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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 3 Stunden schrieb frosch:

    @Joseg: Sich vor Gericht wehren ist schwierig und der tatsächliche Ausgang ungewiss. Im Jahr 2015 gab es bei 739.487 Verurteilten nur 26.950 Freigesprochene*. Das entspricht 27,4:1. Nun male Dir mal aus, wie attraktiv bei solchen Zahlen eine Einstellung gegen Geldauflage ist.

    ...

    Das liegt aber auch gerade an der deutschen Strafprozessordnung. Ein Hauptverfahren in Folge einer Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft muss durch das Gericht eröffnet werden. Das Gericht darf dieses aber nur eröffnen, wenn es zu der Ansicht gelangt ist, dass der Beschuldigte seiner Ansicht nach ausreichend wahrscheinlich schuldig ist.

     

    Kurz: Wenn das Gericht ein Hauptverfahren eröffnet, dann hält es den Beschuldigten für schuldig.

     

    Psychologisch ist dieses Vorgehen sehr bedenklich. Das Gericht hat sich mit der Eröffnung des Hauptverfahrens bereits öffentlich festgelegt, dass es den Beschuldigten für schuldig hält. Ein Freispruch wäre eine Belastung des Selbstwert des Gerichts. Diese Situation entspricht praktisch perfekt der Situation der Ufo-Sekte in Leon Festingers Buch zur Entdeckung der Kognitiven Dissonanz (Festinger, L., Riecken, H., & Schachter, S. (2017). When prophecy fails: A social and psychological study of a modern group that predicted the destruction of the world. Lulu Press, Inc.). Aus psychologischer Sicht müsste das Gericht, das das Hauptverfahren eröffnete, stets als befangen gelten, da es sich bereits durch die Eröffnung öffentlich dahingehend positioniert hat, dass der Beschuldigte schuldig sei und daher zum Schutz seines Selbstwert ein Interesse daran hat, dass der Beschuldigte im Hauptverfahren auch schuldig gesprochen wird.

     

    Eine mögliche Lösung wäre, dass kein Gericht die Hauptverfahren führen darf, die es eröffnet hat, und die Hauptverfahren randomisiert anderen Gerichten zugewiesen werden. :gutidee:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

    • Wichtig 1
  2. vor 4 Stunden schrieb callahan44er:

    50000.- sind bei ihm ein Witz. Das merkt der gar nicht!

    Das soll er ja auch gar nicht. Der § 153a StGB ist quasi ein Fluchtweg für Staatsanwaltschaft und ggf. Gericht. So etwas kommt normalerweise auf den Tisch, wenn denen der Fall wegschwimmt, die aber weil sie sich bereits zu sehr und zu öffentlich positioniert haben oder zu sehr davon überzeugt sind, dass der (potentielle) Beschuldigte schuldig ist,  das Verfahren nicht einfach so einstellen wollen.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  3. vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

    Hast Du die grüne Markierung vergessen? 

    Nein.

     

    vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

    Die Resozialisierung klappt nicht - ausweislich der Rückfallquoten.

    Das einzige Ziel unseres Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Wenn keine Resozialisierung erfolgt, dann darf auch die Strafe nicht vollzogen werden.

     

    vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

    Die Strafe soll eine Strafe sein

    Also Negatives verstärken und Positives entziehen - darauf ist aber der Strafvollzug nicht ausgerichtet. Darüber hinaus enthält Strafe keine Information, welches Verhalten erwünscht ist. Bestenfalls kann Strafe zur Unterdrückung eines gezeigten Verhaltens führen. Dafür muss jedoch unter Berücksichtigung des SORKC-Modells eine entsprechende Verknüpfung von gezeigten Verhalten und Strafe entstehen.

     

    vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

    und Täter möglicherweise abschrecken - wobei auch das regelhaft scheitert.

    Strafe kann nicht abschrecken, weil sie bei der Tat präsent sein müsste, um einen Schreck auszulösen.

     

    Bestenfalls kann eine mögliche Strafe bei geplanten Straftaten als Risikokosten in einem ex-ante Kosten-Leistungs-Vergleich berücksichtigt werden. Tatsächlich gibt es Erkenntnisse, dass dieses in einigen Bereichen der OK auch geschieht. Wobei die die klassischen Bewertung das Produkt der Integrale für Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhe und Eintrittszeitraum ist.

