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Manfred Breidbach

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  1. Dann macht das jede Genehmigungsbehörde gerade so wie sie es will. In meiner WBK steht lfd. Nr, xyz Sportpistole Kal. .45 ACP. Dann unter lfd. Nr. abc Wechselsystem zu lfd. Nr. xyz 9 mm Para Manfred
  2. Leuchtet aber irgendwie ein. In diesem Beispiel ist der Eintrag des Wechselsystems ein Zusatzeintrag zu (hier) Spalte 1 (Grundwaffe). Für diese ist der Munitionserwerb eingetragen. Das macht auch Sinn - beim Verkauf der Grundwaffe hat man bekanntlich auch keine Berechtigung mehr für die dieser Waffe zugeordneten Wechselsysteme. Ein Wechselsystem steht niemals eigenständig in einer WBK (also ohne Zuordnung zu einer Grundwaffe) Manfred
  3. Die immer noch vertriebenen A und B-Schränke orientieren sich an der 2003 ersatzlos gestrichenen Baunorm VDMA 24992. Die Einhaltung dieser alten Norm wird heute von niemanden mehr geprüft oder überwacht. Von wem auch? Aus diesem Grund gibt es heute diese "Sonderangebote" B-Würfel für 50,00 € mit einem billigst Tastenschloss (ein mechanisches Schloss wäre zu teuer). Manfred
  4. Was für ein Gutachten (wir reden hier doch wohl von einem A-Schrank)? Diese alten Richtlinien sind allenfalls Baumustervorgaben (wie dick hat das Türblatt zu sein, welche Blechstärke muss der Korpus haben) Wo steht etwas über die Güte des Stahls usw.? Ein Loch zur Wandbefestigung macht da den Kohl auch nicht fett. Die alte A und B-Norm ist doch bestenfalls noch geduldet (weil es so z.Z. im Gesetz steht). Manfred
  5. Zwei Jahre Wartezeit um einen Lauf in ein System zu schrauben und das Ganze dann in einen Schaft zu stecken (etwas überspitzt formuliert) kann nur ein deutscher Kunde als normal empfinden. Das dann natürlich auch nur gegen eine Anzahlung als Vorkasse. Wir Deutsche sind, auch Dank unserer Gesetze, schon ein sehr leidensfähiges Volk Manfred
  6. Die AfD mit den "Roten" oder "Grünen"? Eher nicht (hoffe ich doch). Manfred
  7. Ich bin mal gespannt, wie lange es noch dauert mit dem Wähler dieses Koalieren von 3 Mickeymaus-Parteien - die dann den eigentlichen Wahlgewinner mit 40% eigenem Stimmanteil ausbremsen - auf den Zeiger geht. Noch deutlicher kann man den Willen der Wähler gar nicht mehr ignorieren. Manfred
  8. Hier noch einmal die Anfrage an das LKA von "Steven" als PDF: Anfrage LKA.pdf Manfred
  9. Werden nicht bei Änderungen im Nutzerprofil (wie z.B. Änderung der Mailadresse) diese an die vorherige Adresse zur Verifizierung gesand? Oder verwechsle ich das mit PayPal? Manfred
  10. Das siehst du etwas eng. Keiner beneidet hier jemanden etwas - zumal die Erwerbsbedingungen für eine VrF auf "Grün" nun wirklich keine unüberwindbare Hürden darstellen. Die Besitzer auf "Gelb" sollten genießen und schweigen. Diese Debatte ist ebenso sinnvoll wie der immer wieder gehörte Rat "Mache den Jagdschein und du kannst HA in bis zum Abwinken in allen möglichen Ausführungen erwerben". Sollte der Gesetzgeber hier auf die Idee kommen nachzubessern, werden bei dieser Gelegenheit noch ganz andere, bisher genehme Regelungen, auf den Prüfstand kommen. So ist er nun mal - der Gesetzgeber. Manfred
  11. Den Voreintrag gibt es bei der herkömmlichen Beantragung einer VRF auf "Grün" erst nach Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung durch den Verband. Ist diese Bescheinigung jetzt auch hinfällig? Verstehe einer die Welt. (Ich glaube, ich muss mir noch schnell eine Pumpe mit gezogenem Lauf auf "Gelb" kaufen gehen) Manfred
  12. Dann schicke mir die Grafiken per Mail in Originalgröße. Ich wandle die dann um. Manfred
  13. Steven - kannst du diese Seiten bitte nochmal als PDF einscannen? Manfred
  14. Dein Beitrag mag Prassekoenig zwar gefallen - das Gericht schließt eine "Leihe" von sich selbst in diesem Zusammenhang ebenfalls aus. Wäre die Waffe vom befreundeten Sportschützen "Kuno" gäbe es selbstverständlich kein Problem. Die gehen bei Gericht mittlerweile so weit, dass eine auf JJS erworbene Waffe, die der Sportschütze selbst nicht erwerben kann, eigentlich nicht für das Bedürfnis "Sportschießen" benutzt werden darf, weil der Erwerb durch das Bedürfnis "Jagd" begründet wurde.. Manfred
  15. Tja - und manche Gerichte verneinen dazu noch die Rechtmäßigkeit der sportlichen Nutzung von auf JJS gekauften Waffen. Manfred
