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Mausebaer

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  1. Das sowieso nicht. Selbst beim Personenschutz hätte ich bei unseren Politprofis schon jetzt meine Bedenken. Aber mit Piff-Paff-Rufen braucht erst schon einmal gar nicht versucht werden, sich zu verteidigen. Selbst bei den verblendetsten Einheiten der Wehrmacht & Co. zeigte es sich, dass die sich selbst in aussichtslosen Lagen zwar im Großen und Ganzen an ihre Befehle hielten, aber ohne Munition i.d.R. "erdreisten", selbsttätig den Kampf einzustellen. Dein Mausebaer
  2. Norwegen doch auch und es hat nichts genutzt.
  3. Naja, Norwegen ist zumindest nicht EU. BTW, wenn man da schon zählt, dann bitte nicht den Kunstdünger unterschlagen!
  4. Klar, bei leeren Depots kommt es im V-Fall auf jeden zivilen HA an.
  5. Ohje, da wird einem ja schon bei der Einleitung schlecht. Warum müssen denn Politiker und EU-Beamten nicht regelmäßig zu einer von ihnen zu zahlende medizinische Prüfung. Die sind schließlich viel gefährlicher als jede zivile Schusswaffe. In G'stan und auch den meisten anderen Staaten der Welt sind Personen, bei denen aufgrund von psychischen oder medizinischen Störungen eine Gefahr für sich selbst oder andere erwartet werden kann und sei es auch nur eine Gefahr für Vermögen, zwangsweise unterzubringen bis die Störung oder die Gefahr vorbei ist. Ein zusätzliche Regelungen im Waffrenrecht (§6 WaffG) oder gar regelmäßige Untersuchungen sind da völlig unsinnig und eher noch kontraproduktiv. Euer Mausebaer
  6. Vollbart und Maske ... War da nicht noch was?
  7. Nein! Deine "Notfallquartiere" von Ffm. aus wären Deine Ferienwohnungen oder -hütten im Taunus, in der Wetterau, im Odenwald, ... . Also nichts anderes als z.B. die Banken auch haben müssen. Bei denen heißt das dann aber z.B. Notfallrechenzentren und Notfallarbeitsplätze und das "Verlegen" sowie "Umschalten" muss da auch regelmäßig geübt werden. Also egal ob andauernder Stromausfall, die Epidemie einer neuen, für Menschen gefährlichen Vogel- oder Schweinegrippe oder gar eine Atombombenexplosion, dass Du weiterhin Deine Wertpapieraufträge erteilen und Rechnungen elektronisch bezahlen kannst, wenn Du noch kannst, dafür ist gesorgt. Nur dafür, dass Du dann noch kannst, musst Du selbst (vor-)sorgen. Dein Mausebaer
  8. ... oder halt eben aus der Stadtwohnung je nach herrschenden Winden und Verkehr in die geeigneten Notfallquartiere verlegen.
  9. Wenn es eine Disziplin für Gattlings gäbe, ginge sie auf Gelb. Eine UHR-Flinte ist eine Repetier-Langwaffe mit glatten Lauf. Diese sind in §14 Abs. 4 WaffG nicht genannt - fertig. Waffenrecht halt selten mit Vernunft zu tun und in G'stan schon einmal gleich gar nicht. Dein Mausebaer
  10. Denen sind wohl die Kinder (nicht strafmünding) ausgegangen.
  11. ... und Heute stehlen sie das Metall von den Grabstätten.
  12. Na ja, die Banden aus Süd-Ost-Europa und -EU, die ihre Mitglieder richtig gehend ausbilden, würde ich auch schon als "Profis" beurteilen und nicht selten ist der Schaden durch Zerstörungen beim Zugang größer als der Schaden durch die Wegnahmen an sich. Eine gründliche Aufklärung lohnt sich bei den "Einfach"-Einbrüchen halt auch nicht. Euer Mausebaer
