Offensichtlich hast Du ja nicht erst seit gestern Interesse an Blankwaffen. Wie man da im Zeitalter des inets noch nichts vom 42a gehört haben kann, erstaunt mich.
In diesem Fall hast Du a) die beschissenste Klingenform gewählt die geht- Dolchform, wird als Waffe eingestuft, hoffentlich hast Du nicht die andere Seite noch kurz abgezogen, angeschärft, das wäre wohl ein Gau.
b) Springmesser = Einhandmesser
Über die Sinnhaftigkeit des 42a brauchen wir uns nicht aufregen, er ist schlichtweg über und wohl auch durch absichtliche Täuschung durch den Bundesrat geprügelt worden. Es ist und bleibt eine Owi, 180-400€ sind mir bis jetzt zu Ohren gekommen. Für WBK Inhaber oder Erwerber hat das leider ein Geschmäckle bez. Zuverlässigkeit.
Im Gegensatz zu den Leuten hier, die überhaupt nicht verstehen können weshalb man überhaupt ein Messer führt ( ich tue das seit meinem 12 Lebensjahr), habe ich da durchaus Verständnis für. Genauso wie eine kleine Taschenlampe. Meine Frau hat sich mal fürchterlich aufgeregt, als ich mal KEINS dabeihatte! "Darauf kann man sich doch immer bei Dir verlassen"
Das Führverbot hat dazu geführt, dass ich auf feststehende Messer mit max 11,9 cm langen Klingen umgestiegen bin. Wenn der Gesetzgeber das so will, kann er das haben.....
Ich hoffe für Dich, das die Aktion keine weiteren Folgen bez. deiner Zuverlässigkeit hat und lege Dir nahe, diesen Part des Gesetztes mal intensiv zu studieren. Und achte auf Klingenform, Klingenfarbe (schwarz ist böse) und wie das Messer beworben wird. Steht so alles nicht drin, die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Richter und Staatsanwälte hier sehr kreativ sein können.