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Dem Behördenmitarbeiter kann man denke ich keinen Vorwurf machen. Der ist selbst bloß Opfer. Diejenigen, die die Abfrage zentralisiert haben (ohne Not!) aber der Abteilung nicht die Manpower gegeben haben, das auch zu erledigen, ja denen kann man einen Vorwurf machen. Und denjenigen, die solche Stilblüten wie einen Kinderwaffenschein eingeführt haben oder ihn heute noch gut finden, denen kann man auch einen Vorwurf machen. Es ging früher auch ohne. Würde es heute auch gehen. Dann bräuchte man auch keine Bearbeitungszeit. Genauso könnte man auch bei den normalen WBKs einiges an unnützem Antragsgehabe einsparen. Wer eine Waffe durch eine kalibergleiche ersetzen will, steht hinterher genauso da wie vorher. Was soll da ein Antrag inkl. Überprüfung und Bedürfnis nutzen? Wenn ein Sportschütze sowieso ein Grundkontingent von 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen hat, dann gebt die Voreinträge dafür doch vereinfacht raus. Vielleicht gibt es auch einen Weg, das sinnvoll auf die gelbe WBK zu packen. Was für einen Sinn soll hier eine Bedürfnisprüfung machen? Das Bedürfnis kriegt er doch sowieso. Wenn jemand eine WBK hat, wird er sowieso alle drei Jahre überprüft. Wenn er nichts beantragt, hat er Waffen zu Hause und wird nur alle drei Jahre überprüft. Wo soll der Sicherheitsgewinn sein, wenn er bei einem Waffenkauf zwischendrin nun unbedingt sicherheitsüberprüft werden muss? Da könnte man mal einiges hinterfragen, ob denn dieser ganze Aufwand überhaupt getrieben werden muss und was es wirklich bringt. Und dann kommt man am Ende eh zu dem Schluss: "Ok, du bist Sportschütze (Jäger). Alles klar. Hier ist dein Erwerbsschein. Damit kannste dir kaufen, was du für richtig hälst. Ich will nur noch wissen, was du wann von wem gekauft hast und ob du es sicher aufbewahren kannst. Viel Spaß bei deinem Hobby!" Die Überprüfung alle drei Jahre im Hintergrund stört dann ja nicht. bye knight
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Was heißt das nun konkret? Kann man das nun aufs Waffengesetz anwenden oder nicht? So wie ich das verstehe, gibt es keine ausdrückliche Anwendung und daher kann man das nur über eine allgemeine Auffangregelung anwenden, die aber dann eben auch greifen würde. Korrekt? Und was bedeutet es, wenn man einen fiktiven VA hat? Wenn die drei Monate über die allgemeine Auffangregelung rum sind, ist dann der Antrag fiktiv genehmigt und wird eine reale WBK ausgehändigt (oder nur eine fiktive)? bye knight
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Kann das mal bitte einer auf deutsch übersetzen? https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktiver_Verwaltungsakt bye knight
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Ich kenne mich nicht in den Details dieser Klage aus, gebe ich ja gerne zu. Aber: Müsste man nicht seine zuständige Behörde verklagen, weil man dort seinen Antrag gestellt hat? Das Problem liegt aber doch gar nicht dort, sondern beim LKA. Bzw. noch weiter oben bei den Politikern und hohen Beamten, die einen funktionierenden Prozess mutwillig zentralisiert aber dann nicht mit Ressourcen unterlegt haben. Die korrekte Lösung wäre: Wenn dem Staat innerhalb von drei Monaten kein Grund einfällt, den Antrag abzulehnen, dann gilt er automatisch als genehmigt. bye knight
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3 Monate ist in Hessen normal. Ok, normal ist das nicht, aber real. Früher hat das jedes Amt selbst gemacht. Da hat es dann schon mal unterschiedlich zwischen 6 und 10 Tagen gedauert. Jetzt wird das zentral erledigt. Da dauert es dann drei Monate, aber das mehr oder weniger stabil. Von > 4 Monaten habe ich bisher noch nicht gehört. Aber in letzter Zeit ist ja so vieles anders bye knight
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Firearms United veröffentlicht neue Informationen
knight antwortete auf Katja Triebel's Thema in Waffenlobby
