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ASE

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  1. @Pi9mm Für die Prüfung zum Besitzbedürnis ist "befürwortet" nicht anwendbar. Hier muss lediglich mit einer eigenen Waffe der Kategorie LW und/oder KW geschossen worden sein. Kaliber völlig Wurst, es muss nur die eigene Waffe sein.
  2. Diese Verlängerung irgendwie abhaken und sei es über deinen BDS-Chef und die kommenden 5 Jahre nutzen einen neuen Verein zu suchen? Ist doch kompletter Hirnriss.
  3. Dann zählen wir mal: 1. März bis 31. März: 1 Monat 1. April bis 30. April: 2 Monate 1. Mai bis 31. Mai: 3 Monate 1. Juni bis 30. Juni: 4 Monate 1. Juli bis 31. Juli: 5 Monate 1. Aug. bis 31. Aug: 6 Monate Am 1.9. Fängt der 7.Monat an. Andersherum: der 1.3 Plus 6 Monate gibt den 1.9. Das ist dann ein Zeitraum von 6 Monaten und einem Tag. Ein Datumsrechenr: https://www.timeanddate.de/datum/datumsrechner Wer weis wie das die Software auf dem Amt nun berechnet. Wenn du sicher sein willst, rechne immer +1 Tag zusätzlich.
  4. ASE

    Verlust einer WBK

    Hm ob da wirklich "gefahndet" wird? Die Urkunde an sich nützt ja nichts, sofern der Überlasser den Ausweis kontrolliert... Das wäre für mich allerdings DAS Argument abseits waffenrechtlicher Vorschriften, eine verlorene WBK sofort zu melden: Bei eine Grünen/VereinsWBK ohne Voreintrag wohl eher unwahrscheinlich, mit ausnahmen von Wechselsystemen, aber falls es doch jemand schafft, damit eine Waffe zu erwerben oder gar Auszuleihen ohne das die Personalie geprüft wurde, spart man sich dann jede Menge Diskussionen ob man dann nicht doch die verschwundene Waffe/Waffenteil erworben habe. Reine Pragmatik.
  5. ASE

    Verlust einer WBK

    Ist gesetzlich nicht geregelt. Behörde Fragen. Ich habe nach Ausstellung neuer Vereinswbks mit dem vorgesehen Formular auch noch die alten improvisierten da, die wollte die Behörde nicht wiederhaben.
  6. Ah ok, und weil der BDMP, welcher sich ja in der ColtS-Angelegenheit mit seinen Bescheinigungen nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat die 6. KW bescheinigt wenn mit zwei KW an einer LM teilgenommen wurde (Sonst nichts? Qualifikation erforderlich oder kann jeder hin, der sich anmeldet?) das so macht, ist jetzt das Gesetz und die logischen Auslegungen falsch. Finde den Fehler. Nur dann wenn man davon ausgeht, das der BDMP das Zentrum des Universums ist. Bei höhereren Anforderungen für den Erwerb, was die Nutzung der Vorhandenen anbelangt, sieht die Sache anders aus. Und genau das wird auch kommen: Das hier genauer hingesehen wird, was da auf welcher Grundlage bescheinigt wird. Abgesehen davon können die Voraussetzungen eines Bedürfnisses für den Erwerbs und für den Besitz sehr wohl unterschiedlich sein. Beim Kontingent wurde dies explizit ins Gesetz geschrieben. Was du hier machst ist, aus der Nettigkeit, dass man sich mit den bisher vorhandenen Waffen ein Bedürfnis für den Erwerb weiterer erwettkämpfen kann, einen Anspruch abzuleiten, das dies auch für den Besitz gelten müsse. Wenn man jetzt mal advocatus diaboli spielt, kann man es auch so auslegen, das man die Erforderlichkeit einer Überkontigentswaffe erst dann belegt werden kann, wenn man in der Disziplin die man künftig mit eigener Waffe schiessen möchte 1-2 Jahre bereits mit einer Leihwaffe geschossen hat.... Stichwort Systematik des WaffG: Im Grunde genommen ist nichts nahe liegender, als das man mit Überkontingentswaffen Wettkämpfe nachweisen muss. Für diesen Zweck wurden das erweiterte Bedürfnis beim Erwerb auf Grund der reinen Absichtserklärung fürderhin Wettkämpfe damit zu schießen anerkannt. Wenn man jetzt 5 Jahre später keinen Wettkampf nachweisen kann, warum sollte das Bedürfnis fortbestehen? Lediglich aus pragmatischen Gründen könnte man auf die N-2/N-3-Auslegeung ausweichen. Genausogut könnte man aber auch eine exakte Aktenhaltung einführen und bei Veräußerung einer Grundkontingents Waffe dann vom Schützen eine neue bestimmen lassen. Das sieht der VGH aber anders, und der ist im Gegensatz zu WO eine Instanz, nach der sich Andere (Gerichte, Behörde) richten. Und der Gesetzestext gibt es sehr wohl her: Der Nachweis ist für jede weitere Waffe erforderlich. Hast du keine Wettkämpfe mit einer ÜK Waffe, so kannst du abweichen vom VHG-Urteil höchstens auf die wörtliche Auslegung von "Ausübung weiterer Sportdisziplinen" hoffen. Dann muss allerdings das Schießen nachgewiesen werden, womit du dann bei 4/6 pro Waffe bist. Die "Falltürfunktion" von §14 Abs. 4, die sich manche anno 2022 immer noch erhoffen, gibt es nicht. Absolute Zustimmung. Safe-Mode.