     

    vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

    Mord hat die härteste Strafe, die unser System bietet.

    Jein,

    die Art der Strafe ist gleich, aber die Leben der Menschen sind es nicht. Während man bei Geldstrafen mit dem Tagessatzkonzept das zu kompensieren versucht, fehlt das bei lebenslanger Freiheitsstrafen komplett. Für einige, wenige Menschen hat so ein durchorganisiertes Leben fast ohne Eingenverantwortung für sich eher etwas von paradiesischen Zuständen.

     

    vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

    Die Aufklärungsquoten sind enorm hoch. Praktisch muss jeder, der einen Mord begeht, damit rechnen, die härteste Strafe unseres Systems zu bekommen.

    Warum sind die Aufklärungsquoten so hoch? :teu38:

     

    Weil fast alle Morde nicht oder wenig geplant sind oder weil Mängel bewusst in Kauf genommen werden. Die größte Schwäche der meisten Morde liegt in der Täter-Opfer-Beziehung. Selbst wenn zum eigentlichen Täter keine Beziehung besteht, so besteht sie dann oft zum Auftraggeber des Täters. Ist die Täter-Opfer-Beziehung anonym, wie z.B. bei vielen Wohnungseinbruchs- und KFZ-Diebstählen, der Täter qualifiziert bemüht gewesen, wenig Spuren zu hinterlassen, und der Auftraggeber des Täters keine Person oder kleine Personengruppe sondern eine größere Organisation ohne individuelle Vorteile durch den Mord, ist eine Aufklärung ohne Beweise von der Organisation oder den Tätern selbst praktisch unmöglich.

     

    vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

    Würde Abschreckung funktionieren, dürfte es also keinen Mord geben. 

    Abschreckung funktioniert, aber nicht durch Strafe.

     

    • Abschreckung durch sichere, gegenseitige Vernichtung hielt Warschauer Packt und NATO jahrzehntelang vom heißen Krieg ab.
    • Abschreckung durch wirksame Verteidigung und eventuell wirksam eingreifende Zeugen hält Straßenräuber von ihren Taten ab
    • Abschreckung ...

     

    vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

    Also bleibt übrig, die Bevölkerung vor gewissen Menschen zu schützen - leider oft nur temporär. 

    Dafür wäre die Sicherheitsverwahrung da.

     

    Falscher Schluss durch falsche Annahmen? :unsure2:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    • Wichtig 1
  4. vor 9 Minuten schrieb Harry Callahan:

    Nur wenn das Verbot durchgesetzt wird, hat die Erlaubnis einen Sinn. 

     

    ...

    Quatsch,

     

    Du kannst das System von Nutzungsausschluss und Entgelt nicht einfach auch auf staatliche Verbote und Erlaubnisse anwenden. Hinter den Konzepten stehen systematische Vorstellungen, die wenn sie nicht real existieren, so doch wenigstens als zu erreichende Ziele dienen. So wie hinter dem Konzept von Nutzungsausschluss und Entgelt ein marktwirtschaftliches Konzept steht, so steht offiziell bei uns hinter staatlichen Verboten und Erlaubnissen die Idee eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaats. Der Sinn einer Erlaubnis, bedarf hierbei des Sinns des Verbotes. Eine mangelnde Durchsetzung eines Verbots hingegen, macht die Erlaubnis nicht sinnlos, sondern nur unbedeutend. Ein nicht funktionierender Nutzungsausschluss macht das betroffene Gut jedoch zu einem freien Gut, dessen Bereitstellung anders als durch das Erheben von Entgelten finanziert werden muss. 

     

    Dein

    Mausebaer

    • Wichtig 1
  5. Diesen Tanz um Vorstrafen kann ich eh nicht so richtig verstehen. :huh:

    • Täter, die auch nach Verbüßen ihrer Strafe eine Gefahr darstellen und sei es auch nur Anlagebetrug oder Handtaschentrickdiebstahl, kommen unbefristet in die Sicherheitsverwahrung.
    • Der Vollzug der Strafe soll resozialisieren. D.h. wer seine Strafe verbüßt hat, soll sozial wieder genauso sein gut wie jemand, der nie eine Tat beging
    • Eine Strafe, die nicht resozialisiert, darf nicht vollzogen werden.

