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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Ach was! :rolleyes:

    Das liegt bestimmt an dem im allgemeinen verträglicheren Wesen der Öschis. Die sind halt immer schon mehr Balkan-affin gewesen, als die verstockten Deutschen. Da wird einfach nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei gerannt. Wenn da wer die Oma ausgeraubt, vergewaltigt und gemeuchelt hat, dann steht da in der Todesurkunde halt Herzversagen und anschließen wird das einfach direkt untereinander ohne Polizei und Staatsanwaltschaft geregelt. :teu38:

     

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  2. vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Nette Idee, aber wie willst Du diesen Personenkreis zusammenstellen ? Im Einzelfall erfolgt dies ja regelmäßig durch die Polizei in Strafverfahren per Hausdurchsuchung.

    Im Prinzip wie bei LWB auch. :AZZANGEL:

    1. Zu Zeiten, wenn die Bewohner üblicherweise anwesend sind, unangekündigt an der Wohnung klingeln.
    2. Sich ausweisen und die Absicht, die 36er-Kontrolle durchzuführen, erklären.
    3. Willigt der oder die Bewohner ein, erfolgt die Kontrolle.
    4. Behaupten die Bewohner, keine relevanten Waffen und Munition zu besitzen, haben sie dieses und dass sie auch künftig solche Waffen und Munition nur mit entsprechenden Erlaubnissen erwerben werden mittels einer E.V. zu versichern, wobei sie selbstverständlich über die Folgen einer falschen E.V. aufzuklären sind.
    5. Werden wiederholt keine Bewohner angetroffen, schriftlich zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins oder alternativ zur Abgabe einer entsprechenden E.V. auffordern.
    6. Erfolgt weder eine Kontrolle noch die Abgabe der E.V. im vorgegebenen Zeitrahmen den Vorgang an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des illegalen Besitzes von Waffen und Munition weiterleiten.

    So etwas ließe sich wunderschön systematisch Straße für Straße durchführen. :rolleyes: Gebührenbescheide nicht vergessen! :fkr: Schließlich ist das WaffR kein Spezialrecht für Jäger, Schützen und Sammler, sondern ein Recht, das jeden in Deutschland angeht. :teu382:

     

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    Mausebaer :hi:

     

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  3. vor 18 Stunden schrieb Joseg:

    @Mausebaer die Kontrollen gibt es auch nicht, die braucht es auch nicht geben aber das verstehst Du nicht, macht aber nix da Du sie nicht durchführen musst.

    Wenn die Verwahrungskontrollen bei Erlaubnisinhabern nicht nur unsystematisch zufällig oder bei Anlass erfolgen, sondern systematisch oder gar flächendeckend durchgeführt werden, dann müssten auch entsprechende Kontrollen des rechtswidrigen Besitzes ohne erforderliche Erlaubnisse erfolgen. In jedem Landesverwaltungsrecht, das die Grundlage für den Vollzug der Kontrollen ist, ist eine Entsprechung des Art. 3 GG und Art. 7 Menschenrechtsvereinbarung enthalten und selbst falls es tatsächlich Ausnahmen gäbe, greifen GG und Menschenrechte unabhängig davon. Den zufolge alle Menschen vor dem Recht/Gesetz gleich seien. Eine systematische, rechtliche Ungleichbehandlung ist daher unzulässig. Wird die Verwahrung bei Erlaubnishabern systematisch kontrolliert, dann ist diese auch bei illegalem Besitz entsprechend systematisch zu kontrollieren - basta!

     

    Dein

    Mausebaer :hi2:

     

     

     

  4. Hat denn echt keiner hier mehr gute Verbindungen zur NRA und anderen ausländischen Lobbyorganisationen? :unsure2: Deren Mitglieder dürfen alle die Petition mitzeichen (Art. 17 GG). :AZZANGEL:

     

    Euer

    Mausebaer

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  5. Ähnliches Spiel wie mit den §36er-Kontrollen.

    • Formell ist eine anlasslose Kontrolle in der Wohnung zu verweigern sogar ausdrücklich WaffG-konform. ... :closedeyes:
    • Formell hängt die Verwahrung und deren Kontrolle am Besitz der Waffen und Mun. und nicht an der Erlaubnis zum Besitz. Bisher habe ich noch nie und noch nicht einmal von einem Versuch gehört, 36er-Kontrollen bei illegalem Besitz durchzuführen, während legale Besitzer flächendeckend, anlasslos und systematisch kontrolliert werden.

     

    Euer

    Mausebaer

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  6. vor 1 Stunde schrieb Joseg:

    Nun mal eine bescheidene Frage an die Nichtschützin: Wofür braucht Sportschütze einen Schalldämpfer und warum wurde das noch nicht gefordert?

