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Bounty

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  1. Nein, warum sollte er. Bzw. der kommt immer, auch wenn Du mit der dienstlich gelieferten Handwaffe und dienstlich gelieferter Munition geschossen hast. Dabei ist es dem Staatsanwalt ganz egal, solange der Einsatz rechtmäßig war und das Mittel verhältnismäßig. Der Einsatz der Mehrzweckflinte gegen Personen ist nicht expressiv verbis verboten (wir können jetzt gerne eine lange Diskussion über die Petersburger Erklärung von 1868 oder Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 starten), genau so wenig wie der Einsatz eines Vorschlaghammers oder der Axt. Es ist nur nicht der Zweck, für den die Bundeswehr diese Werkzeuge beschafft hat. Und nur weil man es könnte (was am fehlen der Munition halt wieder scheitert), muss man es nicht trainieren... Nein, es sei denn Du arbeitest aktiv an Deiner Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
  2. @LordKitchener Bei allem berechtigten Spott und Häme über den desolaten Zustand der Bundeswehr sollten sich hier wirklich mal einige entspannen. Da erklärt ein normaler Fallschirmjäger (auch wenn EGB glaubt sie wären Spezialkräfte) wie sie die Flinte einsetzen. Er gibt dabei im wesentlichen wieder, was in den einschlägigen Vorschriften zu den Mehrzweckflinten steht. Und diese kategorisieren die Mehrzweckflinten nicht als Handwaffen. Es ist für die Bundeswehr, zumindestens den im Video gezeigten Bereich, in der Tat ein Werkzeug, nichts anderes als ein Stemmeisen oder Halligan Tool. Auch der Axt oder der Spaten aus dem Werkzeugsatz(!) oder der pers. Ausrüstung geben formidable Waffen ab, die Axt war auch mal bei anderen Armeen besonders beliebt im Einsatz gegen Mannziele, imho u.a. bei der norwegischen Armee so um 900. Der Manipulator bei der Bundeswehr Kampfmittelabwehr kann auch die Flinte tragen, ist aber trotzdem kein T800-Terminator, entsprechend bezeichnet die Bw ihn auch nicht als Flinte auf Selbstfahrlafette. Wer sich jetzt daran aufgeilt, daß die Bundeswehr doch doof ist weil sie es als Werkzeug bezeichnet und weil sie doch doof ist, weil sie die kostbare Ausbildungszeit nicht für das Schießen auf Mannziele verwendet, zeigt vor allem das er zwanghaft nachweisen will, selbst da, wo es überhaupt nix zu bemängeln gibt, das er selbst doch viel schlauer und besser ist. "Wir aber beim Reservistenschießen...", "Ich damals bei den Luftwaffe-Special-Logistic-Forces",
  3. Interessant, in dieser britischen Dokumentation werden die beiden britischen SAS-Männer als voll in die Vorbereitung und Durchführung eingebunden dargestellt. Watch | Facebook
  4. Ok, wir nehmen die internationale Sportordnung als Grundlage. Open Division sagt nur (in der Tabelle) das Optical/electronic sights erlaubt sind (yes), nicht das sie zwingend vorgeschrieben sind. Unterschied zu Production Optics (Light) Division, dort sind sie "mandatory", sprich zwingend vorgeschrieben. Wir gleichen mit der BVA genehmigten SpO BDS IPSC ab, selbes Spiel Open: Ja, Optics: Pflicht. Deshalb wirst Du ja auch in Open verschoben, wenn Du im Wettkampf bei Production zuviele Patronen im Magazin hast oder die Magazine vor den Hüftknochen trägst. Umgekehrt wirst Du aber nicht DQ, wenn Du in Open ohne Optic oder z.B. ohne Comp an den Start gehst. Ob es bei guter Stage/Match Percentage hilft mit der Glock17 "von der Stange" gegen die Raceguns zu starten ist eine andere Frage Spätestens wenn Du den 49€ Magwell an die Alien schraubst bist Du bei Production raus (Standard und