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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 9 Stunden schrieb Captain Crazy:

    Da Stimme ich dir vollkommen zu, aber dann brauch mir hier keiner, weder die EU noch ein deutscher Politiker, mit irgendwelchen Sicherheitsgewinnen kommen.

     

    ...

    DAS ist ja auch offensichtliche Volksver(_._)ung.

     

    Selbst ohne jede politische (Re)Aktion war die Wahrscheinlichkeit, Opfer überhaupt irgendeines eines terroristischen Anschlags zu werden, bereits klein und sie ist durch den Aktionismus von EU und unserer Bundesregierung nicht kleiner geworden. Da jedoch kaum jemand geschult ist, auch in statistischen Zusammenhängen zu denken, und den § 5 WaffG kennt, kann man doch mal schauen, ob man mit der Ver(_._)ung selbst so weit gehen kann. :teu382:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  2. vor 2 Stunden schrieb alzi:

    SPD/CDU (eigentlich die politische Mitte)...

    Die politische Mitte von was? China? Kuba? Venezuela? :confused:

    Bereits der Schröder konnte die Union locker mit der Agenda 2010 rechts überholen. Die politische Drift der CDU/CSU ist seither nicht weniger geworden. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  3. vor 18 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Nö, weil du einfach auslässt was die Aufgaben des TrPsych sind ;) Daher ist 4(4) auch vollkommen unerheblich da dort eben gar keine Behandlungen stattfinden. Das ist zuerst mal ein Berater des Kommandeurs und bis auf Ausnahmen auf Kommando Ebene (General) angesiedelt. Der Psychologische Dienst der Bundeswehr gehört nicht zum Sanitätsdienst.

    Sobald ein Gespräch mit dem Ziel die gesundheitliche Lage des Patienen zu ändern oder einzuschätzen geführt wurde, gilt das als Behandlung i.S. § 4 AWaffV - ob SanD oder nicht, ist da egal. Selbst wenn zu der Zeit weder Patient noch Psych bei der Bw waren oder jetzt nicht mehr bei der Bw. sind , greift der § 4 Abs. 4 AWaffV.

    vor 18 Minuten schrieb Waffen Tony:


    Das steht in seiner Dienststellenbeschreibung. Dort sind keine Begutachtungen aufgeführt. Das machen die zuständigen Fachstellen oder eine Arzt mit psychot... (na du kennst die Aufzählungen ja).
    Die Eignungsprüfung könnte herangezogen werden, sofern jemand beurteilt, das diese die in Frage kommmenden Dinge auch abprüft. Also auch nicht.

    Hier mal ein Überblick
    https://docplayer.org/7299704-Psychologischer-dienst-der-bundeswehr.html

    ... und da steht, auch wenn des Wort "Behandlung" nicht genannt wird, inhaltlich lfd. "Behandlung" - also damit die Möglichkeit, dass Abs. 4  greift.

     

    Im Fall des Abs. 7 interessiert das alles die Waffenrechtsbehörde nicht. Wenn der im Abs. 7 verlangte Inhalt bestätigt wird und die Bestätigung auf passenden dienstlichen Formularen oder Briefpapier mit Dienstsiegelabdruck und Unterschrift(en) versehen ist, ist es das für die Waffenrechtsbehörde gewesen. Wie diese Bestätigung zustande gekommen ist, ist Sache der bestätigenden Dienststelle.  Aus pragmatischen Gründen, wird eine solche Bestätigung, falls sie überhaupt erteilt wird, aufgrund eines Antrags und der Akten erteilt werden.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  4. vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:

    Der Psychologe sowieso nicht.
    ...

    Doch auch der, mit passender Fachausbildung - § 4 Abs. 2 Nr. 5. AWaffV. Der Truppenpsych. könnte jedoch wegen § 4 Abs. 4 problematisch sein, falls nicht Abs. 7 anwendbar ist.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

  5. vor 10 Minuten schrieb knight:

    Was den Politikern bei der Magazinregelung nicht klar ist und was ich in meinen Kontakten mit den Politikern versucht habe rüber zu bringen:

     

    Diese Magazinfrage nehmen sehr viele Schützen sehr persönlich.

     

    An dieser Frage entscheidet sich, ob sie von der Politik für ehrenwerte Leute oder für Terroristen gehalten werden. An dieser Frage entscheidet sich, ob sie weiter in Ehrenämtern in der Freiwilligen Feuerwehr, auf dem Rettungswagen, als Bademeister, in der Erwachsenenbildung, im Kirchenchor oder wo auch sonst immer, als integriertes Mitglied der Gesellschaft gelten oder ob sie als Terrorist angesehen werden, der diese Gesellschaftsform überwinden will und deswegen solche Magazine braucht.

