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Manfred Breidbach

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Alle Inhalte von Manfred Breidbach

  1. Das interessante dabei ist (wenn man das Tracking beobachtet) - die bestellte Ware dümpelt länger in Deutschland rum als in den Staaten. Der deutsche Zoll hat es halt nicht so eilig. Manfred
  2. Klar - warum nicht. Da bestelle ich auch, Manfred
  3. Nun ja - eGun wird das verkraften. Meine persönliche Meinung zu diesem Vorhaben behalte ich jetzt mal besser für mich. Manfred
  4. Das kann ganz schnell gehen. Da reichen schon einige Fehlversuche bei der Anmeldung. Manfred
  5. Stimmt so nicht ganz. Brownells und Sinclair hängen eng zusammen. Auf der Brownells-Deutschland Seite gibt es auch die Sinclair Produkte. Ok - der Preis ist gesalzen. Ich habe allerdings habe in der letzten Woche noch problemlos Teile von Brownells USA erhalten. Manfred
  6. ... hat sie sicher nicht. Bei ähnlichen Folgefällen kann man sich dann vorher überlegen, ob es sich lohnt sich finanziell und gesellschaftlich zu Grunde zu richten wenn man sich wehrt oder ob man doch besser ein Liedchen anstimmen sollte nachdem man sich politisch korrekt auf den Rücken gelegt hat. Manfred
  7. Zwei Jahre Wartezeit um einen Lauf in ein System zu schrauben und das Ganze dann in einen Schaft zu stecken (etwas überspitzt formuliert) kann nur ein deutscher Kunde als normal empfinden. Das dann natürlich auch nur gegen eine Anzahlung als Vorkasse. Wir Deutsche sind, auch Dank unserer Gesetze, schon ein sehr leidensfähiges Volk Manfred
  8. Zwar OT: Ersetzte "drittes Reich" mit "DDR" und "Richter" mit ähh "Bundesdingsbums". Ging mir beim Lesen der Zeilen so durch den Kopf. Manfred
  9. Sauber argumentiert und formuliert - auch wenn es hier einigen nicht gefallen wird. Manfred
  10. @ Joe07 Vor 2002 konnte der Verein/Verband bescheinigen was er wollte. Das letzte Wort lag beim SB. Der hatte nämlich über geht/geht nicht zu entscheiden. Das ist heute doch ein klein wenig anders. Das SL8 war übrigens in Hessen wegen seines Anscheins verboten und nicht "problemlos" erhältlich. Wärst du zu dieser Zeit mit einem AR15 Antrag aufgetaucht, wären alle SB bundesweit vom Dach gesprungen. Eingetragen hätte es dir niemand. Sicher - in der Gründerzeit des BDS ging einiges. Die Sache mit den "Snubbys" und ich glaube sogar Derringer hielt aber auch nicht lange an. Manfred
  11. Bitte nicht immer den gleichen Mist nachplappern. Er wird nicht richtiger. Vor 2002 eine kalibergleiche Kurzwaffe (also 2x 9 Para) vom Amt genehmigt zu bekommen war fast unmöglich. Mehr als 3 Kurzwaffen war auch schon problermatisch. Spätestens bei 5 Kurzwaffen war in der Regel "Schicht im Schacht". Auf "Gelb" gab es nur die hochinteressanten Einzellader. Das SL8 war Maß der Dinge (nicht in jedem Bundesland erlaubt) Du konntest die Farbe wählen - solange sie hellgrau war. Sonstige Halbautomaten wurden von IKEA eingekleidet. Alte Repetierer wurden mit der Flex und dem Schweißgerät verschandelt (Bajonettaufnahme und Schiebevisier) ... und heute wird gejammert, wenn ein Gericht bei der 142 Langwaffe (nicht mehr kastriert und auch kein Sammler) den Sack zu macht. Manfred
