

ASE
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
4.369 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von ASE
-
VGH BW Unanwendbarkeit des Erwerbsstreckungsgebots auf Wechselsysteme geringeren Kalibers
ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ja genau deswegen. Die Begründung des Beschlusses lässt dafür keinen Raum: Zu deutsch: Das VG hat in der Sache richtig geurteilt: Ein Wechselsystem schon deswegen nicht unter das Erwerbsstrekcungsgebot, weil es die Zahl der Komplettwaffen nicht erhöht. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
ASE antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Nö. Das Problem liegt in den Anführungszeichen... Speziell in der Schlüsselfrage hat sich hier eine schöne Zirkelreferenzblase gebildet, Fachzeitschrift A schreibt, was denn Behörde B referenziert, was wiederum Verband V hinausposaunt, zitiert von Fachzeitschrift..... Der ganze "die Schlüsseverwahrung ist nicht genormt"- Schwurbel war von vorneherein ein absolut grotesker Vorgang. das hat er. § 36 Abs. 1 Und 2017, also vor 8 Jahren, hat er die Zertifizierungpflicht eingeführt, der Gleichwertigkeitsspielchen wegen. Spätestens da hätte man mal innehalten sollen und sich überlegen, was das bedeutet. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
ASE antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Wie es Gesetz ist bei Nutzung eines A- oder B-Schrankes -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
ASE antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
So einfach ist es nicht: Das Gericht hat eine Reihe öffentlich zugänglicher Quellen zitiert um die Überprüfung der potentiellen Schutzbehauptung des Waffenbesitzers ("Habe das Behördenschreiben nicht erhalten") zu umgehen. Zwischen dem Urteil des OVG NRW und diesem liegen 2 (lies: zwei) Jahre. das VG Köln führ aus: -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
ASE antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Der Verordnungsgeber (Bundesinnenmisterium) mit Zustimmung des Bundesrates, wozu die beiden vorgenannten vom Bundestag in § 36 Abs. 5 ermächtigt wurden § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung § 13 AwaffV https://openjur.de/u/2505730.html https://openjur.de/u/2503626.html https://openjur.de/u/2456454.html etc Die Trolle sind auch nicht mehr das, was sie früher einmal waren..... -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
ASE antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
NEIN! OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2011 - OVG 11 S 7.11 Hände weg vom § 12 Geschwurbel. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
ASE antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Stimmt, sofern es sich um ein zertifiziertes Behältnis gem EN-1143-1 handelt. Falls nicht, könnte im Zuge von § 13 Abs. 6 ein auf Antrag Ausnahme gewährt werden, bei welcher genau diese Forderung zur Auflage gemacht wird. Bei einem weder zertifizierten noch durch Ausnahmegenehmigung gestattetem Schlüsselbehältnis spielt es keine Rolle, wo es steht... -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
ASE antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Akuelle Rechtsprechung aus NRW hierzu: VG Köln, Beschluss vom 25.06.2025 - 20 L 1113/25 https://openjur.de/u/2531581.html Der Waffenbesitzer muss sich stets selber Informieren, auch wenn er behauptet ein Informationsschreiben nicht erhalten zu haben: Die Klage richtete sich gegen den sofortigen Vollzug: Es ist nicht ganz klar, was genau vorgefallen ist. Ich vermute eine Kontrolle entsprechend der Ankündigung in NRW, die Schlüsselverwahrung zu überprüfen. -
Außer wenn die Verschlusstirn zuerst am Lauf anliegt bevor der Stossboden auf minimalen abstand gehen kann, aber schätze mal das macht keiner weil es dann eh in richtung murks geht?
-
wobei da frage ich mich momentan folgendes: Die Tiefe des Stossbodens hinter dem Verschluss müsste hier doch auch eine Rolle spielen dabei, wie tief das Geschoss dann tatsächlich in die Felder eingepresst wird. Wenn die Verschlussstirn am Lauf anliegt bzw. wenn der Verschluss bedingt durch die Verrieglungswarze hinten irgendwann nicht mehr weiter nach vorne bewegt, sollte hier ein tiefer ausgeschnittener Stoßboden das Geschoss weniger tief setzen? Werde das mal bei unseren Vereins-Anschütz vs CZ455 nachmessen.