    Also ist es entweder völlig Worscht , ob jemand vorbestraft ist oder nicht, oder dass ganze Strafsystem funktioniert nicht und wäre daher in seiner jetzigen Form abzuschaffen.

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  6. Eine nachhaltige Entkriminalisierung des deutschen Waffenrechts, wäre sehr sinnvoll, weshalb es sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben wird. :closedeyes: Welche materielle Bedeutung haben denn isolierte Verstöße gegen das Waffenrecht für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung? :teu38: Genau, gar keine. Nur durch sich selbst sind diese Taten bzw. Versehen formell relevant. Erst in Verbindung mit einer anderen, i.d.R. einer Gewaltstraftat, bekommt ein Verstoß gegen das Waffenrecht seine materielle Relevanz.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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  7. vor 41 Minuten schrieb frosch:

    Moin!

    Du hast das falsch verstanden:

    ...

     

    War wohl mein Fehler. Ich habe den Vergleich über näherungsweise Tagessätze dargestellt. :sorry:

      

    vor 33 Minuten schrieb chapmen:

    §153 gegen Zahlung ohne weitere Vorraussetzungen? Ist mir neu. Man lernt täglich dazu.


    Aaaaaaaaaaaaaaa     vergessen - §153a StGB. Udo ist zumindest bezüglich dieses Falles sogar noch waffenrechtlich zuverlässig. Es ist rechtlich nichts gewesen - quasi freigekauft.

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

  8. vor 8 Minuten schrieb IMI:

    Bei ca. 35 Millionen Besitz und 

    ca. 736 000 € Platteneinnahmen im Jahr 2016 sind 50 000 sicher eine ärgerliche Summe aber sicher angemessen und besser verschmerzbar als für die meisten von uns 5 000 €, denke ich mal. 

    Hm, ...

    mal konservativ geschätzt:

    35 Mio zu 5% p.a. = 1.750.000,00, durch geschickte steuerliche Gestaltung max. Steuerbelastung 25 % => ~   1.312.500

    736.000 bei ca. 40% effektiver Steuerlast =>  ~ 441.600

    Nettoeinkommen p.a. ~ 1 754 100 : 366 Tage ~ 4.793

    50.000 : 4.793 ~ 10,5 Tagessätze

     

    Median des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung Deutschlands lag im Jahr 2013 bei 1.951 EUR p.m. (Quelle: Wikidingsda). Also sagen wir mal 2016 bei 2.000 EUR.

    => 2.000 : 30 = 66,67

    =>=> EUR 66,67 x 10,5 Tagessätze = EUR 700

     

    Ob ein "Median-Deutscher" aka durchschnittlicher Deutscher in einem solchen Fall für EUR 700 ernsthaft mit einer Einstellung des Verfahren hätte rechnen dürfen? :unsure2:

     

    Euer

    Mausebaer :beach:

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  9. Einst wollte Udo Lindenberg samt NAA-Revolver und Munition nach Paris fliegen. Jetzt sei das Verfahren gegen Ihn wegen geringen Interesses gegen Zahlung von EUR 50000 eingestellt worden. Sein angeblicher Leibwächter (77), dem angeblich die Waffe gehört haben soll, erhielt angeblich neun Monate auf Bewährung.

     

    https://www.mopo.de/hamburg/am-flughafen-mit-revolver-erwischt-udo-lindenberg--der-teuerste-flug-seines-lebens-36233844

     

    Den Rest denkt Ihr Euch besser selbst. :closedeyes:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  10. vor 20 Minuten schrieb leini:

    Zuerst schon mal Danke für die abgegebenen Tips 🙂

    Bitte schön! :dirol:

    Gerade zu Anfang weiß man oft gar nicht, was möglich ist und auf was man achten sollte - und dann haste eine für Dich suboptimale Waffe im Schrank, die dann auch schnell genau da bleibt - im Schrank. :closedeyes:

     

    vor 20 Minuten schrieb leini:

    Mein Verband ist der DSB, bisher schieße ich mit den Langwaffen meines Vereinskollegen KK (eine CZ) und einer Schmeisser AR15 auf 50 / 100 Meter Präzision.

