

uwewittenburg
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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
uwewittenburg antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Der Hauptkernpunkt ist doch: Wie reduziere ich den Waffenbesitz? (Für begriffsstutzige, nein nicht ich, sondern die Politik!!!!!) Von daher sollte sich eben jeder LWB und jeder Verein überlegen ob er hier irgendeinen "Hebel" zuläßt und der fängt dann eben bei kleinen "Schummeleien" an! Es wird überall gesucht, ob nun Bleibelastung, Lärmschutz, Alkohol im Vereinsheim u.s.w.. Mensch was haben wir schon im Verein für Gelder für die Minimierung der Risiken ausgegeben!- 524 Antworten
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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
uwewittenburg antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Es ist doch ganz einfach! irgendjemand postet irgendetwas, die Behörde bekommt davon "Wind" (egal ob durch Denunziation oder sie liest selber mit). Dann wird der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis betrieben, ev. eine Strafanzeige wegen irgendetwas konstruiert, worauf erst einmal die Waffen vorsorglich beschlagnahmt werden. Danach kann man sich dann ein paar Jahre mit dem Gericht streiten. Ist dann aber nicht so wie beim Führerscheinentzug, wo du dann Personenbeförderung, LKW-Schein u.s.w. alles ev. einzeln wieder beantragen mußt! Frei nach dem Motto, wer hat den Nutzen?- 524 Antworten
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Wie oft habe ich eigentlich darauf aufmerksam gemach! Von daher sind doch auch die Kameraden der einzelnen Vereine gefragt dass solche negativen Erscheinung erst gar nicht erwachsen. Nein, es geht nicht um Denunziation, wie bestimmt gleich 1 - 2 User hier anmerken wollen. Wir müssen unsere Vereine schon selbst sauber halten, denn wenn erst der "Geier" über dem Aas schwebt ist es zu spät und der gute Ruf ist ev. auf ewig versaut. Beim Preisskat wurde ich auf einen Verein aufmerksam gemacht, ich hab ihn mir angeschaut und bin dort schießen gegangen und zwar mehrfach im Monat, bis ich merkte dass mir das liegt und bin dann in den Verein eingetreten, aber eben nicht nur um die WBK zu bekommen, sondern um die Gastschützengebühren und die Waffenausleihgebühren zu ersparen und weil ich das regelmäßig tun wollte. Ich brauchte mir nie über die geforderten Teilnahmebescheinigungen Gedanken machen, auch wenn ich mal für 1 - 3 Monate wegen einer Op ausgefallen bin.
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Ich muss mir gar nichts gefallen lassen und von dir schon gar nicht! Ob du mich ablehnst oder nicht ist mir so was von wurscht! Du kennst ja nicht mal meine Einstellung, woher auch? Kann man einfach nur ignorieren. Habe ich bei meinen Kindern und Enkeln auch so gemacht. Nein nicht den Mensch an sich sondern eben einfach die Unarten. P.S.: Damit ich mir solche Kommentare nicht mehr antun muss habe ich meine Ignoliste erweitert.
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So ist das mit den Missverständnissen. Wer sich über einen Zustand in einem Forum beschwert, sollte sich auch die Frage, was er selbst unternommen hat gefallen lassen können. Das hat nichts mit Blockwartmentalität zu tun.
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1. heißt das "uwewittenburg" 2. habe ich dich nicht mit Denunzianten schon gar nicht aus dem 3. Reich verglichen, da interpretierst du etwas rein was du sehen möchtest 3. behalte ich meine Einstellung und verlange diese nicht von anderen Fahr mal einen Gang runter!
