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alzi

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  1. das passt ganz genau zu mir! .......und wenn man den dazu einschlägigen Text bedenkt, macht sogar das "abschwächend" sinn..... den Rest spar ich mir heute ..... mit der Hitze im Anzug !
  2. alzi

    Entwurf WaffG 2018?

    es gibt meines Wissens Revolver mit (Wechsel-)Laufsystemen, da legt dann jeweils ein Büchser Hand an und die Läufe bleiben dann auch beim/dem Besitzer erhalten. es sei denn das wäre tatsächlich auch (Austausch-)Laufsysteme, wenn man hier nur auf die Nachbearbeitung/Einpassung abhebt und nicht auf die Notwendigkeit der Ausführung durch einen Büchsenmacher. die ganze Unterscheidung "wechsel"/"austausch" ist sowas von unglücklich, da der jeweils andere Begriff ja auch zur Definition des besagten Begriffes wendet wird. einfach nur Murx! bei Trommeln ohne Nachbearbeitung/Einpassung ist es "wechsel", bei Läufen "austausch"......MUrx MuRx MUrX!!! Austauschtrommeln und Austauschsysteme sind waffenrechtlich nicht existent, praktisch aber doch wohl eher die Regel als die Ausnahme! murX mUrx muRx murX! eine Entsorgung in dem Zusammenhang ist dem WaffG doch egal, es geht waffenrechtlich lediglich um die Art des Austausches bzw. Wechsels, d.h. den Arbeitsumfang bzw. -aufwand dabei.
  3. oder - wie hier schon in mehreren threads dargelegt - dem SB erklären, wie und warum es auch ohne geht!
  4. alzi

    Entwurf WaffG 2018?

    wenns denn dann auch konsequent so gehandhabt werden würde und nicht reihenweise Austauschläufe (insbesodnere bei KW) als Wechselläufe eingetragen werden würden ........ die Bezeichnung ist auch (begründet in der genannten "falschen" waffenrechtlichen Definition) inkonsistent mit den Wechselsystemen und Wechseltrommeln.
  5. für das VL-Schießen eigentlich die einzige ersichtliche Möglichkeit! .... zuhause im Keller darf ich das nicht.......WL schon..... beim Böllern wäre das dann das entsprechend abgesperrte Areal (Sicherheitsbereich). für die Raketenbastler (im Rahmen eines §27; nicht Feuerwerk!) wäre der Keller auch denkbar unpassend ....
  6. leg mal Deine Scheuklappen ab! mach doch endlich was ich Dir geraten habe .... einfach der Farbe folgen! is so schwer ja nu echt nicht.......wenn man denn will.....
  7. das ist Quatsch und bleibt Quatsch! da hilt auch wiederholen, insistern und mit den Füssen aufstampfen nix! wer im Kontext lesen und verstehen kann, der spart sich das Geblubber, weil er gemerkt hat dass man ihm zustimmt!
  8. so ein Quatsch! das geht alleine auf die SpO zurück! ich bin zwar nicht jekusan..... SprengG Abschnitt V Umgang und Verkehr in nichtgewerblichen Bereich hierzu in §28 Anwendbare Vorschriften "Für den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen gelten die §§ ........ § 22 Abs. 1 bis 4, ....... entsprechend." jetzt noch §22 Vertrieb und Überlassen Abs.1&3 mal aufmerksam (und im besagten Kontext) lesen! Ausserdem (u.A. auch aus o.g. Gründen!) steht in der/jeder Erlaubnis (im Vordruck, sofern nicht ausdrücklich ausgestrichen): "Die Erlaubnis erstreckt sich auch auf Hilfspersonen und Auszubildende, soweit diese unter Ausicht des Erlaubnisinhabers handeln." ....wie sonst könnte jemand dieses "Handwerk" erlernen, wenn es einem keiner zeigen bzw. beibringen dürfte....
  9. ja. aber ohne Bedürfnis keine Leihe!
  10. dann ist aber die bedürfnisfreie 4mm (waffenrechtlich) der falsche Weg!
  11. ja, darum erfolgt dort, und im restlichen Geltungsbereich des dt. WaffG, dann (nach den ersten 3 Jahren) die Bedürfnisprüfung anlassbezogen . WIE HIER!!!! Anlass: Wegzug aus Deutschland die bloße Mitgliedschaft reicht - schon seit geraumer Zeit! - für den Bedürfnisherhalt eben nicht mehr aus! ätsch..pech..........tja... isso dafür (Kontext: dieser thread) ist der EFWP schlicht nicht da!
  12. weil Du evtl. " fallen gelassen " anders definierst bzw. verstehst als er ..... .... oder es hatte möglicherweise einen Waffenbezug .... keiner weiß es, ausser ihm.....und diesbezüglich hat er sich nicht eingelassen!
  13. damit hast Du Deine Eingangsfrage beantwortet und diesen thread selbst ad absurdum geführt. das einzige was Dir Deine Verrenkungen (Platzer auf grün behalten) einbringen, ist, dass Du evtl. Deinen Tresor für irgendwann später weiternutzen könntest. für ALLES ANDERE musst Du eh wieder zurück auf Los...... ... also lass den schei$$ mit dem bedürfnisfreien Platzer ... bringt Dir (abgesehen von o.G. Tresorgeschichte) garnix! ausser unnötigerweise Überprüfungen die möglicherweise mit Gebühren verbunden sind. ...... von Kosten für Verein/Verband ganz zu schweigen .... ...einfach zwanglos Schießen gehen, geht auch ohne...
  14. ein Bedürfnis hat der Verein glaubhaft zu machen, hier aber nach §8 und dann ist der Verband erstmal raus. wieviele und welche Waffen erworben werden sollen/können/dürfen....... liegt dann am jeweiligen Verhandlungsgeschick. idR bedarf es dann auch eines Voreintrages, ABER wenn die Waffe eh schon parat liegt, dann KANN die Behörde doch (kundenfreudlicherweise, in NRW das aber wohl grundsätzlich nicht!) auch darauf verzichten....bzw. erledigt das zusammen mit der Erwerbseintragung....Gebühren für Voreintrag werden trotzdem idR erhoben.... der Ordnung halber.....
  15. so einen tread (mit diesem "Problem") hatten wir bereits vor nicht allzulanger Zeit...und wenn ich mich recht entsinne...........entwickelte er sich exakt so wie jetzt auch dieser wieder!
  16. nicht wirklich, hängt aber an der damaligen Art und Weise, wie die Sachkunde nachgewiesen werden konnte. ausserdem zeitlich sehr nah an der damaligen Überarbeitung des WaffG.
  17. Trag was zum Wissen bei oder shut up. bearbeitet Freitag um 16:15 von EBR spam wenn man jetzt noch erkennen könnte was vom Moderator stammt und was von mir..... ...nicht dass mir noch jemand eine unangemessene Ausdrucksweise (z.B. gegenüber anderen Forennutzern) unterstellt! vielen und herzlichsten Dank.
  18. Trag was zum Wissen bei oder shut up.
  19. Dich hatte ich nicht gefragt.
  20. Du weißt seit wann es die Sachkunde gibt, ...bzw. seit wann eine solche erforderlich ist?
  21. bestimme das genau und gib Dir die Antwort selbst........
  22. ist das Alles? ist das wirklich Alles? ..........omg........
  23. aber auch nicht auf jedem Amt. manche sind da sehr sehr eigen bei dem Thema!
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