  7. Das ist eben noch nicht klar. Das Urteil des VGH Manheim hat erstmal die Hardliner-Interpretation gesetzt: Wettkampf mit den Vorhandenen ÜK-Waffen. Ich sehe da aber praktische Probleme, da im Laufe der Zeit nicht klar ist, was welche Waffen denn nun das Grundkontingent sind, insbesondere dann, wenn das GruKo veräußert wurde, was rückt dann nach? Zudem ist die Formulierung des §14 Abs 5 generisch, es wird nur auf die Gesamtzahl der Waffen abgestellt, nicht auf die Reihenfolge. Daher sollte sich hoffentlich die N-2 / N-3 Interpretation durchsetzen: Das (zahlenmäßige) Grundkontingent wird abgezogen, und mit den verbleibenden Waffen müssen Wettkämpfe nachgewiesen sein. So können dann Waffen mit denen man mal keinen Wettkampf geschossen hat im Grundkontingent geparkt werden.
  8. Ja es spielt ein Rolle §14 Abs 5 bestimmt besondere Regeln für: Also: Zusätzlich zum denn Voraussetzungen des §14 Abs 4 (Schießnachweise oder Mitgliedschaftsnachweis) eben dann die Wettkampfnachweise. Für alle Waffen, welche nicht unter diese Definition fallen, also alle Gelb-Waffen und auch solche die Grün gehen ohne unter o.g Definition zu fallen (Pumpguns, einschüssige erlaubnispflichtige Vorderlader etc.) kann §14 Abs. 5 nicht angewendet werden.
  9. @Kanne81 Meinst du Überkontingent jetzt in Bezug auf Gelb, also ab der 11.?
  10. Hä? Hier geht es um die Bedürfnisprüfung, gefragt war nach gelber WBK. Das es keine Unterscheidung zwischen grün und gelb in §14 Abs. 4 gib, dürfte klar sein das diese logischerweise auch für Waffen auf Gelbe gilt. Nun kamen Einwendungen der Art "Wie ist den deine Behörde drauf" oder "ich wurde nur einmal Geprüft" Nun, so war es ja auch bis 2020 vorgesehen (Wiederholungsprüfung nach 3 Jahren) und ggf Anlassbezogen. Aber damit ist Schluss: Alle 5 Jahre Bedürfnisprüfung. Für Waffen auf Gelb heißt das, zweimal nach §14 Abs. 4 Satz 1: 6/2 KW und oder LW. Danach alle 5 Jahre Mitgliedsnachweis
  11. Da gab es so eine kleine Gesetzesänderung 2020.... hat nur noch nicht jeder mitbekommen.
  12. Kommt so sicher wie das Amen in der Kirche: §4 Abs. 4: Momentan ist noch ein Wenig zurückhaltung wegen Corona, denn: Würde man das jetzt ohne Sinn und Verstand Umsetzen würde es Probleme geben wegen der vielen Lockdowns.