    Es sind weniger die Schützen, die die brauchen. Es sind die Bewohner entfernter Gebäude die mit Hilfe der Vorschriften über Schallemissionen Schalldämpfer notwendig machen. Alternativ wäre eine Änderung der Vorschriften über Schallemission natürlich vorzuziehen. Bei Kindergärten hat das ja auch geklappt. ;)

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

     

    @Max_Earl

    ps: Du siehst, es sind nicht nur WaffR und SprengR, die dem Sport das Leben schwer machen. Reinigung von Raumschießanlagen und Umgang mit Blei-belasteten Materialien sind auch noch so etwas bis hin zum Datenschutz bei z.B. mit einem Schlepptop erstellten Ergebnislisten, von der Auswertung der Scheiben schon einmal gar nicht zu schreiben. :closedeyes:

     

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  7. Die anderen Bedürfnisse sind auch mit Erschwernissen belegt. Die rechtsphilosophische und administrative Aufarbeitung läuft seit rund 50 Jahren. Einst wollte Niemand einem Banker, Juwelier, Apotheker, Taxifahrern etc. oder deren Beschäftigten Feuerwaffen zum Selbstschutz zu führen verbieten und keiner allein lebenden Oma den Besitz von Opas PPk samt Munition. Dann erkannte man, dass das der selbe Niemand war, der auch schon die Absicht hatte eine Mauer zu errichten. :unsure2:

     

    Dein

    Mausebaer

     

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  8. vor 35 Minuten schrieb Faust:

    Hallo,

    du könntest aufarbeiten, inwiefern ein Führverbot von Schusswaffen mit dem unbedingten Recht auf Selbstverteidigung kollidiert

     

    vor 7 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    finde mal heraus, warum man mit einer Mütze auf dem Kopf absolut zuverlässiger ist, wie jeder andere Mensch.

      

    vor 2 Stunden schrieb Max_Earl:

    ... Das Oberthema ist "öffentliches Recht und Sport" ...

     

    vor 35 Minuten schrieb Faust:

    und weshalb daraus folgt, dass SV kein Bedürfnisgrund sei. 

    ... :spiteful:

    Guck doch mal den § 19 WaffG an! :closedeyes:

     

    Euer

    Mausebaer :hi2:

     

  9. vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

    Guten Morgen,

     

    erstmal kurz zu mir, da ich auf die Schnelle keinen "Vorstellungs-Threat" gefunden habe..Ich komme auf Baden-Württemberg, bin Sportschütze seit früher Jugend( Skeet und KK) und seit Mai nun auch glücklicher Besitzer eines Jägerbriefs

    Glüxpunsch! :eclipsee_gold_cup:

     

    vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

    ( Angebote zu Jagdmöglichkeiten sind jederzeit willkommen;) die, auch als langjähriger Sportschütze zu finden, gestaltet sich aktuell schwieriger als erwartet)

    Einer der Gründe, weshalb ich mich in diesem Forum angemeldet habe ist, um das Feedback der Community aufzusammeln und in meine Bachelorarbeit einfließen zu lassen. 

    Ich studiere nebenberuflich Rechtswissenschaften und schreibe nun meine Abschlussarbeit. Das Oberthema ist "öffentliches Recht und Sport" und nachdem mir zunächst ein anderes Thema vorgeschlagen wurde, habe ich mir gedacht "Warum nicht dein Hobby einfließen lassen und über etwas mit Schützensport schreiben". 

    :huh:

     

    vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

    Meine Frage an euch: Wie und wann fühlt ihr euch in euren Rechten als Sportschützinnen und Sportschützen, bei der Umsetzung der aktuellen Waffengesetze, eingeschränkt? 

    1. Im Allgemeinen schon die äußerst wahrscheinliche Nichtbeachtung des fundamentalen Grundsatzes "Lorsqu'une loi n'est pas nécessaire, il est nécessaire de ne pas faire la loi." und 
    2. im Detail kommt dann auch noch der fortgesetzte, fraglose und massive Verstoß gegen das elementare Prinzip "Il faut absolument que les lois soient plus simples." hinzu.

     

    Kurz: Das deutsche WaffR und SprengR ist wie der BER - ein sehr gutes Beispiel, wie man es keinesfalls machen sollte. :closedeyes:

    vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

    Als Beispiel nenne ich einmal die regelmäßige Überprüfung der Aufbewahrung im heimischen Waffenschrank, auf die ich mich auch regelmäßig "freuen" darf. 

    Ich habe in den letzten Jahren keine Waffen ge-, oder verkauft. Mein Wohnort hat sich nicht verändert, etc. Dennoch kommt mich regelmäßig das Amt besuchen um die ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen. Natürlich lasse ich das zu, allerdings gilt nach Art. 13 Abs. 1 GG das die Wohnung unverletzlich ist und "Durchsuchungen" nur bei Verdacht durchgeführt werden dürfen. 