  12. Bitte, bitte nicht schon wieder!! Deine Meinung sei dir unbenommen. Allerdings wird sie hier von kaum einem geteilt.
  13. Das hat das Gericht auch nicht bestritten. Es ging um das Bedürfnis - und zwar ein Bedürfnis für eine 5. Waffe in .303 Brit. und eine 17. Waffe in 8x57IS. Dieser Nachweis wurde offenbar nicht erbracht. Im Übrigen gelten, was das Bedürfnis angeht, bei der Gelben die gleichen Regeln wie bei der Grünen. Vermutlich kann niemand aus dem Forum (außer auf "Rot") eine Ansammlung von 16 oder 17 9Para-Kurzwaffen nachweisen. Warum wohl? Manfred
  14. ... könnte aber, je nach SB, die Frage aufwerfen, ob die "Gelbe" nicht als billiger Ersatz für die "Rote" zweckentfremdet wird. Warum wohl wurde die Erwerbsstreckung in das Gesetz eingebaut? Manfred
  15. Ich finde das Bedürfnisprinzip des deutschen Waffenrechts auch nicht so prickelnd - wir haben es aber und müssen uns daran halten. Aus dieser Warte betrachtet sind (aus der Bestandsliste mal so rausgefischt) 9 Repetierer in 6,5x55 8 Repetierer in 7,62x54R 15 Repetierer in 7,65x53 Arg. 16 Repetierer in 8x57IS schon in der Vergangenheit kaum zu begründen gewesen. Hier hat einer den Bogen einfach überspannt. Mich würde es nicht wundern, wenn der SB jetzt nach diesem Urteil auch das Bedürfnis für die große Anzahl kalibergleicher Waffen hinterfragt. Über die Kombination von 2 9Para Kurzwaffen mit zusammen 6 Wechselläufen (4 x 9Para und 2 x 7,63 Mauser) und dem Rest der vorhandenen Kurzwaffen möchte ich gar nicht näher nachdenken. Manfred
  16. Mache dir da mal keine weiteren Gedanken. So lange du das Forum kostenlos nutzen kannst, ist doch alles in Ordnung. Manfred
  17. Nein. Die FvLW hat bei LexDeJur keinerlei Einfluß und es gibt auch keine derartigen Vereinbarungen. Manfred
  18. Diese Frage solltest du den Betreibern von LexDeJur stellen. So wie ich das lese (Nutzungsbedingungen von LexDeJur) gilt diese Einschränkung nur für die Lizenzen aus dem Crowdfunding. Manfred
  19. Du hast dir bei der Aufschlüsselung der einzelnen Mitgliedergruppen sicher viel Mühe gegeben. Leider ist sie vollkommen falsch. Es sind schon ein paar mehr. Manfred
  20. SprengLR 410. Da steht es sehr deutlich. Manfred
  21. Das hört sich irgendwie nach einem "shanghaiten" Account an. Das würde auch einiges andere erklären. Kein Händler stellt Waren aus seinem Bestand für 1,00 € ein. Manfred
  22. Wenn von Anfang an wenigstens reelle Preise geboten würden, käme es nicht zu dieser Hochbieterei durch wen auch immer. Auf einen eingestellten Gegenstand mit einem reellen Wert von z.B. 1000,00 € 2,50 € zu bieten ist eine Unverschämtheit. Ein verdecktes Mindestgebot würde diese Unart auch aus der Welt schaffen. Der Spaßbieter - was anderes kann es nicht sein - würde diesen Blödsinn ganz schnell lassen. Mit einem verdeckten Mindestpreis könnte man als Anbieter auch den realistischen Wert seiner Ware ausloten. Manchmal sollen ja zwischen "hätte ich gerne erzielt" und "bekommt man wirklich" Welten liegen. Mir geht es ebenso. Alte, jetzt nicht mehr gebrauchte High-End-Hifi Bausteine haben heute offenbar einen Marktwert um die 0,00 €. Ich selbst sehe nur den damaligen recht hohen Anschaffungspreis. Manfred
  23. Probiere es doch mal aus. Die Nutzungsregeln von WO stehen hier doch nicht zur Debatte. eGun ist eine Verkaufsplattform für Jedermann. Es wird dort freiwillig niemand etwas verschenken. Manfred
  24. So naiv kann man doch gar nicht sein. eGun lässt Mehrfachaccounts zu, die ohne ID-Prüfung gar nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden können. Es reicht doch nur ein Fakename und ein Mailalias. Somit ist ein Verbot auf eigene Auktionen zu bieten wirklich nicht mehr als eine freundlich gemeinte Empfehlung. Wenn man sich einmal über das Festnetz und einmal über eine SIM-Karte anmeldet, erscheint man sogar mit unterschiedlichen IP-Adressen. Noch regelkonformer erledigt man das mit einem "guten Freund". Warum sollte der nicht mitbieten dürfen? Manfred
  25. Warum? So lange es Zeitgenossen gibt, die "oberschlau" auf einen 500,00 € Artikel ernsthaft ein Maximalgebot von 3,87 € abgeben und auf einen Zuschlag hoffen, bleiben derartige "Schutzmechanismen" nicht aus. Man muss dabei nicht mal mit einem Doppelaccount gegen die Regeln verstoßen. So einfach ist das. Manfred
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