-
Finde ganz interessant wie viele Patronenlagermaße es bei .22lfb gibt. Die EL -Matchbüchsen werden ja recht enge Maße eingerieben, so das die Führungsbänder von den Felder eingeschnitten werden, was bei den Sporter-Lagern häufig gar nicht der Fall ist. Ist wohl ein tradeoff zwischen Präzisionspotential und Repetierzuverlässigkeit. @lrn Habe im KK-Unterforum gesehen das du eine 1710 hast. Wie ist denn bei der das Patronenlager geschnitten, siehst du auf den Führungsbändern den Abdruck der Feldern (wei beim 54, 1907 etc) wenn du eine Patrone vollständig lädst und wieder herausrepetierst? Anschütz kommt ja eher von der olympischen Seite mit engen Patronenlagern, bewegt sich aber mittlerweile auch im PRS feld. Mussten da bei den 54er für PRS (=1710) Abstriche zu gunsten der Zuverlässigkeit gemacht werden? Weis jemand evtl: - wie das beim 1761 und seinen Laufvarianten gefertigt wird und bei den Fortnersystemen (1827, 1927 CISM)? - bei den verschiedenen Laufoptionen für die CZ455/457 (CZ, Walther, IBI, Lija etc) vllt kann man das ja hier zusammentragen.
-
Das ist in erster Linie zentrale Aufgabe des Schießsportverbandes. Bei WSV gibt es: a) Sportversicherung WLSB: Pflicht b) Deckungslückenversicherung Schießsport: Pflicht, deckt auch Gastschützen ab. c) Erweiterungsversicherung: Optional Gerade letzter ist eigentlich auch Pflicht, sofern man bei Verstand ist, denn hier wird für 0.18€ pro Mitglied und Jahr unter anderem auch das Schießen außerhalb der Sportordnung abgedeckt
-
Es gab redaktionelle Fehler im Waffengesetz, die durch Artikel 8 - des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (LuftSiPVG) korrigiert wurden. Es gab also Verweisungsfehler. Was das IM-BW behauptet, war nicht dabei. Pures Geschwurbel. ein nachfolgendes Urteil des VG Karlsruhe hat den Quatsch auch nicht übernommen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001598612 Aber: von 12/18 pro Waffe oder pro Kategorie - offensichtlich scheint man sich im IM BW dann doch nicht so sicher zu sein - keine Rede dort. Aus der Urteilsbegründung:
-
Nenn da mal ein konkretes Beispiel. Nein.. Schlüssel ist es nicht. Das war halt schon immer ein juristischer Blödsinm. Das schon eher. Deshalb ist ein Wechselsystem auch ein Austauschlauf mit Wechselverschluss.....statt ein Wechsellauf mit Wechselverschlus etc.
-
Anhörung Zuverlässigkeitsprüfung: Tragen von Kleidung aus dem Hause MediaTex GmbH
ASE antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Auch das Hausrecht hat seine Grenzen, vor allem in öffentlichen Gebäuden. -
Im Grunde ja, aber der Feststellungsbescheid stellt auch darauf ab, das der Körper hier nicht gezielt verschossen werden könne, was bei dem Teil vermutlich tatsächlich nicht der Fall ist, anders als bei der Kletterhilfe, bei der ja ohnehin ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Ausgenommen wäre so etwas kraft Gesetz nur, wenn es unter 0.16J/cm² bleibt. Ansonsten BKA-Bescheid, der bescheinigt, das die Nicht-Waffen-Zweckbestimmung nicht von der technischen Ausführung überschattet wird. Denn das ist der Kern des Problems: Technisch handelt es sich bei der Kletterhilfe eindeutig um eine Schusswaffe.
-
Wenn... .dann
-
Ach komm die alte Leier. Sag mir einen Fall in BW, wo die Vollzugshinweise gerichtlich Bestätigt wurden? Kannste nicht, wa... Da stimme ich zu. Mit einer einfachen formuliernung hätte der Drachenlord des WO sich was anderes zum auf die Pauke hauen suchen müssen.
-
Die dann vor Gericht so oder so krachend scheitern würde
-
Und wieder Äpfel mit Birnen. In dem von dir Zitierten Fall ging es um die Versagung der Eintragung einer HA-Büchse aufgrund Überlegungen die in der Sache durchaus nachvolziehbar waren. Überlegungen, welch aufgrund der dürftigen Begründung zum Gesetz berechtigt waren. Im Vorliegenden Vorgang hat der Gesetzgeber es auf 1.5 Seiten Gesetzesbegründung klargestellt. Lass mich raten, du hast sie natürlich nicht gelesen, weil das den Sturm im Wasserglas, der hier offenkundig von der @JoergS -Blase herbeigeschwurbelt werden soll im Keim erstickt. Ihr macht euch mittlerweile einfach nur lächerlich. Und zeigt, dass ihr das seid, was ihr anderen immer Gerne unterstellt: Laien. https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/2100633.pdf
-
Und er keinen BKA-Bescheid auf seine Homepage stellt.... Es gab mal den Rapid-Launcher als Aportierwerfer, der hat eine Zulassung erhalten, allerdings wurde hier der Aportierdummy nicht durch einen Lauf getrieben, sonder über den Lauf einer Kartuschenpistole geschoben https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SonstigeWaffe/041123FbZ040DummyLauncher.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hier ein Bild von dem Teil https://der-jagdhund.de/p/waidwerk-rapid-launcher-ii-dummy-abschussgeraet