     

    Wenn diese Magazinregelung nicht sehr pragmatisch umgesetzt wird - und die Benchmark dafür exisitiert(!) in mehreren(!) Ländern um uns herum, da wird man nie und nimmer argumentieren können, dass mehr nicht drin gewesen sei - dann werden viele ihr Ehrenamt hinschmeißen und sich sagen: Dann fahr deinen Rettungswagen halt alleine, dann nimm deinen Feuerwehrschlauch selbst in die Hand oder sing halt dein Kirchenlied alleine. Da ihr mich behandelt wie einen Drecksack wird mein Verzicht ja nur in eurem Sinne sein.

     

    Soll keiner sagen, er sei nicht gewarnt gewesen.

     

    Für die meisten ist die Magazinfrage vor allem schweinisch teuer. 20 gebrauchte Magazine aus der Großserie zu kaufen mit Hausmitteln auf jeweils 10 Schuß zu blockieren ist nun einmal wesentlich besser zu bezahlen, als teure BRD-Sonderanfertigungen mit kurzen oder einreihigen Magazinkörper. :bad:

     

    Dein

    Mausebaer

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  6. vor 1 Stunde schrieb Raiden:

    Vermutlich ist es dem Scholz auch nur scheißegal, ob er ein Paarmarkfuffzich mehr oder weniger auf dem Konto hat, da eine gewisse Sättigungslinie überschritten ist.

    • In Hamburg bekam er als erster Bürgermeister noch € 199.600,00 p.a.
    • Als BM für Arbeit und Soziales bekam er € 195.048,00 p.a. + Aufwandspauschale € 3.681,00 und
    • als BMF und Vize-Kanzler bekommt er nur noch € 185.500,00 p.a. + Aufwandspauschale € 3.681,00

    Finanziell ist der Mann auf dem absteigenden Ast. :closedeyes: Wenn man 2.000 Arbeitsstunden für die Tätigkeit annimmt (Angestellte ~ 1.700 h p.a.) dann bekommt er aufgerundet € 93 pro Stunde.

     

    Qualle: https://www.merkur.de/leben/geld/olaf-scholz-stattliche-gehalt-bundesfinanzministers-spd-chef-zr-12929293.html

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    ps: unsere Ex-Flinten-Uschi bekommt jetzt immerhin € 322.800,00 p.a. von der EU und damit in G'stan steuerfrei.

     

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  7. vor 7 Stunden schrieb Marder:

    Die SPD hat sich gegen Scholz entschieden, ich sehe für den GK Schießsport komplett schwarz.

    Bei Scholz wäre es auch nicht heller gewesen. Ein BMF der sich öffentlich damit brüstet, in Mikrozinszeiten nur auf Sparbüchern "anzulegen". :mega_shok: Da haben ja ein eingefleischter veganer Koch mehr Ahnung vom Grünkohl mit Brägenwurt und nen militanter Öko-Pax vom Job als Verteidigungsminister. :huh:

     

    Dein

    Mausebaer :closedeyes:

  8. vor 9 Stunden schrieb guardde:

     

    Leute ...ist doch nur ein Scherz gewesen zur Auflockerung nach all den anstrengenden Diskussionen. Wenn aber, so hoffen wir es nicht, einzelne Waffen 18 mal zum "Altar" in 12 Monaten gebracht werden müssen, reicht der Platz im Schießbuch dann nicht aus.

    Ja, für Dich ... :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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  9. Am 27.11.2019 um 17:06 schrieb PetMan:

    ... Und sowas wie ein "Beweisverwertungsverbot " gibts wohl nur im TV.

    Wenn, dann gibt es sie erst in einem Hauptverfahren aufgrund entsprechender Widersprüche/Anträge und in G'stan in sehr beschränken Rahmen (unerlaubte Verhörmethoden, unzulässige körperliche Untersuchung, unzulässige Auspähung, ...). Der Mangel an Detailkompetenz Dritter ist dabei völlig irrelevant.

     

    Dein

    Mausebaer :hi2:

  10. vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Jeder private Inhaber einer Erlaubnis eine ID, jede private Erlaubnis eine ID, jede legale private Waffe eine ID.

    ...

