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Christian 555

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  1. @Irn Deine Antwort ist eine absolute Wunschinterpretation, was wirklich in §20 Abs. 3 WaffG steht sieht vielmehr so aus. (3) Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits auf Grund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend. Du würfelst jetzt in Unkenntnis einiges durcheinander. Arbeite mal bitte am Gesetz und nicht an den Wünschen. Unterscheide mal bitte zwischen praktischer Nutzung und Bedürfnisgründe der jeweiligen Waffe. Es geht auch nicht um die Nutzung, welche Du urplötzlich aus dem Hut zauberst, sondern, ob Du die Waffe mit dem Bedürfnis Erbe oder mit einem anderen Bedürnis auf irgendeiner WBK eintragen lässt. Du kannst, wenn Du einmal auf den Erbeneintrag verzichtest hast und die Waffe auf ein anderes Kontingent hast anrechnen lassen, dieses WBK-Erbenprivileg nicht wieder aufleben lassen. Eine anderslautende Fundstelle bist Du hier noch schuldig. Ein Tausch ist nur zwischen den anderen Bedürfnisgruppen (Jäger, Sportschütze, SA/SV, usw.) möglich, aber nicht zurück zum Erbenprivileg.
  2. Bitte mal mit §§ belegen, insbesondere weil die Praxis ganz anders aussieht. Durch Eintragung eines z.B. geerbten K98 (z.B. aus Jägerhand oder aus Altbesitz, ist aber vom Prinzip her egal) in die neue gelbe WBK, verzichtet man somit auf die Ausstellung und die rechtlichen Vorzüge der grünen WBK mit dem Erblasservermerk. Jetzt steht beim Bedürfnisgrund im NWR zu dieser Waffe "Sportschütze", neue gelbe WBK nach §xy. Es gibt auch hier bei WO genug Fälle, wo User solcher "geerbten Sportwaffen" diese bei Vereinsaustritt mit abgeben durften. Warum wohl? Es hat schon einen Grund warum die Behörden gerne auf ein anderes "Nichterben"-Bedürfnis "umtragen" wollen.😉
  3. Auch insgesamt sollte man sich eine "Erben-WBK" ausstellen lassen und die Waffen auch dort belassen. Wer die Waffen auf das eigene Jagd- oder Sportbedürfnis umtragen lässt, dem ist bei Jagd- oder Sportaufgabe nicht mehr zu helfen. Selbst schuld.
  4. Gibt es schon Erfahrungen aus OWL?
  5. Zwischenstand: Bafa hat abgegeben, liegt jetzt beim BKA. Ob der eigene Bescheid noch bekannt ist?😎
  6. Die Kurzversion: Ende August 2020, ein WBK-Inhaber hat in einer anderen Angelegenheit Kontakt zu seiner Waffenbehörde. Der SB spricht den WBK-Inhaber nebenbei (telefonisch) auf sein SLG-BWT47 an. Er hätte hier ein Schreiben einer anderen Behörde aus 8/2020, es dreht sich um die obige Waffe, man trifft sich im Anschluss einige Tage später im Revier und bespricht die "Thematik" erneut. Das Zollfahndungsamt Stuttgart "fischt" im NWR nach dem besagten Modell und schreibt die örtlichen Waffenrechtsbehörden an. Die StA Stuttgart soll das Zollfahndungsamt Stuttgart beauftragt haben, der BWT47-Angelegenheit "nachzugehen", so laut dem Schreiben. Es wird eine präventivpolizeiliche Sicherstellung und Einziehung angeregt. 9/2020: Waffe liegt bei der Erlaubnisbehörde, Besitzer hat die Waffe zur Klärung abgegeben und schriftlich der Sicherstellung widersprochen, der BKA-Bescheid hat nach wie vor seine Gültigkeit und wurde nicht zurückgenommen. Teile des WaffG haben sich zudem geändert. Laut Landesexperten ist die Waffe "safe" und kann nicht ohne größeren Aufwand umgebaut werden. Seitens der Behörde wird zuerst Hilfsbereitschaft signalisiert. Nach gut 3 Wochen wird der Vorgang an die zuständige Behörde (BAFA) übergeben.
  7. Ich glaube dir ist die Tragweite eines solchen "Vorfalls" nicht ganz bewusst. Insbesondere vergehen zwischen den einzelnen Behördenschritten meist mehrere Monate. Du könntest genauso Empänger deines letztes Postings sein.
  8. Das obliegt nur dem Betroffenen und hat mit meiner Frage überhaupt nichts zu tun.
  9. Gibt es in Sachen Ppsh, MP40/44, Sten und Co. schon Neuigkeiten was den Vollzug des neuen WaffG angeht? Insbesondere bei Waffen mit orig. Läufen&Verschlüssen.
  10. Christian 555

