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Manfred Breidbach

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  1. Bitte nicht immer den gleichen Mist nachplappern. Er wird nicht richtiger. Vor 2002 eine kalibergleiche Kurzwaffe (also 2x 9 Para) vom Amt genehmigt zu bekommen war fast unmöglich. Mehr als 3 Kurzwaffen war auch schon problermatisch. Spätestens bei 5 Kurzwaffen war in der Regel "Schicht im Schacht". Auf "Gelb" gab es nur die hochinteressanten Einzellader. Das SL8 war Maß der Dinge (nicht in jedem Bundesland erlaubt) Du konntest die Farbe wählen - solange sie hellgrau war. Sonstige Halbautomaten wurden von IKEA eingekleidet. Alte Repetierer wurden mit der Flex und dem Schweißgerät verschandelt (Bajonettaufnahme und Schiebevisier) ... und heute wird gejammert, wenn ein Gericht bei der 142 Langwaffe (nicht mehr kastriert und auch kein Sammler) den Sack zu macht. Manfred
  2. Bitte, bitte nicht schon wieder!! Deine Meinung sei dir unbenommen. Allerdings wird sie hier von kaum einem geteilt.
  3. Das hat das Gericht auch nicht bestritten. Es ging um das Bedürfnis - und zwar ein Bedürfnis für eine 5. Waffe in .303 Brit. und eine 17. Waffe in 8x57IS. Dieser Nachweis wurde offenbar nicht erbracht. Im Übrigen gelten, was das Bedürfnis angeht, bei der Gelben die gleichen Regeln wie bei der Grünen. Vermutlich kann niemand aus dem Forum (außer auf "Rot") eine Ansammlung von 16 oder 17 9Para-Kurzwaffen nachweisen. Warum wohl? Manfred
  4. ... könnte aber, je nach SB, die Frage aufwerfen, ob die "Gelbe" nicht als billiger Ersatz für die "Rote" zweckentfremdet wird. Warum wohl wurde die Erwerbsstreckung in das Gesetz eingebaut? Manfred
  5. Ich finde das Bedürfnisprinzip des deutschen Waffenrechts auch nicht so prickelnd - wir haben es aber und müssen uns daran halten. Aus dieser Warte betrachtet sind (aus der Bestandsliste mal so rausgefischt) 9 Repetierer in 6,5x55 8 Repetierer in 7,62x54R 15 Repetierer in 7,65x53 Arg. 16 Repetierer in 8x57IS schon in der Vergangenheit kaum zu begründen gewesen. Hier hat einer den Bogen einfach überspannt. Mich würde es nicht wundern, wenn der SB jetzt nach diesem Urteil auch das Bedürfnis für die große Anzahl kalibergleicher Waffen hinterfragt. Über die Kombination von 2 9Para Kurzwaffen mit zusammen 6 Wechselläufen (4 x 9Para und 2 x 7,63 Mauser) und dem Rest der vorhandenen Kurzwaffen möchte ich gar nicht näher nachdenken. Manfred
  6. Mache dir da mal keine weiteren Gedanken. So lange du das Forum kostenlos nutzen kannst, ist doch alles in Ordnung. Manfred
  7. Nein. Die FvLW hat bei LexDeJur keinerlei Einfluß und es gibt auch keine derartigen Vereinbarungen. Manfred
  8. Diese Frage solltest du den Betreibern von LexDeJur stellen. So wie ich das lese (Nutzungsbedingungen von LexDeJur) gilt diese Einschränkung nur für die Lizenzen aus dem Crowdfunding. Manfred
  9. Du hast dir bei der Aufschlüsselung der einzelnen Mitgliedergruppen sicher viel Mühe gegeben. Leider ist sie vollkommen falsch. Es sind schon ein paar mehr. Manfred
  10. Nur hießen die bewaffneten Teile nicht "Bevölkerung" sonder "Wehrmacht" und "Volkssturm". Ist schon ein kleiner Unterschied. Manfred
  11. SprengLR 410. Da steht es sehr deutlich. Manfred
  12. Das hört sich irgendwie nach einem "shanghaiten" Account an. Das würde auch einiges andere erklären. Kein Händler stellt Waren aus seinem Bestand für 1,00 € ein. Manfred
  13. Wenn von Anfang an wenigstens reelle Preise geboten würden, käme es nicht zu dieser Hochbieterei durch wen auch immer. Auf einen eingestellten Gegenstand mit einem reellen Wert von z.B. 1000,00 € 2,50 € zu bieten ist eine Unverschämtheit. Ein verdecktes Mindestgebot würde diese Unart auch aus der Welt schaffen. Der Spaßbieter - was anderes kann es nicht sein - würde diesen Blödsinn ganz schnell lassen. Mit einem verdeckten Mindestpreis könnte man als Anbieter auch den realistischen Wert seiner Ware ausloten. Manchmal sollen ja zwischen "hätte ich gerne erzielt" und "bekommt man wirklich" Welten liegen. Mir geht es ebenso. Alte, jetzt nicht mehr gebrauchte High-End-Hifi Bausteine haben heute offenbar einen Marktwert um die 0,00 €. Ich selbst sehe nur den damaligen recht hohen Anschaffungspreis. Manfred
  14. Probiere es doch mal aus. Die Nutzungsregeln von WO stehen hier doch nicht zur Debatte. eGun ist eine Verkaufsplattform für Jedermann. Es wird dort freiwillig niemand etwas verschenken. Manfred