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Mal flux ne AK 47 in Internet bestellen - ja ne ist schon klar :-)))
uwewittenburg antwortete auf 2011-Jack's Thema in Allgemein
Dass sich "Dummenfang" manchmal lohnt ist ja auch eine Tatsache, aber eben sehr selten. -
Mal flux ne AK 47 in Internet bestellen - ja ne ist schon klar :-)))
uwewittenburg antwortete auf 2011-Jack's Thema in Allgemein
Es gibt schon zig Möglichkeiten an illegale Waffen und auch Munition zu gelangen, eher als an eine WBK. Vor einiger Zeit reichten schon 2 Flaschen Wodka. -
Das Waffenrecht ist ja nun wirklich nicht einfach!
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Sie wird aber sicherlich von der Polizeibehörde beauftragt. Die Tätigkeit wird ja dann durch Vorschriften und darin enthaltenen Befugnissen geregelt. Ob nun Polizeireserve oder Stadtpolizei, oder wie man das alles nennt. Die Berliner Waffenbehörde gehört ja z. B. auch zum LKA.
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"und deren Bediensteten"!
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Einfach ein klarer Rechtsverstoß. Frei nach dem Motto: "Wer will mir denn was?".
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Steht wo? Ich lese nur "im Auftrage". Und im Auftrage gibt es noch andere Möglichkeiten.
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Frei nach dem Motto: "Die Nachfrage bestimmt den Preis"!
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Dir steht alles frei. Genau wie im 3. Reich, da haben es auch alle vorher gewußt!
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Und warum sprichst du es an? Bei A.H. haben sich die meisten auch gefragt ob es jemand richten wird, ja bei E.H. auch. Was gehen mich die anderen an!
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Und was hast du dagegen unternommen? Vogel Strauß?
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Kann man doch auf alle Bereiche erweitern. Für mich ist der Betrug beim Führerscheinerwerb gefährlicher!
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Genau solche Sachverhalte meinte ich. Die Sachen werden abgenommen, eine Strafanzeige gefertigt, aber wenn der Sachbearbeiter einen "Arsch" in der Hose hat macht er in der Regel "keine Straftat" draus und genau dieses Streitgespräch hatte ich mit einem Staatsanwalt! Der hat das Ding wiederbekommen und mit dem Segen des Staa und ohne teuren Rechtsstreit!
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Berlin war schon immer anders! Die Auslegungen des Waffenrechts sind nun mal Länderspezifisch, was mir ja auch noch nie gefallen hat. Es gibt Gegenden in dieser Republik wo nicht einmal die Autos und die Häuser abgeschlossen werden, so habe ich das mal kennengelernt. Könnte sich aber auch überholt haben.
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Tue es doch einfach, am besten in Berlin!
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Du hast nichts begriffen! P.S.: Kannst du wohl auch nicht!
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Ich kenne mich sehr wohl aus, aber wenn du deinen Beitrag selber lesen würdest, wirst du feststellen dass du dich widersprichst! Und deinen Rat brauche ich wirklich nicht! Nach 42 Dienstjahren und davon mehrere Jahre als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG schon gar nicht. Da habe ich alles schon erlebt und auch durchgeboxt!
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Hast du das Urteil auch richtig gelesen? Dann würdest du auch über das "zunächst" stolpern, also eben keine Eindeutigkeit! P.S.: Ich hatte eine längere mündliche Auseinandersetzung mit einem Staatsanwalt zu diesem Thema, wo eigentlich der Tenor klar war, dass es sich hier eben um eine Waffe handelt, weil es als Reizstoffsprühgerät im WaffG benannt wird. Ich konnte zwar meine Aussage "keine Straftat" begründen aber es bleibt immer ein Restrisiko, wie eben mit den Sportgeräten!
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Das ist eben der große Trugschluss, denn kennst du den Unterschied zwischen Versammlungsgesetz und öff. Veranstaltungen? Ein Tierabwehrspray unterliegt schon dem WaffG als Reizstoffsprühgerät! Es ist eben nur ausgenommen bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung! Ein Baseballschläger ist ja auch keine Waffe, wird aber regelmäßig als Waffenfund z.B. bei Rockern deklariert.