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uwewittenburg

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  1. Er hatte eine WBK und dafür bedarf es schon einer regulären Mitgliedschaft. Wie ich heute in der Presse lese gab es auch schon einen anonymen Hinweis bezüglich der Auffälligkeiten.
  2. Theoretisch nicht. Nur kommst du in eine Kontrolle und dein Gegenüber sieht das anders wird es kompliziert. Da entscheidet dann letztendlich der Richter wer Recht hat.
  3. In der Regel keine erlaubnispflichtige, es ging mir um Kartuschen-Munition da wir beim Thema SRS sind. Die sogenannte "Vogelschreck-Munition" (BAM PM II pyrotechnische Munition), ist allerdings auch erlaubnispflichtig, aber da wollte ich nicht hin, denn das würde das Thema zerreißen.
  4. Kein schlechter Gedanke. Der Streitpunkt war aus meiner Sicht lediglich der Unterschied zwischen erlaubnispflichtiger und erlaubnisfreier Munition! Dass Waffen und Munition verschlossen und gegen Zugriff Unberechtigter zu sichern sind versteht sich von selbst. Was gestern richtig war und heute richtig ist kann morgen leider schon falsch sein. Es sollte sich jedoch jeder hüten bei Unsicherheiten vermeintlich erlaubnisfreie Waffen zu seinen erlaubnispflichtigen Waffen zu legen und diese bei einer Kontrolle vorzuzeigen, dazu gehört auch erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Munition. Eine vor Jahren erlaubnisfreie SRS Waffe kann heute schon erlaubnispflichtig sein nur weil das "PTB" fehlt. Traurig ist nur dass sich LWB hierüber den Kopf zerbrechen und der illegalem WB eben nicht.
  5. Na wenn es denn nur kurz war? WaffG Abschn. 2 UA 2 Ziff. 1.4 sagt es zum erlaubnisfreien Umgang, also nicht im Mun. Schrank.
  6. Aha, ein ganz schlauer! Schon mal etwas von Kartuschen gehört?
  7. Wie war noch die Definition für Munition? Wenn das Geschoß fehlt ist es keine Munition.
  8. Die BF hier hatte zu DDR Zeiten in den Waffenkammern der Polizei 8 oder 12 Pistolen Makarow, die wurden dann für spezielle Einsätze ausgegeben, so zum Beispiel für Zivilstreifen bei der Biermann Ausweisung. Aber auch für größere Fahndungsmaßnahmen, so z. B. damals in Halle ? (weiß nicht mehr genau), da war die Feuerwehr die erst bewaffnete Einheit bei einer Großfahndung vor Ort.
  9. Es gab auch Zeiten wo bei der Berufsfeuerwehr und auch bei der Post Waffen geführt wurden.
  10. Bei den heutigen Richtern würde ich das nicht mehr bedenkenlos bejahen. Wenn ich eine WBK möchte würde ich schon den "Willen" der Behörde erforschen. Ansonsten wird der Weg steinig und lang. Recht haben und bekommen sind 2 Paar Schuhe. Gewollt ist die Entwaffnung! Von daher würde ich mir schon einen "O"- er zulegen wenn es denn so gefordert wird. Hat nichts mit ducken zu tun!
  11. Dann ergeben die ganzen Verbote ja wohl doch noch einen Sinn!
  12. Meine Frau und ich sind beide privatversichert, beide zahlen wir die Zahnreinigung (Prophylaxe) per Rechnung erst einmal selbst, reichen sie dann bei unseren unterschiedlichen Versicherern ein und bekommen diese vollständig erstattet. Also könnte das Problem in den abgeschlossenen Versicherungsbedingungen stecken.
  13. Das Kreuz bei den Splitterparteien stärkt dann die falschen, genau wie durch die Nichtwähler.
  14. Die NVA doch auch! Waren doch einige an der Akademie in Dresden.
  15. Wenn es sogar Schützenkameraden gibt die nicht wissen was ein Halbautomat ist? Erklärt man es und er dann der Meinung ist dass dann sein Revolver auch ein Halbautomat sei? Wie soll denn der normale Bürger darüber denken wenn er sowieso gegen Waffen ist?
  16. In Berlin 61,- € und das wohl alle 3 Jahre für die Regelüberprüfung
  17. Man sollte nach so einer Situation vor allem die Klappe halten! Aber der Mensch ist nun mal dazu geneigt sich erst einmal sofort rechtfertigen zu wollen.
  18. Das Thema hatte wir doch schon zig mal. Wir beide werden auch nicht in das Raster fallen.
  19. Mir haben sie eine 0,5 ltr Colaflasche (Plastik) abgenommen. Ich hätte damit ja werfen können. Hinweise dass das als Mittel gegen Unterzuckerung dient half nichts.
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