    Formell deliktrelevantere Inhaber, Erlaubnisse und Waffen, wie Dienstwaffenträger mit der dienstlichen Erlaubnis und Dienstwaffen werden selbstverständlich auch weiterhin nicht mit im NWR erfasst. :closedeyes:

     

    Euer

    Mausebaer :hi2:

     

    ps: eine entsprechende Einschränkung der §55-Ausnahmen wäre doch einmal etwas fürs 3. WaffRÄndG :spiteful:

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  11. @Waffen Tony

     

    Naja,

    die in G'stan durch RD a.D. S. Schiller umgesetzte offizielle Annahme ist die, dass die bloße Gegenwart von einer primitiven Maschine, wie sie Feuerwaffen sind, einen rechtschaffenen Bürger in einen Kriminellen verwandeln wird. Diese an "Magisches Denken" erinnernde Vorstellung wird jedoch bereits dadurch widerlegt, dass der administrative Staat andererseits in großem Umfang an mit Feuerwaffen ausgestatteten Staatsbediensteten und Streitkräften festhielt, bei denen man eine Verwandlung in Straftäter nicht annahm. Den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren, i.S. des alt-testamentarischen Waffen zu Pflugscharen (Micha und Jesaja) zur nachhaltigen Ausbeutung und Unterdrückung der entwaffneten Bevölkerung dürfte daher der ehrlichere Grund für das Konzept unseres WaffR sein. :closedeyes:

     

    Der Effekt von Kennesaw beruht hingegen darauf, dass Menschen Risikobewertungen vornehmen und im nicht gewerblichen Bereich sich dabei meist auch noch auf Heuristiken stützen. Potentielle Straftäter beziehen in ihre Entscheidung eine (Gewalt)Straftat zu begehen selbstverständlich die Möglichkeiten der potentiellen Opfer und Zeugen mit ein, sich bzw. das mögliche Opfer zu verteidigen und ihnen dabei Schäden zu zufügen. Da Feuerwaffen in ihrer Wirkung von den Medien massiv überzeichnet werden, wird deren Risikobeitrag von den meisten potentiellen Straftätern auch entsprechend überzeichnet. So führt der wahrscheinliche oder gar der bekannte Besitz von Feuerwaffen durch die potentiellen Opfer und Zeugen sogar zu einem höheren Maße zu einem Unterlassen von Straftaten, als es der realistische Risikobeitrag des Feuerwaffenbesitzes könnte. :hi:

     

    Dein

    Mausebaer

     

    • Wichtig 1
  12. vor 16 Minuten schrieb Waffen Tony:

    ... Kameras verhindern Kriminalität, weil die Täter sich nicht sicher sein können ;)

    Kameras (ohne angeschlossene Waffenplattform) könnten Täter in Notwehr physisch verletzen oder gar töten? :shok:

     

    Kameras mit guter Auflösung, Belichtung, Aufnahmerichtung und Aufzeichnung, können bei der Aufklärung und Fahndung helfen, falls es den Tätern egal oder von ihnen gar beabsichtigt war, ob bzw. dass sie gefilmt werden, z.B. bei Selbstmordanschlägen. Wenn es den Tätern nicht egal ist, ist das eher wie jetzt beim Dresdner Juwelendiebstahl - Aufnahmen von Tätern, die sich unkenntlich gemacht haben. Kameras schützen nicht; Kameras dienen der kostengünstigen Überwachung. 

     

    Dein

    Mausebaer :hi2:

     

     

  13. Am 27.11.2019 um 14:39 schrieb Sachbearbeiter:

    In Amerika passiert es ständig.

    Was selbst bei der relativen Größe des amerikanischen Doppelkontinents nicht stimmt. In Relation zur Bevölkerung sieht selbst der gern herangezogene Missbrauch von Feuerwaffen in den USA gar nicht mehr so dramatisch aus - selbst in Regionen mit restriktiven Waffenrecht wie Chicago, New York City, Washington D.C.. In Vermont, das bis vor kurzem gar keine zusätzlichen waffenrechtliche Einschränkungen über das Bundesrecht hinaus kannte, könnte man glatt meinen, dass sich dort schon alle umgebracht hätten, weil statistisch fast gar nichts passiert. 

     

    Am 27.11.2019 um 14:39 schrieb Sachbearbeiter:

    Zudem müsste der Waffenbesitzer erst mal seinen Waffentresor öffnen, um an die Waffe zu kommen.

    Nur wenn er keine physische Kontrolle über seine Waffen ausüben und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter kann. Trockentraining beim RTL Nachtjournal dürfte häufiger vorkommen, als mancher denkt.

     

    Am 27.11.2019 um 14:39 schrieb Sachbearbeiter:

    Da sich der Täter vorher nicht ankündigt und plötzlich vor Dir steht, bringt das also nicht wirklich viel. Selbst wenn man noch an seine Waffe kommt, soll es dann zum Gefecht mit allen Gefahren für ihn selbst und ggf. durch Abpraller auch für Dritte kommen ? Neee

    Entwaffnet sofort die Polizeien, Ordnungs- und Landratsämter, die Zoll- sowie Justizvollzugsverwaltungen und die Bundesbank sowie widerruft alle §19er und § 55-zwoer !!! :shok: 

     