    Möchte mir natürlich die Option für eine 300 Meter Bahn offen halten, müsste dazu aber nach Philippsburg o.ä. anreisen.

    Auch haben wir bei uns ein Schießkino, da ist .223 das Minimum

    Hm,

    DSB und 300m, da fallen mir mausigre Ordonanzer ein. (Ja, auch Mosin und andere haben einst super Gewehre gebaut :rolleyes: ) :gutidee:

    • noch sind relativ günstig gute Gewehre zu bekommen (da kommt halt nichts mehr nach)
    • auch mit 8mm,  V-Kimme und Dachkorn kann man sich auf 300m frei-händisch gewackelt mit Ü50 auf's Treppchen im Land schießen
    • Oldtimer haben ihren besonderen Reiz
    • viele sind, nachdem sie richtig geschüttelt wurden, ganz gerührt. :AZZANGEL:

     

    vor 20 Minuten schrieb leini:

    Der nicht unerhebliche Preisunterschied bei der Munition ist mir bekannt, damit kann ich leben.

    Dann wären auch exotischere Patronen eine Überlegung wert. Damit ist man dann oft im Interesse der Schützenbrüder - ganz anders als mit etwas, das eigentlich jeder hat.

     

    Die schon erwähnte 6,5 mm Creedmore, ihre 6 mm Schwester oder auch die 6,5 mm PRC und .300 PRC dürften viele Schützenbrüder wie das Licht die Motten anlocken, insbesondere wenn sie auch noch in einem exotischen Äußerem (klick mich!) stecken.

     

    vor 20 Minuten schrieb leini:

    Ich werde mir wohl dann im nächsten Halbjahr noch ein KK zum Trainieren nehmen,

    Das wollten schon viele. Aber das klappt eigentlich nicht. :closedeyes: Kaufe Dir ein, zwei oder auch drei KK-Gewehre und WS, um mit ihnen KK zu schießen! :good: Denn das ist das, was man mit denen macht. Vorsicht vor KK-HA egal ob LW oder KW! :shok: Fast jeder muss damit gegen den Hilti-Effekt ankämpfen - klack ... , klack ..., klack-klack ..., klack-klack-klack ... , klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack ... :dirol:

     

    vor 20 Minuten schrieb leini:

    wollte jetzt eigentlich nur eine Empfehlung für eine gute Büchse für den Anfang, da ich hier noch recht unerfahren bin. (Schieße aktuell zu 80 % Pistole).

    Gruß

    Michael

    Nur gibt es nicht (mehr) die eine gute Büchse und gebraucht bekommst Du i.d.R. mehr für Dein Geld. :beach:

     

    Dein

    Mausebaer

    • Wichtig 1
  11. vor 44 Minuten schrieb leini:

    Hallo und guten Tag hier ins Forum!

    Moin! 👋

     

    vor 44 Minuten schrieb leini:

    Mein Name ist Michael, bin 48 Jahre alt und werde im März endlich meine WBK beantragen können (Sportschütze in Perl), da ich dann meine WSK haben sollte.

    Hm,

    ist "Sportschütze in Perl" schon eine Konkretisierung der Sportarten oder bleibt es beim Sportschützen, was ähnlich konkret ist, wie Ballsportler. :unsure2:

     

    vor 44 Minuten schrieb leini:

    Ich habe bereits eine HK SFP9L, die aktuell noch bei meinem Händler liegt. Diese kommt ja dann demnächst auf die grüne WBK.

