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ASE

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  1. Es geht hier um Waffen, nicht um Autos mit hunderten Teilen....
  2. Was auch nichts nützt, wenn einer drüberhämmert und dann feilt.
  3. Aus "aktuellem" Anlass, d.h. Veröffentlichung eines Beschlusses hierzu wieder hervorgekramt: Verwaltungsgericht Dresden: Beschluss vom 09.02.2026 – 6 L 1014/25 https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/5/0/0/3/0/4/253682.pdf
  4. Man kann auch mit 8mm Hardox 500 eine 8x57 aufhalten. Vorgeschrieben sind dennoch 15mm. Du verstehst das Konzept des Sicherheitsfaktors? Ist überhaupt das zentrale Motiv von der Verwaltungsgerichten im Waffenrecht, insbesondere bei § 36 Der Kläger hat immer ganz eigene Ansichten was 1) da stehe und 2) da stehen müsse 3) und wie das Waffenrecht eingentlich zu laufen habe. Interessiert dann nur keinen. Abhandenkommen und Zugriff unbefugter sind zu verhindern. Aber mein Einwand eingangs traf wieder 100% zu. Für 10€ ersparnis riskiert man lieber, schlimmer noch, stiftet andere dazu an zu riskieren: - ggf Hausdurchsuchung zur Sicherstellung - strafrechtliche Verurteilung - absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, lebenslang - einen Haufen Anwalts- und Gerichtskosten. Und über die Aussenwirkung der Debatte ob man denn nun wirklich seinen Waffenschrank verankern müsse braucht man gar nicht erst zu Reden.
  5. Wortlautakrobatik. Geht halt jedesmal in die Hose. Davon das man den Schlüssel "verstecken" dürfte weil nirgendwo stehe das man das nicht dürfe hört man einige Urteile später auch nichts mehr. Komisch, das wurde ja angeblich auch nur "herbeigeschrieben". Nur das die Polizei in solche Angelegenheiten gar nichts zu melden hat. Glaubt man da jetzt, dass man selber Gesetze machen und die Rechtsprechung vorschreibt? Der Gesetzgeber hat angeordnet, dass das Abhandenkommen der Waffe zu verhindern ist. Und genau da liegt das Geschwurbel. Sie sind nicht "vorgerüstet" weil das so ein netter Service des Herstellers ist, sonder sie erhalten die Zertifizierung unter 1000kg nur dann, wenn sie Montageösen aufweisen die Ihrerseits mindestens 50kN aushalten. Warum wohl. Weil die EN-1143-1 dann eben die Gefahr sieht, das man sie einfach wegtragen kann und damit der zertifizierte Schutz gegen einfache Wegnahme eben nicht mehr gewährleistet ist. Und da sollen die Ösen nicht das schwächste Glied in der Kette sein. So ein Geschwätz. Klar der Waffenbesitzer darf das eigenmächtig entscheiden. Nein genau das nicht. Es bleibt letztlich dem Richter überlassen wo er die Grenze zieht, was zur Erreichung des gesetzgeberischen Auftrages, namentlich der Verhinderung der Wegnahme zumutbar gewesen wäre, wenn Gesetz und Verordnung unklar sind. Das sind sie aber garnicht: Und der geregelte Widerstandsgrad gegen WEGNAHME wird unter 1000kg eben nur erreicht, wenn der Schrank verankert ist. Nein, es ist Entscheidung des Richters. Und dann ist es bereits zu spät. Elementar nicht verstanden worum es in § 36 und § 13 AWaffV geht. Genau so gut könntest du Argumentieren das man die Waffen ja gleich vor die Haustür legen könnte, denn wenn nur entsprechend ausgerüstete Einbrecher kämen.... Und was du hier versuchst ist jetzt auf einmal die Grenze bei 250kg zu ziehen. Die EN-1143-1 zieht sie aber bei 1000kg. Und genau wegen solcher Argumentationen vor Gericht wurde 2017 die Zertifizierungspflicht eingeführt. Es ist nämlich nicht @pulvernase der festlegt, das genau das Gewicht seines Waffenschrankes (-1kg) ausreichend ist, damit er sich 10€ Dübel sparen kann, sondern berufenere Stellen. Und die 200kg, welche aus dem Versischerungs(un)wesen stammen sind nicht maßgeblich, sondern die 1000kg der EN-1143-1 Das um so mehr, als dass es um den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht und nicht darum, ob eine Versicherung ein paar Euro zahlen muss oder nicht. ---------------------------------------------- Gleich mal etwas Rechtsprechung, bei der das im Nebensatz auch behandelt wird: VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2023 - 22 L 1044/23 Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.04.2023 - 24 CS 23.253 https://openjur.de/u/2505786.html Die Behörde in Regensburg sieht das nicht so wie du es für Bayern pauschal behauptest.