Open gehen aber). Sprich beim Beantragen einer weiteren Waffe für Production antwortest Du auf die Frage "Aber die Alien ist doch für Production zugelassen" wahrheitsgemäß mit "Nein, meine hat einen Magazintrichter". Willst Du wirklich als IPSC Anfänger mit ner Full House Tuning Open Race Gun anfangen? Teurer Spass um sich in die Sportart zu arbeiten, aber jeder wie er mag und was der Geldbeutel hergibt. Dann aber keine Kompromisse, als erstes eine schweineteure 2011 Race Gun in .38 SA für Open, 5000€ +, für Standard die Alien (mit Magwell), 4000 € und für Production ne zweite Alien, damit das nervige Lösen der einen Madenschraube am Magwell entfallen kann... Davon ab ist es doch aus meiner Sicht als Anfänger in IPSC fast egal in welcher Division Du schießt. Am Anfang gewinnst Du ab Lvl 3 Match, vermutlich nicht mal bei Lvl 2, in keiner Division, da ist immer mindestens ein Teilnehmer pro Division der das schon länger und besser macht als der Anfänger. Wo ist das Problem, in Production Fünfzigster zu werden anstatt in Open Fünfzehnter. Wenn Du dich selber täuschen willst, wie gut Du bist, indem Du nur auf die Platzierung in Deiner Division schaust, und Hitfactor etc. einfach ausblendest dann besser Classic. Da kannst Du dann auch den alten Kalauer bringen, das dein ärgster Konkurrent nur Vorletzter wurde während Du einen guten zweiten Platz belegt hast. Musst ja nicht erwähnen, daß es nur zwei Starter gab...
  5. Warum fährt man in einem großen grünen Bus (ungepanzert) eine große Zahl Soldaten in Kabul zum Flughafen... Ansonsten: Irgendwo habe ich auch noch Fotos wie der 4t schwere SSA3 aussieht oder ein "uparmored" 5,5t schwerer Suburban. Bei genug Sprengstoff sehen die genau so aus...
  6. Wenn Du es sagst wird das so sein. Es waren aber SAS-Leute vor Ort, richtig? Ich grübel jetzt trotzdem wo das mit der MP5 in der Sekundärliteratur bzw. Fernsehdokumentationen auftaucht... Selbst der deutsche und englische Wikipedia-Artikel gehen in unterschiedlicher Form auf die Beteiligung SAS ein.
  7. Ähem, auch mit einer Glock 17 von der Stange für ProdDiv verbaust Du Dir die Open. Das ist nämlich im wahrsten Sinne die "offene Klasse". IPSC macht das Abgrenzen eher kompliziert, weil man dann zwangsläufig von der Erwerbsreihenfolge Open-Standard-Production-Classic ansetzen müsste. Ich würde eher/zusätzlich im Standardprogramm des BDS (oder vglb. BdMP) schauen, da es dort imho mehr Abgrenzungen gibt und die einfache Waffe nicht grundsätzlich in den komplexeren Disziplinen zugelassen ist. OS Disziplinen besonders beachten. Das Du bei der Alien eine zusätzliche Schiene mit Kimme und Korn hast, ist dabei egal, da kein wesentliches Waffenteil und auch nicht Teil der Prüfung Verband und Behörde. Ansonsten gilt in extremis was @weyland bereits schrieb. Wenn man sich nach ein paar Jahren mit seiner universalen "Erstbewaffnung" in eine Sackgasse begeben hat, zur Not Waffe veräussern. Das muss ja nicht immer der Verkauf mit Verlust auf nimmer Wiedersehen sein. Wenn Verband und Amt das unbedingt so wollen, geht die universale Waffe für nen Euro an dem Waffenhändler des besonderen Vertrauens. Dann Beschaffung spezialisierter Waffe "da nix zugelassenes vorhanden", dann Rückbeschaffung der ursprünglichen Waffe für nen Euro, da spezialisierte Waffe nicht zugelassen. Kostet am Ende nur die Gebühren für Austragen ursprünglicher Waffe wegen Verkauf und erneutes Eintragen, in Summe weniger als 200€? Wie heißt es so schön in einem deutschen Roadmovie "Die verarschen uns, wir verarschen die, nennt sich Kreislauf...".
