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JDHarris

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  1. Es gibt aber ein Problem: Deutschland hat mittlerweile ein dermassen (kleingehaltenes) grosses Kriminalitätsproblem, so dass diese "1000 Freiwilligen Bürger" wohl erstmal 10.000 Kriminelle erschiessen müssten, um wieder einen Ausgleich zu schaffen. Das geht hier also nicht mehr so einfach. Wir haben uns Jahrzehnte lang als "moralisch überlegene Nation" gegenüber anderen gesehen...wir müss(t)en also theoretisch nun die 10 fache Gewalt anwenden, um wieder auf den Stand anderer Nationen zu kommen.
  2. Ja persönliche Diffamierungen oder unbewiesene herabwürdigende Bewertungen sind schlecht. Jedenfalls wenn sich derjenige dagegen wehrt.
  3. Ja solche (ebenso strafbaren) Beleidigungen gibt es mittlerweile en Masse. Zur Zeit wird aber nur verfolgt, wenn: 1. Jemand ein Interesse daran hat und das anzeigt 2. Eine klare Beweislage vorliegt 3. Der oder die Täter relativ leicht zu ermitteln ist 4. Die Ermittlungsbehörden nicht mit wichtigeren Dingen beschäftigt sind Kurz zusammengefasst kann man also sagen, dass man als rechtschaffener Bürger immer aufpassen muss, was man sagt und tut, während die üblichen Verdächtigen meist leicht in der Masse untertauchen können.
  4. Hmmm... Juristisch gesehen mag das alles zwar korrekt sein, aber wie sieht das in der Praxis aus? Wieviele solcher "Beleidigungen" gibt es jeden Tag. Man kann das ja schon fast als "normale Umgangsform" im Internet bezeichnen. Die Tat könnte damit womöglich auch als Massendelikt eingestuft werden. In vielen anderen Breichen (z.b. Diebstahl) gibt es solche "Strafrabatte" ja längst. Für mich sieht es danach aus, als wenn hier jemand erwischt wurde, der greifbar war und den man mit herkömmlicher Rechtsprechung noch erreichen konnte. In vielen Millionen anderer Fälle sieht das inzwischen anders aus, da hat sich der Rechtsstaat bereits zurückgezogen und überlässt das Gesetz dem Mob auf der Strasse.
  5. SEK beendet "Stahlkugelmassaker" https://www.bild.de/regional/bremen/bremen-aktuell/grosseinsatz-in-bremen-mann-schiesst-mit-stahlkugeln-auf-autofahrer-56883022.bild.html Ohje, ich sehe schon ein Totalverbot von Einmachglas-Gummidichtungen und Kugellagerfabriken.
  6. Ok, Danke für die schnelle Einschätzung P22!
  7. Hallo Freunde und Mitstreiter, bin hier auf folgenden Artikel einer Rechtsanwaltskanzlei gestossen. Demnach sollen im Zuge der "Vereinheitlichung von Verwaltungsakten" Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei der EU Datenschutzverordnung gleichgestellt worden sein. https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht/erdsgvo-irrsinn-blitzen-jetzt-verboten-77438/ Der Artikel steht zwar in einem ganz anderen Zusammenhang (Verkehrsdelikte), dort wird aber erwähnt, dass diese Neueinstufung generellen Charakter haben soll. Wie ist das Waffenrechtlich zu bewerten? Viele Verschärfungen im Waffenrecht sind in den letzten Jahren ja auf diese Weise durch die Hintertür eingeführt worden, ohne gleich das große "Verbotsschwert" auszupacken zu müssen.
  8. Hier mal eine "offizielle Antwort" von der anderen Seite: Betreten auf eigene Gefahr "Ich fxxxx die Welt in der waffenfreien Zone" Interessant auch bei diesem Gagasta Rap wiedermal, das das Video innerhalb von 3 Tagen 100. 000 x mehr Aufrufe und Likes bekommt, als eine Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin.
  9. Diese Anordnung muss um die Personen erweitert werden, die auch für unsere befreundeten Nachbarländer zur Gefahr werden (können). Wenn ein deutscher Islamist in Frankreich zuschlägt (selbst wenn auch nur durch logistische Unterstützung), dann hat der unser Land genauso geschädigt, wie wenn er im Innland zugeschlagen hat!
  10. An diesem Beitrag sieht man aber wiedermal die wahren Absichten der Verbotslobby. "Ehrlisch, wir wollen doch nur die bösen Sturmgewehre....,"
  11. Die Presse merkt auch so langsam, dass da was nicht stimmt. Bild: "Hier greift der Staat durch, während sich Millionen um ihre Sicherheit sorgen" https://www.bild.de/news/inland/deutschland/hier-greift-der-staat-durch-55316114.bild.html
  12. Jesse Hughes macht eine klare Ansage https://www.n-tv.de/leute/Jesse-Hughes-beschimpft-Waffengegner-article20357125.html
  13. Warum Amerikaner ihre Waffen lieben und es niemals eine Mehrheit für Waffenverbote gibt. http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/id_83310970/waffengesetze-in-den-usa-warum-die-amerikaner-waffen-so-lieben.html
  14. Ich bin auch für eine waffenfreie Welt! Haben die schon eine Protestnote an Boko Haram, afrikanische Milizen, Islamisten, mexikanische Drogendealer, und andere verbrecherische Regime dieser Welt...uvvm. abgeschickt?
