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Mausebaer

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  1. ... um sie in die Waffenschrankbesitzkarte einzutragen.
  2. Na, immer hin eine Meldung. Das ist schon einmal 1000 Promille mehr als von den anderen Verbänden kam.
  3. Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts
  4. Obwohl ja nicht die Mücken töten, sondern die übertragenen Krankheitserreger, wie z.B. das Plasmodium malariae. Wobei mir die Werte von M&M sehr niedrig vor kommen. Euer Mausebaer
  5. Du hast die Eierbecherle mit Füllung? Ansonsten packe besser eine Kopie vom WaffG in den Schrank! Dein Mausebaer
  6. C- und B-Waffen fallen aber unter das KWKG.
  7. Es ist waffenrechtlich nicht verboten, "Gaser" in verschlossenen Behältnissen zu verwahren, wenn § 36 Abs. 1 WaffG eingehalten wird. Dein Mausebaer
  8. Seit wann ist bei Bowie-Messern die Größe entscheidend für die Waffeneigenschaft? Ur-Opas selbst gemachter Grabendolch ist §36 Abs. 1 WaffG und das kurzschwertartige Kochmesser darf sich waffenrechtlich stets griffbereit auf der Arbeitsplatte tummeln. Das Dölchle wurde hergestellt, um die eigene Angriffsfähigkeit zu erhöhen , und das Kochmesser zum Zubereiten von leckeren, gesunden Mahlzeiten. Euer Mausebaer
  9. Tschja, leider allzu häufig ähnliche Ergebnisse. Wenn man dann noch bedenkt, dass auch auf anderen Gebieten mit dieser Fachkompetenz gearbeitet wird, will man Gott danken, dass gewerbliche Lobbyisten scheinbar i.d.R. effizienter arbeiten als wir und unsere angeblichen Vertreter - auch wenn ich mir nie eine klassische Energiesparlampe gekauft habe. Euer Mausebaer
  10. "Lächerlich" sind die Vorschriften nur, wenn man sie isoliert betrachtet. Betrachtet man sie im Kontext mit den zwei bekannten Credi zum privaten Waffenbesitz von Siegfried Schiller, dem Quasi-Vater unseres bundeseinheitlichen WaffG, dann bekommen sie Sinn. Dein Mausebaer
  11. Derzeit lautet § 36 Abs. 1 WaffG: Also abgeschlossenes Arbeitszimmer reicht vielleicht noch für Ur-Opas Grabendolch und Armbrüste, wenn kein anderer reinkommt. Bei "freien" Schusswaffen musst Du die Munition dann aber auch noch getrennt von den Waffen z.B. im abgeschlossenen Hobbyraum aufbewahren. Wir hatten hier mal den Fall, dass einer bei einer §36er-Kontrolle eine SSW und passende Mun. ungetrennt in einem Waffenschrank < Euro 0 liegen hatte. Das war's dann halt mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Dein Mausebaer
  12. Also für den waffenrechtlich Sachkundigen null Information. welche Sicherheitsbehältnisse bei wem und wo wurden wie aufgebrochen und wo gestohlen? wieso wurde nur eine Waffe mit Sicherheit gestohlen und welcher Art, wem, wie sowie wo? So heißt das Ganze ja nur: "Es werden immer mal gesicherte Aktenschränke aufgebrochen und Geldkassetten gestohlen oder ähnliches. Eine einzige Waffe, welcher Art und Aufbewahrungspflichtigkeit auch immer, wurde entwendet. Zu der Waffe, dem Aufbewahrungspflichtigen und den Umständen, unteren denen dieses geschah, werden keine Angaben gemacht." Trotzdem danke! Dein Mausebaer
  13. In den letzten 27 Jahren €11.180,67 z.zl. Reparaturen und Wartung und noch steht etwas Fahrtüchtiges vor der Tür.
  14. Genau das! Einmal davon abgesehen, dass ich nur mit Mühe das Zeug hätte, um in einem €250-Schränkchen Waffen im Anschaffungswert von k€ 6 unterstellen zu können. Da müsste ich lt. Bestandsliste glatt meine 5 teuersten langen Anschaffungen der letzten 15 Jahre zusammen packen. Es würde mich mal wirklich interessieren, wie viele Waffen aus regulärer, privater, individueller in A-Schrank-Unterbringung gewaltsam entführt worden sind. Dein Mausebaer
  15. Genau dieses. Selbst wenn sich keine konkreten Änderungen aus einer Verschärfung ergäben, so gibt es doch eine propagandistische Wirkung. Bei Kennsaw, GA, war das auch so, nur umgekehrt. Lt. zig Interviews mit Polizeichef & Co. in denen immer wieder bestätigt wurde, dass sich keiner wegen der Einführung der Pflicht zum Feuerwaffenbesitz eine Feuerwaffe kaufen brauchte, hatte der Propaganda-Effekt der Waffen-Besitz-Pflicht voll zu geschlagen und die Einbrüche und Gewaltstraftaten sanken quasi auf Null. Es bedarf nicht einmal materieller Änderungen beim Waffenbesitz. Alleine die mentale Gegenwart der Änderungen (Verschärfung oder Liberalisierung) reicht für Änderungen des Verhaltens bei bestimmten Adressatenkreisen bereits aus. Euer Mausebaer
  16. Auch im Alter ist das Gehirn noch trainerbar, es braucht nur manchmal etwas länger. Wenn dem nicht so wäre, gäbe es weder Besserungen nach Schlaganfällen noch die Möglichkeit, Neues zu erlernen.