    Du kreierst fragwürdige Extremsituationen. Die kann man immer so erstellen, dass der unmittelbare Nutzen von Feuerwaffen zum Selbstschutz stark eingeschränkt ist. Aber selbst dann wirkt der Feuerwaffenbesitz der rechtschaffenen Bürger immer noch an der Stelle, an der er am meisten Schutz vor Gewaltverbrechen schafft - in der Vorstellung der potentiellen Täter. Der überraschende Erfolg beim Rückgang der Kriminalität in Kennesaw, GA, beruhte nicht darauf, dass sich die Bürger dort unter dem faktisch nicht vorhandenem Zwang des Gesetzes bis an die Babyschnuller bewaffnet hätten, sondern an der massiven Berichterstattung der Medien über die Pflicht zu Feuerwaffenbesitz. Noch wirksamer als in den Händen von Personen, die mit ihnen umgehen können, sind Feuerwaffen in selbigen Händen in der Vorstellung der potentiellen Straftäter. :heuldoch: Diese Vorstellungen sorgen dafür, dass es vielfach erst gar nicht dazu kommt, das Begehen gewaltsamer Straftaten zu versuchen.

     

    Dein

    Mausebaer :hi2:

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  14. vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

    Aber nur die Uniformierten welche man von den Umzügen kennt von der priviligierten Schützengesellschaft ;)
    Das Sportgeballerei in Jeans und T-Shirt nicht.

    Nix da!

    Klickst Du den Link oben und liest:

    Zitat

    ... " Das Schützenwesen hat im Laufe seiner Geschichte immer wieder auf Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert und sich enorm ausdifferenziert. Der alte Brauch wird heute in der Regel im Rahmen einer Vereinszugehörigkeit von Menschen jeden Alters und Geschlechts unabhängig von religiösem Bekenntnis, sexueller Orientierung, Herkunft oder auch Behinderung ausgeübt. Es gibt vielfältige Maßnahmen zur Weitergabe der Tradition, unterschiedliche Formen der Jugendarbeit und eine aktive Pflege regionaler und europäischer Verbindungen. "...

    DAS passt selbst voll auf IPSC. :yes:

     

    Dein

    Mausebaer :bud:

  15. vor 34 Minuten schrieb EkelAlfred:

    ...

     

    Einfach deswegen, weil Jöger ja gesellschaftliche Verantwortung tragen, 

    Ist die Plural von "Jogger" nicht auch "Jogger" und nicht "Jöger"? :unsure2:

     

    ... und auch die Schützen tragen gesellschaftliche Verantwortung. Sie sind Beschützer und Träger des immateriellen Kulturerbes "Schützenwesen"https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/schuetzenwesen )

     

    Dein

    Mausebaer :hi2:

  16. Ach was! :rolleyes:

    Das liegt bestimmt an dem im allgemeinen verträglicheren Wesen der Öschis. Die sind halt immer schon mehr Balkan-affin gewesen, als die verstockten Deutschen. Da wird einfach nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei gerannt. Wenn da wer die Oma ausgeraubt, vergewaltigt und gemeuchelt hat, dann steht da in der Todesurkunde halt Herzversagen und anschließen wird das einfach direkt untereinander ohne Polizei und Staatsanwaltschaft geregelt. :teu38:

     

    Dein

    Mausebaer :beach:

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  17. vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Nette Idee, aber wie willst Du diesen Personenkreis zusammenstellen ? Im Einzelfall erfolgt dies ja regelmäßig durch die Polizei in Strafverfahren per Hausdurchsuchung.

    Im Prinzip wie bei LWB auch. :AZZANGEL:

    1. Zu Zeiten, wenn die Bewohner üblicherweise anwesend sind, unangekündigt an der Wohnung klingeln.
    2. Sich ausweisen und die Absicht, die 36er-Kontrolle durchzuführen, erklären.
    3. Willigt der oder die Bewohner ein, erfolgt die Kontrolle.
    4. Behaupten die Bewohner, keine relevanten Waffen und Munition zu besitzen, haben sie dieses und dass sie auch künftig solche Waffen und Munition nur mit entsprechenden Erlaubnissen erwerben werden mittels einer E.V. zu versichern, wobei sie selbstverständlich über die Folgen einer falschen E.V. aufzuklären sind.
    5. Werden wiederholt keine Bewohner angetroffen, schriftlich zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins oder alternativ zur Abgabe einer entsprechenden E.V. auffordern.
    6. Erfolgt weder eine Kontrolle noch die Abgabe der E.V. im vorgegebenen Zeitrahmen den Vorgang an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des illegalen Besitzes von Waffen und Munition weiterleiten.

    So etwas ließe sich wunderschön systematisch Straße für Straße durchführen. :rolleyes: Gebührenbescheide nicht vergessen! :fkr: Schließlich ist das WaffR kein Spezialrecht für Jäger, Schützen und Sammler, sondern ein Recht, das jeden in Deutschland angeht. :teu382:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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