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JDHarris

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  1. Nehmen wir den ganzen Fall einfach mal auseinander. (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) 1. Wir haben einen Bürger, der ein Foto von sich öffentlich ins Netz gestellt hat, dass auf den ersten Blick völlig normal erscheint. Es gibt keine Drohungen, keine Suizidankündigung, kein Drogendealer oder sonstigen kriminellen Zusammenhang....alles völlig normal. Im Hintergrund liegt jedoch ein Gegenstand, der etwas ungewöhnlich für so ein Bild erscheint. Alles OK 2. Einem User, der das Bild sieht, kommt der Gegenstand im Hintergrund ungewöhnlich vor und er meldet es der Polizei. (Vielleicht war auch etwas Misstrauen oder Ärger über den als linken Politiker bekannten Einsteller mit dabei?) Egal, alles soweit ok 3. Die Polizei nimmt die Anzeige des "besorgten Bürgers" auf und leitet sie an das zuständige Fachkommissariat weiter. Das Fachkommissariat kommt ebenfalls zu dem Ergebniss, dass das Bild ungewöhnlich ist und der Gegenstand im Hintergrund tatsächlich eine scharfe Waffe sein könnte. Die Person ist durch sein Facebookprofil namentlich bekannt, oder es wurde beim Provider die IP angefragt. Es wird eine Anfrage im Waffenregister gemacht, die negativ ausfällt - der Mann ist nicht als LWB Registriert. Soweit alles ok - nun könnte dieses Fachkommissariat weiterere VorErmittlungen anstellen lassen (z.b. Abfragen ans LKA, ob die Person schonmal mit dem WaffG in Konflikt kam, oder was sonst noch über die Person bekannt ist...etc. Es könnten bei Bedarf auch verdeckte Massnahmen, Zeugenbefragungen oder andere Mittel eingesetzt werden, die weitere Erkenntnisse bringen. Im einfachsten Falle, könnten Polizeibeamte einfach zum Haus des Mannes fahren und ihn selbst direkt auf das Bild ansprechen. Ob und was für weitere Vorermittlungen eingeleitet wurden, ist nicht bekannt. keine Ahnung, ob ok 4. Nach Abschluss der Vorermittlungen wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben, mit der Bitte um Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses. Die Staatsanwaltschaft prüft erneut, ob die bisher vorgelegten Beweise ausreichend sind: um entweder sofort Anklage zu erheben, das Verfahren einzustellen oder weitere Ermittlungen einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft sah hier jedenfalls weiteren Ermittlungsbedarf und beantragt beim Untersuchungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss. soweit ok 5. Ein Ermittlungsrichter prüft nun, ob die bisher vorgelegten Beweise ausreichend sind, einen Eingriff in Art13 GG zu rechtfertigen und ob die Massnahme geeignet ist, die weiteren Ermittlungen zum Ziel zu führen. Keine Ahnung ob noch ok (Ob nur das Foto allein vorgelegt wurde, oder dem Richter weitere Indizien bekannt waren, ist nicht bekannt). Falls dem Richter nur das Foto bekannt war und keine weiteren Indizien auf eine Straftat hindeuteten, hätte hier meiner Meinung nach das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung vorrang haben müsssen. Auch war nicht gewiss, dass eine Durchsuchung der Wohnung tatsächlich zum Ziel führen würden. Sieht halt alles nach "schnell, schnell" aus. Der Ermittlungsrichter scheint hier nicht wirklich der Aufgabe nachgekommen zu sein, eine abwägende Kontrollinstanz zwischen Polizei und Justiz zu sein. 6. Beamte gehen mit dem Durchsuchungsbeschluss zur Wohnung des Betreffenden und...(wir wissen jetzt nicht genau, was dort alles gemacht wurde)...finden jedenfalls heraus, dass alles ganz harmlos war und es sich um ein Spielzeug handelte. 7. Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt (ein Eintrag im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister bleibt mind 2 Jahre bestehen) -------------------------------------------------------------------------------- Vom Ablauf her aber grundsätzlich soweit alles in Ordnung. (meine Privatmeinung)
  2. Ok, dann weiss man ja, wer eine Erlaubnis dafür hat. Genauso wie man bei scharfen Waffen ins Waffenregister schauen kann. Hier war aber nicht erkennbar, ob die Waffe scharf ist. Man hätte auf dem Foto zumindest ne scharfe Mündung oder die Patronenkammer sehen müssen, um das beurteilen zu können. Da sie nicht von freien Waffen oder Spielzeugen zu unterscheiden war, und auch kein sonstiger besonderer Grund für ein handeln vorlag (Drohung etc) , hätte hier zunächst die Unschuldsvermutung gelten müssen.