  6. Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie ein 10€ Schwerlastanker für manchen die Alamo-Stellung in seinem privaten Kampf um das Waffenrecht darstellt. Um im Bild zu bleiben: Alamo ging verloren..... In § 36 sind zwei Pflichten aufgegeben. Der Waffenbesitzer muss verhindern, dass 1) die Waffen abhandenkommen, egal ob direkt oder innerhalb eines Waffenschrankes 2) das Unbefugte auf die Waffe(n) als solches zugreifen. 2017 ist dem Gesetzgeber ob der Semantikspielchen zur Aufbewahung gewissermaßen die gesetzgeberische Hutschnur gerissen und er hat eine Strafvorschrift eingeführt: Ich wünsche dann viel Spaß dabei einem Strafgericht, schlimmstenfalls einem Schöffengericht mit zwei Schöffen, welche mit nicht-juristischem Alltagsverstand an die Sache herangehen zu erklären, warum der nunmehr offensichtlich weggetragene 30kg-B-Würfel nicht verankert sein musste und das "liegenlassen" desselben im Regal ganz und garnicht unter "nicht richtig" fallen sollte.
  7. Nein überhaupt nicht, das ist dann eine Entscheidung, welche einen Kompromiss zwischen Interessen des Antragstellers und den Willen des Gesetzgebers findet.
  8. Ja Western ist natürlich auch ein Paradebeispiel wegen der Vielzahl an Waffen. Geklagt werden kann auch nur gegen die korrektheit der Ermessensausübung also solche, nicht gegen die Versagung
  9. Eben. § 45 Rücknahme und Widerruf Dabei kann man aber auch darauf abstellen, dass das Erwerbsstreckungsgebot keine inhaltliche Beschränkung (i.S.d § 9) darstellt sondern fester Bestandteil des Erlaubnisumfangs. Dann ist man nicht mehr bei "kann widerrufen" werden, sondern bei "ist zu widerrufen" wegen strafbaren und gröblichen Verstoßes Erwerbrstreckungsgebot auf jeden Fall einhalten.
  10. "in der Regel" bedeutet, dass die Behörde einen Ermessenspielraum hat da bedarf es keiner ausdrücklichen Ausnahmeregelungen Man spricht vom "pflichtgemäßen Ermessen" bei dem die Behörde den Zweck der Norm Berücksichtigen muss. Beim Erwerbsstreckungsgebot ist (war..) der Zweck das Horten von Waffen besonders im Hinblick auf die ab 2003 erweiterte gelbe WBK zu verhindern. Ein reines "ich will halt mehr" oder "die gekaufte Waffe gefällt mir nicht, ich will eine andere" wird also nicht genügen, hier würde die Behörde eine Ermessenüberschreitung begehen. Aber auch bei korrektem Ermessen darf der Gebrauch davon nicht dazu führen, dass die Vorschrift gänzlich unterlaufen wird. Da die Regulation des Waffenbestandes intendiert war kann richtiges Ermessen z.B. hier vorliegen wenn: - Waffen nach Verlust/Diebstahl wiedererworben werden sollen - Die Ausübung des Leistungssport erheblich beeinträchtigt würde, weil eine dafür genutzte Waffe defekt und durch strikte Anwendung der 2/6-Regel die Teilnahme an wichtigen Meisterschaften verhindern bzw. stark beeinträchtigen würde. Hier würde ich mir allerdings nur bei internationalem insbesondere olympischen Level Hoffnungen machen.
