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Manfred Breidbach

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  1. bis wann? Zur Zeit sind es nicht mal 200.000. Die Zwischennachrichten der Petitionsersteller lassen seine Enttäuschung deutlich erkennen. Anscheinend fühlen sich europaweit doch nicht sooo viele Waffenbesitzer betroffen. Manfred
  2. Das mit diesem Vorschlag der §6 AWaffV etwas aufgeweicht wird (KW-Patronen und KK). Es glaubt doch keiner ernsthaft, dass diese unselige Vorlage vollständig abgelehnt wird und im Mülleimer landet. In der EU leben um die 800 Millionen Menschen. Von diesen haben gerade mal 167500 die Petition gezeichnet. Manfred
  3. Das siehst du möglicherweise falsch. Die AK-Ableger mit den kurzen Patronen sind entweder jetzt schon verboten oder sie fallen nicht unter den Anschein. Was soll sich also ändern? Manfred
  4. Was ist an dem "militärischen Ursprungs" nicht zu verstehen? Es sind nicht alle Selbstladelangwaffen. Manfred
  5. § 6 AWaffV sollte doch bekannt sein. Bisher sind wir damit doch sehr gut gefahren - bis auf die KK-Regelung von Wechselsystemen. Genau da würde diese "Verschärfung" eingebaut. Manfred
  6. Hast den von dir selbst eingefügten Text des FWR gelesen und auch verstanden? Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen. [...] Das ist heute schon so geregelt. 40 mm Hülsenlänge - Hallo - noch nie gehört? Was fällt dir an dieser Bezeichnung auf Zentralfeuerbüchsenmunition ??? Total die Verschärfung - gelle... kopfschüttel Manfred
  7. Preisfrage: Von welcher Webseite stammt das? Der temp. Waffenbesitz (5 Jahre - dann neue Beantragung mit ärztlichem Gutachten) wird übrigens immer noch nicht erwähnt. Scheint wohl nicht so ungelegen zu kommen. Manfred
  8. Vermutlich nicht so doll. Die seit einer Woche laufende Onlinepetition auf Change.org gegen die europaweite Verschärfung des Waffenrechts haben gerade mal 150.000 Personen gezeichnet. Manfred
  9. Weil alles was von der EU vorgebetet wird heilig ist und widerspruchslos umgesetzt werden muss. Was den wirtschaftlichen 'Verlust angeht - siehe AKW. Mir fallen da so einige Dinge ein, die die EU "geregelt" hat. Vollkommen sinnlose Entscheidungen wie Glühlampenverbot, Leistungsreduzierung bei Haushaltsgeräten usw. usw. Manfred
  10. Uiii - man lernt nie aus. Bleibt nur noch die Sache mit dem passenden Stand. Manfred
  11. Habt ihr da Insiderinfos? Nur ein kleines Beispiel: Ich hatte noch als Altbesitz so einen kleinen Signalstift für Leuchtkugeln (mit Gewinde). Der ging auch 1:1 in den Schmelzofen. Manfred
  12. Wenn bestimmte Waffen in die Kategorie A rutschen, sind sie danach einfach verboten. Da macht sich ganz sicher keiner einen Kopf wegen "Bestandschutz". Manfred
  13. Gibt es wirklich eine passende Disziplin für .50 BMG? Manfred
  14. Eben nicht. Versuche mal auch "neu Gelb" eine .50 BMG zu erwerben. Viel Spaß. Auf "alt Gelb" sind einige als EL im Umlauf. Manfred
  15. kann nützen - muß aber nicht. In der Vorlage heißt es "kann verlängert werden wenn die Voraussetzungen blablabla". Da steht nicht wird verlängert wenn ... Kleiner Unterschied. Manfred
  16. Das liegt wohl möglich daran, dass sich die ersten Stellungnahmen der Verbände (OK wir waren bei der Eilmeldung auch nicht ausführlicher) mehr oder weniger nur auf die Halbautomaten bezogen haben. Die Sache mit den befristeten und von einer ärztlichen Bescheinigung abhängigen Besitzerlaubnis für alle Waffen würde schon mehr Sportschützen treffen. Der Gipfel ist die geplante Einstufung der "Gaser" in die Kategorie C. Das trifft noch mehr. Falls das durchkommt, bekommen die mit dem kleinen Waffenschein automatisch Post - der Rest macht sich aus Unkenntnis strafbar. Manfred
  17. Ja. Ist halt keine Erlaubnis Nach §14 Manfred
  18. Wenn ihr schon in die Vereine geht, reduziert eure Informationen doch nicht nur auf die Sache mit den Halbautomaten. Die geplante Änderung den Waffenbesitz auf max. 5 Jahre zu begrenzen (um ihn anschließend wieder neu zu beantragen) betrifft auch den mit dem KK-EL im DSB. Dazu kommt ja noch die Sache mit den geforderten ärztlichen Gutachten. Das steht (lt. FWR) in der Vorlage der EU-Kommission: 1. Die Erteilung und Erneuerung waffenrechtlicher Erlaubnisse werden von einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung abhängig gemacht. 2. Waffenrechtliche Erlaubnisse werden auf maximal fünf Jahre befristet. War da nicht auich was mit der geplanten Melde.- und somit WBK-Pflicht für SSW? Wie ich die EU-Kasper einschätze, ist hier dann auch Punkt 1 und 2 anzuwenden. Wetten? Manfred
  19. und einem fest eingebauten 5-Schuß Magazin. Manfred
  20. Wo ist jetzt der Unterschied in den Kategorien? Irgendwo steckt da ein Fehler drin. Ich meine mich zu erinnern, dass im englischen Originaltext zwischen HA mit fest eingebautem 3-Schuß-Magazin und HA mit Wechselmagazin unterschieden wird. So fehlt doch in 2.4 das Wort "nicht". Oder? Wer kann mir da auf die Sprünge helfen und mir den Unterschied der obrigen Textes erklären. Manfred
  21. Leider sind viele extrem schnarchnasig, da sie es ja (zunächst) nicht betrifft. Ich fürchte sogar, dass einige insgeheim applaudieren. Manfred
  22. Dier Petition läuft ja erst seit 2 Tagen. Bis die Info über das Vorhaben der Brüssler den letzten Winkel in der EU erreicht hat dauert halt. Das wird schon noch. Hoffe ich jedenfalls. Manfred
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