  3. Das Beispiel mit der Hanfpflanze ist hier ungeeignet, weil der Anbau von Hanfpflanzen eben generell verboten ist. Waffen dagegen sind ja nicht generell verboten, sondern sie unterliegen entweder der Erlaubis oder es sind wie hier frei verkäufliche Waffen, die eben nur so aussehen. Man hat hier also einen Altagsgegenstand, der in Millionen Haushalten vorhanden ist. Deshalb hätten hier für einen Durchsuchungsbeschluss noch weitere Indizien oder Aussagen vorgelegt werden müssen.
  4. Die entscheidenden Fehler werden ja nicht wirklich von den einzelnen Menschen begangen (überall da, wo Menschen arbeiten, werden auch immer Fehler gemacht), sondern es fehlt Behörden oft an einer selbstkritischen Fehlerbehebungskultur. Jede grössere Firma hat eine "Qualitätssicherung" in seinem Haus, weil sie ein Interesse daran hat, den Namen, das Produkt und generell seinen Ruf am Markt aufrecht zu erhalten. Behörden brauchen keinen Ruf aufrecht zu erhalten, sie müssen in erster Linie von oben vorgelegte Gesetze durchsetzen. Die Politik ist allerdings selbst nicht so naiv, zu glauben, dass sie das, was sie beschliesst, in jedem Fall immer 1:1 durchgesetzt bekommt. Vieles ist auch nur darauf ausgelgt, den schönen Schein und das System an sich aufrecht zu erhalten und dem Bürger zu sugerieren "wir sind da und wir haben euch im Blick". Machen wir uns da nichts vor: Die Amerikaner wussten vor 300 Jahren genau, warum sie Europa verlassen hatten. Die Obrigkeitsstaatlichen Strukturen, die Eliten usw sitzen hier einfach zu fest im Sattel, als das sich das in den nächsten 100 + x Jahren nochmal ändern wird. Daran haben leider auch 2 Weltkriege und die zum Teill vollständige Zerstörung von Nationen nicht viel geändert (Scheixxe schwimmt eben immer oben, auch wenn man es schafft, sie mal für ein paar Minuten runter zu drücken). Das ganze wird sich wenn dann nur sehr sehr langsam ändern, und zwar dann, wenn sich Genrationen verändert haben und einen neuen Blick auf die Dinge werfen.
  5. Ist auf jeden Fall schonmal erfreulich zu hören, dass sich das bei der Datenerfassung "verbessert" hat. Das mit der Arbeitsüberlastung ist auch nachvollziehbar, insb. wenn davon ausgegangen wird, dass eine Durchsuchung das Ermittlungsverfahren erheblich verkürzen wird (also schnell klarheit geschaffen wird). Ich gehe mal davon aus, dass es allein vom beträchtlichen Arbeitsaufwand her nicht zu "millionenfachen Verfahren" gegen sämtliche Spielzeugwaffenbesitzer kommen wird;-) Ist halt auch eigentlich wieder nur deshalb alles ärgerlich, weil die Polizei in dieser Zeit wieder mit ihren Recourcen bei Bekämpfung tatsächlicher Kriminalität unnötig gebunden wird.
  6. Das ein DB auch der Entlastung dienen kann, ist mir auch bewusst...wenn sich der Beschluss sich auf die in Augenscheinnahme eines bestimmten "corpus delicti" beschränkt und das auch so im Beschluss drin steht. Ansonsten bleibt trotzdem der Registereintrag und die Frage, ob dieser Entlastungsgrund sich dann auch darin wiederfindet?
  7. Deshalb habe ich ja auch oben von einem Systemfehler gesprochen. Der IST Zustand entschpricht nicht dem SOLLTE Zustand.
