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uwewittenburg

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  1. Nun definiere noch schnelle Wegnahme! Das hat nichts mit verschließen zu tun. Lasse ich den "Gaser" auf der Flurgarderobe liegen kann er schnell weggenommen werden, liegt er in der Schublade eben nicht schnell. Wenn Dekos so hoch an der Wand hängen dass man nur mit einer hohen Leiter ran kommt ebenso, es sei denn die Leiter steht daneben. So lange nichts wegkommt und Unbefugte damit keinen Unsinn treiben wird sich keiner dran stören, aber wenn wird es immer "Rechtsexperten" geben die dir erklären dass du das hättest verhindern können. Das ist eben das Problem.
  2. So braucht man ja auch die Gebühren für die GEZ nur einmal bezahlen!
  3. Was ist daran schwammig? Daneben liegend ist nicht getrennt, linke und rechte Schublade schon. Wer jetzt etwas noch von verschlossen bei "Gasern" postet sollte dann auch auf den passenden Gesetzestext verweisen.
  4. Ich habe schon mehrfach betont dass man bei einer Aufbewahrungskontrolle nur die eingetragenen erlaubnispflichtigen Waffen vorzeigen sollte.
  5. Woher nimmst du diesen Unsinn? § 36 WaffG Abs. 1 Satz 1 u. 2! (Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden,.....)
  6. Ein Butterflymesser ist ja auch ein Fischerwerkzeug und keine Waffe und trotzdem ein verbotener Gegenstand lt. WaffG.
  7. Wird immer gerne vergessen, rausgenommen und Zündhütchen vor Auge gehalten.
  8. Essig nicht, es geht trotzdem, aber eben unter engen Bedingungen(z.B. sicherer Schaukasten), die unterschiedlich ausgelegt werden. Habe mal einige Bedingungen der Waffenbehörde an ein Museum gelesen, die waren so hoch und finanziell unzumutbar, so dass das geplante Vorhaben gecancelt wurde. Von daher würde ich schon dafür sorgen dass bei einer Waffenkontrolle dies nicht mit kontrolliert wird, bzw. kann, auch wenn es erlaubnisfreie Waffen sind, die nicht registriert werden müssen. Wenn dann die Waffen noch mühelos von der Wand genommen werden können, folgt ev. schnell die Begründung dass die im Haus befindlichen Kinder das ebenso könnten. Nun wird gleich wieder der Entrüstungssturm losgehen.
  9. Du gibst wohl nie auf? Auch wenn du stur drauf drischt, wir beide ändern das hier nicht. Laß es genug sein! Das komische an der Sache ist dass du keinerlei Einfluß auf dem Ablauf des Geschehens hast, 2 gleichartige Situationen an verschiedenen Orten können ein anderes Ergebnis bringen. Das wissen die meisten hier!
  10. Verdacht Verstoß gegen das WaffG was denn sonst? Eierdiebstahl? Lassen wir den Speer mal außen vor. Es gibt ja auch andere Sammlungen. Wenn dann noch ein Schlagring (von mir aus andere verbotene Waffen) dabei ist? Wenn man zufällig in "Achtung Kontrolle" reinschaut sieht man doch die Fahrtrichtung! Was da alles an verbotenen Waffen angeblich erkannt wird, da wird mir richtig speiübel. Kann so passieren, denn man läßt doch einen Verdächtigen nicht mehr an die Waffe. Wie oft erwähnte ich Ähnliches? Wenn dann dein Besucher diese Sendung "Achtung Kontrolle" regelmäßig sieht wird er als pflichtbewusster Bürger auch melden dass du ein ganz böser bist. So viel "Anscheißerei" wie heute habe ich nicht mal in der ehemaligen DDR erlebt.
  11. Ich denke mal dass wir nicht nur von Speeren sprechen. Den Verdacht begründen, bestätigen oder eben zu entkräften findet in der Sachbearbeitung statt. Es wird ein Anfangsverdacht geschrieben und der Vorgang an die jeweilige Fachdienststelle übergeben. Das hat nichts mit irgendwelchen anderen Ländern oder Sitten/Gebräuchen zu tun. Bei dem Weihnachtsmarktattentäter wurden ja auch die Straftatbestände (Drogendelikte) umgeschrieben. Fand ich auch irgendwie richtig, denn bei unserer Justiz hätte man ihn eh nicht eingesperrt und er hätte sein Attentat trotzdem ausgeführt, wobei die Gefahr dass durch die für ihn tätigen Anwälte die Observationsmaßnahmen bekannt geworden wären, sehr groß und riskant gewesen wäre. Aber ich denke du kannst aufhören, wir kommen eh nicht auf einen Nenner, zumal alles gesagt ist.
