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Manfred Breidbach

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  1. Die zulässige Höchstmenge des Pyro-Satzes in den bei uns erhältlichen Feuerwerksbatterien wurde klammheimlich erhöht. http://www.blackboxxfireworks.de/silvesterfeuerwerk/3.html Das Verbot der "Polenböller" passt jetzt eigentlich nicht mehr. Die werden in den gleichen Fernostfabriken gefertigt wie unser BAM-Zeug. 2 Gramm Blitzknallsatz pro "Bumm" ist schon heftig. In den Vogelschreck war weniger. Manfred
  2. Ich sehe das, im Hinblick auf den vorliegenden Fall, nicht ganz so einfach. Die Dame in der Ordnungsbehörde mag zwar unangenehm sein - dumm ist sie jedoch nicht. Sie legt Ziffer a) des § 12 Abs.1 WaffG. sehr kleinlich aus. Als Inhaber einer lediglich gelben WBK hat man noch kein Bedürfnis zum Erwerb einer Kurzwaffe nachgewiesen. Hier könnte auch ein Richter sehr kreativ entscheiden. Dieses "oder im Zusammenhang damit" könnte bedeuten: Habe ich ein Bedürfnis für eine .357 nachgewiesen, könnte ich im Zusammenhang damit auch eine 9 Para oder .44 ausleihen. Habe ich noch keinen HA ... tja was dann? Kann natürlich auch sein, dass ich hier vollkommen falsch liege. Es ist jedoch wenig sinnvoll bei dieser in § 12.1 WaffG nur oberflächlich klaren Formulierung nur Schwarz/weiß zu denken. Manfred
  3. Diesen Unsinn wird die Dame schwerlich mit dem geltenden Recht in Einklang bringen können. Schlimm genug, dass sie mit ihren kruden Rechtsauslegungen schon in der Vergangenheit einigen an den Karren fahren wollte. Manfred
  4. jo - sie ist es wohl wieder. Manfred
  5. Nochmal - ab zu einem guten Anwalt und die Waffe umgehend bei einem Berechtigten einlagern. Den guten Willen hast du ja mit deiner Vorsprache auf dem Amt gezeigt. Manfred
  6. Zotti - du hast eine PN (der kleine Briefumschlag) Manfred
  7. Zotti, mir kommt der Vorgang sehr bekannt vor. Ab zum Anwalt - aber schnell. Du hast doch den Ausdruck der entsprechenden Vorschriften? Die Frau dreht echt am Rad. Manfred Wenn ich mich nicht vollständig irre, liegt der Fall hier etwas anders. Da ist jemand auf dem Kriegspfad. Manfred
  8. Rege dich nicht auf (OK, das ist leicht gesagt). Lasse dir die Vorschrift zeigen, nach der du dich angeblich strafbar gemacht hast. Er/Sie (Sachbearbeiter) wird nichts finden. Manfred
  9. @ Zotti Was willst du mit dem Threadtitel ausdrücken. Ich könnte das ggf. ändern. Zu deinem Problem: Ich interpretiere das Waffengesetz und die Verwaltungsvorschriften wie folgt: Du kannst auf einen Leihschein Waffen ausleihen für die du grundsätzlich ein Bedürfnis hast. Als Sportschütze geht dann z.B. kein ultrakurzes AR15. Als Inhabener einer grünen WBK kannst du Kurzwaffen und ggf. Halbautomaten ausleihen - als Inhaber einer Gelben den dafür vorgesehenen Rest. Du bist bereits im Besitz einer Kurzwaffe. Also alles im grünen Bereich. Lasse mich raten - den Stress bereitet dir eine Sachbearbeiterin? Manfred
  10. Auaha!! Gerade ein AR15 würde ich nicht unbedingt gebraucht kaufen wollen. Wenn man hier so liest, dass mindestens 30 20-er Magazine zur Grundaustattung gehören .... Manfred
  11. Gebrauchtwaffenpreise haben schon etwas zauberhaftes an sich. Im Falle eines erzwungenen Verkaufs (z.B. Erben) zahlt der gewerbliche "Berechtigte " 'nen "Appel und 'n Ei". Erscheint 10 Minuten später ein Interessent, hat sich der Preis mindestens vervierfacht. Das Problem ist einfach folgendes: Mit der DSB-Standardaustattung vor 20 Jahren (GSP und 686) wird heute der Markt überschwemmt. Es verschwinden mehr Sportschützen als Neue hinzukommen. Dazu kommt noch, dass sich der Nachwuchs mehr für die dynamischen Disziplinen begeistert. Daher auch die (relative) Preisstabilität bei den Selbstladern. Manfred
  12. ... und schon wieder zwei Versuche gefegt. Langsam wird das Verhalten dieses "Spaßvogels" behandlungsbedürftig. Manfred
  13. Er kann es nicht lassen. Na ja, besonders intelligent ist das nicht. Manfred
  14. So war dieser Thread eigentlich nicht gemeint. Daher ist ab hier "Ende Gelände" Manfred
  15. Ich möchte dies an dieser Stelle einfach mal loswerden: Seit Wochen versucht sich ein offensichtlicher Insider mit verballhornten und beleidigenden Namensversionen des Users "MarlboroMan" in WO zu registrieren. Egal wer es ist - sei dir versichert, ich bin mit dem Löschen dieser Accounts schneller als du mit der Neueingabe. Also lasse es bitte bleiben. Manfred
