

uwewittenburg
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich fand es schon immer geil mit einem Vollautomaten mit einem 30-er Magazin im Hüftanschlag mit Dauerfeuer auf ein Ziel zu schießen und wer dann wackelt bezahlt die Runde! Hatten wir schon, aber geht heute nicht mehr wegen der maroden Schießstände! -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Wenn ich meine Waffen auf der Terrasse putze kommt mein Nachbar interessiert vorbei, wenn aber ein Streit vorprogrammiert sein sollte, putze ich die Waffen nicht mehr im Garten. Diese Unterschiede sollte man bedenken, denn sie enden meistens bei der nächsten Gartenparty, wenn Ehefrau und Nachbarin verwechselt werden. Wobei es heute auch nichtere Gründe für Streitigkeiten gibt! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
IPSC ist auch nicht mein Ding, aber ich gönne es jedem, ich spiele gerne Preisskat und lasse mir da auch nicht reinreden. Es soll jeder seinen Hobbys nachgehen, egal was der andere davon hält. Ich mag ja auch keine Schwulen/Lesben/Veganer u.s.w., habe aber gelernt dass ich wohl damit leben muss! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und dann kommt der Hauswart im Auftrage der Behörde und holt das Teil ab? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Bin beides nicht und gönne es jedem, mir würde nie einfallen zu sagen: "Was soll der Scheiß"! Ich achte die Traditionsvereine des 2. Wk, der NVA und was es alles noch so gibt. Habe mir manches direkt angeschaut und habe meine eigene Meinung. Das ist genau das was ich mir unter Demokratie vorgestellt habe und mir vorstelle. Das hat aber früher nicht funktioniert und funktioniert nach meiner Einschätzung heute viel weniger! Man versuche mal einen "Hubertus Knabe" von einer anderen Sicht zu überzeugen. Warum funktioniert eine Zusammenlegung der Opfer und Täter Darstellungen nicht? Profilierung? Selbstdarstellung? Ich habe diese Ausstellungen mehrfach besucht und es gibt Fehler. Will wirklich jemand eine richtige Geschichtsaufbearbeitung? Nein! Gab es eigentlich noch nie, in Wirklichkeit geht es um Schadenersatz. Ja, meine Eltern als Ost-Vertriebene kann ich gerne benennen, das ist ein Witz was Flüchtlinge heute beziehen, da wären wir heute reich! P.S.: Bin etwas abgeschweift von ´daher könnte man es auch verschieben, wobei es doch einen Zusammenhang gibt. -
Wenn die Sicherung sofort erfolgt ja, aber wenn manche "Schlauberger" die Tür mehrfach auf und zu machen nein! Neee, wollte mehr schreiben, lasse es aber. Wer berechtigtes Interesse hat nur nach PN!
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Klugscheißer Modus an: "Ich hatte gar keine Gaspistole, sondern einen Gas-Revolver"! und aus! -
Verwaltungsrechtsschutzversicherung - welche?
uwewittenburg antwortete auf xamoel's Thema in Waffenrecht
Eigentlich egal, denn jede Versicherung wird Vorsatz ausschließen und wenn dann erst mal Fahrlässigkeit erkannt und dann aber Verurteilung wegen Vorsatz, zahlst Du eben zurück! P.S.: Dummheit und Vorsatz kann man nicht versichern! -
Man sollte sich mal mit dem Thema Schmauchspuren auseinandersetzen, dann weiß man wie damit umzugehen ist! Das wissen eben die wenigsten, sollte aber Lehrthema werden, denn wenn jemand ´gerade vom "Stand" kam darf er nie Schmauchspuren sichern! Über die Beweiskraft schweige ich mal diszipliniert!
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Klar, begleitet von einer Strafanzeige wegen versuchter Bestechung!
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Hier wirft keiner etwas über Bord! Ansonsten kann ich Dir gerne einen Eimer reichen! Es gibt auch Vereinbarungen zwischen den Bundesländern! Ich wohne nur 50 m von der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und sehe täglich Funkwagen auf/von beiden Seiten. In Deinen Augen begehen die dann jetzt alle Rechtsverstöße? Wenn ich Dir jetzt sage dass es nur auf die richtige Begründung ankommt, kommst Du bestimmt wieder mit dem Eimer. Die Landesgrenzen sind nicht immer erkennbar, zumal bestimmte Ortseingangsschilder regelmäßig geklaut werden.