  16. Zwar OT: Ersetzte "drittes Reich" mit "DDR" und "Richter" mit ähh "Bundesdingsbums". Ging mir beim Lesen der Zeilen so durch den Kopf. Manfred
  17. Das diese endlose Diskussion "VRF mit gezogenem Lauf auf Gelb" lediglich einer schlampigen Formulierung des Gesetzestextes geschuldet ist, sollte eigentlich jedem klar sein. Im Gesetzgebungsverfahren wollte man etwas anderes - nämlich die Eintragung nach Voreintrag auf "Grün". Wenn sich manche Ordnungsbehörden auf diese "Lücke" einlassen und solche Waffen auf "Gelb" eintragen, mag das bei einzelnen Betroffenen vielleicht ein Gefühl von "denen habe ich es aber jetzt gezeigt" auslösen - dauerhaft wird diese Freude vermutlich nicht sein. Bei der nächsten Änderung des Waffengesetzes wird diese Tür ganz sicher geschlossen. Ob man sich dann auf "Besitzstand" berufen kann bleibt abzuwarten. Bei den zu kurzen VRF und den Kurzwaffen für Zentralfeuermunition in Kaliber unter 6,3 mm hat das 2008 auch nicht funktioniert. Manfred
  18. Was sagen die "VRF auf Gelb jünger" eigentlich zu folgender gedanklicher Konstruktion: Wenn eine VRF durch den Tausch des Laufes auf "Gelb" geht, wie sieht es dann mit einem AR15 aus, bei dem das Gasrohr entfernt und der Gasblock durch einen Dummy ersetzt wurde. Ist das dann auch ein Repetierer der problemlos auf "Gelb" eingetragen wird? Das Gasrohr und Gasblock freie Teile sind, lasse ich jetzt mal aussen vor. Manfred
  19. Vergesse das mit der "Leihe" ganz schnell wieder. Der Vorbesitzer hätte dann unberechtigt einen Mehrlader auf alt Gelb in seinem Bestand. Du hast die Waffe gekauft und bist damit (berechtigt) zu einem Büma zwecks Umbau auf Mehrlader gerannt. Die fertige Waffe lässt du, mit der Umbaubestätigung des Büma, eintragen. Dein SB hat anscheinend keinen Plan, wie er im NWR den Einzellader zum Mehrlader machen soll. Das soll aber nicht dein Problem sein. Umgekehrt kannst du auch einen Mehrlader kastrieren lassen und einem Käufer mit nur "alt Gelb" verkaufen. Oder eine Waffe auf "Deko" ändern lassen. Es wäre interessant zu wissen was dein SB dazu sagt. Manfred
  20. Vielleicht will der TE mit seinem Neuerwerb in absehbarer Zeit schiessen und das Teil nicht bis Ultimo (bis zu einem Urteil mit heute leider ungewissem Ausgang) beim Büma parken müssen. Ein Jahr ist da ganz schnell einzuplanen. Kein Eintrag in die WBK - kein legaler Besitz. Manfred
  21. Nur sollte die Waffe innerhalb der 14-Tage-Frist beim Büma (und in dessen Handelsbuch) gelandet sein. Die Waffe wurde schließlich vom Vorbesitzer bereits überlassen (Fristbeginn). Manfred
  22. Damit hat er nicht ganz Unrecht (Schussfolge). Ich konnte damals auf "alt Gelb" erworbene "Kastraten" unter Beachtung von 2/6 problemlos auf "neu Gelb" umtragen lassen. Die notwendigen Arbeiten wurden natürlich von einem Büma bescheinigt. Der Weg über den Büma erscheint mir auch am einfachsten zu sein. Beachte jedoch die 14-Tage Frist zum Anmelden. Die Waffe wurde dir ja bereits überlassen. Manfred
  23. Es ist wirklich lustig was sich Behördenmitarbeiter so alles einfallen lassen (oder einfallen bekommen). Du hast eine Erwerbsberechtigung "neu Gelb" - also Mehrlader. Jeder Büma darf die Blockierung entfernen. Eine Rechnung mit den gemachten Arbeiten wäre hilfreich. Was die Waffennummer angeht - was muss dich der Eintrag in der WBK des Vorbesitzers kratzen? Du hast einen Kaufvertrag mit der richtigen Waffennummer und dem Überlassungsdatum. Sehe zu, dass die Arbeiten innerhalb der Anmeldefrist erledigt werden. Sollte dir der SB die Waffe als Einzellader eintragen und du lasst später umbauen, geht das zu Lasten von 2/6 (Änderung der Schussfolge). Manfred
  24. @ Joe07 Vor 2002 konnte der Verein/Verband bescheinigen was er wollte. Das letzte Wort lag beim SB. Der hatte nämlich über geht/geht nicht zu entscheiden. Das ist heute doch ein klein wenig anders. Das SL8 war übrigens in Hessen wegen seines Anscheins verboten und nicht "problemlos" erhältlich. Wärst du zu dieser Zeit mit einem AR15 Antrag aufgetaucht, wären alle SB bundesweit vom Dach gesprungen. Eingetragen hätte es dir niemand. Sicher - in der Gründerzeit des BDS ging einiges. Die Sache mit den "Snubbys" und ich glaube sogar Derringer hielt aber auch nicht lange an. Manfred
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