  8. Eingriff in Artikel 13 GG
  9. Hier liegt auch wieder ein grundlegender Fehler im System. Denn die StpO in Deutschland wurde nach dem systematischen Missbrauch des Justizsystem durch die Nazis und die Kommunisten in der DDR so umgebaut, dass nicht der Bürger permanent seine Unschuld und rechtstreue gegenüber dem Staat zu beweisen hat, sondern umgekehrt, der Staat muss dem Bürger ein Fehlverhalten (eindeutig) nachweisen. Insb. dann wenn es um Eingriffe in Grundrechte geht. Im Falle dieses unklaren Fotos hätte man also zunächst mal davon ausgehen müssen, dass sich ein ansonsten unbescholtener Bürger rechtstreu verhalten hat und es für die "Waffe" im Hintergrund auch eine anderer Erklärung gibt. Selbst wenn darauf eindeutig eine scharfe Waffe zu sehen gewesen wäre...es hätte ja auch die legale Waffe eines befreundeten Jägers oder so sein können. Ohne weitere zusätzliche Hinweise, wäre eine solche Annahme also nicht gerechtfertigt. Der Blick ins Waffenregister allein war als solch zusätlicher Hinweis ungeeignet, da das Waffenregister nur einen Hinweis darauf gibt, wer legal eine Waffe angemeldet hat. Hier wurde vor allen Dingen dieser grundlegene Gedanke der Annahme der Rechtstreue ins Gegenteil verkehrt. Sowas wollte man in Deutschland in der StpO nicht wieder haben, denn sonst würden wir hier Zustände bekommen wie in Nord Korea, wo jeder Bürger, der sich nicht zweifelsfrei konform mit dem Regime verhält, sofort zum Ziel der Justiz und der Polizei werden kann. Deshalb war der richterliche Durchsuchungbeschluss (nicht die Ermittlungen ansich) an dieser Stelle nicht gerechtfertigt. (Vorausgesetzt der Annahme, dass dem Richter nicht doch weitere zusätzliche Hinweise vorgelegen haben)
  10. Auf jeden Fall! Die Dame bleibt aber im Gegensatz zu dem Foto- Anzeiger nicht ganz ohne eigenes Risiko.
  11. Ein grosses Problem bei der Polizei wie auch bei anderen Behörden ist die zunehmende Automatisierung. Ich hatte vor Jahren mal eine Steuerprüfung gehabt. Auf meine Frage an den Prüfer, warum er sich tagelang mit so einem kleinen Würstchen wie mir abgibt, sagte er: "Ich habe das garnicht zu entscheiden - das entscheidet die Software!" Hätte man wirklich was gegen echte Steuerhinterzieher unternehmen wollen, dann bräuchte man ihn nur einen halben Tag lang in der Dortmunder Nordstadt in einer Seitenstrasse nachsehen lassen wer dort alles so seine Porsche Cayenne parkt...und nebenbei Sozialhilfe abkassiert. Dann hätte er wohl an einem Nachmittag so ein paar Millionen für den Staat eintreiben können...naja Meine Prüfung war übrigens Ergebnislos:-)
  12. Naja, wenn ich das richtig sehe, wurde das Bild auf Facebook veröffentlicht und von einem dort regisrierten User angezeigt. Wo wäre das Problem gewesen, ihn auch auf Facebook mal auf die Waffe im Hintergrund anzusprechen? Klar...wenn er jetzt ein ganz böser Bube wäre (Drogendealer, Mafiosi oder ProfiKiller), dann würde er sich über so viel Naivität wohl ins Fäustchen lachen. Aber hier war es ja wohl offensichtlich, wen man da vor sich hat und man hätte gut nachvollziehen können, dass die Waffe im Hintergrund auch einen ganz harmlosen Grund haben kann. Ist halt wiedermal typische Panikschieberrei, dass man nichtmal nach den einfachsten Erklärungen sucht. Mir hätte als "Ermittlungsrichter" wohl vollkommen ausgereicht, wenn ich mir 2 Seiten seines Facebookacounts durchgelesen hätte...aber das wäre wohl zu einfach.
  13. Ja zum Beispiel...oder einfach nur mal gucken, wen man da überhaupt vor sich hat und ihn dann erstmal selbst befragen. Die Gefährderansprache gibt es ja schon seit langem, auch wenn diese für andere Zwecke vorgesehen ist. Hier sieht es ein bischen danach aus, als wenn überhaupt keine Vorermittlungen (ausgenommen der Blick ins Waffenregister) stattgefunden haben und man sofort mit dem Foto zur StA gegangen ist. Für eine so gravierende Massnahme, die in Art 13 der Grundrechte eingreift, sollte schon etwas mehr vorzuwerfen sein, als ein unscharfes Foto. Ok, Nachbarn befragen usw wäre hier auch etwas viel Aufwand, wenn man die ganze Sache auch einfacher aufklären kann (war ja hier kein Drogendealer oä). Edit2: Ich gehe auch davon aus, dass der Mann mit seinen Angaben zum "riesen Polizeieinsatz" übertrieben hat. Wahrscheinlich waren die 2 Beamten, 1 Azubi und der Zeuge mit einem eingeschränkten Durchsuchungsbeschluss bei ihm aufgetaucht, der unter dem Vorbehalt stand, dass die Massnahme abwendbar ist, wenn der besagte Gegenstand sofort herausgegeben wird.
