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Manfred Breidbach

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  1. Die Idee an sich wäre nicht schlecht aber Erstellung und Verteilung in einem überschaubaren Zeitrahmen bereiten erhebliche Probleme. LG Manfred
  2. Nein - leider noch nicht. Die geänderte Satzung (mit der ggf. die Gemeinnützigkeit vom FA anerkannt wird) wird bei der kommenden JHV am 20.03.2010 von der Mitgliederversammlung beschlossen und dann dem Registergericht vorgelegt. Erst dann können wir uns aus Zeitgründen mit dem Finanzamt rumbalgen. LG Manfred
  3. Es soll auch nicht die Sache eines Einzelkämpfers sein. An der Prüfung, ob diese unangemeldeten Kontrollen verfassungskonform sind, hängt allerdings sehr viel. Es nützt nichts, diese Klage ohne einen Verfassungsrechtler einzureichen.Das Risiko, diesen Rechtsstreit ohne entsprechende professionelle Hilfe in den Sand zu setzten und damit ein zementiertes Urteil zu schaffen, ist leider recht hoch. Eine unfachmännische Klagebegründung wird hier mehr schaden als nutzen. Jetzt sind einfach mal die anwesenden Juristen gefordert. Deren Meinung würde mich im Vorfeld doch schon arg interessieren. LG Manfred
  4. Da hast Du vermutlich Recht. Leider blasen aber auch die Gerichte in dieses Horn. Vor jeder Klage gilt es daher vorher (sofern man nicht über den sprichwörtlichen Dukatenesel verfügt) das Prozessrisiko abzuwägen. Hier mitlesende Juristen geben mir sicher Recht und hätten bei einer kalkulierbaren Erfolgschance längst das "Messer quer zwischen den Zähnen". Daher bleibt zunächst nicht viel mehr als in Kleinarbeit in der Politik - ggf. mit dem entsprechenden Nachdruck - Überzeugungsarbeit zu leisten. Das kann übrigens jeder. Einfach mal seinen gewählten Abgeordneten während seiner Sprechstunde besuchen, sich von ihm seine Meinung bezüglich des Waffenrechts erklären lassen und entsprechend einhaken. Viele vertreten nämlich eine (vorgegebene?) Mainstream-Meinung und wissen gar nicht warum. LG Manfred
  5. Ich kann hier selbstverständlich nur für die FvLW e.V. sprechen: So eine Verfassungsklage mit vorhergehenden Gutachten und entsprechenden guten Fachanwälten kostet Geld. Eine Menge Geld. Deutlich mehr als der FvLW zur Verfügung steht. Hier im Forum eine Spendenaktion loszutreten um dies alles finanzieren zu können wäre zwar möglich aber ganz sicher nicht erfolgreich. Für viele ist der Mindesbeitrag einer FvLW-Mitgliedschaft in Höhe von 12,00 € schon über der Schmerzgrenze. Wer soll also von der FvLW für die anfallenden Kosten garantieren? Der Vorstand mit seinen privaten Mitteln? Hätten wir einen Goldesel, wären wir die Letzten, die sich gegen eine solche Klage stellen würden. Realistisch betrachtet müsste für solch ein Unterfangen ein Anfangskapital in der Größenordnung von um die 25.000,00 € (rd. 2100 Neumitglieder à 12,00 €) zur Verfügung stehen. Bringe uns diese Mitgliederzahl und wir legen sofort los. Manfred
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