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Mausebaer

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  1. Na ja, die Banden aus Süd-Ost-Europa und -EU, die ihre Mitglieder richtig gehend ausbilden, würde ich auch schon als "Profis" beurteilen und nicht selten ist der Schaden durch Zerstörungen beim Zugang größer als der Schaden durch die Wegnahmen an sich. Eine gründliche Aufklärung lohnt sich bei den "Einfach"-Einbrüchen halt auch nicht. Euer Mausebaer
  2. Nicht nur (vermeintliche) Geldautomaten.
  3. Nicht jeder wohnt in einem ehemaligen LZB-Gebäude und kann seine Schränke an den Wänden und Böden des ehemaligen Tresorraums verankern. Eine normale Ziegelsteinmauer ist nicht gerade ultra stabil. Wer dumm genug ist, statt Bargeld und echten Schmuck sich mit einem Waffenschrank bei einem Einbruch zu belasten, ist auch dumm genug, den von Wand und/oder Boden lösen zu wollen. Neben den Versicherungsvertragsrecht ist der größte Vorteil der Waffenschrankverankerung, dass der Schrank so noch schwerer umzukippen ist. Dein Mausebaer
  4. Wollte ich extra nicht so deutlich benennen. Aber gerade bei drohender Erlaubnisrücknahme - sei es z.B. wegen beginnender Demenz oder Bedürfnisaufgabe - ist so ein Einbruch auch ein Geschenk des Himmels zur Privatisierung oder genauer Entstaatlichung von eigenen Waffen. Dass das natürlich auch die Ermittlungspersonen wissen, sollte jedoch allen eventuellen Interessenten klar sein. Dein Mausebaer
  5. Genau! "Möglichst in allen Regionen, ist den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren." Für die Masse der Politiker und politischen Beamten sind WIR die Bösen und die Gefahr - nicht die Kriminellen. Euer Mausebaer
  6. Ausbildung und Qualitätssicherung - Damit die Einbrecheranfänger sich nicht sinnlos mit Feuerwaffen in Stahlbehältnissen abschleppen.
  7. Es gibt Aufkleber mit "gesetzlich vorgeschriebener Waffenschrank gem. § 36 WaffG" in Bulgarisch, Rumänisch, Serbokroatisch, Russisch, Türkisch, Paschtu, Französisch und Arabisch?
  8. Gibt ja auch dumme Einbrecher, die einem B-Würfel für einen Möbeltresor halten und in Hoffnung auf Goldbarren und Bargeld mitnehmen. Die hätten wohl auch versucht, einen verankerten Waffenschrank aus der Verankerung zu reißen, um ihn mitzunehmen. Dein Mausebaer
  9. Ja, denn der/die, bei dem/der z.B. anzunehmen ist, dass er/sie aufgrund einer psychischen Störung sich oder andere gefährdet, ist bereits nach den UBG bzw. PsychKG der Länder unterzubringen. Dabei erfolgt die Unterbringung stets getrennt von Waffen und Munition und hat anzudauern, bis keine Gefahr oder keine psychische Störung mehr besteht. Damit bleibt für §§ 45 Abs. 1 o. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 WaffG nur noch materielle Wirkung bei psychischen Erkrankungen ohne Eigen- oder Fremdgefährdung übrig. Also da, wo ein Widerruf bzw. eine Rücknahme der Erlaubnisse nur destruktiv aber nicht schützend wirken kann. BTW, in den meisten Bundesländern sind die Behörden, die für die Unterbringungen nach UBG/PsychKG zuständig sind, die selben Behörden, die auch die zuständigen Waffenrechtsbehörden sind. Dein Mausebaer
  10. Spar' Dir die Ironie oder findest Du es gut, dass Du Gefahr läufst, die Waffen abgeben zu müssen, wenn Du länger als "ortsüblich" um deine verstorbene Mutter trauerst, oder immer wiederholst kontrollierst, dass Du Waffen und Munition auch wirklich korrekt weggeschlossen hast, und fürchtest, dass etwas Negatives geschähe, wenn Du mal nicht wiederholt kontrollierst? Dein Mausebaer
  11. Es ist halt die Frage, welche Art eines Bedürfnisses Du siehst. Das Bedürfnis nach körperlichen Schutz sehe ich bei beiden. Ein waffenrechtliches Bedürfnis nach § 19 WaffG kann nur bejaht werden, wenn die orwelsche Animal-Farm-Gesetzes-Ausnahme des § 55 Abs. 2 WaffG nicht greift. Kurz: das waffenrechtliche Bedürfniskonzept gehört komplett in die Tonne - Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind schon fragwürdig genug als Einschränkungen. Eigentlich sollte es nur Waffenverbote für Einzelfälle geben (§ 41 WaffG). Dein Mausebaer
  12. Da zeigt sich, wie hoch die Schutzwirkung bereits einer faktisch Bestehenden Möglichkeit, sich ggf. auch wirksam verteidigen zu können, ist.