  17. Die Dominanz eines Auge entsteht durch vermehrte Nutzung des Auges bzw. durch das vermehrte Training der für das Sehen zuständigen Hirnregionen. Darum werden z.B. bei Kindern, die stark schielen oder extrem unterschiedliche Sehfähigkeiten ihrer Augen haben, das mehr genutzte Auge oft zeitweise zugeklebt, damit auch die Hirnregionen des schwachen bzw. sonst weniger genutzten Auges trainiert werden. Nur in seltenen Fällen ist Heute bei Erwachsenen ohne spätere Schäden oder Erkrankungen eines Auge, ein Auge wirklich deutlich dominant. Wer eine "Dominanz" eines Auges umtrainieren will, der muss es im Prinzip wie bei den o.g. Kindern machen und das schwache Auge bevorzugen, in dem er das "dominante" Auge nicht nutzt. Ob sich das Umtrainieren rechnet, muss jeder selbst entscheiden. I.d.R. ist auch eine leichte Dominanz, die Folge einer nicht ausreichend ausgeglichenen Schwäche des nicht dominanten Auges oder eines simplen Trainings des dominanten Auges auf bestimmte Funktionen. Euer Mausebaer
  18. Á la "Schlimmer geht immer". Nur weil es schon einmal Schlimmeres gab, wird etwas dadurch noch lange nicht gut. Euer Mausebaer
  19. Das ist nie verschwunden. Nur sitzen da jetzt die Zöllner alleine drinnen ohne die Kollegen von der BuPo. Die Schweizer Grenze ist immer noch EU-Aussengrenze und Du musst Dich immer noch für Zoll, Steuern und die AWV erklären. Dein Mausebaer
  20. Ob das der Focus macht? Schliesslich generieren die mit so etwas Leser, die sie an die Werbeindustrie verkaufen. Euer Mausebaer
  21. Warum? Es gibt doch viele gebrauchte Sachen.
  22. ... und da auch die Bw Nutzniesser des Animal-Farm-nismus unseres WaffG ist und die G36 eh KWKG sind, ist auch sonst alles in Butter.
  23. kontrollierte Jagd und systematische Sammlungen
  24. Wer weiss auch, welchen Quatsch die Gutachter dann vorgegeben bekommen? Ein Musterbeispiel ist § 6 Abs. 3 WaffG Es wird ein Test erwartet, aber nicht gesagt was für einer. Mit langen Suchen findet sich dann in einer Begründung zur Änderung des WaffG ein Verweis auf Österreich. In Österreich ist der MMPI, ein Persönlichkeitstest, obligatorisch (und sinnfrei). Also wird Heute praktisch zu jedem Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG ein Persönlichkeitstest gemacht. Was die Erkenntnis, dass jemand eher genau und ordnungsliebend oder vielleicht mehr verträglich und kontaktfreudig ist, für die Fragestellung bringen soll, konnte mir noch niemand beantworten. Einziges, zugelassenes Entscheidungskriterium ist die "geistige Reife". Selbst wenn jemand schwerste Psychosen und so gar keine Frustrationstoleranz hat, dass Du Dir überlegst, ob es besser ist, dass Du an der Tür sitzt, um ggf. flüchten zu können, oder besser der Proband, damit der sich nicht eingesperrt fühlt, hat das nichts im Gutachten zu suchen. Es geht darum, ob eine Person, die das 21. Lebensjahr vollendet hat, vor Vollendung des 25. Lebensjahr ausser Feuerwaffen wie z.B. die traditionelle Mordflinte der sizilianischen Mafia und Selbstladepistolen, wie sie der Mossard benutzte, um jene angenommene Hintermänner des Olympiaattentats von 1972 zu töten, die nicht mit Sprengfallen getötet wurden, auch noch z.B. ein 100 Jahre altes ehemaliges Infanteriegewehr oder ein Repetiergewehr für Kurzwaffenpatronen wie es vor 150 Jahren vor allem in Nordamerika populär wurde, erwerben darf oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr damit warten muss. Euer Mausebaer ps: Wer ein Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG kennt, das negativ (also "Warten Du musst, bis vollendet Dein 25. Lebensjahr Du hast.") ausfiel; ich würde mich für solche Gutachten aus privater Neugier interessieren.
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