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uwewittenburg

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  1. Darum § 42 a WaffG. So ist es. Schon gar nicht in einer Großstadt.
  2. Nach dem Versammlungsgesetz tatsächlich. Nach Wohnungsdurchsuchungen tatsächlich oft als beschlagnahmte Waffe präsentiert.
  3. Dann fahre damit mal auf der Hutablage im PKW ohne Sportdress durch Berlin.
  4. Was soll daran interessant sein? Der Beweis vor Gericht interessiert doch nur.
  5. Der Unterschied ist dass der normale Bürger beim Führen einer Machete oder Baseballschläger bestraft wird, der Straftäter eben nicht! Ihm hilft die Verjährungsfrist bei OWI's. Dass das WaffG bescheuert ist dürfte doch wohl schon lange klar sein!
  6. Richtig, § 42a WaffG. Die OWI wurde im Zusammenhang mit einer Straftat begangen und wird daher nicht getrennt verfolgt, es sei denn das Gericht gibt die OWI abgetrennt an die Waffenbehörde zurück.
  7. Natürlich mit einer Frist. Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist erfolgt eine Strafanzeige wegen unberechtigten Waffenbesitz, darauf natürlich dann ein richterlicher Beschluß. Vollstreckung dann in der Regel nur mit SEK.
  8. Es gibt keine absolute Sicherheit! Kommen die Waffen abhanden werden die Ursachen geprüft. Einen Fehler wird man dann schon finden. Eigentlich egal ob Zahlenschloß oder Schlüssel, ist doch wie mit der EC-Karte, PIN wird irgendwo notiert, oder man wird zur Herausgabe erpreßt. Was nützt die Biometrie wenn der Finger abgehackt wird?
  9. Nach jedem Krieg werden es mehr! Wobei die legalen abnehmen. Das ist doch wohl ein Problem?
  10. Illegale Waffenbesitzer habe da viel weniger Sorgen
  11. Es ging hier um eine Hausdurchsuchung, also mit Durchsuchungsbeschluß! Bei Waffen steht im Beschluß "mit größter Vorsicht"! Heißt übersetzt dass derartige Beschlüsse vom SEK durchgeführt werden, in Berlin seit ca. 2011 gängige Praxis.
  12. Ein offenes Behältnis mit noch darin befindlichen Waffen kommt dann aber auch ganz blöd an!
  13. Was nicht paßt wird passend gemacht, ganz besonders im Waffenrecht!
  14. Darum haben die ja auch immer Vollzugsbeamte dabei die das ja wegen Gefahr im Verzug anordnen können. Na im Ernst, du machst dir zu viel Gedanken. In meinem Haus kann ich installieren was ich will.
  15. Beamte sind unkuendbar, ausser bei einer Strafandrohung von 1 Jahr.
  16. Das glaube ich nicht. Es gibt viele Ursachen für Fehler. Als ich ging wurde das NWR erst eingeführt und es wurde diskutiert wer und wer dort ran darf. Letztendlich hing es mal wieder an den Kosten.
  17. Davon gehe ich aus. Die stimmt doch mit Anmeldung, Genehmigung und Eintragung überein. Fehler entstehen durch Übertragungen und vorhandenen veralteten Bezeichnungen.
  18. Die kommen mit einem Auszug aus der Papierakte. Es ist doch bekannt dass das NWR fehlerhaft ist. Unkenntnis, Schreibfehler, alles mögliche, das wird dann korrigiert. Alles kein Drama.
  19. Stimmt tatsächlich. Ist mir tatsächlich auch egal. Ich befasse mich damit nicht mehr. Das Waffenrecht wurde immer engmaschiger und blödsinniger. Man wollte einer bestimmte Gruppe, der das nun völlig wurscht ist, die Messer abnehmen können. Tatsächlich nimmt man Omas die Nagelfeilen weg und die bestimmte Gruppe besorgt sich fast unbehelligt AK's. Eigentlich nur traurig. Was haben wir in unserer Jugend für Dinge unbehelligt herumgeschleppt? Hat keinen interessiert, passiert ist auch nichts, die Welt hat sich weiter gedreht.
  20. Er verspätet sich mit der Warenlieferung und hat Verdienstausfall. Hungern muß er nun auch noch weil er keinen Apfel mehr schälen kann. Grausam! Ich weiß schon warum ich die Öffi's meide. Ich stelle mir gerade vor eine Blondine holt neben mir eine Nagelfeile hervor.
  21. Und nun gleich ins Zuchthaus?
  22. Ein Anwalt wegen Einhandmesser für 5,- €? Ich denke dass die Einstufung nicht zum verbotenen Springmesser führt, weil immer auch noch die Klingenbreite von 20 % zur Klingenlänge steht. Aus Erfahrung kenne ich das so, wenn der Eigentümer sich zur außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt hat wird das Verfahren in der Regel eingestellt und das Messer vernichtet. Kein Drama, keine Unkosten, kein großes Verfahren. Ev. ein Bußgeldbescheid, der auch in Polen zugestellt werden könnte.
  23. Die Definition mir bekannter Gutachter sagt in einfachem Jargon: "Gemessen wird alles was in den Körper eindringen kann" und das sind hier keine 11 cm.
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