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Raiden
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Moin zusammen, wie sieht es eigentlich mit den Bestandswaffen aus, die momentan bei den Händlern stehen? Müssen diese ab dem 1. September kennzeichnungsmäßig auf neuen Stand gebracht werden? Hintergrund: Ich habe ein Wechselsystem und würde es gerne zur ganzen Waffe komplettieren lassen. Auf den Teilen stehen unterschiedliche Hersteller, wie heute üblich. Da meine EWB noch auf sich warten lässt, würde ich die Waffe vor September herstellen lassen, damit sich das ganze Durchgestreiche von Herstellernamen etc. evtl. vermeiden lässt.
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Der Sinn des Forums ist möglichst fachlicher Austausch Gleichgesinnter.
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Gegenwind in einem Waffenforum bezüglich Anti-Waffen-Meinungen. Wer konnte denn das bloß ahnen? @wietschorke Definiere doch mal bitte, was ein Sturmgewehr überhaupt ist.
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Siehe 14 (4) neu.
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@chapmen Ja, wurde ja schon mehrfach genannt und ist, in Verbindung mit 14 (4) neu, die Lösung. Leider erst ab nächstem Monat.
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https://de.m.wiktionary.org/wiki/umbauen Ich sehe jetzt nicht, warum ein Kürzen nicht vom Begriff des Umbauens umfasst sein sollte.
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Wie schon gesagt, kann es sich, entgegen der Aussage im Schreiben, nicht um die erste Fortbestehensprüfung 3 Jahre nach der erstmaligen Erteilung handeln, da dir schon 2009 WBKen ausgestellt werden. Danach kann im begründeten Einzelfall geprüft werden, wenn Gründe vorliegen, die das Fortbestehen des Bedürfnisses in Frage stellen. Diese Gründe soll er dir mal nennen. Die zwingende Forderung nach einem Schießbuch ist gelogen, da die WaffVwV davon spricht, dass das Bedürfnis durch Bescheinigung des Vereins ODER durch Schießbuch nachgewiesen werden kann. Gerade in diesem Hinblick ist das Bestehen auf Nachweis des Schießens mit jeder Waffe und Nachweis der Disziplin reine Beugung der Verwaltungsvorschrift und Schikane. Ebenso ist die Forderung bei Jägern überzogen, die über Vorlage des gültigen Jagdscheins hinausgeht. Das Genügen der alleinigen Mitgliedschaft nach 10 Jahren gilt leider erst ab nächstem Monat. Das Schreiben ist eine Frechheit. Vor allem die Fristsetzung ist im Hinblick auf die Urlaubszeit unterste Schublade.
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So erfolgreich, dass in letzter Sekunde noch die Mengenbegrenzung auf gelb hinzugekommen ist...mit der ja angeblich die Verbände einverstanden waren.
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Und denk an die ganzen Petitionen!
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Dann geh halt nicht drauf ein. Oder setz mich auf ignore. Man muss ja nicht alles im Internet verstehen.
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Und wen interessiert es, was dich nicht interessiert? Eben.
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Wär doch schön, wenn es so kommt und die Hersteller die Ausnahmegenehmigungen problemlos erhalten.
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Das ist nicht richtig. Es handelt sich hierbei rechtlich um komplette Neufertigungen, keinesfalls um einen Umbau.
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Bei den Niedermeiers bin ich mir nicht sicher; die sind meines Wissens nach Neubauten (aus Dekoteilen).
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@walthi Welcher Anschein?
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Was ist an "darf nur zur Jagd und zum jagdlichen Übungsschießen verwendet werden" nicht zu verstehen? Der Wille des Gesetzgebers ist klar niedergeschrieben. Windige Trickserien bringen uns bestimmt Vorteile... Jagdliches Übungsschießen, wenn auch nirgends definiert, impliziert, dass das Schießen der Bedürfnisgrundlage des Schützen entspricht. Für einen Jäger also nach Paragraph 9 (1) Nr. 1 Natürlich schießt ein Sportschütze nicht nur nach Sportordnung, sondern auch mal zum Munitionstest, Einschießen, Grundlagen etc. Ebenfalls nach 9 (1) Nr.1. Nur hat er kein Bedürfnis "Jagd". Schießt er nach Sportordnung, dann gilt 9 (1) Nr. 2a
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Zumal ja selbst in der Begründung zum neuen Gesetz geschrieben steht, dass von "großen" Magazinen keine Gefahr ausgeht. Genau wie die 2017er Verschärfung: Die Aufbewahrungsregeln haben sich bewährt. Deswegen verschärfen wir sie. Bätschi!
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Eine Formulierung in der WaffVwV - hier im Bezug zur Notwendigkeit einer Jugendaufsicht- lässt dies vermuten: "27.6 Beim jagdlichen Schießen Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren ist zu unterscheiden zwischen Jugendlichen, die sich in der Ausbildung zum Jäger befinden und Jugendlichen, die am allgemeinen Übungsschießen der Jäger teilnehmen, ohne an einem Ausbildungskurs teilzunehmen. Bei den Erstgenannten wird eine zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Aufsichtsperson nicht benötigt, da im Rahmen des Ausbildungslehrganges nur unter Aufsicht erfahrener Ausbilder geschossen wird und das Schießen nur ein untergeordneter Bestandteil der Ausbildung ist." Dennoch: der Wille des Gesetzgebers ist klar definiert und ich würde da keine Experimente veranstalten - denn dann wird es sehr genau verfeinert geregelt werden.
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Niedersachsen / Jäger dürfen selbst sagen, ob sie Extremisten sind
Raiden antwortete auf 11suzuki's Thema in Waffenrecht
Zitat TAZ: "In einem Schreiben von acht Seiten, gerichtet an alle Fraktionen im niedersächsischen Landtag, legt der Jäger dar, was er für einen rechtlichen Skandal hält: Das Land Niedersachsen verzichtet offenbar bisher darauf, beim Verfassungsschutz nachzufragen," Ich halte das Gesetz für einen Skandal. Jahrzehntelang ging es auch ohne den Generelverdacht und es gab genug Mittel und Wege, Extremisten die Erlaubnisse zu widerrufen. -
Alternativ könnte man dem Beamten wegen Rechtsbeugung Ärger bereiten.
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Achtung, Fast-Ein-Satz-Posting: Du bist Teil unserer Probleme. Aber sammel ruhig weiter Fleißkärtchen und zeig, dass du ein ganz toll aufrechter, richtiger Sportschütze bist.
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Welche sind empfehlenswert?