  16. ... das will den Damen und Herren Oberverbieter aber anscheinend nicht in die Birne. Es ist noch keinem gelungen, privaten Waffenbesitz vollständig zu unterbinden. Manfred
  17. Zum sicherlich 500en Mal: Mit der Formulierung "Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf" in 14.4 wollte der Gesetzgeber explizit die Ritsch-Ratsch-Flinten ausklammern. Welche Repetierer mit glatten Läufen gibt es denn sonst noch? Es war sicher nicht Wille des Gesetzgebers, dass diese Vorschrift durch den Tausch eines einzigen Bauteils (Lauf) bei einer sonst identischen Waffe nicht zum tragen kommt. Legt doch mal dem Gericht zwei oder drei Remington 670 auf den Tisch unfd fragt: http://i47.photobucket.com/albums/f168/mwrdyna/All3ScatterGuns.jpg Welche von denen geht auf 14.4 und für welche benötige ich einen Voreintrag? Alles andere ist meiner Meinung Erbsenzählerei. Manfred
  18. OK - das leuchtet mir ein. Manfred
  19. Ich habe zwar von einem Unfall dieser Art gehört, kann mir aber nicht richtig vorstellen, wie es durch verstreute Pulverreste zu einer "Verpuffung" kommen kann. Einzelne Pulverkörnchen brennen doch recht unspektakulär ab - selbst der Kehricht neigt beim Anzünden nicht zum explodieren. Kann mir einer erklären, was da eine Verpuffung auslösen könnte? Manfred
  20. Ist das Teil wirklich so genial und besser als ein Harris? Wo hat er es her? Direkt von Jerry Teo? Für so ein bisschen Alu ist der Preis allerdings nicht ohne. Manfred
  21. Was mir allerdings auch auffält: Das verstehe wer will - ich nicht. Manfred
  22. Zu den Taschenlampen kann ich etwas beitragen. Das Wichtigste: Die Hersteller wissen selbst nicht so richtig was mit den Lumen anzufangen. Ich habe zwei Olight. Eine M21-X Warrior lt. Kofferbeschriftung bis 750 Lumen - in den Webseiten plötzlich nur noch 600 Lumen. Dann die M30 Triton. Lt Kofferberschriftung bis 700 Lumen im Web plötzlich nur noch 490 Lumen. Die M30 macht einen etwas größeren Lichtkegel - dafür ist die M21 (mehr gebündelt) etwas heller. Hell ist jedoch bei beiden relativ. Sie sind sehr hell. Kein Vergleich selbst mit der größten Maglite. Manfred PS: Bei den Taschenlampen scheint es in der Vergangernheit unterschiedliche Einheiten, nämlich LED-Lumen und Ansi-Lumen gegeben zu haben.
  23. Bwi dem IKEA-Schrank ist der untere Boden, glaube ich jedenfalls, nur eingelegt. Da eine Befestigung zu basteln dürfte aber nicht das Problem sein. Manfred
  24. Das war gar kein Sprengstoff. Du kannst soviel Kunstdünger und Diesel zusammenkippen wie du willst - das knallt ohne die entsprechende Initialzündung nie. Da braucht es schon etwas mehr als nur ein popeliges Zündhütchen. Selbst C4 ist für sich selbst ungefährlich. Erst mit einer geeigneten Zündquelle (Sprengkapsel) macht es bumm. Manfred
  25. Das ist wirklich ein schwieriges Thema. Grundsätzlich ist es sicher nicht salonfähig. Das könnte sich aber ganz schnell ändern, wenn, aus welchen Gründen auch immer, der private Waffenbesitz über Nacht verboten werden sollte. Die Anzahl der plötzlich nicht mehr auffindbaren Waffen würde durch die Decke marschieren. "Weil es niemanden schadet". Ist auch so eine Sache. Normalerweise setzt eine Bestrafung ein aktives Handeln voraus - nämlich, wenn man einem Mitmenschen oder allgemein der Gesellschaft einen Schaden zufügt. Das wäre z.B. Diebstahl, Körperverletzung oder gegenüber der Allgemeinheit irgendwelche Steuerdelikte. Dann gibt es noch willkürliche Straftatbestände die sich von Staat zu Staat unterscheiden. Beispiel: bestimmte Waffenarten - hier strafbewehrt / im benachbarten Ausland kein Problem, Treibladungspulver - hier willkürliche Mengenbegrenzung / im Ausland zum Teil frei. In diesen Fällen schadet man bei einem Verstoß weder einem einzelnen Mitmenschen noch allgemein der Gesellschaft. Man widersetzt sich lediglich dem Willen des "Erfinders" dieses Verbotes. Dazu zählt halt auch der nicht angemeldete Flobert im Kleiderschrank. Das viele Gesetze dem Hirn Einzelner oder kleiner Intressengruppen entsprungen sind sollte eigentlich klar sein Das schon fast automatisierte Abnicken im Bundestag hat, bei der teilweise spärlichen Besetzung im Plenum, mit Demokratie recht wenig zu tun. Manfred
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