  15. Da hat Big Mama Recht...die Verbotsbefürworter denken nicht logisch sondern ideologisch. Denen wäre sogar ein völliges Entgleiten des illegalen Marktes - wie bei den Drogen - immer noch lieber, als das sich auch nur eine einzige Waffe legal in der Hand eines Zivilisten befindet. (Legal bedeutet für die: Wir haben es erlaubt. Illegal bedeutet: wir konnten es nur nicht verhindern)
  16. Das grosse Spiel mit den Zahlen halt... Vor 10 Jahren gab es in Deutschland noch 5 Mio Waffenbesitzer die 10 Mio Waffen hatten. Damals wurden noch 16000 Waffen als gestohlen gemeldet. Heute sind es 1,5 Mio Waffenbesitzer die 5 Mio Waffen haben (also eine Halbierung). Es werden jetzt 24000 Waffen als gestohlen gemeldet. Was ist jetzt also der Trend? - Die Deutschen besitzen immer weniger Waffen, aber es werden mehr gestohlen...!? - Immer weniger Deutsche besitzen mehr Waffen und es werden mehr gestohlen? - Alles mögliche wird heute als Waffe eingestuft und die werden immer öfter gestohlen? Oder sind einfach nur die Aservatenkammern so voll, dass keiner mehr einen Überblick hat???
  17. Eben genau deswegen kann man sich das bei denen jetzt abgucken! Man hat sich hier jetzt mit der wohl grössten Lobby in Deutschland angelegt, die werden sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren und dabei sehr viele Schwächen am System offenlegen. Im Kern geht es da ja auch um die selben Fragen wie beim LWB (Wertminderung bis hin zum kompletten Wertverlust von rechtmässig erworbenen Eigentum)
  18. Grundsätzlich denke ich auch nicht, dass bei der Polizei ein Interesse an einer grundlosen Verfolgung besteht...nach dem Motto: "Dem werd ichs mal zeigen". Verdachtsunabhängige Kontrollen würden allerdings nur dann etwas bringen, wenn die wirklichen "Pappenheimer" endlich auch mal von den Gerichten verurteilt würden. und da sehe ich das Problem! Den meisten Polizisten fehlt es nicht an Erfolgen bei der Feststellung von Kriminellen und Straftätern, sondern sie möchten, das die besagten "Pappenheimer" endlich auch mal von den Gerichten zur Verantwortung gezogen werden. Im Moment sind die Erfolgsaussichten da ja eher gering, denn die reine Masse an Vergehen und viele neu hinzugekommene Straftatbestände haben inzwischen dazu geführt, dass manche Taten (wie z.b. Ladendiebstahl) praktisch straflos bleiben. Machen wir uns nix vor: Lieschen Müller und Karl Mustermann werden weiterhin brav ihre Strafzettel für ihr Einhandmesservergehen bezahlen, aber Ali Pappenheimer wird - wie üblich - für sein x-ten Diebstahl und seinen anschliessend aufgeführten "Messertanz" mit ner dollen Ermahnung davonkommen.
  19. Hallo Mitstreiter, zur Zeit ist es fast täglich in den Nachrichten Thema: Drohende Fahrverbote und stillegungen von Dieselfahrzeugen. Was hat das mit der Waffenlobby zu tun? Nun. Was den Nutzern von Autos erst gerade noch bevorsteht, haben Waffenbesitzer ja schon lange hinlänglich erfahren müssen. Leider war unsere Lobby in der Vergangenheit bei der Wahrung der Rechte von Waffenbesitzern nicht immer ganz so erfolgreich gewesen. Anderen Lobby's (wie z.b. der Autolobby) stehen oft mehr Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie ihre Rechte vor staatlichen Restriktionen schützen können. Wir können nun vielleicht von einigen dieser Vorgehensweisen lernen, wie man sich in Zukunft erfolgreicher gegen neue Einschränkungen und Verbote wehrt. Wer sich in Deutschland mit der Autolobby anlegt, wird schnell feststellen, dass für die Leute der Spass beim Verbot ihres Lieblingsgegenstands schnell vorbei ist. Kaum drohen Städte und Kommunen mit Stillegungen und Fahrverboten für Diesel PKW, kommen auch schon jede Menge Vorschläge von renomierten Rechtsexperten, wie man solche Verbote umgehen kann. Ein besonders schöner Vorschlag ist dieser hier: Vorbeugende Unterlassungsklage https://www.focus.de/auto/experten/winter/vorbeugende-unterlassungsklage-kalte-enteignung-wie-sich-handwerker-und-berufs_id_8556680.html Eine zivil/verwaltungsrechtliche Unterlassungsklage kann zunächst mal JEDER stellen. Bei den Besitzern der von drohender Stillegung betroffener Dieselfahrzeuge könnte eine solche Klage eventuell sogar von der Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen werden. Da es in Deutschland keine Musterklagen gibt, muss jede Klage theoretisch einzeln vor den Verwaltungsgerichten verhandelt werden. Im Falle der PKW Fahrverbote droht den Ländern und Kommunen also eine beispiellose Klagewelle, die wahrscheinlich in einem einzigen Desaster für die Macher solcher Verbote enden werden. Ich weiss nicht, ob so etwas für uns auch sinnvoll wäre, und ich habe von solchen "Vorbeugenden Unterlassungklagen" ehrlich gesagt noch nie etwas gehört, aber vielleicht kann man diese Sache mal weiterverfolgen, und eventuell etwas daraus für unser zukünftigen Strategien ableiten!? Das FWR hatte vor Jahren ja mal bereits eine spezielle Rechtschutzversicherung angeboten, die theoretisch hier ebenfalls einspringen könnte... Was meint ihr dazu? Wenn andere das können, dann können wird das auch!
