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Es geht nicht um die Zustellung, sondern um den Inhalt des Schreibens. Wenn Du keine (mit richtigem Datum versehene) Kopie vorweisen kannst, reicht dem Gegner uU ein "in dem erhaltenen Schreiben stand aber keine Frist" aus. Aus der Praxis: Gegner legt (im Termin) einen Ausdruck eines Schreibens vor. Das Datum wird in seinem Brieftemplet automatisch per Datumsfeld eingefügt. Das Datum in dem vorgelegten Schreiben war vom Tage des Ausdrucks und widersprach so dem eigenen Vortrag, das Schreiben wäre an Tag X raus gegangen. Der Klassiker ist auch der kopierte aber (noch) nicht-unterschriebene oder gegengezeichnete Überweisungsträger. Mit dem Gang zum Anwalt hat man mind. eine Sorge weniger. Man muss keine Gedanken an die Formulierung verlieren, spart sich den Gang zur Post, die Aufbewahrung der Quittung, Zuziehung möglicher Zeugen etc. -und das für eine popelige 0,3 Gebühr (wenn es bei dem Schreiben bleibt).
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Achso, Du verstehst mich falsch. Es geht mir um die Kosten der In-Verzugsetzung. Und mit der Fristsetzung würde ich einen Anwalt beauftragen - auch wenn der TE sich gegenüber dem BüMa bereits entsprechend geäußert hat. Sollte es tatsächlich zu einem Streit kommen und der Verzug kann nicht bewiesen (und was ist schon ein Einschreiben?) werden siehts nämlich düster aus.
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Ähm...aber ohne anwaltliches Aufforderungsschreiben entstehen doch auch keine erstattungsfähigen Kosten für ein Solches. Wenn jedoch eins geschickt wird und daraufhin geleistet wird, liegt die Kostenlast beim Mandanten. Die Praxis zeigt, dass auf anw. Schreiben eher reagiert wird. Vielleicht verstehe ich Deinen Beitrag falsch, heletz. Ich hätte statt "im Zeifel" besser "unter Umständen" schreiben sollen.
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1, 2. Das Aufforderungsschreiben setzt erst ja in Verzug. Erstattungsfähig sind die Kosten dafür erst, wenn nicht geleistet wird.
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Geh einfach jetzt zu einem Anwalt und dieser schickt dem BüMA ein Aufforderungsschreiben. Für den Spaß darfst im Zweifel Du selbst bezahlen aber so viel wird es nicht sein. In der Regel macht der RA das ohnehin -unabhängig, was Du vorher gemacht hast. Den Gerichtsvollzieher kannst Du Dir sparen. Alles Weitere wird Dir der RA erzählen.
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Er darf natürlich "nur dann die Datenbank benutzen, wenn ..."
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Und dort ebenfalls -jedoch mehr als die 20Eur/pro Leben- bezahlt.
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Kommt auf die Behörde an. Der Anwalt zahlt ein Vermögen für die Datenbanken - der darf aber für LexDeJur auch mehr hinlegen als die 20 EUR.
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Offenbar:
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Frag doch einfach den Betroffenen. Er scheint mir sehr offen. Wo er zu finden ist, hat Katja bereits geschrieben. Da er dort mit Klar- und Realnamen auftritt, sind "Datenschutzgründe" eher nicht zu besorgen.
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Glauben? Hier hoffen nicht wenige auf deren Existenz
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Keine Ahnung welcher Verlag das veröffentlichte und ob Ostgathe die Recht noch hat. Es war lediglich eine Idee von mir. Schön, dass es eine solche Rubrik geben wird!
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Das tut mir außerordentlich leid Auf meinen Büchern steht -gott sei dank- so etwas fieses nicht drauf. Ich erwarte doch keinen Steindorf oder Gade aber Ostgathe hat doch selber einige Bücher herausgegeben und LexDeJur startete mal als Online-Kommentar bzw. Waffenrechtsportal. Dass das nicht für 20 Euro geht, habe ich ja bereits geschrieben.
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Wenn Du meinst, dass es ist für den Laien verständlicher sein könnte, bin ich bei Dir. Im Übrigen hatte LexDeJur mal mit der Intention angefangen.
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Der Verkäufer ist jetzt "inaktiv". Ich vermute einige Vampire wurden aufmerksam und haben das Problem gelöst. Ein gleichklingender Verkäufer bietet in anderen Foren seit gestern "ewiges Leben für nur einen Kuss" an. Ich vermute keinen Zusammenhang.
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Was leider (noch) fehlt, ist eine Volltextsuche und anständige Themenbeschreibungen. Gericht, Az und Datum sind zwar nett, letztlich suche ich aber im Volltext bzw. grob nach Thema. Ein Online-Kommentar bzw- Online-Version von Ostgathes Waffenrecht Aktuell/ Kompakt würde das Angebot abrunden. Natürlich nicht für einmalig 20 Euro.
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Mag mich jemand aufklären, was es mit dem Geld auf sich hat, wo es herkommt und wo es hin ist und warum immer wieder davon gesprochen wird? In welchem Jahr war das?
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Ich dachte, dass wäre vielleicht eine Abmachung zwischen LexDeJur und FvLW. Ich werde dort anfragen und hier berichten. Edit: Nein. Ausdrücklich handelt es sich bei der Lizenz um eine Endverbraucherlizenz. Das bedeutet, dass die Abgabe ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt. Eine Nutzung der Datenbank zu gewerblichen oder aber selbständigen beruflichen Zwecken ist damit ausgeschlossen. Mit der Abgabe Ihres Obolus versichern Sie, Verbraucher zu sein (vgl. auch die Nutzungsbedingungen zum Crowdfunding).
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Wie ist denn das zu verstehen? Ich darf die Datenbank nicht gewerblich/ dienstlich nutzen?
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Ich unterstütze es nicht - ich nutze es. Gerne auch für Dinge, die mit Waffen im Zusammenhang stehen. Wenn ich all jenes, dessen Ideologie/ Philosophie/ Geschäftspolitik ich nicht teile, vermeide zu benutzen, geht bei mir so gut wie gar nichts nichts mehr.
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Geht das mit weniger Daten und Paypal?
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Das Zielen ist leider nur nicht so einfach, wenn um einen herum alles von Blei penetriert wird. Und dann bewegen die Ziele sich auch noch - reichlich unfair. Aber in der Theorie und vom Sofa aus...
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Müssten die Behörden nicht vorab auch eine Lizenz erwerben? Die werden bei Beck und Juris bleiben und haben den Steindorff o. Gade irgendwo in der Behörde stehen. Das reicht dem normalen SB weil "...das haben wir immer so gemacht". Der ambitionierte SB, der bestenfalls ebenfalls LWB ist, wird sich den Zugang privat beschaffen -aber der bräuchte ihn eigentlich nicht. Der tatsächliche behördliche Nutzwert dürfte deshalb ausbleiben. Ich unterstütze das Projekt allerdings sehr gerne
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"(...) nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist (...)" Ist doch recht eindeutig. Wenn die Erbenermittlung nicht abgeschlossen als noch niemand Erbe ist, läuft ja auch keine Frist ab.
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Geht mir auch so. Aber der hat keine Wissensprostitution betrieben sondern nur gefragt. MarkF ist Jurist, ob nun "voll", "zur hälfte" oder "im Begriff zu werden" ist ja egal. Der bay. Jäger konnte damit jedenfalls nicht dienen. Die fachliche Substanz ist ja da. Mir fällt es nur schwer diese episch langen Texte ohne Happy End zu lesen. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk