuten mitbenutzt werden, dann müssen sie - wie übrigens in anderen Ländern auch - Zugangsbeschränkungen einrichten (z.b. das man den Bereich nur mit einer gültigen Fahrkarte betreten kann). In anderen Ländern wird das längst so gemacht, nur in Deutschland nicht, weil man hier ja für nix Geld hat. Stattdessen lässt man sich neue §§ einfallen, die dann jeden treffen.
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Eine Entschuldigung nutzt nichts solange dieses kranke Gesetz in der Hausordnung der Stadt steht
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Jeder Waffenbesitzer kennt es - das er sein Hobby nur "zu einem von seinem Bedürfnis umfasten Zweck" ausüben darf. Egal, ob man als Sportschütze, Jäger, Waffensammler eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt, oder ob man in der Öffentlichkeit ein Messer mit einhändiger Bedienung tragen möchte, immer öfter verlangt der Gesetzgeber beim benutzen/tragen bestimmter Gegenstände, der Nutzung von Gebäuden oder im Zusammenhang mit einer bestimmten Tätigkeit etc, das dies ausschliesslich zu einem bestimmten Zweck dienen darf. Bei Nichtbeachtung drohen oft hohe Bussgelder oder gar der Verlust der Existenz. Ein besonderes Meisterstück dieser bei Behörden äusserst beliebten Formulierung hat sich jetzt der Stadtrat der Stadt Düsseldorf geleistet. Dort bekam ein an Demenz erkrankter 84 Jähriger Rentner von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes glatt ein Bussgeld in Höhe von €35,- auferlegt mit der Begründung, dass auch das Hinsetzen auf einer Sitzbank an einer Bushaltestelle nur zu seinem "bestimmungsgemässen Zweck" (warten auf den Bus) erlaubt sei. Bild berichtet: http://www.bild.de/regional/duesseldorf/geldbussen/bussgeld-fuer-dementkranken-53989058.bild.html Offenbar gibt es den dazugehörigen Paragraphen in der Stadtordnung wirklich und - wie immer - scheint sich auch in Düsseldorf niemand wirklich mal mit der eigentlichen "Zielsetzung und Zweckbestimmg" eines solchen Gesetzes befasst zu haben. Wie auch beim tragen von Einhandmessern, wo es ursprüngliche Zielsetzung des Gesetzgebers war, "jugendlichen Gewalttätern" den Missbrauch solcher Messer zu erschweren, sollten auch mit diesem Gesetz ganz sicher keine unbescholtenen Bürger getroffen werden (man wollte hier Obdachlose davon abhalten, die Sitzbänke als Schlafstätte o.ä. zu benutzen). Nun, man fragt sich bei so einem Gesetz ohnehin, was ein Bussgeldparagraph gegen Leute bewirken soll, die ohnehin meist mittellos und/oder ohne festen Wohnsitz sind? Beim Waffenrecht fragen wir uns ja schon lange, wer eigentlich überhaupt mit einem Waffenrecht zu erreichen ist (praktisch nur derjenige, der sich ohnehin an die Gesetze hält und der seine Waffen ordentlich angemeldet hat). Alle anderen haben die Freiheit der Narren!
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Die Meldung ist zwar ansich nix besonderes, weil das bereits schon in der Mehrheit aller US Bundesstaaten der Fall ist, jedoch zeigen die USA mal wieder, dass Entwicklungen im Waffenrecht nicht nur zwangsläufig in die andere Richtung (verschärfen/verbieten) gehen müssen. Damit sind die USA mal wieder eines der wenigen Länder, dass seinen Bürgern trotz aller Terrorhysterie MEHR Bürgerrechte einräumt anstatt immer nur zu verbieten. Auch erstaunlich neutral geschrieben von der Bild! http://www.bild.de/news/ausland/jagd/wisconsin-ohne-atersbeschraenkung-sechsjaehrige-erschiesst-hirsch-53951190.bild.html
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"Fluchtgefahr wäre ein Haftgrund" Wieso sollte der Typ auch flüchten - er ist doch gerade erst im "Paradies" angekommen.
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Es ist wie schon gesagt wurde erstmal nur ein Gesetzesvorschlag. Man wird natürlich erstmal analysieren, was so ein Verbot wirklich bewirken kann und ob es einfach zu umgehen ist. Bei den Demokraten wird irgendwann dann ohnehin wieder ein komplettes HA Verbot in Spiel gebracht werden. Dann wird es wieder ein hin und her geben und am Ende bleibt alles beim alten. Wenn jemand genügend irre in der Birne ist und sich ne lange Zeit Gedanken darüber macht, wie er möglichst viel Schaden anrichten kann, dann wird er das auch irgendwie schaffen. Bei solchen Taten kann man eigentlich nur hoffen, dass es möglichst wenige Leute gibt, die soetwas vor haben.
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Die meissten Leute werden in diesem Zusammenhang ohnehin darüber verwundert sein, wie schlampig Ermittlungsakten geführt werden können, und nicht wieviel ausführliches und verwertbares da drin steht. Wenn der Betreffende des eingangs genannten Falles pech hat, dann steht da nur in der Akte: "Verdacht auf: illegale Schusswaffe: Durchsuchungsergebnis: negativ. Ermittlung: eingestellt Nach ein paar Monaten wird niemand mehr nachvollziehen können, warum eingestellt wurde (bzw ob entlastendes gefunden wurde oder ob es nur nicht für eine Anklageerhebung ausreichte)
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Das sehen andere "Kollegen" wohl anders. https://verfahrenseinstellung.de/ Hier von offizieller Stelle noch etwas deutlicher: Kein Anspruch auf vollständige Löschung im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft nach Einstellung mangels Tatverdachts (OLG Frankfurt) https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Gesetze_Rechtsprechung/RechtsprechungDS/EinzelneRechtsgebiete/Artikel/200710_KeinAnspruchVollstaendigeLoeschungVerfahrensregister.html?nn=5217172
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Es hat wieder einen erwischt - diesmal mit voller "Showeinlage" Delmenhorst: Polizeieinsatz mit SEK wegen angeblicher "Waffe". https://www.nwzonline.de/delmenhorst/delmenhorst-sek-einsatz-in-delmenhorst-mann-soll-scharfe-waffen-gelagert-haben_a_32,1,217956815.html
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Gerade wurde im Zusammenhang mit dem Attentat in Las Vegas berichtet, dass die Polizei mit M4 Gewehren von der Strasse aus auf den Attentäter im 32 Stock gefeuert hat.