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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. So ist es. Genau wie bei Bargeld, höhere Summen muss man extra versichern, aber das will ja niemand wirklich angeben.
  2. Im Zusammenhang mit dem Bedürfnis? Mit Erlaubnis des Inhabers? Über Nacht geht doch auch, die Anzahl der Stunden ist unerheblich. Passiert etwas gibt es andere schlaue Überlegungen. Also alles dafür tun dass niemand Zugriff erhält, wie ist jedem selbst überlassen.
  3. Ich bin eigentlich frei von Vorurteilen, aber nicht bei Wiederholungstätern. Ich trinke auch gerne mal ein Gläschen, warum auch nicht. Aber einmal erwischen lassen sollte reichen, beim 2. x hinterfrage ich gerne.
  4. Um mal meinen bescheidenen "Senf" dazu geben zu wollen. Jeden kann es schon mal mit Rest-Alkohol treffen, aber 2 x MPU? Derjenige hat ein gewaltiges Alkoholproblem und damit sehe ich kaum eine Chance für einen LWB, nein, den möchte ich auf dem Stand auch nicht neben mir haben. Meine persönliche Meinung. Klar, jemand kann einen Entzug machen, aber man sollte sich die Rückfallquote anschauen.
  5. Man unterscheide zwischen Konsum, Mißbrauch und Abhängigkeit!
  6. Tja und nun werden wir von 2 Ossi's an der Spitze regiert! P.S.: Ich stehe zu meiner Vergangenheit, das habe ich bei anderen schon oft vermißt, aber jeder baut sich seine eigene Wahrheit.
  7. Es gibt eben potentielle Opfer. Obwohl ich in Berlin lebe und ca. 40 Jahre Dauerwaffenträger war brauchte ich privat die Waffe noch nie um mich zu wehren. In der Regel hatte ich sie ja auch gar nicht dabei.
  8. Ja, ich bin Ex VoPo und auch stolz auf meine Vergangenheit, aber disqualifizieren tust du dich selbst! Warum muss man denn qualifizierte Beiträge mit Dummheit übertünchen?
  9. Nun da fehlen mir ja noch 7 Jahre, aber das U-Boot wurde schon irgendwo erklärt. Ein LWB würde nie eine Waffe auf ein Volksfest schleppen, die anderen lassen sich erwischen und haben die A-Karte und auch kein Geld für einen Anwalt.
  10. Ein "U-Boot" will das doch nicht!
  11. Deine aber erst recht nicht, auch wenn ich dir zustimmen möchte. P.S.: Leute mit derartigen hohlen Phrasen sorgen doch erst dafür dass Gesetzeslücken geschlossen werden. Der normal denkende Bürger schleppt doch keine Waffen herum wenn er auf eine Party geht. Ich jedenfalls nicht!
  12. Es bleibt ein Führen. Was macht er bei B? Aufbewahren? Sich wehren? Wie will ich mich wehren und die Waffe zugriffsbereit machen? Ist doch alles Unsinn! Waffen gehören nicht auf öff. Veranstaltungen. Punkt!
  13. Juristen machen es ja erst schlimmer, so dass erst ein OLG einen Beschluß fällen muss! Bin zwar nicht Mark, aber egal.
  14. Der Gesetzgeber will auf öff. Veranstaltungen keine Waffen. Punkt. Finde ich persönlich und privat auch richtig. Punkt. Meine persönliche Meinung. Punkt.
  15. Ich habe doch nichts gegen MarkF seinen Post, ich finde ihn ja gut aber wem nützt das? Habe gerade Post von meiner Anwältin, meine Sache wird neu verhandelt, also in die Länge gezogen. Wir werden dann irgendwie auf so 3-4 Jahre Dauer ankommen und meine RSV wird das "Handtuch" werfen. Was nützt es wenn ich Recht habe? Vor allem wem? P.S.: Die Gegenseite nutzt sogar Zeitungsartikel um ihre Rechtsauffassung darzulegen. Traurig!
  16. Aha, ein Anwalt bescheinigt dir die Ausnahme. Ich befürchte aber das ein derartiges Schreiben niemanden interessieren wird, wenn das Hausrecht durchgesetzt werden soll. Ich habe auch eine Klage eingereicht und das dauert nun schon 2-einhalb Jahre, jeder Anwalt (meiner und der der Gegenseite) legen die rechtliche Würdigung auf ihre Art aus, somit dauert das eben. Wie willst du denn die Waffe aufbewahren? Na gut, bei einem Weinfest am Mann im Rucksack, aber irgendwann kommt die Aufbewahrungsregel zum tragen. Was will ich bei einem Weinfest mit einer Waffe wenn dort Alkohol getrunken wird? Waffen und Alkohol geht nun mal gar nicht! Für die VoPo-Hasser, bei uns wurde vor dem Schießen immer "Zielwasser" reichlich genossen!
  17. Noch schlimmer sind ja die besoffenen Vollpfosten vor Ort!
  18. Ich würde einfach primitiv sagen Sach- und Fachkundig. Ein 50-jähriger PVB mit 25 Dj ist zwar sachkundig, aber z. B. auf dem Wurftaubenstand zeigt sich das in der Regel anders, also sollte auch eine vom Verein befähigte Person als Aufsicht benannt werden, dazu bedarf es nicht unbedingt einer Urkunde oder Ausweises.
  19. Nur nicht mit der Rechtsschutzversicherung!
  20. Das kenne ich, immer provozieren und andere vorschicken. Habe ich früher schon gehaßt.
  21. Neee, mache ich nicht. Ich genieße meinen Ruhestand. Halte es aber für sehr gefährlich zu sagen du darfst das und das. Ich halte es für eine "fiese" Rechtsberatung, die so nicht veröffentlicht werden dürfte, auch wenn ich weiss was er meint, aber das kann man so in einem Forum nicht vermitteln. Vor allen Dingen hätte er nicht die "Eier" jetzt mit einer SRS zum Oktoberfest zu gehen und seine Meinung durchzuziehen, weil es nicht geht.
  22. Und damit muss sich eben kein PVB vor Ort auseinandersetzen, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig und das Waffenrecht wird im Lehrprogramm für PVB immer stärker vernachlässigt. Hinzu kommen ja noch die verschiedenen Auslegungsformen des Waffenrechts und auch der Meldegesetze in den einzelnen BL. Z.B. § 44 Abs. 1 WaffG war zu meiner Zeit gar nicht mehr relevant, weil diese Information gar nicht verarbeitet werden konnte, somit kann/konnte kein PVB im Register den legalen Waffenbesitz hier in Berlin erkennen.
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