    Jo,

    kann man machen, wobei das auch noch nicht besonders weiter hilft. :rolleyes:

     

    vor 44 Minuten schrieb leini:

    Für die geleb WBK bin ich jetzt auf der Suche nach einer vernünftigen Langwaffe;

    Ähm,

    eine Waffe, auch eine Langwaffe ist nie vernünftig oder gar böse. Wenn überhaupt, ist es der Besitzer. ;)

     

    vor 44 Minuten schrieb leini:

    ich dachte erst an eine KK, mein Händler meinte jedoch, damit hätte ich nicht lange Freude,

    Jein,

    vor allem hat Dein Händler damit nur beschränkte Freude. Trotz aller inflationäre Preissteigerungen, die scheinbar auch noch von irrsinnigen Konsumenten bezahlt werden, ist gewöhnliche Mun. in .22 lfB immer noch vergleichsweise günstig. Man kann auch viel Spaß mit KK haben. Jedoch kommt man i.d.R. auf 300m mit den Blenden ins Gehege und auch ab 100m werden die Disziplinen für KK-Langwaffen maximal knapp. Jedoch stehst Du bereits bei KK-Langwaffen auf Gelb vor der Wahl, ob Du z.B. lieber

    • möglichst enge Gruppen stanzen möchtest oder lieber
    • möglichst schnell Fallpättchen schubsen möchtest.

    :teu38:

     

    vor 44 Minuten schrieb leini:

    ich solle mir doch direkt etwas "gescheites" nehmen, einen .223 oder .308 Repetierer.

    Ja hast Du denn schon einmal die Mun.-Kosten von KK, .223 und .308 verglichen? :heuldoch:

     

    vor 44 Minuten schrieb leini:

    Ich suche nun seit einigen Tagen die richtige Büchse, u.a. würde mir die Tikka C3x CTR gut gefallen, ist jedoch preislich etwas übers Ziel hinaus..

    Was würdet ihr mir hier empfehlen? Preislich gerne so bis 1000,- Euro

    Ich freue mich auf Eure Vorschläge,

    Gruß

    Michael

     

    Gebraucht, gebraucht und noch einmal gebraucht. :good:

     

    Meine Sauer 200TR hat mich gerade einmal gut € 800 gekostet und das auch noch auf links. Es gibt viele gute und sportlich sinnvoll nutzbare Gewehre in .223 und .308 als Gebrauchte.

    Mache besser eine Wunschliste, was Deine Büchse haben bzw. können soll und schaue dann mal eine Zeit lang, was am Markt da an gebrauchten Waffen vorbei kommt. So bekommst Du ein Gefühl für Preisniveaus und welche Deiner Wünsche eher realistisch sind und welche Du vielleicht besser als "nice to have" qualifizieren solltest. :gutidee:

     

    Meine Empfehlungen wären:

    1. Werde Dir klar, was alles und in welcher Wichtigkeitsreihenfolge Du schießen möchtest (KK vs. GK, Löchlestanzen vs. Fallplättchen vs. dynamisch)!
    2. Werde Dir klar, was Du auf den für Dich verfügbaren Schießständen (absolut und relativ wegen Kosten und Wegstrecken) schießen kannst!
    3. Wenn Du dann die mindestens ordinal skalierte Schnittmenge an Disziplinen hast, mache Dich mit den Anforderungen der SSpO zu Deinen realistischen Wunschdisziplinen vertraut (Gewichte und Längen, Kaliber, Magazingrößen oder EL, Optiken, Schäfftungen oder dienstliche Verwendung, etc.)
    4. Dann erstelle eine Liste mit Waffen ggf. mit Zubehör (z.B. w. Gesamtgewicht) , die die formellen Anforderungen erfüllen können.

    Falls es dann ein Zylinderverschlussrepetierer wird, wären meine Tipps:

    • kleiner Öffnungswinkel des Verschlusses - Die Zielfernrohre und Deine Finger sind dicker als Du denkst!
    • ein Einsteckmagazin erspart lästiges Gefummel beim Laden
    • Wenn Du nicht eher zierlich gebaut bist, brauchst Du entweder einen Schaft mit vielen Einstellungsmöglichkeiten oder einen anderen Schaft als den, der original mit dem Gewehr geliefert wird. Dass Schaftsysteme wie z.B. das des Ruger RPR (hatte innerhalb kürzester Zeit praktisch jeder Anbieter im Sortiment) so erfolgreich sind, kommt nicht von ungefähr.