  13. Nicht nur (vermeintliche) Geldautomaten.
  14. Nicht jeder wohnt in einem ehemaligen LZB-Gebäude und kann seine Schränke an den Wänden und Böden des ehemaligen Tresorraums verankern. Eine normale Ziegelsteinmauer ist nicht gerade ultra stabil. Wer dumm genug ist, statt Bargeld und echten Schmuck sich mit einem Waffenschrank bei einem Einbruch zu belasten, ist auch dumm genug, den von Wand und/oder Boden lösen zu wollen. Neben den Versicherungsvertragsrecht ist der größte Vorteil der Waffenschrankverankerung, dass der Schrank so noch schwerer umzukippen ist. Dein Mausebaer
  15. Wollte ich extra nicht so deutlich benennen. Aber gerade bei drohender Erlaubnisrücknahme - sei es z.B. wegen beginnender Demenz oder Bedürfnisaufgabe - ist so ein Einbruch auch ein Geschenk des Himmels zur Privatisierung oder genauer Entstaatlichung von eigenen Waffen. Dass das natürlich auch die Ermittlungspersonen wissen, sollte jedoch allen eventuellen Interessenten klar sein. Dein Mausebaer
  16. Genau! "Möglichst in allen Regionen, ist den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren." Für die Masse der Politiker und politischen Beamten sind WIR die Bösen und die Gefahr - nicht die Kriminellen. Euer Mausebaer
  17. Ausbildung und Qualitätssicherung - Damit die Einbrecheranfänger sich nicht sinnlos mit Feuerwaffen in Stahlbehältnissen abschleppen.
  18. Es gibt Aufkleber mit "gesetzlich vorgeschriebener Waffenschrank gem. § 36 WaffG" in Bulgarisch, Rumänisch, Serbokroatisch, Russisch, Türkisch, Paschtu, Französisch und Arabisch?
  19. Gibt ja auch dumme Einbrecher, die einem B-Würfel für einen Möbeltresor halten und in Hoffnung auf Goldbarren und Bargeld mitnehmen. Die hätten wohl auch versucht, einen verankerten Waffenschrank aus der Verankerung zu reißen, um ihn mitzunehmen. Dein Mausebaer
  20. Ja, denn der/die, bei dem/der z.B. anzunehmen ist, dass er/sie aufgrund einer psychischen Störung sich oder andere gefährdet, ist bereits nach den UBG bzw. PsychKG der Länder unterzubringen. Dabei erfolgt die Unterbringung stets getrennt von Waffen und Munition und hat anzudauern, bis keine Gefahr oder keine psychische Störung mehr besteht. Damit bleibt für §§ 45 Abs. 1 o. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 WaffG nur noch materielle Wirkung bei psychischen Erkrankungen ohne Eigen- oder Fremdgefährdung übrig. Also da, wo ein Widerruf bzw. eine Rücknahme der Erlaubnisse nur destruktiv aber nicht schützend wirken kann. BTW, in den meisten Bundesländern sind die Behörden, die für die Unterbringungen nach UBG/PsychKG zuständig sind, die selben Behörden, die auch die zuständigen Waffenrechtsbehörden sind. Dein Mausebaer
  21. Spar' Dir die Ironie oder findest Du es gut, dass Du Gefahr läufst, die Waffen abgeben zu müssen, wenn Du länger als "ortsüblich" um deine verstorbene Mutter trauerst, oder immer wiederholst kontrollierst, dass Du Waffen und Munition auch wirklich korrekt weggeschlossen hast, und fürchtest, dass etwas Negatives geschähe, wenn Du mal nicht wiederholt kontrollierst? Dein Mausebaer
  22. Es ist halt die Frage, welche Art eines Bedürfnisses Du siehst. Das Bedürfnis nach körperlichen Schutz sehe ich bei beiden. Ein waffenrechtliches Bedürfnis nach § 19 WaffG kann nur bejaht werden, wenn die orwelsche Animal-Farm-Gesetzes-Ausnahme des § 55 Abs. 2 WaffG nicht greift. Kurz: das waffenrechtliche Bedürfniskonzept gehört komplett in die Tonne - Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind schon fragwürdig genug als Einschränkungen. Eigentlich sollte es nur Waffenverbote für Einzelfälle geben (§ 41 WaffG). Dein Mausebaer
  23. Da zeigt sich, wie hoch die Schutzwirkung bereits einer faktisch Bestehenden Möglichkeit, sich ggf. auch wirksam verteidigen zu können, ist.
  24. Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.
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