  12. Es wird der Verdacht einer Straftat geschrieben und ein Beschlagnahmeprotokoll ausgefüllt und eine Kopie ausgehändigt, dagegen kann man Widerspruch einlegen. Wobei beim Widerspruch der Richter entscheiden muss, was ich nicht für so günstig halte. Ich habe das Zeug jedoch auch dann trotzdem wieder ausgehändigt, "keine Straftat" geschrieben und im Abschluss Bericht "das Einverständnis der Staa. wird vorausgesetzt" geschrieben, sozusagen der abgesegnete vereinfachte Weg. Da genaue Prozedere beschreibe ich hier mal nicht.
  13. Es gibt doch schöne Bundesländer!
  14. Kenne ich beides nicht und meine das auch nicht. Aus Erfahrung weiß ich aber was "blau-weiß" (damals grün-weiß) aus Unwissenheit (auch aus Angst etwas falsch zu machen)so alles "einsammelt". Wobei sie keine Angst haben müssen etwas falsches/legales mitgenommen zu haben. (Die Waffen sollen doch eh aus dem Volk) Was erlaubt ist wird in der Regel wieder ausgehändigt, so sollte es sein. Ich sagte ja schon dass das von Region zu Region anders ist, so sollte sich ja auch nicht jeder angesprochen fühlen.
  15. Ich zitiere auch aus dem 3. Beitrag vom TE: Ich will lediglich peinliche Rückfragen des Ordnungsamtes bei einer etwaigen Waffenschrank-Besichtigung vermeiden. Verlangt doch wirklich niemand, es ist nur ein gut gemeinter Rat den niemand befolgen muss.
  16. Ähnlich wie beim unerlaubten Smartphone hantieren auf dem Wurftaubenstand.
  17. Mir geht es genauso, ich verstecke nichts, stoße aber niemanden mit der Nase auf irgendwelche Dinge. Die Welt dreht sich immer mehr in die Richtung dass sich Leute um Dinge kümmern die sie nichts angehen, gerade bei den "bösen Waffenbesitzern". Stimmt nicht, er erwähnte ev. Bemängelung durch das OA, aber egal. Die Zeiten sind vorbei dass du deine Flinte offen im Garten reinigen kannst, oder sie an der Flurgarderobe aufhängst. Schau einfach mal zurück was sich im Bezug auf Umgang mit Waffen allein in den letzten 20 Jahren verändert hat! Das wird sich nicht ändern, nein im Gegenteil. Leider! Jeder Vorfall mit einem LWB zieht die Schrauben noch enger und LWB stolpern meist über banale Dinge: - Unglücksfall in Wohnung - Feuer - Einbruch u.a. wo dann auch bei Abwesenheit andere in der Wohnung herumtrampeln die dann auch keine Ahnung von Waffen haben.
  18. Das hat auch niemand behauptet und schon gar nicht gefordert. So sagte ich das, solltest du es anders gelesen haben empfehle ich einen Optiker. Eine Empfehlung ist keine Forderung, solltest du aber wissen. Langsam tust du mir leid! Es geht mir und nur mir darum die Kontrollettis nicht mit der Nase auf Dinge zu stoßen, die sie nicht unbedingt sehen sollten. Wie eben der LWB stolz seine SRS ohne PTB bei der Kontrolle präsentiert, wie er die doch sicher aufbewahrt(natürlich ohne Erlaubnis. Oder ich erinnere den Fall der Raucher vor der Kneipe die in einem beleuchteten Raum eines Hochhauses die Dekos an der Wand bemerkten. Oder der Tätowierer mit dem ungeladenen SRS Revolver an der Wand seines Tattoo-Studios das nur für Personen über 18 Jahre zugänglich ist. Oder, oder oder! Von mir aus kann sich jemand einen Panzer an die Wand hängen, das ist mir so etwas von egal.
  19. Wenn du es rausnehmen kannst können das auch Kinder, da sehe ich den Knack- oder Streitpunkt.
  20. Du hast doch die Waffenschrankkontrolle vom OA in deinem 3. Beitrag selbst ins Spiel gebracht. In "karlymans" BL wird es bestimmt anders gesehen als in meinem, da gehe ich sogar jede Wette ein. Ich würde da dann nicht mal einen erlaubnisfreien SRS Revolver vorzeigen, warum auch? Ich empfehle Wegnahme- und Sichtsicherung (Unbeteiligter). Wie es dann jeder handelt ist seine Sache.
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