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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Das ist aber jetzt nicht dein Ernst?
  2. Ich denke mal dass derartige Aktionen bald alltäglich werden könnten, zumal trotz Vorankündigungen diese erfolgreich zu verlaufen schien. https://www.bz-berlin.de/berlin/polizei-registriert-91-straftaten-bei-kontrollen-an-berliner-bahnhoefen
  3. Weg von der Sparkasse war meine 1. Aktion nach der Wende. Mein Konto ist gebührenfrei.
  4. Das Bankgeheimnis wird auch langsam durchgeweicht. Ein Terrorist kauft Waffen und Munition bestimmt nicht mit EC oder Kreditkarte auf dem Schwarzmarkt.
  5. Von daher das Großaufgebot.
  6. Ich behaupte mal kühn dass du nicht in das Schema der Kontrolle paßt. Wer täglich hier mit den Öffentlichen fährt weiß wen es betreffen könnte, bestimmt nicht jeden, da rennen genug rum denen man eigentlich nicht über den Weg laufen will.
  7. Ehemalige bitteschön. Und du wirst lachen, das hat mich schon damals heftig geärgert. Nein, sie bekommen den Schirm und auch das Schweizer Messer wieder, nur nicht am gleichen Tag. Genau wie an den Schwimmbädern, da wird kistenweise derartiges eingesammelt, nur holt es beim Verlassen kaum einer ab. Verbotene Gegenstände nach dem WaffG werden dann an die Polizei weitergeleitet.
  8. Das geht doch nicht, die Superschlauen wollen doch alles besser wissen. Ob nun die Formulierung gefährlicher Gegenstand oder gefährliches Werkzeug, ist doch auch egal, es kommt auf die Sache an. Der dumme ist zum Schluß Tante Erna, Oma Frieda oder Opa Wilhelm denen man den Stockregenschirm abnimmt.
  9. Das kann mir aber nicht passieren!
  10. So einen Kontrolleinsatz kann man schnell unterbrechen und verlegen, die Hubschrauber sind
  11. Die Feststellung erfolgt doch in der Regel im ZH mit einem anderen Grund, Beleidigung, Bedrohung oder fehlender Fahrausweis. Da gibt es dann keinen Diskussionsgrund und mit der DB-Sicherheit ist dann aus kein "gut Kirschen essen".
  12. Beim Stichwort Waffen brauchst du in Berlin nicht lange warten. Ein paar tausend Polizisten bekommst du hier ziemlich schnell zusammen, in Ahrensfelde bei Berlin ist zudem ja auch noch die BFG der Bundespolizei stationiert, außerdem ist wegen dem Deutschlandspiel eh schon ein größerer Kräfteansatz geplant.
  13. Jo, wenn man vom Ausschluß der Weiterbeförderung und das Herbeirufen der Polizei absieht schon. Von der Abnahme eines SRS Revolvers aus einem verschlossenen Koffer eines älteren Herren am Hauptbahnhof habe ich vor Jahren schon mal berichtet. P.S.: Da ich schon seit 4 Jahren meinen Ruhestand genieße tangiert mich das eigentlich nur noch am Rande.
  14. Das hast du zu 100 % Recht. Da solltest du dich mal mit den Transportbestimmungen der Verkehrsunternehmen beschäftigen, so wie ich das kenne untersagen die das mitführen.
  15. Gegen abnorme Unterzuckerung gibt es kein Medikament und nach vorne kommst du am Security nicht vorbei, trotz ärztliches Attest.
  16. Hätte ich auch getan, aber bei einer beginnenden Unterzuckerung und Anstehen?
  17. Ich denke mal dass du weiß was alles abgenommen wird und du hast mit deinem gesetzesverweis keine Chance. Ich durfte mit meine Plastikflasche nicht rein, entweder Cola weg oder keine Veranstaltung.
  18. Ich durfte zu einem Konzert nicht einmal eine kleine Flasche Cola mitführen.
  19. Im Gegenteil so einen Schwachsinn gab es damals nicht, da hat sich niemand daran gestört wenn jemand mit einem Luftgewehr offen durch die Straßen lief.
  20. Oder so: https://www.polizei.hamburg/service/6829236/waffenverbotsgebiet-a/ Dass das nicht gilt ist mir selbst klar und habe ich auch nicht behauptet, aber man leitet hier bestimmt Begriffe ab, oder erweitert sie sogar. Quarzhandschuhe und Pfeffer fallen auch nicht unter das WaffG werden in Regel abgenommen. Von daher kannst du dir deine "Krümelka....i" sparen.
  21. Na eben so ähnlich: s. Versammlungsgesetz: § 2 (3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
  22. Wer mehrere SEK`s zur Verfügung hat will sie auch beschäftigen.
  23. Mit Garantie, denn in einer derartigen Zone anlaßlos möglich.
  24. Paßt: https://www.bz-berlin.de/berlin/bei-der-berliner-feuerwehr-muss-man-die-rettungswagen-retten
  25. Aber eben gefährlicher Gegenstand.
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