  14. Ich würde erwarten, dass die Polizei (was ihre Aufgabe ist) saubere Ermittlungen anstellt und den Fall nicht gleich nach"Aktenlage" zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft abgibt. Für mich wäre das Schlamperei! (Egal ob es aus Personalmangel oder Bequemlichkeit geschieht)
  15. Eben. Man macht es sich bequem mit dem Waffenregister und spart sich, zu ermitteln. Eine fatale Fehlentwicklung, denn was dabei rauskommt, wenn die Polizei nicht mehr ihrer eigentlichen Arbeit nachgeht, sondern Register durchforstet, haben wir im Fall Amri gesehen. Solche Register sind meist schlampig geführt und es werden Entscheidungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen getroffen. Das Eurodac System ist ein Paradebeispiel für solche schlampg geführten Register (Ich finde den Artikel grad nicht wieder...rund ein drittel aller gespeicherten Daten und Fingerabdrücke darin sollen falsch sein) Edit: Hatten wir nicht letztens hier im Forum so einen Fall, wo ein User davon berichtet hat, dass er "Besuch" bekommen hat, weil eine bereits seit einem Jahr verkaufte und ordnungsgemäss aus der WBK ausgetragene Waffe noch im ZWR drinstand und vergessen wurde, sie auf den neuen Besitzer zu übertragen?
  16. Was mich halt besonders irritiert ist die Aussage der Polizeisprecherin, dass man die Entscheidung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, offenbar durch einen Blick ins Waffenregister/bzw nach Rücksprache mit der Waffenbehörde getroffen hat. Bei Millionen verkaufter Softairepliken und Spielzeugwaffen eigentlich garkein Kriterium, das anhand eines (unscharfen) Fotos zu beurteilen. Frei nach dem Motto: Die Person ist nicht als Waffenbesitzer registriert, damit hat der alles was danach aussieht auch nicht im Haus zu haben.
  17. Mir persönlich würde jetzt anhand des Fotos nur auffallen, dass die Trommel des Revolvers viel zu klein für eine Trommel mit scharfer Mun ist. Auch der Glanz und das Finish wirken nicht wie Stainless Steel, sondern eher stumpf wie Plastik. Da es aber sehr unterschiedliche Ausführungen solcher Revolver gibt, könnte ich das auch nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Es gibt ja auch deaktivierte Waffen mit Zertifikat usw. (Olt d.r. sagte es schon) Im Endeffekt ne Abwägungsfrage, ob man hier nun dringenden Handlungsbedarf sieht, ob man ihn dezent (wie hier) überprüft oder ob man ganz darauf verzichtet. Wenn es sich bei der Person um einen bekannten Drogendealter handeln würde, würde ich eher das Schlimmste annehmen. Bei einem ansonsten unbescholtenen Bürger dagegen würde ich dagegen weitere Beweise oder Indizien für eine Durchsuchung verlangen.
  18. Das meine ich ja: Es wird genau hingeschaut und bei geringstem Zweifel lieber 1o Mal zuviel getan, als 1x zu wenig. Hat nichts mit drangsalieren zu tun, liegt eben in der Natur der Sache, dass die meisten Leute eben Waffen, und alles was damit zu tun hat, als gefährlich ansehen. Für einen Polizisten, der den ganzen Tag überwiegend mit "harmlosen Sachen" wie Anzeigen wegen Lärmbelästigung, nicht geschnittener Hecke, Verkehrsunfälle usw beschäftigt ist, dem kommt natürlich sowas dann wie "der Fall des Tages" vor. Zudem haben die wenigsten dann auch noch Ahnung davon und wissen nicht, wie sie das ganze einschätzen sollen.
  19. Ja da sehe ich auch das Problem Grade weil bei allem, was in Verbindung mit Waffen steht, das Prinzip "besser 10 Mal zuviel als einmal zu wenig" steht. Irgendjemand kann sich da immer auf die Schulter klopfen.
