

Christian 555
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Ja, kann man nur abwarten. Chips/Cola/Bier ist da.
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Einstufung von SL-Waffen mit dem alten §37-Status
Christian 555 antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Hi Chapmen, da ist was im Busch (Suche über das NWR/Behördenschreiben an die waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden/Sicherstellung/usw.). Ich möchte und werde den Betroffenen aber nicht vorweggreifen. In einigen Wochen wird es hierzu sicherlich mehr Informationen geben. VG C. -
Einstufung von SL-Waffen mit dem alten §37-Status
Christian 555 antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Die BKA-Bescheide sind jetzt leider nix mehr wert. Als Waffenbesitzer spezieller Modelle sollte man eine gute RSV haben. -
DAS kenne ich auch! Fiktive Gründe findet man immer wenn man will! Man fährt zu schnell (nur ein paar km/h) = verdächtig (quasi auf der Flucht vor irgendetwas) Man fährt zu langsam (nur ein paar km/h) = auch verdächtig (ggf. gesoffen) Man fährt normal = auch verdächtig, weil es von 1. und 2. abweicht Motorradfahren ist ja auch immer gleich verdächtig, da sicherlich die Reifen abgefahren sind, falls nicht ist sicherlich der Endtopf nicht eingetragen, oder der TÜV-Termin überzogen, und, und, und,......
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Also die ID's zur Person, EWB, usw. Keinen Auflistung des "Waffenbestandes", oder?
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Mit dem kleinen Unterschied auf "rot" nie eine rechtliche Begrenzung der Magazingröße gehabt zu haben, sondern auch die Verpflichtung der Orginalität der Magazine (u.a.).
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Genauso sieht es aus! Rote WBK, SLG gekauft, originaler Werkszustand mit ü10er Wechselmagazin, derzeit Kat. B., muß für die Sammlung original bleiben,.....ist dann urplötzlich Kat. A mit den rechtlichen Folgen (Sehr nachteilig!!! Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit, Transport ggf. genehmigungspflichtig (?), Gebühren, Auflagen, diverse Fallstricke, usw.).
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So einfach ist das aber nicht. Gerade wenn, wie jetzt, aus einer B Waffe praktisch eine A wird. Die Einteilung im NWR ändert sich ja nicht gleich automatisch zugunsten des Eigentümers/Besitzers.
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Die Magazine selber nicht,...klar. Packt man (theoretisch gesehen) das 20/30er dann irgendwo rein, ist rechtlich Achterbahn angesagt. Irgenwie hat man nur noch Nachteile, für welche man melden, bezahlen und sich gängeln lassen muss, bei stark eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit.
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@chapmen Volle Zustimmung. Ich denke da z.B. auch mal an die KK MPi 69 aus der DDR. @all Die "Meldung" der Magazine von vor 6/2017 macht sehr wenig Sinn, falls man sie - auch auf xy-Schuß begrenzt - nicht weiter nutzen dürfte. Außer man bereitet etwas ganz anderes vor: Registrierung, praktisches Verbot der Nutzung unter periodisch wiederkehrender Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, inkl. Verschärfung der Aufbewahrung, Einführung & Erhöhung von irgendwelchen Gebühren, ggf. Eintragung in Waffenbesitzkarten (Gebühren!!!), Anbringung von kostenpflichtig zugeteilten S-Nrn.,.....usw., usw. Wo ist denn da der "Schutzbereich" des vor 6/2017 erworbenen Eigentums?
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Alfred, genau so rechnen diese Leute.
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@Alfred War ein "F", aber mit dem Schreiben vom RA liege ich jetzt auch schon mal bei gut 130/140€. Betrachtet man nachträglich die ganze Art und Weise, sowie die Korrespondenz und das Verhalten, dann sieht es für jeden der sich diese Fakten ansieht nach einem vorsätzlichen Beschiss aus.
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Alfred,.......schreib es ab. Mir ist das Ende 2019 auch passiert. Ein SD im Bestzustand, laut Anzeige/Auktion. Angekommen ist: Kernschrott Anschlußgewinde voll im Eimer. Da hat wohl wer einen SD mit 1/2"x28 auf ein 1/2"x20 Laufgewinde geschraubt. Zudem war jede (!!!) Blende im Arsch und zwar nicht durchs Geschoß !!! Ich sage nur Heimwerker mit genug Freizeit und null Ahnung. Bestzustand,............ja klar.