  15. So naiv kann man doch gar nicht sein. eGun lässt Mehrfachaccounts zu, die ohne ID-Prüfung gar nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden können. Es reicht doch nur ein Fakename und ein Mailalias. Somit ist ein Verbot auf eigene Auktionen zu bieten wirklich nicht mehr als eine freundlich gemeinte Empfehlung. Wenn man sich einmal über das Festnetz und einmal über eine SIM-Karte anmeldet, erscheint man sogar mit unterschiedlichen IP-Adressen. Noch regelkonformer erledigt man das mit einem "guten Freund". Warum sollte der nicht mitbieten dürfen? Manfred
  16. Warum? So lange es Zeitgenossen gibt, die "oberschlau" auf einen 500,00 € Artikel ernsthaft ein Maximalgebot von 3,87 € abgeben und auf einen Zuschlag hoffen, bleiben derartige "Schutzmechanismen" nicht aus. Man muss dabei nicht mal mit einem Doppelaccount gegen die Regeln verstoßen. So einfach ist das. Manfred
  17. Mal ein anderes Beispiel: Zur Zeit läuft eine Auktion - es steht eine Remington 700 in 30-06 zum Verkauf. http://www.egun.de/market/item.php?id=4953814 Bis jetzt sind 6 Gebote abgegeben worden. Der Preis steht zur Zeit bei 3,50 €. Der vorletzte Bieter hat also sein Limit unter diesen Betrag gesetzt. Ist das jetzt auch ein Spaßbieter, oder schlicht ein Idiot der meinte diese Waffe für 3,40 € zu erhalten? Manfred
  18. Drehen wir den Spieß doch mal um. Nehmen wir mal an, DU wolltest über eGun eine Waffe verkaufen. Wie würdest DU vorsorgen, dass das Ding nicht für 17,90 € über den Tisch geht? Dieses 1,00 € Startgebot ist in vielen Fallen doch ausgemachter Blödsinn. Die "Kunden" wollen es aber so. Manfred
  19. Die Firma Waffen Albert hier als Betrüger darzustellen, ist schon starker Tobak. Als Händler/Anbieter hat man auch sein Limit unter dem man einen Artikel nicht verkauft. Der Kunde setzt sein Limit halt in die andere Richtung. Man sollte schon unterscheiden, ob ich einen nicht mehr benötigten und für mich eigentlich wertlosen Gegenstand versteigere und mich über jeden Euro Erlös freue oder auf dieser Plattform einen Gegenstand anbiete der für mich einen bestimmten Preis erzielen muss. Händler haben keine "Schnäppchen" zu verkaufen. Schon gar keine Neuwertigen. Versuche mal über Egun fabrikneue Lapua Hülsen im 100-er Pack für 2,50 € zu bekommen. Manfred
  20. Ich falle fast vom Glauben ab wenn ich das hier lese. Womit begründet sich das Recht unserer Staatsmacht (Aufbewahrung hin, Aufbewahrung her) mit fremden Eigentum derart umzugehen, dass Beschädigungen billigend in Kauf genommen werden. Jede Haftpflichtversicherung würde bei einer Privatperson in solchen Fällen den Schadenverursacher wegen Vorsatz in Regreß nehmen. Mit tun die Kunden leid die jetzt mit Sicherheit beweisen müssen, dass ihr Eigentum vorher in einem einwandfreien Zustand war. Manfred
  21. Na und? Meine Hochsicherheitschlösser für die Waffenkoffer stehen alle auf "000" und werden max. um eine Zahl verdreht. Reicht doch - oder? Abgeschlossen ist abgeschlossen. Manfred
  22. ... ob das so der richtige Weg ist? Na ja - so lange da nichts auch für Freundschaftspreise verramscht wird .... Manfred
  23. Ich sehe das so: Die Staatsanwaltschaft wurde vom Oberlandesgericht gezwungen Anklage zu erheben. Bedingt durch den Gesundheitszustand des alten Herren kam es bis jetzt nicht einmal zum Verlesen der Anklageschrift - ergo der Prozess hat noch gar nicht wirklich begonnen. Ich vermute jetzt mal: Man hofft inständig, dass sich der Gesundheitszustand des alten Herren in der nächsten Zeit nicht wesentlich verbessert. Damit würde der Weisung des OLG Genüge getan. Kann natürlich auch ganz anders sein. Manfred
  24. So in etwa. Mit dem freien Einkaufen war am 01.01.1973 Schluss. Bis dahin waren Langwaffen und Munition aller Art ab 18 (muss so gewesen sein - ich war da noch keine 21 und hatte trotzdem meinen "Landmann") frei erhältlich. Ab dem 01.01.73 sollten die vorher freien Waffen angmeldet werden. Hat kaum einer gemacht, da die die WBK eine Verfallsfrist von 5 Jahren hatte. Dies wurde erst 1976 geändert. Das freie Einkaufen ist also schon 41 Jahre her. Dazu ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Jüngsten Altbesitzer sind somit mindestens knapp 60 Jahre alt. Kein Wunder, dass du niemanden mit einer solchen WBK kennst. Manfred
  25. Das war anfangs noch schlimmer. Im Verlauf der ersten Amnestie wurden die WBK mit einem "Verfalldatum" ausgestellt. Das hat viele davon abgehalten ihren Flobert anzumelden. Als dieses "Verfalldatum" in einem zweiten Anlauf gestrichen wurde, hat sich an der "Anmeldelust" kaum was geändert. Wir leben also in einer Welt voll krimineller Senioren. Manfred
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