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Weinberger

WO Silber
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  1. Ich kenne jemanden, den habe ich noch nie lächeln gesehen und mir im Umgang mit ihm schwer getan. Neulich war ich mal mit Hund dort...................ich schick jetzt nur noch den Hund.
  2. Setz doch mal an diesem Punkt an und verabschiede Dich von Idealvorstellungen über diese Welt. Was meinst Du wieviele Menschen nicht in der Lage sind danach zu trennen? Verdammt viele, wenn nicht irgendwie soagr alle. Positiv, wie negativ. Das ist leider so. Man muss sich eigentlich im gewissen Sinne jede Situation erarbeiten. Du kommst irgendwo zur Tür herein und wirst in den ersten Sekunden schon mal einsortiert, bevor du dein Anliegen überhaupt vorgetragen hast. Das kann gut für Dich ausgehen, aber eben auch nicht. Vielleicht hat der Mitarbeiter (nenne nie jemanden direkt Untergebenen) seinem Referatsleiter von Dir berichtet und vielleicht ist da ein Vorurteil entstanden, das Du ungewollt bei Eurem Treffen sofort bestätigt hast. Man kann sich spontan mit ganz wenigen Worten, Gesten ja sogar (leider) seiner Kleidung unbeliebt machen.
  3. Weinberger