    ... und natürlich ausprobieren, ausprobieren, ausprobieren und wieder von vorne an ausprobieren!!! Wir sind alle verschieden und haben auch noch verschiedenen Bedürfnisse und Vorstellungen. Eine Waffe, die für den einen das absolute Maximum ist, kann für einen anderen nur Müll sein und umgekehrt. :yes: :yes: :yes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

     

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    • Wichtig 1
  12. @SDASS_Nico

    1. Präzision ist gut mit Handladungen und DAG/RWS/GECO 55grs. VM (i.d.R. besser als das, was harry oben gepostet hat), aber so etwas können eigentlich alle und meine ist auch noch ne .223,
    2. Schaft zu kurz und allgemein zu klein; subjektiv unangenehmes Schaftmaterial
    3. Abzug naja,
    4. Laden fummelig,
    5. Komfort, zwar Linkssystem aber 90°-Öffnung; Schaft ist eigentlich da, um ersetzt zu werden
    6. Zuverlässigkeit ist deutlich schlechter als mein OA-UG, zu lose Passungen können auch schlecht für die Zuverlässigkeit sein. Mein Leben würde ich trotz Rechtssystem, "Augenkrebsviser" und zusammengeschusterten Teilen eher noch meinem alten Jugo anvertrauen.
    7. Haltbarkeit, außer der wohl nicht sauber ausgeführten Induktionslötung, mit der der Kammerstengel befestigt war, könnte man glatt meinen, die Rem. 700 wäre aus Alkalimetallen statt aus Stahl - ein steter Kampf gegen den Flugrost.

    Die Krico Sniper, die mir damals das Ordnungsamt anbot, hatte ich verpasst, weil der VdRBw ewig nicht mit dem Bedürfnis für die Gelbe WBK rüber kam und ich wusste es damals auch nicht besser. In allen möglichen Berichten waren die Rem. 700 wenigstens OK, oft wurden sie gar gehyped - ok, Alternativen waren zu der Zeit gerade für Linksschützen in Deutschland noch extrem rar. Heute käme mir keine Rem. 700, die nicht wenigstens von vorne bis hinten von einem guten Büxer function & reliability getunt wurde, mehr in den Schrank.

     

    Willst Du meine Rem. 700 kaufen? Wenn sich die einer unbedingt antun will, verkaufe ich die ihm oder ihr gerne und der Kammerstengel ist jetzt zusätzlich gestiftet. :spiteful:

     

    Dein

    Mausebaer

     

  13. vor 2 Stunden schrieb adsc:

    An der Remington 700 ist prinzipiell auch nichts auszusetzen, aber Remington hat seit der Übernahme durch Cerberus anscheinend massive Qualitätsprobleme. Wenn man also sicher gehen will, nimmt man eine gebrauchte von vor diesem Zeitpunkt.

     

    ...

    ... und wenn Du Pech hast, wirst Du feststellen, dass Du es vielleicht mit einer gebrauchten aus den 70er Jahren hättest probieren sollen. :heuldoch: Zumindest einige Rem. 700 sind schon seit lange vor der Übernahme und der aktuellen Insolvenz (chapter 11) ihr Geld nicht wert gewesen und die deutschen Feinkostpreise erst recht nicht. Wenn Du hier bei den älteren Beiträgen suchst, wirst Du einiges zu durchschlagenden Zündhütchen, abgerissenen Kammerstengel und überfahrenen Patronen beim Repetieren von Rem. 700 finden. Falls Du wegen dem Angebot an Tuningteilen oder ihrer Bekanntheit bei einer Rem. 700 bleiben willst, lasse sie von einem guten Büchsenmacher vorher auf Herz und Nieren und auch mit einem bunten Reigen an Munition prüfen - egal ob neu oder gebraucht. Um einen gut treffenden Zylinderverschlussrepetierer zu bauen, braucht es nicht so viel. Die wirklichen Unterschiede liegen m.M.n. im Benutzerkomfort, Haltbarkeit und Zuverlässigkeit.

     

    Falls Du den Zylinderverschlussrepetierer beim BDS schießen willst, dann achte auf das Gesamtgewicht des künftigen Systems und überdenke, ob es wirklich .308 Win sein soll. Die .223 Rem. z.B. hat auch keine Probleme auf der deutschen 300m Kurzstrecke.

