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Manfred Breidbach

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  1. Das hat mit Neid oder Missgunst nichts zu tun. Bietet der jeweilige Verband, wegen mir auch über die B-Liste, eine Disziplin für VRF an, ist es einfach eine Bedürfnisbescheinigung zu bekommen. Wozu dann diese Tricksereien. GK PSG mit ZF als Begründung für eine Slug-Gun mit "gezogenem" Lauf - ich lache mich tot (hatten wir hier schon - glaube ich zumindest). Es würde mich maßlos ärgern, wenn durch den "Mut" der oberschlauen Begriffsausleger der § 14.4 WaffG. erneut auf den Prüfstand kommen sollte. Dann gäbe es nämlich ganz schnell eine eindeutige Bestimmung, der dann wahrscheinlich aber auch der "unbegrenzte" Kauf von kalibergleichen Repetierern mit gleichartiger Visierung zum Opfer fallen wird. Dann ist nix mehr mit "Schweden" oder "K98" mit unterschiedlicher Herkunft oder Baujahren auf "Gelb". Schon mal daran gedacht? Manfred
  2. Aus dem Grund sind die .50 BMG, die ich bisher auf den Ständen gesehen habe, Einzellader und vermutlich auf "Alt Gelb" erworben. Da ist keine passende Disziplin erforderlich. (Eigentlich unlogisch - ist aber so). Ansonsten hast du mit deinem Beitrag Recht. Keine Disziplin - kein Bedürfnis - kein Erwerb (egal ob Grün oder Gelb als Sportschütze). Ich weiß übrigens immer noch nicht was ein "Sportschießer" sein soll. Ist da ggf. ein Buchstabendreher drin? Dann wäre das hier aber das falsche Fachforum. Manfred
  3. Schon möglich.Aber diese Sonderläufe wurden hier erst mit der Einführung der "neuen Gelben" und der daraus folgenden Auslegung des Gesetzes durch einige Händler bekannt und interessant. Manfred
  4. Da mag vielleicht auch daran gelegen haben, dass diese "Sonderregelung Pumpgun" mehr oder weniger auf den letzten Drücker mit ganz heißer Nadel in den Gesetzestext eingefügt worden ist. Gleichzeitig wurde damals auch noch nachträglich am Mindestalter rumgedoktort. Manfred
  5. Weil anscheinend zum Zeitpunkt der Neuregelung des Waffengesetzes diese "Slugläufe" kein Thema waren. Mir war damals ein derartiges Laufprofil für Schrot/Slugwaffen vollkommen unbekannt. Fest steht doch: VRF (gemein als Pumpguns bezeichnet) standen damals auf der Kippe. Man konnte sich dann wohl darauf einigen, dass das "Verbotsmerkmal" eigentlich nur ein fehlendes Stück Holz oder Kunststoff war. Dann die Bezeichnung "Pistolengriff". Man konnte sich auf die Regelung "ausschließlich" einigen. Die Benellis wären sonst heute auch weg vom Fenster. Was blieb war. Repetierlangwaffen für Schrotmunition gingen nur noch auf "Grün". Es war damals klar, dass die Bauart und der Waffentyp gemeint war. Jetzt neu erhältliche Laufprofile (morgen gibt es vielleicht auch noch Polygonläufe für Slugs) ändern daran nichts. Manfred
  6. ... und dir scheint nicht ganz klar zu sein, dass die Meinung eines Sachbearbeiters vom Landratsamt Cham aus dem Jahr 2009 nicht das Maß der Dinge ist auf das man sich im Streitfall berufen kann. Ein Sachbearbeiter oder Richter aus "Trippsdriill" kann und wird das ganz anders sehen. Außerdem ist diese Entscheidung personenbezogen. Dem Schützen "Müller", der zwei Jahre später beim gleichen SB den gleichen Antrag stellte, kann ein Bescheid mit einem ganz anderen Inhalt zugestellt worden sein. Manfred