  8. Waren bei OP Feuerzauber nicht nur die beiden beigestellten SAS-Operator mit MP5 ausgerüstet, diese Waffen bei der GSG9 noch garnicht eingeführt und die deutschen Grenzschützer dran ausgebildet? Meine mich zu erinnern... Würde mich wundern, den im Gegensatz zu insbesondere den frühen SSA Wölfen sind die MSS (rein mit Stahlplatte under dem Auto und Kevlarmatten in den Türen) ja wahre Raumwunder. Imho lag das Problem eher beim Übergang zum SSA wo man einen Wolf hatte, mit einer vollständig umpanzerten Zelle nur für Fahrer und Beifahrer, da war Platz ein Problem. Und, was man bei den späteren SSA beibehielt, nichtmal die Fenster öffnen konnte. Somit dort auch kein Deckungsfeuer... Dazu kommt noch, das man mit dem G36, dank klappbarer Schulterstütze, ja sogar noch Lösungen findet, bis dann ab imho 2006/7 die MP7 zuliefen. Problem war eher das sich damit in der (Schiess-)Einsatzausbildung niemand beschäftigte, weil es scheinbar wichtiger war, sich mit der Stabantenne durchs Minenfeld zu stochern oder in der Postenkette Ringelpiez mit Anfassen mit SidaFs als wütende Demo zu spielen. Das "Schießen von Plattformen" wurde selbst bei Einführung nSAK irgendwie nie zu Ende entwickelt, Truppe hat dann improvisiert und gewurschtelt...
  9. Auch BTT: Die französische GIGN hat es jahrzehntelang vorgemacht, das ein guter Revolver, dort der Manurhin MR73, in jede gute Polizeispezialeinheit gehört. Man muss nicht jeden neumodischen Scheiß mitmachen, so mit Wonder-Nine und so...
  10. Stimmt, das Ausgangszitat mit "der Hauptmann hat mehr Schritte gemacht" kommt von @bumm. Ich fühle mich schuldig, für ca. 5 sec. Hier wäre jetzt meine Entgegnung schon zu Ende, aber leider hast Du dann ja nochmal kräftig beim Veteranenstammtisch nachgelegt. Da habe ich auch keine Ahnung von. Hier im Forum hat man mir mal gesagt ich wäre Feldkoch, weil nur die die MP7 im Afghanistaneinsatz führen würden. Nein, weder die ZDv 3/12 noch die 44/10 haben sich seit Mitte/Ende der 70er noch wesentlich verändert. Zwischen 1986 bis 2002 war sogar die selbe Ausgabe der ZDv 3/12 gültig. Nix Friedensdividende, nix "früher waren sogar die Geschichten über früher besser". Nein. vergrößern der Zielentfernung war selbst damals weder eine zulässige Abwandlung noch Sonderübung gem. ZDv 3/12. Stimmt, unter anderem aus dem Grund haben wir Truppendienstgerichte, wo sich der Leitende des Schießens, ggf. der Sicherheitsoffizier, vielleicht auch der Ausbildungsleiter dann erklären können. Hatte man Glück gehabt, daß keiner blutend liegend geblieben ist, blieb es vielleicht bei der einfachen Disziplinarmaßnahme oder bei den "verschworenen Gemeinschaften", wenn der Chef selber mit drin hing oder keinen Bock auf Vernehmungen hatte, beim verschärften "Du, du!". Oder man hatte einfach Glück, nicht erwischt worden zu sein und die anwesenden Soldaten glaubten, daß muss so und sich freuen, was der Hauptfeldwebel doch für ein cooler Hund ist... Die