Dann viel Spaß beim Selbstdeklarieren und Erwischtwerden. Jedermann kann nicht am jagdlichen Übungsschießen teilnehmen, jedenfalls nicht mit sportlich ausgeschlossenen Waffen.
Begründung zur AWaffV:
"Hier werden die Fälle behandelt, in denen auf kommerziell betriebenen Schießstätten außerhalb der in Nummern 1 und 2 genannten Sachverhalte das Schießen zulässig ist. Zu denken ist hier etwa an Personen, die (noch) keine eigene Schusswaffe besitzen (können), oder aber an Personen, die zur Belustigung auf ortsfesten oder ortsveränderlichen
Schießanlagen schießen möchten. Zur Verhinderung einer Aushöhlung der Bestimmungen der Verordnung über das sportliche Schießen muss die Regelung zunächst auf die dort zulässigen Schusswaffen begrenzt sein."