    NWR ID

    😂 Wie bei mir. Aus 45 ACP wurde mehrfach 45 WinMag. Aus .38S&W wurde jedesmal .38 Special. Aus 7,65 Browning wurde 7,65 Para. Aus Selbstladern wurden Einzellader oder Repetierer oder andersherum. Bei S-Nrn. gab des Zahlendreher oder eine Ziffer war total falsch. Mehrfach fehlte die Berechtigung zum Mun-Erwerb. Insgesamt würde ich von einer Fehlerquote von fasst 20% ausgehen.
  11. Ja, kann man nur abwarten. Chips/Cola/Bier ist da.
  12. Hi Chapmen, da ist was im Busch (Suche über das NWR/Behördenschreiben an die waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden/Sicherstellung/usw.). Ich möchte und werde den Betroffenen aber nicht vorweggreifen. In einigen Wochen wird es hierzu sicherlich mehr Informationen geben. VG C.
  13. Die BKA-Bescheide sind jetzt leider nix mehr wert. Als Waffenbesitzer spezieller Modelle sollte man eine gute RSV haben.
  14. DAS kenne ich auch! Fiktive Gründe findet man immer wenn man will! Man fährt zu schnell (nur ein paar km/h) = verdächtig (quasi auf der Flucht vor irgendetwas) Man fährt zu langsam (nur ein paar km/h) = auch verdächtig (ggf. gesoffen) Man fährt normal = auch verdächtig, weil es von 1. und 2. abweicht Motorradfahren ist ja auch immer gleich verdächtig, da sicherlich die Reifen abgefahren sind, falls nicht ist sicherlich der Endtopf nicht eingetragen, oder der TÜV-Termin überzogen, und, und, und,......
  15. Christian 555

    NWR ID

    Also die ID's zur Person, EWB, usw. Keinen Auflistung des "Waffenbestandes", oder?
  16. Mit dem kleinen Unterschied auf "rot" nie eine rechtliche Begrenzung der Magazingröße gehabt zu haben, sondern auch die Verpflichtung der Orginalität der Magazine (u.a.).
  17. Genauso sieht es aus! Rote WBK, SLG gekauft, originaler Werkszustand mit ü10er Wechselmagazin, derzeit Kat. B., muß für die Sammlung original bleiben,.....ist dann urplötzlich Kat. A mit den rechtlichen Folgen (Sehr nachteilig!!! Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit, Transport ggf. genehmigungspflichtig (?), Gebühren, Auflagen, diverse Fallstricke, usw.).
  18. So einfach ist das aber nicht. Gerade wenn, wie jetzt, aus einer B Waffe praktisch eine A wird. Die Einteilung im NWR ändert sich ja nicht gleich automatisch zugunsten des Eigentümers/Besitzers.
  19. Die Magazine selber nicht,...klar. Packt man (theoretisch gesehen) das 20/30er dann irgendwo rein, ist rechtlich Achterbahn angesagt. Irgenwie hat man nur noch Nachteile, für welche man melden, bezahlen und sich gängeln lassen muss, bei stark eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit.
  20. @chapmen Volle Zustimmung. Ich denke da z.B. auch mal an die KK MPi 69 aus der DDR. @all Die "Meldung" der Magazine von vor 6/2017 macht sehr wenig Sinn, falls man sie - auch auf xy-Schuß begrenzt - nicht weiter nutzen dürfte. Außer man bereitet etwas ganz anderes vor: Registrierung, praktisches Verbot der Nutzung unter periodisch wiederkehrender Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, inkl. Verschärfung der Aufbewahrung, Einführung & Erhöhung von irgendwelchen Gebühren, ggf. Eintragung in Waffenbesitzkarten (Gebühren!!!), Anbringung von kostenpflichtig zugeteilten S-Nrn.,.....usw., usw. Wo ist denn da der "Schutzbereich" des vor 6/2017 erworbenen Eigentums?
  21. Alfred, genau so rechnen diese Leute.
  22. @Alfred War ein "F", aber mit dem Schreiben vom RA liege ich jetzt auch schon mal bei gut 130/140€. Betrachtet man nachträglich die ganze Art und Weise, sowie die Korrespondenz und das Verhalten, dann sieht es für jeden der sich diese Fakten ansieht nach einem vorsätzlichen Beschiss aus.
  23. Alfred,.......schreib es ab. Mir ist das Ende 2019 auch passiert. Ein SD im Bestzustand, laut Anzeige/Auktion. Angekommen ist: Kernschrott Anschlußgewinde voll im Eimer. Da hat wohl wer einen SD mit 1/2"x28 auf ein 1/2"x20 Laufgewinde geschraubt. Zudem war jede (!!!) Blende im Arsch und zwar nicht durchs Geschoß !!! Ich sage nur Heimwerker mit genug Freizeit und null Ahnung. Bestzustand,............ja klar.
  24. https://wildundhund.de/346-jvg-kurz-oder-langwaffenmunition/
  25. Jede Diskussion ohne Argumente ist sinnfrei. @daviddalo Steht noch was informatives auf der ersten Seite?
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