  11. Experimentell ja, aber für das Bedürfnis für ÜK wird es schwierig, sofern nicht von einer Auffangregelung in der Sportordnung gedeckt ist
  12. bist du als Mitcom-Admin eingeloggt? Wenn OSM und Vereinsadmin nicht zusammenfallen, kann das der Fall sein.
  13. steht in der Mail die über mitcom letzte woche kam
  14. Erste Einschreibewelle geht diese Woche raus(heute/morgen wenn alles klappt). Soll dann so wöchentlich erfolgen, alle die als "Bedürfnisbeauftragter Verein" in Mitcom registriert wurden einzuschreiben. Selbsteinschreibung war leider nicht möglich, sonst ersäuft man in Bots.
  15. Das Sporthandbuch Darum Richtlinie und Schulung. Was beim WSV nur für Ersatzwaffen nötig wäre, sonst reicht eben VM. Und man hat ja bei allen Verbänden die Möglichkeit offene Wettkämpfe auszuschreiben. Muss nicht immer Phillipsburg sein. Das Sporthandbuch gibt in Teil A die LV7-Extrawurst nicht her, allerdings im Sinne eines Services ("Ist die Auschreibung konform und in Bedürfnisfragen belastbar") durchaus ok. Aber eine korrekt ausgeschriebene VM bedürfte eigentlich keiner Genehmigung durch den LV. Lieber Standardausschreibung bereitstellen. -------------------------------------------------------------------------------- Was einfach bei allen Verbänden fehlt sind online-portale (IPSC/Steel mal ausgenommen) auf welchen man Wettkämpfe auschreiben und die Ergebnisse registrieren kann. Würde vieles erleichtern.
  16. Das ist beim BDS nicht anders. Hat der nur noch nicht begriffen. Grundsätzlich müssen alle Angaben nachprüfbar sein. Tja und genau das ist eben die Fake-News. Die Schulung wird einmal durchgeführt, wenn jemand zum Bedürfnisbeauftragten gemacht wird. Wer zum Teufel hat das jetzt wieder in die Welt gesetzt?!?
  17. Ach und bevor ich es vergesse: - Beim BDS war man auch nicht gerade so begeistert, als beim WSV Antragsstopp war, weil die Bedürfniswelle dann über die Ehrenamtlichen dort hereingebrochen war. - Beim BDS perpetuiert man folgendes: Das nennt man dann in deiner Lesart wohl "für den Schützen einsetzen". Wenn man a) rechtswidrige und verfassungswidrig begründete Sonderauflagen umsetzt, die man zuvor mit dem IM ohne WSV im Tausch gegen andere genauso rechts- und verfassungswidrige Sonderauflagen ausgekungelt hat. b) Dann obendrein noch Extraauflagen (50% beim BDS eingesetz...) erfindet um die Arbeit an die anderen Verbände abzuschieben. ---------------------------------------- Der WSV, der sich ja ganz und gar nicht für den Schützen einsetzt () - Hat sich eine Richtlinie gegeben - ignoriert den 12/18 Unfug zu Gänze und bescheinigt nach Recht und Gesetz, anstatt sich für dessen Abschwächung (Kategorie statt Waffe) auch noch abzufeiern, wie es der BDS getan hat. - ignoriert, wo eine Waffe herkommt. Du hast jährlich einen Wettkampfnachweis? Es wird bescheinigt. Es fehlt einer, weil Krank, Beruf, Ausbildung Studium etc? Es gibt Ausweichregelungen bis 4 Jahre rückwirkend und im Extremfall wird nach einer Einzelfallentscheidung gem § 45 Abs. 3 WaffG gesucht, mitunter indem man die Behörde direkt kontaktiert. Macht natürlich Arbeit. Und wäre schön, wenn man dann nicht in mangehalften Anträgen ersäuft sondern sich auf die Sonderfälle im Sinne einer Lösung pro Schütze konzentrieren könnte. Aber ja ne ist klar, phöser WSV und guter BDS(dem ich selber angehöre und fleissig da schiesse)