  20. Das Verfahren wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld eingestellt werden (Eventuell mit ner Geldauflage). Dannach wird noch für 2 Jahre einen Eintrag im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister stehen...in das auch der Sachbearbeiter (SB) einblick haben wird. Wahrscheinlich wird der SB den Antragsteller zu einer persönlichen Anhörung einladen und sich ein Bild von ihm machen wollen b.z.w ein paar Auskünfte einholen, was zu diesem Verfahren geführt hat. Auf keinen Fall würde ich in dieser Anhörung etwas von "Selbstverteidigung" oder so sagen, sondern das ganze auf ein Missgeschick oder ein versehen zurückführen! Im besten Fall akzeptiert der SB diese Erklärung und stellt die WBK aus. Im schlechtesten Fall verweigert er die WBK (dann bleibt einem nur der Weg über eine Klage). Mit einschalten eines Anwaltes sollte man solange warten, bis man tatsächlich etwas schriftliches mit Begründung und den Rechtsbehelf in der Hand hat. Denn nur wenn man die Entscheidungsgründe der Behörde kennt, kann man sich den bestmöglichen Rechtsbeistand hinzuziehen. Den Anwalt schon vorher einzuschalten und quasi damit "zu drohen" könnte nach hinten losgehen und den SB eventuell zu der Frage verleiten, ob der Antragsteller eventuell ein schlechtes Gewissen hat?Dem SB kann das nämlich völlig egal bleiben, denn er kann das ganze Verfahren einfach an seine Fachaufsicht abgeben. Also keine schlafenden Hunde wecken!
  21. Einige haben das Konzept von "getrennt marschieren gemeinsam handeln" noch nicht kapiert...?! GRA - soll die Basis mitnehmen (richtet sich also an die breite Masse) FWR- soll die Basisarbeit an die Politik durchreichen. Seht die Vorschläge also mehr als "Ideenpool", von dem einzelne Vorschläge der Basis mitgenommen und aufgearbeitet werden.
  22. Polizeiliche Massnahmen und Feststellungen sind zunächst immer auf Verdacht. Ob dieser Verdacht sich dann erhärtet, weiterferfolgt oder eingestellt wird etc, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Du kannst auch erstmal jeden Anzeigen, wenn du jemanden für "verdächtig" hälst....ob dabei was rummkommt, ist ne andere Sache. Der Unterschied zu dir besteht nur darin, dass das Anzeige erstatten für die Polizei zum Tagesgeschäft gehört...(nunja, der ein oder andere Nachbar ist darin manchmal ja auch sehr fleissig). Wie Uwewittenburg ja hier schon mehrfach geschrieben hat, haben Polizisten halt immer das Problem, dass sie wegen Strafvereitelung im Amt drangekriegt werden können. Wenn ein Polizist also nicht genau weiss, wie die Rechtslage gerade ist (gerade die Feinheiten beim Waffenrecht - wir kennen das ja), dann macht er nix verkehrt, wenn er das anderen zur Entscheidung weitergibt.
  23. Wieso so kompliziert, kann man alles mit dem neuen deutschen Zahlensystem selbst ausrechnen. Eine Armlänge (50cm) minus Altersangabe (16 ist immer 31, 17 ist 19 usw) geteilt durch Frau Merkels Kanzlerjahre (13) Mal Legislaturperiode (4) ergibt die Gesamtlänge. Rechenbeispiel nach neuem deutschem Zahlenrech: 50-31:13x4=5,84cm So einfach ist das! Ok bei der Altersangabe muss man halt ein bischen kreativ rechnen, aber sonst passt das eigentlich immer;-)
  24. Wir sind halt gerade in der Situation, wo wir uns unsere verlorenen Freiheiten erstmal scheibchenweise wieder zurück holen müssen...(Umkehren der Salamitaktik) dann gibt es vielleicht wieder was, was wir gern verteidigen möchten.
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