  7. Was ist daran nicht zu verstehen, dass eine auf "Gelb" erworbene "Büchse" (so die Ausrede) nicht plötzlich gemäß einer Sportordnung (Flintendisziplin) wieder eine Flinte werden kann, zumal bisher noch keine passende Flintendisziplin benannt werden konnte? Ist nicht zudem bei Büchsendisziplinen bei spätestens .50 BMG (12,7 mm) Ende der Stange? Manfred
  8. Interessanter Denkansatz. Dieser Grundsatz wurde bei den Beschränkungen von auf LEP und 4mmM20 konvertierten Waffen erfolgreich eingeführt. Eine Remington 870 kam nun mal als Flinte "auf die Welt". Manfred
  9. ... und dann sind wir auch gleich wieder bei dem Munitionsproblem. Die für Flinten vollkommen rechtskonform in einem Schrotbecher verladenen Lyman Slugs mutieren hier ganz schnell zu verbotenen Sabots. Wird man bei einer Kontrolle auch nur mit einer solchen Patrone. ohne eine entsprechende Flinte zu besitzen, erwischt, wackelt die Heide. Manfred
  10. SprengLR 410. Da steht es sehr deutlich. Manfred
  11. Das hört sich irgendwie nach einem "shanghaiten" Account an. Das würde auch einiges andere erklären. Kein Händler stellt Waren aus seinem Bestand für 1,00 € ein. Manfred
  12. Wenn von Anfang an wenigstens reelle Preise geboten würden, käme es nicht zu dieser Hochbieterei durch wen auch immer. Auf einen eingestellten Gegenstand mit einem reellen Wert von z.B. 1000,00 € 2,50 € zu bieten ist eine Unverschämtheit. Ein verdecktes Mindestgebot würde diese Unart auch aus der Welt schaffen. Der Spaßbieter - was anderes kann es nicht sein - würde diesen Blödsinn ganz schnell lassen. Mit einem verdeckten Mindestpreis könnte man als Anbieter auch den realistischen Wert seiner Ware ausloten. Manchmal sollen ja zwischen "hätte ich gerne erzielt" und "bekommt man wirklich" Welten liegen. Mir geht es ebenso. Alte, jetzt nicht mehr gebrauchte High-End-Hifi Bausteine haben heute offenbar einen Marktwert um die 0,00 €. Ich selbst sehe nur den damaligen recht hohen Anschaffungspreis. Manfred
  13. Probiere es doch mal aus. Die Nutzungsregeln von WO stehen hier doch nicht zur Debatte. eGun ist eine Verkaufsplattform für Jedermann. Es wird dort freiwillig niemand etwas verschenken. Manfred
  14. So naiv kann man doch gar nicht sein. eGun lässt Mehrfachaccounts zu, die ohne ID-Prüfung gar nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden können. Es reicht doch nur ein Fakename und ein Mailalias. Somit ist ein Verbot auf eigene Auktionen zu bieten wirklich nicht mehr als eine freundlich gemeinte Empfehlung. Wenn man sich einmal über das Festnetz und einmal über eine SIM-Karte anmeldet, erscheint man sogar mit unterschiedlichen IP-Adressen. Noch regelkonformer erledigt man das mit einem "guten Freund". Warum sollte der nicht mitbieten dürfen? Manfred
  15. Warum? So lange es Zeitgenossen gibt, die "oberschlau" auf einen 500,00 € Artikel ernsthaft ein Maximalgebot von 3,87 € abgeben und auf einen Zuschlag hoffen, bleiben derartige "Schutzmechanismen" nicht aus. Man muss dabei nicht mal mit einem Doppelaccount gegen die Regeln verstoßen. So einfach ist das. Manfred
  16. Mal ein anderes Beispiel: Zur Zeit läuft eine Auktion - es steht eine Remington 700 in 30-06 zum Verkauf. http://www.egun.de/market/item.php?id=4953814 Bis jetzt sind 6 Gebote abgegeben worden. Der Preis steht zur Zeit bei 3,50 €. Der vorletzte Bieter hat also sein Limit unter diesen Betrag gesetzt. Ist das jetzt auch ein Spaßbieter, oder schlicht ein Idiot der meinte diese Waffe für 3,40 € zu erhalten? Manfred