    Waffenpflege

    Kommt natürlich auch auf die Schußzahl an. Da beim OG schon was durch geht, reinige ich nach jedem Schießen. Früher habe ich nur den Boresnake durchgezogen. Nach einem Endoskopblick (es gab Präzisionsprobleme) war ich aber von den Ablagerungen überrascht, seitdem wird geputzt.
  4. Das würd mich jetzt auch mal interessieren, hab Kanada nie so wirklich auf dem Schirm gehabt. Sind Attentate a la USA da auch ein Problem?
  5. Wenn der Preis stimmt, würde ich den Umstand eben auch in Kauf nehmen, Kopie hinschicken - in Email-Zeiten kein wirklicher Aufwand.
  6. Man muss da unterscheiden, es geht ja nicht nur um dürfen. Bei einem Ladefehler kann es auch um Haftung gehen. Trotzdem das Saarlandurteil arbeiet die Sache ja ganz ordentlich durch. Wenn man mitels AZ googelt, sieht man wie umfangreich der Sachverhalt gewürdigt wird.
  7. Das hat scheinbar schon Gerichte beschäftigt. Google mal unter Wiederladeerlaubnis, da findet man ein Urteil des VG des Saarlandes. Da wird die Sache recht breit abgehandelt.
  8. Wundert mich auch, dass man in der jetzigen Politlage, wo´s um die Wurst geht, am Waffengesetz rumpobelt. Bei N. Faeser besteht die Hoffnung, dass sie ihren Ministerposten nicht auf Dauer wahrnehmen wird. Das dürfte nur der Trittbügel sein für den Versuch MP in Hessen zu werden.
  9. Ja, gut, dass mit den geladenen Pistolen war im ersten Pressetext nicht genannt. Also das ist wirklich Blö..., wahrscheinlich war das dann auch der Aufhänger für die Sache.
  10. Mein Gott, ehrbare Absicht. Das muss ja jemand in Gang gebracht haben? Die Polizei?
  11. Bei der Klärung rechtlicher Angelegenheiten ist es immer (wenn´s auch schwer fallen mag) hilfreich den "Wut-Nickel" zu Hause zu lassen. Generell bewirken Beleidigungen nur Widerstand. Ich muss da immer an den wütenden Brief eines Schützens an die GRÜNEN denken, 1. Satz: Ich habe Sie noch nie gewählt und werde dies auch nie tun....................nach dem Öffnen dürfte er ziemlich sicher direkt in den Reißwolf gelangt sein.
  12. Wie groß und stumpf ist denn in etwa das Messer der Nato? Schnitzmesser aus dem Kita-Bedarf?
  13. Mir ist unverständlich, dass sich hier einige den Putin schön reden. Der Mann schickt gerade 1000de junge Mneschen in den Tod und das für völligen Schwachsinn. Also der braucht die Nazis wirklich nicht mehr als braune Pest zu bezeichnen, der darf sich gleichauf mit derartigen Verbrechern fühlen.
  14. Nach Deinen ersten 4 Sätzen hätte ich nicht erwartet, dass weiter hinten tatsächlich der Begriff "Protest" fällt ............alles so locker..............Kann einem ärgern, muss es aber nicht. Als Verein sollte man aber schon klar festlegen, welche Waffen an den Start gehen dürfen und das auch kontrollieren.
  15. Ja. Die betreffende Personengruppe ist aber als WBK-Inhaber auf die in §14 genannten Waffen beschränkt. Auf die Antwort der Behörde bin ich mal gespannt.
  16. Auch das Leihen wird im Waffengesetz als Erwerben bezeichnet und dafür gibt es m.E. die 21 Jahre.
  17. Ich bin kein Jurist, aber im §12 heißt es ja: (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck..............erwirbt. Hier würde ich jetzt das Problem sehen. Bedürfnis = sportliches Schießen und da gibt es eben die Einschränkung mit der Altersgrenze!?
  18. Keine Ahnung. Ich bin nur relativ sicher, dass sie ohne Booster (jetzt mal nicht das Impfen) in Hessen nicht punktet.
  19. Als Hesse war N. Faeser für mich politisch kaum wahrnehmbar, weshalb mich die Bennung seitens der SPD als Innenministerin sehr, sehr gewundert hat. Da sie aber hess- SPD-Vorsitzende bleibt, würde es mich nicht wundern, wenn es 2023 (Landtagswahl) zu einem "Giffey- Wechsel" kommt und N. Faeser -durchs Minsteramt angehoben- als MP-Kandidatin ins Spiel kommt.
  20. Ich denke, das ist nicht die Kernfrage, da Religion bei uns mittlerweile doch eine recht nachrangige Bedeutung hat. Wogegen in islamischen Staaten der Religionseinfluß und das religiöse Verhalten der Bevölkerung von gänzlich anderer Größe sind. Menschen, die dieses Denken mitbringen, kommen ggf. letztlich aus einer anderen Welt. Die Kernfrage ist, wie man damit umgehen kann.
  21. Ich bin in den 60igern aufgewachsen, da war die Welt anders, man arbeitet noch mit dem kurzen Handweg. Heute ist das natürlcih keine Methode mehr, aber ich denke so was kann man auch heute ohne Anzeige wirksam regeln.
  22. Mal ne blöde Frage, ich bin da nicht im Deatail auf dem laufenden, aber die Berichterstattung hieß doch mal (Hier HR vom 12.06.20): Wie Stephan Ernst an die Tatwaffe kam Was klar ist: Stephan Ernst hatte keine Waffenerlaubnis und durfte legal also keinerlei Waffen besitzen. Er war allerdings im Schützenverein aktiv - auch zusammen mit seinem Kamerad Markus H., der eine Waffenbesitzkarte hat. Stimmt das? Falls ja: Dann würde mich die Aussage von Hrn. Mrowietz doch näher interessieren.
  23. Ich finde, wer sich wie die GRÜNEN so klar gegen privaten Waffenbesitz stellt, kann auch als GRÜNER oder GRÜNIN nicht JägerIn sein, denn dazu gäbe es ja auch Alternativen jenseits des privaten Waffenbesitzes.
  24. Da wir ja nicht wirklich die Details kennen, bleibt das doch alles Spekulation. Bei vernünftigem Umgang hätte die Behörde ihn angesprochen und auf die Problematik hingewiesen und die Entfernung des Schildes angemahnt. So müsste man jedenfalls mit einem "gestandenen" Bürger umgehen. Vielleicht hat das statt gefunden, vielleicht nicht??? Ohne Kenntnis der ganzen Fakten ist es nicht Wert sich aufzuregen. Ich erlebe es beruflich nicht selten, dass sich jemand gewaltig über ein Urteil aufregt, bei genauem Hinsehen ist der Sachverhalt dann jedoch ganz anders als empfunden. Klar, kann man in einem Land, wo schon im Sprachgebrauch nicht mehr geschossen wird -der Wolf dem Biosystem entnommen - mit so einem Schild in Ungnade fallen.
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