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Grundsätzliches: Gültigkeit von BKA-Feststellungsbescheiden
uwewittenburg antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
So ist es, in der Regel halten sich die Gerichte auch daran. Aber wo eine Regel gibt es eben aber auch Ausnahmen. Ich erinnere nur auch wieder an die BKA Auslegung zu den damaligen Softi's wo von 0,08 Joule die Erlaubnis anlehnend an das EU Recht auf 0.5 Joule angehoben werden sollte, wo ein Gericht entschied dass das BKA hier nicht zuständig sei, solche Regelung herbeizuführen. Letztendlich kam es aber dann doch so, irgendwo hatte ich diesen Text noch, aber ist nicht so wichtig, von daher krame ich erst gar nicht herum. Richtig, im Zweifel für den Angeklagten! -
Kenne aber auch Fälle wo angeblich Unterlagen die in den Hausbriefkasten eingeworfen wurden nicht ankamen. Übrigens wenn ich mich noch richtig erinnere hatte ich damals auch alles am gleichen Tage erledigt, vorgesprochen, mit Rechnung zur Bank, Einzahlungsbeleg vorgelegt und grün und gelb ausgehändigt bekommen. Natürlich hatte ich den Kaufvertrag für den Tresor auf meinem Namen und die Fotos gleich mit abgegeben, genau wie die Verbandsbescheinigung. P.S.: Wenn der Sb für den jeweiligen Buchstaben nicht anwesend ist sehe ich gar kein Problem!
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Stimmt ja, bis 1990 durfte ich nicht im Westteil und Du nicht im Ostteil Berlins ermitteln, obwohl auch manche Ermittlungen heimlich durch gewisse Organe durchgeführt wurden, ohne das Gegenüber zu informieren. Ich glaube aber nicht dass ich Deine Belehrungen bezüglich irgendwelcher Zuständigkeiten benötige. Theorie und Praxis klafften schon immer etwas auseinander.
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Du willst jetzt aber nicht ernsthaft wissen wie oft das anders gelaufen ist? In Zivil fiel das ja auch nicht so auf. In der Regel hat der Vorgesetzte dann die zuständige Behörde verständigte wenn der Einsatz vor Ort begann und er nicht mehr verraten werden konnte. Manchmal wurde es auch schlicht "vergessen".
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Grundsätzliches: Gültigkeit von BKA-Feststellungsbescheiden
uwewittenburg antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
Betrachten wir mal, simpel ausgedrückt, den BKA-Bescheid als Hilfsmittel für die Rechtsprechung und eben nicht als allgemeingültigen Freifahrtschein. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Ich meinte eigentlich den "Freibrief" dass jeder denkt dass er z.B. SRS Waffen führen und sich auf dem § 55 WaffG berufen könnte und das kann er definitiv nicht, mal so als Beispiel. Wie oft habe ich vor solchen Dingen eigentlich hier gewarnt? -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Zu 1.: Ja, in meinem Kripo Ausweis im Scheckkartenformat war auch noch die Nr. der K-Marke eingetragen. Zu 2.: Falsch, dazu steht weder etwas im Ausweis noch in den Geschäftsanweisungen. Zumal der Beamte sich jederzeit in den Dienst versetzen kann. Nur bei längerer Abwesenheit wie Urlaub und Krankheit war die Waffe auf der Dienstelle abzugeben. -
Innerhalb Deutschlands dürften länderübergreifende Polizeieinsätze doch nicht das Problem sein, wenn das sogar zwischen Deutschland und Polen funktioniert.
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Ich will nichts entschuldigen, es ja schlimm genug! Leider ist es auch manchmal zu verzeichnen dass Einsätze verraten werden, so das gelehrte Vorgehensweisen außer acht gelassen werden.
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Jeder denkt eben er kann könnte es besser.
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Er darf aber! Wenn er dann kontrolliert wird und er zeigt den KWS und den Perso vor, ist dann eben nur die Waffe auf PTB und gesperrten Lauf zu prüfen, damit wäre dann eigentlich die Maßnahme beendet. Naja, soweit er dienstlich tätig wird und im Rahmen der Dienstvorschriften, sollte nicht vergessen werden. Der § 55 WaffG ist kein Freifahrtschein! -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
So hieß das damals, heute heißt es Druckluft bzw. Federdruck. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
uwewittenburg antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
PETA nicht zu vergessen! -
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uwewittenburg antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Doch doch! Wir hatte die Knicker ja auch mit einer Motorradfeder (RT-Feder) aufgepeppt, das hat auch niemanden interessiert!