  20. Das ist schön, dass es bei dir keine grösseren Probleme gab. Aber wir wissen ja mittlerweile alle, dass gerade nach der Einführung des ZWR bei den Waffenbehörden wegen der Mehrbelastung fast nur noch "Praktikanten" oder Behördenfremde Leute aus anderen Bereichen arbeiten. Wenn man pech hat, ist der eigene Sachbearbeiter in ein paar Monaten garnicht mehr da und irgendein "Laie" hat dessen Tätigkeit übernommen. Dann wird es sehr schwer werden, einen übereifrigen Neuling davon zu überzeugen, dass ein eingestelltes Verfahren im SVR mit Waffenbezug "garnicht so schlimm war".
  21. Ich habe 2 Fragen, die sich unsere Lobbyvertreter beantworten lassen sollten: 1. Werden von Personen, die auf Fotos mit Waffen zu sehen sind, abgleiche mit dem Waffenregister gemacht? 2. Welche Folgen wird ein Eintrag im staatsanwaltlichen Verfahrensregister für einen Waffenbesitzer haben, gegen den aufgrund eines solchen Abgleichs Ermittlungen eingeleitet wurden? (auch bei einer Einstellung) Falls das nicht geklärt werden kann, würde ich jetzt jedem dringend davon abraten, Fotos von sich und einer Waffe öffentlich zu posten (insb. wenn der Zusammenhang zum Schiessport oder der eigenen eingetragenen legalen Waffe nicht hergestellt werden kann)
  22. Ich kann nur nochmal wiederholen, dass sich unsere Vertreter dafür interessieren sollten! Wenn schon das Posten eines Waffenfotos regelmässig zu einem Abgleich mit den Waffenbehörden führt, und dabei im Zweifelsfall staatsanwaltliche Verfahren eingeleitet werden, dann kann das für jeden hier sehr schnell Folgen haben. Ich bitte daher um Klarstellung von Behörden und Politik....und ihr solltet das auch tun.
  23. Mögliches Szenario für einen Schützen: Schütze postet ein Bild von sich und einer Waffe, die nicht seine eigene ist (z.b. Vereinswaffe oder eines anderen Vereinsmitglieds) auf Facebook. Ein "besorgter Bürger" macht eine Meldung bei der Polizei. Die Nachfrage bei der Waffenbehörde ergibt, dass der Schütze nicht im Besitz einer Waffe dieses Typs ist. Da man nicht davon ausgeht, dass der Schütze den Besitz einer illegalen Waffe zugeben würde, wird die Sache sofort an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die dann einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Bei der Durchsuchung wird keine illegale Waffe gefunden, es stellt sich heraus, dass die Waffe auf dem Foto die Waffe eines Vereinskollegen war. Das Verfahren wird eingestellt. Soweit so gut...? Bei der nächsten Regelüberprüfung erfährt die Waffenbehörde nun über das Verfahrensregister, dass bei der Staatsanwaltschaft ein eingestelltes Verfahren wegen Verstoss gegen das WaffG vorlag. Die Behörde widerruft nun die WBK mit verweis auf die Gesetzeslage, wonach auch eingestellte Verfahren mit Waffenbezug zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen kann. Viel Spass beim Klagen!
  24. Ja, viele Leuten ist noch immer nicht bewusst, was so ein Eintrag für Folgen haben kann. Praktisch überall, wo man ein grosses Führungszeugniis benötigt, kann sich so ein Registereintrag negativ auswirken....und ja, die 2 Jahre sind nur Minimum. Die meisten Einträge bleiben da länger oder für immer drin (insb dann, wenn weitere Einträge vorhanden sind). Mögliche Folgen: - keine Übernahme in eine Beamtenverhältnis - negative Sicherheitsüberprüfung bei Erteilung einer WBK oder Arbeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen (zb. auf Flüghäfen) - vorhandene Einträge werden lebenslang gespeichert Gerade uns als Waffenlobby sollte das interessieren, weil solche Einträge extrem schädlich für jeden werden können...auch für euch!
  25. Das und der Eintrag im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft auf das auch Waffenbehörden zugriff haben. Der Eintrag bleibt 2 Jahre da drin. Sollte er irgendwann mal eine "grosse Sicherheitsüberprüfung" haben, dann wird der Eintrag da aufgeführt werden. (Siehe die de Akredditierung von Journalisten beim G7, weil die Leute da Einträge drin hatten)
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