Eben. Es bringt ja nichts jetzt in einen Krieg einzusteigen. Ich würde ihm schreiben, dass es da wohl ein Misverständnis gab, dass daraus ein schlechter Start entstanden sei, dass ich seine Position als Bindeglied verstanden hätte, dass ich diese Dienstleistung gerne in Anspruch nehmen möchte, dass ich davon ausgehe, dass diese Dienstleistung frei von Voruteilen erbracht wird, dass ich ihn gegoogelt hätte, um mich auf das Gespräch vorzubereiten (je nach Vorkenntnissen muss man ja mal mehr oder weniger weit ausholen, das würde es für ihn ja auch einfacher machen) und dabei seinen Wohnort ganz in meiner Nähe bemerkt hätte. Und man müsse sich ja nicht bei ihm treffen, man könne ja auch zu mir kommen. Wo sei aber letztlich egal, wesentlich sei die Dienstleistung. So oder so ähnlich. bye knight -
Es ging mit nicht darum, aus Spot öder Häme was zu lernen sondern nicht in Spott und Häme zu verfallen, wenn man was daraus lernen soll. Wenn die Kultur so ist, dass über der Fehlermachenden hergezogen wird, dann wird er Fehler für sich behalten. Dann lernt aber niemand was daraus. bye knight
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Grundsätzlich muss man über solche Fälle reden! Sowas gehört eigentlich breit kommuniziert. Allerdings in einer Art und Weise, dass andere was daraus lernen können und nicht in der Form von Hähme, Spott, Abgrenzung, Politisierung, Divide et impera, etc. Wenn der Fall zu Ende ermittelt wurde, müsste vom Prinzip her in Visier, DWJ, DSB Newsletter und gerne auch hier in WO stehen, was der Fehler war und wie der zu vermeiden ist. Man muss ja nicht gleich ein Regelwerk einer Berufsgenossenschaft damit erschaffen. Aber wenn alle die Gelegenheit haben, aus Fehlern zu lernen, dann passieren diese eben weniger oft. bye knight
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Das ist ja genau mein Punkt. Rein formal beschreiben die Regeln das eine, gemeint sind sie aber differenzierter. Um das auszuformulieren bräuchte man aber wieder viel mehr Text. Dass die Regeln manchmal gelten und manchmal nicht, steht halt nicht in den Regeln Deswegen wird sich die Diskussion um die sicherste aller Sicherheitsregeln immer im Kreis drehen. bye knight
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Das eigentliche Problem hier ist, dass man notgedrungen einen Kompromis eingehen muss zwischen "einfachen und verständlichen Regeln" und "Regeln, die jede erdenkliche Situation abdecken". Coopers Regeln legen da den Fokus auf Einfachheit und dass man sie sich halt auch besser merken kann. Wenn alle die 10 Gebote lernen und beachten würden, könnte man sicher auch viele Gesetzesbände einstampfen. Aber dann steht sofort wieder einer auf der Bühne und argumentiert: "Wo ist dieser spezielle Fall geregelt? Ich weiß nicht, was ich da tun soll!" Dann kommt es eben dazu, dass man auf dem Hin- oder Rückweg vom Schießstand seine Waffe im Waffenkoffer gar nicht anders führen kann, als dass sie auch mal auf jemanden zeigt. Das geht ja gar nicht anders. Ist in Coopers Regeln aber nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den Ziehvorgang, wie schon erwähnt wurde. Und warum man sich nur darüber sicher sein soll, was hinter dem Ziel ist, nicht aber auch, was vor dem Ziel ist, kann man auch als Defizit dieses Regelsets betrachten. Was hinter diesen Regeln steckt ist eigentlich ein tiefer gehendes Verständnis von der Situation, von dem was da passiert und warum es diese Regel gibt. Nur so wird es den Leuten nicht immer beigebracht. Und ehrlicher Weise wird man das auch nicht jedem auf dieser Ebene beibringen können. Dann ist es zumindest besser, er hält sich stur und wörtlich an das, was in diesen Regeln steht. Das andere Ende der Skala war der Beizettel zu meinem Wiederladekurs. Habe den jetzt extra noch mal rausgekramt: 27 (siebenundzwanzig!) allgemeine Sicherheitsregeln für den Umgang mit Feuerwaffen. Das hat bestimmt eine Rechtsabteilung erfunden. Wenigstens wurden die nicht abgefragt bye knight