  17. Drehen wir den Spieß doch mal um. Nehmen wir mal an, DU wolltest über eGun eine Waffe verkaufen. Wie würdest DU vorsorgen, dass das Ding nicht für 17,90 € über den Tisch geht? Dieses 1,00 € Startgebot ist in vielen Fallen doch ausgemachter Blödsinn. Die "Kunden" wollen es aber so. Manfred
  18. Die Firma Waffen Albert hier als Betrüger darzustellen, ist schon starker Tobak. Als Händler/Anbieter hat man auch sein Limit unter dem man einen Artikel nicht verkauft. Der Kunde setzt sein Limit halt in die andere Richtung. Man sollte schon unterscheiden, ob ich einen nicht mehr benötigten und für mich eigentlich wertlosen Gegenstand versteigere und mich über jeden Euro Erlös freue oder auf dieser Plattform einen Gegenstand anbiete der für mich einen bestimmten Preis erzielen muss. Händler haben keine "Schnäppchen" zu verkaufen. Schon gar keine Neuwertigen. Versuche mal über Egun fabrikneue Lapua Hülsen im 100-er Pack für 2,50 € zu bekommen. Manfred
  19. Ich falle fast vom Glauben ab wenn ich das hier lese. Womit begründet sich das Recht unserer Staatsmacht (Aufbewahrung hin, Aufbewahrung her) mit fremden Eigentum derart umzugehen, dass Beschädigungen billigend in Kauf genommen werden. Jede Haftpflichtversicherung würde bei einer Privatperson in solchen Fällen den Schadenverursacher wegen Vorsatz in Regreß nehmen. Mit tun die Kunden leid die jetzt mit Sicherheit beweisen müssen, dass ihr Eigentum vorher in einem einwandfreien Zustand war. Manfred
  20. Na und? Meine Hochsicherheitschlösser für die Waffenkoffer stehen alle auf "000" und werden max. um eine Zahl verdreht. Reicht doch - oder? Abgeschlossen ist abgeschlossen. Manfred
  21. ... ob das so der richtige Weg ist? Na ja - so lange da nichts auch für Freundschaftspreise verramscht wird .... Manfred
  22. Ich sehe das so: Die Staatsanwaltschaft wurde vom Oberlandesgericht gezwungen Anklage zu erheben. Bedingt durch den Gesundheitszustand des alten Herren kam es bis jetzt nicht einmal zum Verlesen der Anklageschrift - ergo der Prozess hat noch gar nicht wirklich begonnen. Ich vermute jetzt mal: Man hofft inständig, dass sich der Gesundheitszustand des alten Herren in der nächsten Zeit nicht wesentlich verbessert. Damit würde der Weisung des OLG Genüge getan. Kann natürlich auch ganz anders sein. Manfred
  23. So in etwa. Mit dem freien Einkaufen war am 01.01.1973 Schluss. Bis dahin waren Langwaffen und Munition aller Art ab 18 (muss so gewesen sein - ich war da noch keine 21 und hatte trotzdem meinen "Landmann") frei erhältlich. Ab dem 01.01.73 sollten die vorher freien Waffen angmeldet werden. Hat kaum einer gemacht, da die die WBK eine Verfallsfrist von 5 Jahren hatte. Dies wurde erst 1976 geändert. Das freie Einkaufen ist also schon 41 Jahre her. Dazu ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Jüngsten Altbesitzer sind somit mindestens knapp 60 Jahre alt. Kein Wunder, dass du niemanden mit einer solchen WBK kennst. Manfred
  24. Das war anfangs noch schlimmer. Im Verlauf der ersten Amnestie wurden die WBK mit einem "Verfalldatum" ausgestellt. Das hat viele davon abgehalten ihren Flobert anzumelden. Als dieses "Verfalldatum" in einem zweiten Anlauf gestrichen wurde, hat sich an der "Anmeldelust" kaum was geändert. Wir leben also in einer Welt voll krimineller Senioren. Manfred
  25. Na ja. Manchmal gibt es auch "Mängel" die jahrelang in Ordnung waren. Manchmal kann man auch ob der örtlichen Gegebenheiten diese "Mängel" nicht restlos beseitigen. Bei einem 900 Jahre alten Haus ist halt nicht alles machbar. Manfred
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