  18. Nicht in 50AE und das kommt halt regelmäßig vor und dann gibt es dicke Backen. Also sollte wenigstens der vor Ort (= Bedürfnisbeauftragte)r bescheid wissen und wenn in solchen technischen Spezialfällen dann nur die Kenntnis vorhanden ist: "Muss ich VOR Antragstellung mal abklären" Aber ich merke schon, du gleitest an dieser Stelle ins Penälörhafte ab. Wegen mir hätte man das auch sein lassen können und einfach meine Vorschlag umsetzen: Antrag geht ein, Bearbeitungsgebühr wird beim Verein eingezogen und ohne Nachfrage genau so bearbeitet und dann eben abgelehnt. Warum. Dann heisst es von Leuten wie dir wieder "DA! der böse WSV mach Vorschriften111ELF" Ja Wow. Da ist ja vor dir keiner draufgekommen.... Gibt halt Verbände und Personen die da mit Ministerialbürokratie und Politik in den Ring steigen, ohne jedesmal 5 Pressemeldungen, und 3 Videos hochzuladen, der Selbstdarstellung wegen. Darauf beschränken sich nämlich diejenigen, die sich als die die großen Fighter fürs Waffenrecht inszenieren. Clicks über alles, echte Wirkung egal. Und deren Eingaben nicht mal zur Kenntnis genommen werden.
  19. Und wo liegt da der Unterschied zum WSV? Doch, weil man dort unsinniger weise Waffe angeben muss Kannst ruhig zugeben, das die Mär vom "bürokatischen WSV" halt reines substanzloses Verbandsbashing ist. Japp am besten alle austreten und dann merken, das der Betrieb der Schießstätte ohne Versicherung, welche die Mitgliedschaft im WSV so mit sich bringt, nicht mehr zulässig ist... Da werden die Ausgetretenen bestimmt Zusammenlagen für eine Einzelvericherung....
  20. Musteranträge, Hinterlegte Disziplinen... Und dennoch kommen Anträge mit: - kein Schießnachweis - zu wenig Schießnachweise - die falschen Schießnachweise - die Schießnachweise alle kurz vor ende der 12 Monate ( wird bei Besitz sogar anerkannt) - Antrag auf Waffen, für die es schlicht keine Disziplin gibt (Mein Favorit: Desert Eagle in .50 AE auf Ordonanzpistole. Da hat man dann energische Debatten, weil die ja in Israel... NEIN! In .357 Mag. übrigens schon aber nicht in Israel sondern polnische und protugisische Spezialeinheiten..) - Keine Wettkampfnachweise für ÜK - Zu wenig Wettkampfnachweise für ÜK - Die falschen Wettkampfnachweise für ÜK - "Wir haben dem Karle das mal unterschrieben, der ist zwar vor 5 Jahren ausgetreten aber des passt schon so". Und jetzt tun wir mal nicht so, das der BDS einfach alles unterschreibt. Ist ebenfalls dummes Zeug. Der Prüft auch sehr genau. Und da ist es doch gut, wenn man als Vorstand: - Die Arbeit delegieren Kann - Hier einen Kurs hat, wo man das wesentliche im Selbststudium / Multiple-Choice lernen kann.
  21. Junge, es ging hier darum das der WSV-Antrag ja so bürokratisch sei während beim BDS.... Da habe ich eben den Spies umgedreht. Es ist nämlich dummes Zeug zu behaupten, beim BDS sei es weniger bürokratisch, wenn es de facto mehr Formulare gibt und die Anträge schnell das doppelte an Din-A4 seiten umfassen. Und man bei der gelben WBK auch noch rumlügen muss, welche Waffe man kaufen wolle.... Und man bei Erstantrag das Sachkundezeugnis mitschicken muss (Was dummes Zeug ist)... Welche Praxis denn? Es abzüglich Anlage A und B und abzüglich Sachkundezeugnis genau so wie der BDS zu machen? Das Verbandsbashing nimmt manchmal sonderbare Formen an.