Dummen sterben halt nie aus, haben aber eben fast durchgängig mehr Glück als Verstand. Ansonsten siehe oben, Stichwort "Diszi" und "Truppendienstgericht". Aber ja, in dem damaligen Massenheer mit 480.000 Soldaten gab es deutlich mehr Dumme als heute, dementsprechend hat da auch mehr "stattgefunden". Und ja, gegen Vorschriften verstoßen passiert und ist menschlich. Blöd wird es wenn einem selbst der gesunde Menschenverstand sagt, daß da gerade etwas sehr grenzwertig ist... Nein, auch das schon "damals" klarer Vorschriftenverstoß, zusätzlich gepaart mit dem Wahnwitz, dies auch noch schriftlich zu fixieren, denn für eine Sonderübung bedarf es nicht nur die Anordnung des Ausbildungsleiter, sondern eben auch der Genehmigung durch das Unterstützungspersonal Standortältester, die Sonderübung wäre auch entsprechend in der Schießkladde zu beschreiben gewesen. Wenn das der Leitende des Schießens so eingetragen hat, stolpert ein nicht völlig verblödeter Chef schon bei der Vorlage der Schießkladde nach Schießende drüber, spätestens bei einer Überprüfung der Schießkladde, z.B. im Rahmen Prüfung §78 BHO, von Personal was nicht zur Einheit gehört, wäre dies dann erneut aufgefallen. Die alten Hasen haben solchen Blödsinn eher unter einer unverdächtigen Übung laufen lassen, mit dem selben Schützen mehrfach unmittelbar hintereinander eingetragen in der Kladde, um genügend Munition ausgeben zu können... Was allerdings sehr wenig bis überhaupt nichts damit zu tun hat, welche Schiessübungen die Bundeswehr dort schießen darf oder durfte. Naja, die Vorschrift gab es eigentlich in jeder gut sortierten Vorschriftenstelle. Gab da kein Geheimnis drum. Dumm nur, die ZDv 3/120 ist eben nicht die ZDv 3/12 der Feldjägertruppe, der Du jetzt schon ein wenig unrecht tust, Schülerlotsen hin oder her. Ich werfe mal so Stichworte wie "Feldjäger im Personenschutz" und "Fernspäher" in die Diskussion. Und ja, legt man die heutige Schießausbildungsvorschrift daneben, fragt man sich schon, warum da damals so einen Aufriss um die Schießübungen gemacht haben. Aber selbst bei der Einführung nSAK (für eine damals noch Wehrpflichtarmee) hat sich ja die "Oh mein Gott, die Kinder schießen sich die Knochen ab"-Fraktion bis zuletzt verbissen gewehrt, daß sowas durch "normale Soldaten gemacht werden darf. Ja, aber dumm nur, daß der Hübner oder "Boger" eben keine Bundeswehr Dienstvorschrift waren. Lesen konnte man das durchaus woanders, nur schießen halt nicht. Oder sich eben nicht dabei erwischen lassen. Selbe Phänomen wie die Nutzung der ZDv "Magpul-DVD" irgendwann in den 2000er Jahren. Oder wenn man eben einer der ersten ausgebildeten Schießlehrer nSAK ist, man auf eine Schießbahn kommt wo gerade haarsträubender Blödsinn stattfindet und der Leitende stolz erklärt "Das ist nSAK, so schießt man jetzt, Herr Major" und dann auf die Frage ob denn hier irgendjemand Schießlehrer oder Schießausbilder nSAK sei die Antwort "äh, nein" kommt.