  13. Wo muss das noch "einfacher" geschreiben werden WaffG in leichter Sprache? Bebilderte Anleitung?
  14. Das mit der technischen Umsetzung kommt halt noch on top. Aber das kein Bürgerzugang vorgesehen wurde, ist ein Skandal. Genau hier wäre doch das was man möchte: Verhindern das Unberechtigte Waffen bekommen.
  15. @Elo Das NWR ist eben typisch deutsch-bürokratisch umgesetzt. Wenn man natürlich ideologisch verblendet (So wenig Waffen wie möglich ins Volk, außer der Putin wird UNS gefährlich den bekommen DIE DA Waffen....) ist, kommt man gar nicht auf den Gedanken, das eine der Hauptaufgaben des NWR Rechtssicherheit für den Waffenbesitzer sein könnte und sollte. Es wäre ein leichtes das NWR so auszugestalten, das über Eingabe einer P-ID und W-ID der Waffe geprüft werden kann, ob der Erwerb zum Abfragezeitpunkt rechtmäßig ist, inklusive 2/6 etc etc. Das ganze könnte das Ende der WBK in Papierform einleuten, was nicht bedeutet das nicht zum Zwecke der Redudanz noch papier erzeugt wird. Nach erfolgreicher NWR-Meldung erhält man von der Behörde eine Urkunde über den Erwerb/Überlass. Auch könnte man seine Stammdatenblätter selber herunterladen. Aber wenn man den Bürger nicht als Hauptnutzer sondern als ideologischen Feind sieht......
  16. Oh hätte man die DSGVO nur mal gelesen, bevor man sie zur Arbeitsabwehr vor sich herträgt. Es wird immer so getan, als ob Daten nach DSGVO nur verarbeitet werden dürften, wenn der Betroffene zustimmt, was natürlich ausgemachter Blödsinn ist, ausweislich Art 6 der DSGVO: Darüber hinaus hat der Erwerber bereits nach Unterpunkt a) konkludent zugestimmt, denn er hat der Prüfung seiner Erlaubnisdokumente beim Abschluss des Kaufvertrag zugestimmt und euch ja seine Erlaubnisdokumente als digitale Kopie zur Prüfung übersandt, die ihr nur auf dem Wege der Kontaktaufnahme mit der Behörde durchführen könnt. Das kann man ganz einfach gestalten, in dem der Anfrager bei der Behörde nachfragt ob Person X geboren am TTMMJJJ in NN, welche die Erlaubnis E-ID / WBK Nr. vorgelegt hat, tatsächlich existiert und die Erlaubnis zum gegeben Zeitpunkt gültig ist für den Erwerb eine Waffe des Typs T / Kat K. Man fragt nicht mehr Informationen ab, sondern man verlangt die Bestätigung der bereits vorgelegten. DSGVO ist schlichtweg eine Ausrede mancher Sachbearbeiter.
  17. NOx, CO2, CO, H2O. Was du als Feinstaub bekommst sind die Komponennten des Zündhütchens und das Hauptsächlich als Blei-Feinstaub. Wenn was als Nanopartikel kondensieren sollte, so kannst du es mit F9 eh nicht so super Filtern. Relevant ist auch nur der Bleistaub, also jener, der bei offenen oder teilgedeckten Ständen ungefährlich in die Umwelt gelangt. Nur aus dem Abluftkanal einer RSA wird er bösartig und muss gefiltert werden. Hurrah Deutschland. Nene glaub mal. Selbst die Kunstschützen meines Vereins haben es trotz Hochblende geschafft, den alten Anluftkanal über Bande (=Absetzer am Betonboden) zu treffen. Da gilt einfach die eiserne Grundregel des Schießstandbaus: Was nicht zerstört werden darf, muss geschützt werden. Wer sich auf Treffsicherheit verlässt, der ist verlassen...🤡
  18. Wäre ja Tabelle 2.7.2 der Schießstandrichtlinie ausschlagebend: da reicht bei 1500J und 90° Auftreffwinkel, also senkrecht drauf Stahl mit 500N/mm² und 5mm