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https://wildundhund.de/346-jvg-kurz-oder-langwaffenmunition/
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Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Jede Diskussion ohne Argumente ist sinnfrei. @daviddalo Steht noch was informatives auf der ersten Seite? -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
@CZM52 Kannst Du mal bitte die Überschrift von Punkt 6. und Punkt 6.1. des Flyers lesen? Irgendwelche andere Hersteller auf den kleinen Bildchen erkannt? Berichte doch mal. Geradezug: In Semi dürfen die auch nicht als Geradezug funktionieren! OA z.B. verändert da etwas mehr. Solltest Du wissen. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Das Hauptproblem wäre jetzt nur noch eine kurze Änderung im KWKG,..........so wie bei den letzten Änderungen dort,............Selbstlader in .338 oder 50er z.B.,...........da gibt es kaum Widerstand und keiner bekommt es großartig mit. Und meiner Ansicht nach ist diese Richtung angestrebt. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Brille aufsetzen! Geschrieben habe ich: "Die Logik in dem "Flyer" ist zudem einzigartig: 1. Upper Receiver mit Cut = Kriegswaffenteil 2. Upper Receiver werden nicht vom KWKG erfasst, insofern zumindest verbotenes Waffenteil nach dem WaffG." Jetzt Blick auf S.37 unten,...."für eine Kriegswaffe bestimmt"............. Denken! Wo steht bei Punkt 1. die Teile sind vom KWKG "erfasst"? Wo? Nirgends!!! Siehe auch Punk 2! Was willst Du also? Und jetzt denk mal an die AR-Geradezugrepetierer oder Kurzwaffen auf OlyArms Basis (Nicht die in .223. Es gibt sie auch hier in D.). -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
In D wurde eine Linksversion vor gut 12 Jahren getestet, den Bescheid wirst Du kennen. Es gibt aber diverse mit Cut, welche nicht rocken können. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Naja,......."....die bereits aufgrund der bisherigen Rechtslage im Umlauf sind....",....also keine im Ausland verschlossenen Upper nach 9/2020, oder wie? @CZM52 Denk mal an Stag Arms in der Linksversion. Rockt definitiv nicht............aber trotzdem verboten. Nur ein Beispiel.............. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
@CZM52 Schau Dir mal bitte den zweiten Absatz von unten auf der S.37 an. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Naja, der Cut alleine macht ja noch lange nix. Die Logik in dem "Flyer" ist zudem einzigartig: 1. Upper Receiver mit Cut = Kriegswaffenteil 2. Upper Receiver werden nicht vom KWKG erfasst, insofern zumindest verbotenes Waffenteil nach dem WaffG. Zu 1.: Es werden diverse komplette US-Sportupper oder auch zivile Upper Receiver mit Cut gefertigt für den ausschließlich zivilen Bereich (z.B. in .22 lfB.). Da ist irgendwie kein Raum für KWKG. Zu 2.: Interessante Ansicht! Besonders nachdem bestimmte Lower und Carrier ab 1.9.2020 verboten sind, dürfte sich ab dem 1.9.2020 aus diesen Uppern doch gar keine verbotenen Waffen mehr herstellen lassen. Insbesondere da die zum Verbot führende Eigenschaft ausschließlich von den verbotenen Carriern und verbotenen Lowern ausgeht. Aber wenn urplötzlich schon Abzugssysteme untere Gehäuseteile werden (z.B. M1A),......aber natürlich nur wenn Sie von Selbstladelangwaffen stammen,...........dann wird das schon alles seine Richtigkeit haben. Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt .... -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Genauso wenig wie der M1A neuerdings ein unteres Gehäuse hat. Dieser "Leitfaden" ist mal wieder Wunschdenken von ganz oben. Glaubt ihr wirklich an einen Layoutfehler beim AR-Gasröhrchen? 🤣 -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/190709FbZ424_BK14.html 7/2019 hatte ein M1A-Nachbau laut BKA noch ein (!) Gehäuse (welches fest mit dem Lauf verbunden) und eine (!) Abzugseinheit/-mechanik, welche als Modul in den Schaft eingebaut ist. Von einem geteilten Gehäuse (oberes / unteres Gehäuse) steht dort kein Wort, würde auch der Beschreibung/Bebilderung völlig widersprechen. Interessant ist aber: "Bei diesem Waffenmodell ist kein Griffstück im eingentlichen Sinne vorhanden." (Quelle, siehe oben). -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Christian 555 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
@Schwarzwälder Genauso sehe ich das auch. Die Liste wird immer länger,.....Ruger Mini 14, VZ52/57, Garand, usw.,..............die sind identisch aufgebaut wie beim M1A.