  11. Scheinbar haben hier einige ein völlig falsche Vorstellung, was ein Handstop tun soll. Warum man ein AR scheinbar nicht ohne Handstop schiessen kann erschließt sich mir nicht. Der Handstop bietet doch im wesentlichen nur die Vorteile eines Referenzpunktes, sodass immer an der exakt selben Stelle gegriffen wird oder, wie in @Speedmarks Betrachtung um ein Abrutschen nach vorne an die Mündung zu vermeiden. Mitnichten dient er dazu wie ein Bekloppter die Waffe in die Schulter zu ziehen und so völlig zu verkrampfen...
  12. Finde ich gut das du dich so selbstkritisch betrachtest. Dafür hätte es dein anschließendes pseudowissenschaftliches Gelaber mit Hypothesen und Falsifikationen aber nicht gebraucht. Man sieht auch so wessen Geistes Kind Du bist. Ich vermisse aber in Deiner hochwissenschaftlichen Argumentation noch Hinweise auf Bill Gates, den "great reset", die KP Chinas und ihre Biowaffenlabore, die Weisen von Zion etc.. Kannst Du da nicht auch noch ein paar Hypothesen, gestützt auf Verschwörungspornos die du im Internet konsumierst, ergänzen?
  13. Damit wir uns nicht missverstehen, geht es immer noch darum, daß Du irgendwie Zutritt erlangen willst, als Familienbetreuer oder Coach, oder rein, daß es beim Zutritt Deines Sohnes nachher nicht an der fehlenden Erklärung scheitert?
  14. Beachte die BdMP-Sportordnung, die sieht folgendes grundsätzlich vor: Der Verband hat auf A.2.2.18 b) abgestellt, nachvollziehbar. Bei einem 16jährigen(!) zu argumentieren, ein Betreuer (aus der Familie) müsse zwingend für "Ruhe und Sicherheit" vor Ort sorgen ist aus meiner Sicht nicht zielführend, wir reden hier nicht von unter 12jährigen mit Ausnahmegenehmigung beim Luftdruckwaffenschießen. Der Bub darf alleine Kraftrad fahren (mit Führerschein A1), Bier konsumieren, in einigen Bundesländer bei den Kommunalwahlen wählen oder nächstes Jahr bei der Bundeswehr seinen Dienst antreten und in zwei Jahren KK-Waffen selber besitzen (ganz ohne Papis Erlaubnis). Der kriegt den Wettkampf "unter Aufsicht" alleine hin.
  15. Hört sich für mich aber arg nach Veteranenstammtisch an. Ein Schießen in der Bewegung, im Gehen, gab es für die P1 bzw. gem. ZDv 3/12 nicht. Die Verwendung der Pistole beim "Gefechtsschießen" war gem. ZDv 44/10 verboten. Ich habe jetzt gerade die alte ZDv 3/120 nicht zur Hand, ob es da eine Übung "Schießen in der Bewegung" gab, vermute aber stark, daß Du, auf Grund falscher Truppengattung und Verwendung überhaupt nicht in der erlauchten Gruppe warst, die nach dieser Vorschrift schießen durfte. Sprich Deine Übung mit deinem Hauptmann da, war entweder ein klarer Verstoß gegen Vorschriften und die Schießsicherheit oder lief etwas anders ab, als Du sie in Erinnerung hast. Den ganzen "coolen Scheiß", Schießen in der Bewegung, Waffenwechsel etc. gibt es für die "normale" (Kampf)truppe (einschl. Fallschirmjäger) für die Pistole erst seit Einführung nSAK 2010.
  16. Ähem, Sozialversicherungspflichtig heißt der Arbeitgeber zahlt für die "Angestellten" in Renten- und Krankenkasse ein. Jetzt denken wir mal nach und schon haben wir die Antwort... ...Nein, auch kein Schlupfloch um sich die Teilnahme an der Meisterschaft zu erschleichen!