  19. @joker_ch Es sei dir verziehen, du bist ja Schweizer In D muss ein bleistaubproduzierender Geschossfang in RSA "gekapselt" weden, mit einer Splitterschutzmatte die zugleich als "Dichtung" wirkt werden und zudem eine eigene Absaugung haben, wodurch die Bleilast durch den Kugelfang auf die Hauptfilter eigentlich minimal ist. Außer natürlich bei Fallplatten, Plates etc. da geht der Bleistaub auch vom Beschuss der Plates aus. Das mit dem Puverdampf..? der ist halt zumeist Gasförmig uns lässt sich nicht filtern. Bei Schwarzpulver ok, da könnte es schon Sinn machen. Aber da kannst du vor die F7/F9 matte auch eine andere vorlegen. Oder eben ausrechnen, was billiger ist. F-Matte gibt es als Meterware und sooo teuer ist die jetzt auch nicht die einmal im halben Jahr zu tauschen. Das ist eher das Problem: du musst die Kanäle wo zugänglich vor Beschuss schützen. Denn: Grundsätzlich wird alles zerschossen was nicht schussfest ist, auch wenn es nicht vor dem Kugelfang steht....🥳 Also Stahlplatten davor und die müssen halt Rückprallsicher verkleidet werden. Reicht aber Holz 24mm auf Abstandslattung. Je nach Kaliber und aufbau des Schiesstandes kostet das dann schon zusätzlich. Wer einen gedeckten Schießstand hat, ist da ausnahmsweise mal im Vorteil, weil die Hochblenden den Job übernehmen. Aber bei einer reinrassigen RSA = Betontunnel, hängt das Abluftportal dann halt wehrlos herum und wird wie gesagt sofort unter Feuer genommen. also hilft nur Verblenden mit Beton oder Stahl + Rückprallsicherung
  20. Lass mich raten: Sackteurer, sackschwerer Miefquirl (500kg...) und genau so unnützes Filterboxsystem fü 10k Netto? So ein Angebot hatte ich auch und dankend abgelehnt Macht ohnehin keinen Sinn, den Dreck am besten abfangen, bevor er ins Kanalsystem gelangt. Die meisten Schießstände, die ich besichtigt habe, haben die Filter genau dort. Beim Einlass der Abluft und nicht in einer Edelstahlbox auf dem Dach. Die Filterung kannst du direkt am Absaugportal vornehmen-> Rechteckskanal mit Filterrahmen -> Filtermatte -> Fertig.Ob auch F7 für Bleifeinstaub reichen würde, sei dahingestellt,. Da wurde nämlich unverschämterweise Copy/Paste aus der VDI 6022 gemacht und F9 vorgeschrieben, damit, so wörtlich: "Zum Schutz des Abluftventilators vor Fett- und Öldämpfen sollte das vorgeschaltete Filter in der Qualität F9 installiert werden." So so. Fett und Öldämpfe. Auf einem Schießstand. Aha. Bestimmt wegen der Ölschüsse...🤡 oder weil einer Speck auf den Kugelfanglamellen brutzelt... Wozu die Filterorstufvorstufe für Schießstandabluft gut sein soll ist mir nicht ganz klar. Vermutlich weil sich dann die Schonung der F-Matte in 453 Jahren amortisiert oder so. Schalldämpfung ist je nach lage des Schießstandes wurst. 15k sind schon grunsätzlich machbar. Gewiss nicht in jedem Fall, das ist schon klar klar.
  21. Da helfen dann nur Non-Tox Zündhütchen und verkupferte Geschosse Zündmasse enthält vor allem Bleitrinitroresorcinat / Bleistyphnat, das wird dann zu 100% als Feinstaub aus dem Lauf geblasen. Weis auch nicht, ob die Non-Tox wirklich teurer wären, wenn man nur noch solche herstellen würde, momentaner Preis ist ja eher ökonomisch getrieben.
  22. Was hat er bei euch gefordert, was die Kosten erhöht hat? Im Prinzip kann man bei einen 5x25m Stand mit ~15K in Eigenleistung davonkommen, wenn man bei 0 startet und auf eine Heizung(= Wärmerückführung, sonst nicht bezahlbar) verzichtet - 2x 5K = Zu und Abluftmotor (Irgendwo zwischen 10000 und 15000 m³/h) - 1k Luftauslasssäcke - 1.5k Absaugportal - Rest Rohrleitungen und Befestigungsklimbim
  23. Wo gibt es diese Fördermittel? In meinem Bundesland: WLSB zahlt vielleicht 30% innerhalb folgenden 3 Jahre, d.h. die Kosten müssen 100% vorgestreckt werden. Das ist für viele Verein nicht machbar.
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