Die normativen Kräfte in der Bw führen dazu, das deine ZDv (ZentraleDienstVorschrift) von leserlich einfach wiederzugebenden Abkürzungen von z.B ZDv 37/10 zu: A A.26301.1I. 1 umgewandelt wird. Was ist da bitte einfach?
Zum Thema G 36:
Die geplanten Neu-Beschaffungen sollen, wie es ja auch in der Erklärung des Ministeriums steht, eben nicht die Nachfolge des wegen Treffproblemen umstrittenen G36 regeln. Sondern in Einsätzen den so genannten Waffenmix ergänzen. Also: Die 600 zusätzlichen Sturm- und 600 zusätzlichen Maschinengewehre kommen on top, nicht statt dessen, und sollen auch keine Vorwegnahme der Entscheidung über ein G36-Nachfolgemodell sein.
Bei der Beschaffung von 600 Sturmgewehren auf der Basis des eingeführten G27P ist die entscheidende Aussage: Auf der Basis einer bereits in der Bundeswehr eingeführten Waffe. Damit entfällt das vorgeschriebene Verfahren für die Einführung einer Waffe, die es in den Streitkräften noch nicht gibt – und das erklärt wohl auch, warum die Entscheidung für das G27, also das HK417, fiel und nicht für das HK416: Letzteres hat zwar das gleiche Kaliber wie das G36, ist aber in der Bundeswehr nicht eingeführt.
Gleichzeitig bedeutet die Aussage auf der Basis des … G27P, dass eben nicht das als Präzisionswaffe beim KSK eingeführte Gewehr gekauft wird, sondern eine Variante, die voraussichtlich vor allem bei der Optik davon abweicht. Also sozusagen ein High-End-Sturmgewehr, dass als solches genutzt wird, nicht aber als DMR- oder Scharfschützengewehr – wie zum Beispiel bei den norwegischen Streitkräften
Quelle : http://augengeradeaus.net/2015/08/zwischenloesung-fuers-g36-problem-zusaetzliches-high-end-sturmgewehr/