  13. Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.
  14. Die Situation ist eher umgekehrt. Es wird oft verlangt, Prozesse zu entwickeln, die möglichst auch mit fachfremden, angelernten Arbeitskräften noch funktionieren. "Man" will lieber mit jederzeit ersetzbaren Billiglöhnern arbeiten können, als kompetente Fachkräfte angemessen entlohnen zu müssen. Versuche doch einmal vorzuschlagen, kompetente Fachkräfte einzustellen, auszubilden und zu halten! Damit bekommst Du erst gar keinen Beratungsauftrag. Dein Mausebaer
  15. Die einzige sinnhafte Entschuldigung für diese Form eines Informationsmanagement ist, dass man Einzelkämpfer ist und es auch um jeden Preis bleiben will. In allen anderen Fällen wäre zu hinterfragen, warum man sich hier ein kompetentes Informationsmanagementsystem spart und dafür solche Arbeitsbedingungen akzeptiert. Dein Mausebaer
  16. Du brauchst es auch nicht mögen. Aber viele Vorgesetzte setzen viel daran, zu verhindern, dass ihre Mitarbeiter den Überblick über "seinen" oder "ihren" Zuständigkeitsbereich erlangen, um so wieder herum zu verhindern, dass sie ihn oder sie ersetzen könnten. Dem entsprechend "kleinteilig" sind dann auch die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter und ihre "Tellerränder". Die Folge davon ist, dass viele Mitarbeiter nur noch partiell über Prozesse bescheid wissen und weder kompetent Auskünfte erteilen noch bei immer einmal vorkommenden Störungen effektiv korrigierend eingreifen können. Da sind Falschauskünfte, Lieferstörungen und weitere Fehlleistungen quasi vorprogrammiert. Dein Mausebaer
  17. Ach, wenn es nur so einfach wäre! Der größte Feind des Chefs beim Kampf um den Chefposten ist sein Mitarbeiter. Der Rest ist da dann irgendwie selbstredend. Die Leidtragenden sind dabei halt auch die Kunden und die Eigentümer. Dein Mausebaer
  18. Leider oft keine Servicewüste, sondern ein Kompetenztiefdruckgebiet. Dort wo kompetente Menschen arbeiten, stimmt zwar nicht zwingend der Service, aber stets das Gesamtpaket, so dass man gerne über das eine oder andere ungenutzte Servicepotential hinweg sieht. Dabei verfestigt sich bei mir sehr stetig der Eindruck, dass in den leider häufigen Fällen immer der Fisch vom Kopfe her stinkt und die Trepp' dringend von obe ra gekehrt gehörte. Euer Mausebaer
  19. Der Teufel als Touri.
  20. Da wird nichts anderes übrigbleiben, als zu kommentieren und zu erklären, was der § 19 Abs 2 WaffG ist sowie, dass es Jahrzehnte völlig ohne kleinen (W)Affenschein für Stink- und Pengpüster ging. Dein Mausebaer
  21. So lange da nicht der Teufel los ist.
  22. Also selbst bei einer schmaler Straße wäre ich sehr erstaunt, wenn es wer schaffte, eine Frau, die sich im Bezug zu ihm/ihr/es auf der anderen Straßenseite befindet, zu vergewaltigen. Derartiges werden bisher wohl nur Zeichner von Comics und Zeichentrickfilmen in gewissem japanischen Genre-Stil o.ä. umgesetzt haben. Dein Mausebaer
  23. Ähm, nein. ... -breite- ... wäre hier treffender. Wobei Deine Variante bei den meisten Straßen wohl noch sicherer wäre. Nun ja, also ich gehe halt mal davon aus, dass es mehr "schmale" als "kurze" Straßen gäbe, in bzw. auf denen man Horror-Clowns begegnen könnte. Dein Mausebaer
  24. Das ist wie mit der Armlänge Abstand - wenn Du es schaffst, stets auf die andere Straßenseite zu wechseln, kann Dir ein klassischer Horror-Clown mit Axt oder Kettensäge nichts anhaben. Dein Mausebaer
  25. Schön wär's. Doch leider bestätigte es sich immer wider: "Dümmer geht ümmer!" @ rüdiger400 Deutsches Waffenrecht und (scheinbare) Vernunft, kommen nur zusammen, wenn man die Waffen-Credi des damaligen RD Siegfried Schiller, den faktischen Vater unseres bundeseinheitlichen WaffG, beachtet. Dann macht auch unser Waffenrecht im formellen Sinn Sinn. Euer Mausebaer
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