  17. Wieso ersetzen durch flachen? Die Alpha Precision sind nichts anderes als lange Magazinböden (aber eben kein + Magazinböden, die die Kapazität des Magazinkörpers vergrößern), an einem 10er Körper. Wo steht das man sein 10er Magazin nicht in der Form verlängern kann oder darf?
  18. Geht es in Deinem Fall nicht eher um die Frage, ob es für Deine Waffe überhaupt Magazine mit Kapazität < 11 Schuss gibt? Deine Thompson wird doch beim AWaffV §6 überhaupt nicht vom Anschein erfasst (weil das Kriegswaffenvorbild fehlt), fällt aber unter den (1)3.. der in Verbindung mit Anlage 2. zum Waffengesetz (1.2.4.4 und 1.2.4.5).
  19. Das sagt das aktuelle Sporthandbuch: Der Kommentar schweigt sich zu weiteren Details aus. Wir lernen: Ja, Trommelmagazine sind grundsätzlich raus. Die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen kann (nicht ist!) beschränkt werden, die hier diskutieren Magazine sind aber eben genau keine. Nun können wir diskutieren, ob der BDS eigentlich schreiben wollte: Wäre letzteres der Fall, müsste es auch eine Regelung zu Magazinschuhen (ala Magpul) und großen Magazinböden geben, es sei denn man sieht hier kein "deutlich größer". Defacto ist das OA Active MAG nichts anderes als ein 10er Magazin mit einem extrem großen Magazinboden. Nicht anders als ein Alphagrip an einem 10er PMAG M3. Wie bereits geschrieben, die aktuellen Ausschreibungen sprechen von "Besitzerlaubnis Altbestand belegen und nicht mehr als 10/20 laden bzw. auf 10 blockiert". Wie gesagt bei Magazinen, die mehr aufnehmen könnten...
  20. Na dann zeig uns doch diese Extraregeln! Ich glaube Du haust einiges durcheinander, und dann auch auf den BDS fixiert. Der BDS hatte vor Jahren die Regelung, daß 30er Magazine, auf 10 Schuss begrenzt, nicht verwendet werden durften. 20er gingen hingegen. Die Regelung, bei der es ob die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ging, wurde aber auch vor Jahren schon gestrichen. Im letzten Jahre gab es imho eine kontroverse Diskussion bezüglich der Ausschreibung eines IPSC-Kurzwaffenwettkampfes betreffend der Nutzung von Magazinen mit Magazinkörper größer 20 Patronen, die als Altbesitz genehmigt sind , um Ungleichbehandlung bzw. Vorteile von Altbesitzern auszuschließen. Imho ist auch diese Regel am Ende bei, "wer hat der hat" geendet, mit der Auflage diese nur bis zur gesetzlich erlaubten Grenze zu laden, selbst wenn Magazin und Besitzer mehr dürften. So übrigens auch in der aktuellen Ausschreibung zur DM IPSC Rifle. Das alles ist aber eine andere Diskussion als hier, denn hier geht es nicht um größere Magazine blockiert, sondern um reine 10er Magazine. Die sind rechtlich für jeden erwerbbar, es gibt keinen Vorteil für Altbesitzer. Der BdMP kennt die ganze Problematik nicht, solange die Waffe vom Gesetz nicht vom Sport ausgeschlossen ist.
  21. Nein! Zeig mir den Verband, der eine vom BKA abweichende Entscheidung trifft. Die Feststellung des Anscheins ist überhaupt nicht Aufgabe der Verbände, anstelle oder zusätzlich zum BKA. Aus gutem Grund schreiben die mir bekannten Verbände in Ihre Sportordnung sinngemäß nur "Waffe muss gesetzlich zugelassen sein". Es gibt weder BDS- oder BdMP-Feststellungsbescheide noch Listen "Waffe A in Verbindung mit Magazin B".
  22. Bleibt aber die Frage ob sich der Bundesreferent in dieser Frage soweit aus dem Fenster lehnen will, in einer Thematik, die eben hoch subjektiv ist...
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