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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Hamburg? Waffenverbotszonen? Da ist ja wohl nicht mal die Nagelfeile erlaubt!
  2. Es gibt ein Gerichtsurteil wo der Rucksack als verschlossenes Behältnis anerkannt wurde. Angeln, Kofferraum und dann noch ein Angelrucksack, was will man mehr? "Achtung Kontrolle" sollte verboten werden, denn dort wird eine Unmenge Blödsinn gerade über Messer verbreitet.
  3. Ganz schöön bissig! Die Poststelle hat über die Woche immer offen und verweigert nichts. Jeder kann es doch machen wie er möchte es geht doch nur um Hinweise.
  4. Dazu gibt es die zentrale Poststelle die das quittiert.
  5. Persönlicher Gang ist der sicherste, ansonsten Einschreiben mit Rückschein. Wer sich da die Kosten sparen will ist mir unklar, denn ev. mal so eben eine Schachtel Mun.!
  6. Wenn er aber abgenommen wurde sieht das wieder anders aus.
  7. Haben sie das denn in diesem Moment nicht? Der Handwerker hätte doch ein getarnter Terrorist gewesen sein können!
  8. Das zeigt eben auch die Unsicherheit bei den Beamten. Sicherlich eine Rückfrage per Funk was sie weiter tun sollen.
  9. Kann mir denken wen du meinst, aber dem ist nicht so, sie klauen sich ein neues.
  10. Dafür sorgt aber schon der § 42a WaffG! Ich rasiere mich täglich und kann in den Spiegel schauen, zumal mich das alles seit über 5 Jahren nicht tangiert.
  11. Wer kontrolliert denn auch schon einen Handwerker? Wenn, dann kann ihm das schon auf die "Füße" fallen.
  12. Dass die Zusammenhänge auslegbar sind hast Du noch nicht verstanden.
  13. Wie war das mit dem verschlossenem Behältnis auf dem Wege?
  14. Diese Messer sind doch nicht verboten, nur das Führen!
  15. Es geht ja nicht um Begeisterung, sondern um die Lösung eines Falles, wo man schon von einer Anzeige aus Rache o.ä. ausgeht. Für Türen und Fenster ist doch der Hauseigentümer zuständig. In den Fällen wo dann tatsächlich mit der Ramme "angeklopft" wurde gab es meist auch echte Gründe, oder es wurde dummerweise auch etwas gefunden, ansonsten gibt es auch Schadenersatz.
  16. Ich habe diese Methode eigentlich bevorzugt, geht aber nur bei einem bestimmten Klientel, der dann auch tel. (oder ähnlich) erreichbar ist. Ansonsten bedarf es einem größeren Zeit- und Personalaufwand, hat man aber nicht mehr. Die sogen. "Trickkisten" sind auch offensichtlich verloren gegangen.
  17. Sagte ich doch schon immer dass nicht der Beamte alleine entscheidet.
  18. Bei den DB-Beschlüssen wegen Waffendelikten stand immer "besondere Vorsicht" drin!
  19. So läuft das ja auch bei jedem "Normalfall"!
  20. Vollkommen richtig, aber hat das tatsächlich der "kleine" Sachbearbeiter alleine zu verantworten? Stichwort Vorgangskontrolle! Wie viel Personal benötige ich für eine lückenlose Überwachung einer Person? - Technik - Dolmetscher für Tkü u.s.w. Vieles in der Kriminalitätsbekämpfung ist doch kaum noch leistbar, Akten werden meist nur noch verwaltet. Wenn ich eine Person als Gefährder überwache werde ich die Aktion doch nicht wegen eines geringeren Deliktes "verbrennen". Das passiert dann aber, zumal ja offen gelegt werden muss wie man die Tat aufdeckte. Wegen eines Drogendeliktes hätte man ihn nie weggesperrt. Meine persönliche Meinung. Die Verantwortung nun nach "unten" zu delegieren ist falsch, es bleibt ein politisches Versagen. Oder sind hohe Polizeiführer politisch unabhängig?
  21. Man sollte bei beiden vorsichtig sein und die Qualifikation betrachten.
  22. So ein Quatsch! Die ständigen Personalkürzungen und -Verschiebungen fordern ihren Tribut. Man ist doch nicht mal in der Lage die Gehälter pünktlich anzugleichen und das liegt nun wirklich nicht an dem kleinen Beamten.
  23. Von 1985 bis heute hat sich aber so einiges verändert.
  24. Im Rahmen der Gefahrenabwehr eine logische Handlung, sie wird sich mit der Waffenbehörde auseinandersetzen müssen wie sie die Aufbewahrung nun gestaltet. Sicherstellung ist ja keine Beschlagnahme.
  25. Mit Sicherheit! Nur ging das fast immer an der Öffentlichkeit vorbei wenn jemand erst gar nicht zur Prüfung zugelassen wurde.
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