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Es gibt Waffen, die können auch über den Abzug entspannt werden und es gibt Waffen, die können nur über den Abzug entspannt werden. Wobei es dann auch noch Waffen gibt, die können nur über den Abzug entspannt werden aber mit zusätzlichen Handgriffen zur Erhöhung der Sicherheit und welche, bei denen diese Handgriffe auch nicht gehen. bye knight
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SPIEGEL TV sucht Leute zum Thema "Deutschland rüstet auf"
knight antwortete auf harald gräff's Thema in Allgemein
Die Beiträge wurden in den passenden Thread verschoben. bye knight -
Und deswegen wurde der Titel geändert. bye knight
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Moderativer Hinweis: Hört gefälligst mit den Beleidigungen auf! bye knight
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In FFM steht's beim Überfallkommando groß drauf. Fragt mich aber bitte nicht, wo da jetzt wieder der Unterschied zu den ganzen anderen Ks ist... bye knight
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Ich bin mal an einem Dreh vorbeigegangen, da wurde ein Banküberfall gedreht. Der wurde in einer echten Bank gedreht - macht es ja auch einfacher. Da waren gleich zwei Polizeiautos vor Ort, wobei ich die als Absicherung eingeschätzt habe und nicht als Kulisse Wer dann zuletzt den Bankräuber erschossen hat, weiß ich nicht mehr. Aber es gab danach viel Applaus bye knight
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Und was willst du uns jetzt damit sagen? Dass es Angriffe gibt, die mit Schusswaffen schwer oder gar nicht abwehrbar sind, wissen wir auch. Können wir bitte einmal, nur ein einziges mal von dir hören, dass es Angriffe gibt und in dieser Form auch schon gab, die jedoch mit Schusswaffen sehr wohl abwehrbar sind? Wie schon in einem anderen Thread geschrieben: Du legst dir das immer so zurecht, dass das gewünscht Ergebnis eben raus kommt. Das ist aber IMHO keine Lösungsstragie. bye knight
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So lange die Terroristen keine Gegenwehr haben, kontrollieren sie die Situation. Sie haben die Bewegungsfreiheit, ihnen gehört der Raum. Die Opfer haben wenig Zeit zur Flucht. Sie sind ohne Aktionsmöglichkeiten. Gibt es Gegenwehr, so nimmt man den Terroristen den Raum und damit auch die Kontrolle über diesen Raum. Sie sind nun diejenigen, die reagieren müssen, die sich verschanzen müssen. Das verschafft den Menschen Zeit. Zeit, die sie nutzen können, um aus dem Gebäude fliehen zu können oder um sich besser verschanzen zu können. bye knight
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Hat das jemand behauptet? bye knight
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Moderativer Hinweis: Würdet ihr bitte aufhören ein ernstes Thema ins Lächerliche zu ziehen! Es gibt hier Nutzer, die ein ernstes Interesse an einer ordentlichen Diskussion haben. Einige Beiträge wurden ausgeblendet. bye knight
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Dem steht entgegen, dass der KWS gerade in aller Munde ist und sicher mehr Leute darüber nachgedacht haben, ihn zu beantragen, als ihn tatsächlich beantragt haben. Das dürfte nun mittlerweile wirklich bekannt sein. Wie soll denn so eine Panikreaktion aussehen, dass andere Leute sich selbst in Gefahr bringen, weil sie jemanden mit einer Waffe sehen? Springen die dann zum Fenster raus, laufen hysterisch auf die Straße, oder bringen die sich gleich vorbeugend selbst um? Ich glaube, das Argument ist konstruiert. Wenn der Gesetzgeber eine pauschale Regelung für alle gewollt hätte, dann hätte er sie ins Gesetz schreiben müssen. Und man kann die nachher nicht hintenrum rein konstruieren. Selbst Anscheinswaffen dürften (berechtigtes Interesse mal konstruiert vorausgesetzt) offen geführt werden. Auch da steht nix von verdeckt. Wo soll da der Unterschied sein? Alle? Immer? Hier ging es um Beispiele. Ich glaube nicht, dass man das jedem Jäger ansieht. Auch nicht jedem Zivilpolizisten. Und die