  22. ASE

    Erste Pistolen

    Was rechtswidrig ist: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001617104
  23. Und weil du es falsch machst und auf gnädige Bescheiniger getroffen bist, die ihre Freizeit für deine Bequemlichkeit geopfert haben ist es richtig..? Was steht denn da in den Hinweisen zum Bedürfnisantag...genau; Anlage C. Eher so vor ~2 Jahren.... Quatsch, was steht da unten auf dem Formular? Läsa sodd mer kenna... Teilweise Zustimmung wenn die Praxis nicht wäre: Es wurde zeitweise 60% Falsche / unzulässig Anträge eingereicht. (Formerfordernisse, unzureichende Angaben, nachweise etc etc.) Das bedeutet einen idiotischen Mehraufwand zu lasten aller. Aber es gab in der Vergangenheit auch teilweise willkürliche Entscheidungen, die nicht zuletzt auf WO lautstark beklagt wurden. Nicht alle waren tatsächlich willkürlich, denn bei manchen trafen gesetzlich Realität und Wunschdenken aufeinander. Bei manchen der verbleibenden "willkürlich" auch nur deswegen, weil eben keine klaren Regeln definiert wurden. Daher hat der WSV folgendes gemacht: Per Beschluss des Landesausschuss (=Alle KOSM, Präsidium etc) 1. Richtlinie, die recht minutiös regelt, was die Voraussetzungen für eine Bescheinigungen sind und wer welche Mitwirkungspflicht hat. Diese ist seid 1.1.2025, also bald 1.5 Jahre in Kraft. Und gilt für alle, Schützen, Bedürfnisbeauftragte,Verband 2. Bedürfnisbeauftragte müssen nicht mehr automatisch die Vorstände sein, die Aufgabe kann delegiert werden 3. Die Bedürnisbeauftragten müssen sich in einer Onlineschulung zum Selbststudium in die Richtlinie einarbeiten. Nein.... siehe oben. Guten morgen, es ist 2026. Die Richtlinie ist seit 1.5 Jahren in Kraft. War wohl eher vor 3-4 Jahren..... Es gilt die Richtlinie, und da lautet das "schießsportliche Aktivität". Wettkämpfe zählen für beides, einmal als schießsportlichle Aktivität und einmal als Wettkampfnachweis. Das hat nichts mit Kalibergleich zu tun, sondern mit der Erforderlichkeit der Waffe, die der Verband gegenüber dem Gesetz begründen muss. Und das ändert nichts daran, das es beim BDS anders als behauptet, bürokratischer zugeht.
  24. @Vroma Da musste ich jetzt schon etwas lachen. Dein letzter Antrag beim LV7 ist schon eine Weile her und du machst das auch nicht als Vorstand für andere, nicht wahr? Was wird denn beim LV7 verlangt und zwar 2-3 Jahre vor dem WSV? - keine Schießbücher mehr einsenden, sondern brav Anlage C ausfüllen, Nachweise vorhalten. - Anlage A und B schonmal gehört? Da muss man alle Kurz(A) oder Langewaffen(B) auflisten und trotzdem noch Kopien der WBKs einschicken. - Vollkommen unsinnige Forderung bei Erstantrag das Sachkundezeugnis einzuschicken. Geht den BDS nichts an sondern nur die Behörde. Und geht auf jemand zurück, der fehlerhafte Zeugnisse ("gilt nur für DSB-Waffen"?!?) ausgestellt hat und mittlerweile keine Sachkundeprüfungen mehr machen darf... Das ist wesentlich bürokratischer als bei WSV und ich erwische mich regelmäßig dabei, wie ich lieber über den WSV einreiche als bei BDS. Macht mir nämlich beim LV7 gefühlt doppelt so viel arbeit. Die Bürokratie wurde seitens des Gesetzgebers aufgebaut, da können die Verbände nichts machen.
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