    Anderes Beispiel ist zum Beispiel das Eintrittsalter bei Schießsport. Den Waffenerwerb ab 18 Jahren ist natürlich legitim, warum aber ist das Eintrittsalter in den Sport höher als im europäischen Ausland(z.B. Italien), obwohl man sich doch als Verein über jeden interessierten Jugendlichen freuen würde und die freie Entfaltung, ebenfalls nach dem Grundgesetz, jedem zusteht. 

    Dies sind nur zwei Beispiele um zu verdeutlichen was ich meine. 

    Es geht mir auch nicht nur um Situationen über die man sich als Schützin oder Schütze unbedingt tierisch aufregt, sondern auch allgemeine Dinge, die euch auffallen, selbst wenn sie euch nicht direkt betreffen.

    Ist das nicht eher ein soziologischer Ansatz als eine juristische Herangehensweise an das Thema? :unsure2:

     

    vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

    Ich würde mich freuen von euch zu hören und bin über gespannt was ihr mir so schreiben werdet. 

     

    Liebe Grüße und einen schönen Wochenstart an Alle!

    Max_Earl

     

    Na dann mal viel Spaß! :teu38:

     

    Dein

    Mausedoppeldiplbaer :beach:

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  10. vor 1 Stunde schrieb micky123:

    Schon mal daran gedacht das Leute wie ich ihre Geschäftsunterlagen 10 Jahre aufheben müssen ?

    Das heist das wenn mir in 8 jahren jemand einen Beschluss aushändigt und ich ihm jeden Kunden nennen muß dem ich eine Ware verkauft habe die der Kunde zum damaligen Zeitpunkt noch völlig legal erworben hat , nun aber verboten ist.

     

    Ja und? Du bist doch im Inland, sonst würde der inländische Zoll doch auch gar nicht an Deine Kundenkorrespondenz kommen oder bewahrst Du sie als Liechtensteiner in einer deutschen Lagerhalle auf? :huh:

     

    Dein

    Mausebaer :hi2:

     

  11. vor 6 Minuten schrieb Hamster:

    Klar kann man sich danach dann wehren ... aber an der Haustür wird man den Besucht erstmal nicht los.

    Den ganzen Ärger hat man dann schon an der Backe, auch wenn nachher nichts dabei herauskommt. Und aufräumen muss man auch selber.

    Wenn Zeit zum Fragen gelassen wird (nix Gefahr im Dingens) ruhig mal fragen, wer denn die Zeugen des Durchsuchen seien (werden gerne mal vergessen mitzubringen) und bitten zu warten bis der eigene Anwalt da sei sowie natürlich der Durchsuchung schriftlich widersprechen. Kaffee kochen und anbieten soll ggf. die emotionale Anspannung aller beteiligter Personen lockern. Aber Vorsicht beim Smalltalk! Fußball, Essen und Trinken sollen im allgemeinen eher unverfängliche Themen sein. :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi2:

    • Wichtig 1
  12. vor 42 Minuten schrieb cavalier:

    Als ermittelnde Behörde musst du ja einen bestimmten Onlineshop komplett überwachen. ...

    Wozu?

    Da kommt ne Meldung oder Anfrage vom Zollamt zu einem Sendungsinhalt und ab geht's wenn die die falschen Personen auf'm Tisch bekommen. 

     

    Dein

    Mausebaer :hi2:

  13. vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

    ...

    Die Gerichte gibt es auch nicht. Man fehlinterpretiert ein Einzelnes und ignoriert anderslautende Urteile.

     

    Richter brauchen in G'stan keine anderen Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen beachten - sondern nur Recht und Fakten. Andererseits sind sie Menschen und Menschen sind bequem. Solange C&P weniger Aufwand als selbst zu denken verspricht ... :closedeyes:

     

    Euer

    Mausebaer :hi2:

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  14. Hängt alles vom Verstand und Vermunft der beteiligten Ermittlungspersonen ab.

    • einer winkt gleich ab, weil keine wirklichen Anhaltspunkte und für nichts
    • eine andere ruft mal kurzerhand an,
    • eine kommt mit schwachsinnigen Forderungen (will WBK bei Import von gewöhnlichen ZFs sehen. Ist mir mal so ergangen) oder
    • eine bekommt Schnappatmung, Panik und schickt die ZUZ zum Möbelumstellen vorbei

    Euer

    Mausebaer :hi2:

     

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  15. @LTB

     

    "Ich will diese Petition mitzeichen", Namen, Anschrift, Datum und Unterschrift drauf und ab an den Deutschen Bundestag! Einziges Formerfordernis ist "schriftlich" (Art. 17 GG) oder per e-Petition des Bundestags.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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