Geldkofferträger, die ich so in der letzten Zeit gesehen habe, die erkennt man auch erst auf den zweiten Blick als solche. Wenn es das Problem gäbe so wie du schreibst, müssten diese Gruppen ja die Auflage haben, sich so zu kleiden, dass sie als solche zu erkennen sind. In der Tat, diesen OWI-Paragrafen gibt es. Insofern ziehe ich das zwingende verbotene Führen zurück. Wenn man sich aber ansieht, wie man manchmal versucht die Leute rein zu reiten, würde ich mich darauf nicht verlassen. Es soll ja Leute geben, die eine Gefahr herbei konstruieren, wenn eine Waffe offen geführt wird. Es soll Behörden geben, die machen einen Aufstand wegen einer 2-Schuss-Begrenzung von jagdlichen Selbstladern. Es gibt hier quasi alles. Und gerade Behörden, die so eine Aufflage rein schreiben, sind sicher im Falle des Falles nicht die entspanntesten. Du schreibst ja oben selbst, dass die Leute so außer Kontrolle geraten (können), dass sie sich selbst in Gefahr bringen, wenn sie die Waffe wegen der verrutschten Jacke sehen. Und danach passiert was? Nichts? Oder würde die Polizei ermitteln? Und was würde passieren, wenn sie dann feststellen, dass gegen eine Auflage verstoßen wurde? Sagen die dann: "Pass halt das nächste mal besser auf!" Oder gibt es dann doch die OWI? So passt das nicht. Entweder: Waffe ist (mal) zu sehen => harmlos (nichts anderes bedeutet keine Owi) Oder: Waffe ist zu sehen => Massenpanik => nicht harmlos => Owi (oder verzweifeltes konstruieren auf verbotenes Führen). bye knight
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Ja. Auflagen sind zulässig zur Vermeidung von Gefahren. Natürlich geht es dabei um die Vermeidung von Gefahren, worum soll es denn sonst gehen? Die Wahrnehmung anderer Leute ist keine Gefahr für andere Leute. Jeder Jäger darf mit seiner Waffe offen rumm laufen. Jeder Geldtransportschützer darf mit seiner Waffe offen rumm laufen. Jeder Polizist läuft mit seiner Waffe offen rumm, und ich kann mir gut vorstellen, auch die zivil gekleideten dürften es. Als Empfehlung würde ich dir zustimmen. Als Auflage wehement NEIN. Und auf das Argument, dass man die Waffe unerlaubt führt, wenn mal in einer blöden Situation das Verdeck offen ist, bist du gar nicht eingegangen. bye knight
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Ja. Und wie willst du begründen, dass diese Aufflage in alle KWS eingetragen wird? Genausogut könnte man den KWS ausstellen, mit der Aufflage zur Abwehr von Gefahren keine Schreckschusswaffe führen zu dürfen. Die Absurdität ist offensichtlich. Aufflagen müssen nach den Umständen des Einzelfalls entschieden werden. Wenn man es in alle ohne Prüfung der individuellen Situation pauschal so rein schreibt, dann geht das aus meiner Sicht über das im Gesetz geforderte hinaus und ändert damit quasi die Rechtslage, wofür das Amt aber nicht befugt ist. Wenn der Gesetzgeber das so nicht gewollt hat, kann das Amt nicht sagen "Doch." Und wie willst du aus offenem Führen eine Gefahr konstruieren? Dass Leute das missverstehen ist nervig, aber keine Gefahr. Inhaber des KWS führen ohne diese Auflage offen erlaubt. Sie sind ja extra deswegen sicherheitsüberprüft, gerade damit von ihnen keine Gefahr ausgeht. Und so ganz nebenbei: Wenn man sich gegen diese Auflage nicht wehrt, dann geht man ein ganz gewaltiges Risiko ein. Sieht mal jemand die Waffe, weil die Jacke mal verrutscht ist oder weil man vor dem Einsteigen ins Auto die Jacke eben auszieht, dann führt man die Waffe ohne Erlaubnis. Und die möglichen Konsequenzen sind dann schon drastisch. Und zwar so richtig drastisch. bye knight
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Noch macht hier der Bundestag die Regeln und nicht das Amt. Und hätte der verdecktes Führen gewollt, dann hätte er verdecktes Führen ins Gesetz geschrieben. bye knight
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Edit: Ernst => ja Grün => nein Noch ein Edit: Von verdecktem Führen steht im Gesetz nichts drin. Eine solche Auflage sollte man anfechten.