     

    Im Prinzip läuft es immer wieder auf das Gleiche hinaus - viel selbst ausprobieren und vergleichen und dann wieder noch ein weiteres mal von vorne ausprobieren und vergleichen.  Wir sind alle verschieden und unsere Bedürfnisse sind verschieden. Also was dem einen perfekt passt, muss dem anderen noch lange nicht einmal halbwegs passen. :gutidee:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    ps: und wenn mir was Nettes tun willst, kaufe 'ne Ruger, denn ich habe Aktien der Sturm, Ruger inc. ;)

    • Wichtig 1
  14. Da scheinbar keiner in G'stan seine PCC-ARs mit Left Handed 9mm Upper Receiver von Gibbz, Stag oder dergleichen versieht ... :closedeyes:

    Gelten die JRC (klick!) noch als ARs i.S. des TE? :huh:

     

    Euer

    Mausebaer

     

    ps: die Phoenix auf links gibbz auch nix. :016:

  15. vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Das mit der "Signalwirkung" jederzeit möglicher Kontrollen vor Ort hast Du aber schon mal mitbekommen, oder ?

    Das wäre jedoch eher das Signal für sinnfreie Verschwendung öffentlicher Ressourcen. Auch öffentliche Verwaltungen dürfen sich über ihr "Signale" Gedanken machen, bevor sie die Compliance beim Bürger restlos ruinieren. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  16. vor 5 Stunden schrieb götz:

    Würde mich ja Mal wirklich interessieren, wie das bei Berufskraftfahrer, Arbeitern auf Montage, Schichtarbeitern etc. abläuft.

    Gibt's da Erfahrungen?

    Bei mir z.B. ginge es nur am Sonntag! 

    Wenn ein paar mal nicht angetroffen oder keine Kontrolle z.B. wegen akuter Übelkeit möglich war, gibt es ein Briefle mit der Bitte einen Termin zu vereinbaren. Falls der Dienstherr Sonntagsarbeit genehmigt ... :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  17. vor 50 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    ... Es nur bei einer einmaligen Kontrolle zu belassen, wäre andererseits auch nicht ok, weil ein Waffenbesitzer jederzeit mit einer erneuten Überprüfung rechnen sollte, um auch dauerhaft rechtskonform zu verwahren. Was sich über Jahre hinweg ja durchaus ändern kann ist z.B. die Erforderlichkeit eines weiteren Tresores und in puncto geladene Verwahrung etc. ....

    Der Sinn erschließt sich mir nicht. Wenn ein LWB (da ja bei nLWB rechtlich fragwürdig keine 36er-Kontrollen erfolgen) eine 36er-Kontrolle anstandslos überstanden hat und wissentlich im weiteren Zeitverlauf gegen die unveränderten Verwahrungsvorschriften verstößt, wird dieser eine unangemeldete Kontrolle sowohl zu verhindern wissen als auch bis zum vereinbarten Kontrolltermin einen rechtskonformen Zustand herstellen können. Lediglich nach einer relevanten Änderung der Verwahrvorschriften sähe ich einen potentiellen Sinn an einer erneuten materiell anlasslosen 36er-Kontrolle, um zu überprüfen, ob der LWB die Änderung mitbekommen und umgesetzt hat. Kontrollen aus materiellen Anlässen sind natürlich etwas anderes. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  18. vor 7 Stunden schrieb Schnorkel-GW:

    "Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen,  wird am Ende beides verlieren!"
         

    ( Benjamin Franklin,  einer der Gründungsväter der  U.S.A.  1706 bis    1790  )
     

     

    A)   Ich möchte in einer Welt leben, in der Propaganda jeder Art als psychologischer Missbrauch betrachtet wird

    Also absolutes Werbeverbot

    vor 7 Stunden schrieb Schnorkel-GW:

    und vor dem Hintergrund der Normalität so heraussticht wie eine schwarze Katze, die auf einen weißen Teppich kackt.
     

    1. Frei von jeder Art der Täuschung =>=> Das könnte zu einer allgemeinen Verdummung führen, denn den evolutionären Luxus der vergleichsweise überragenden individuellen Intelligenz der Menschen ist nach verbreiteter Ansicht die Folge um mit den Fähigkeiten zu täuschen und Täuschungen aufzudecken potentielle Sexualpartner beeindrucken zu können. (Was auch erklärte, warum es mit der real praktizierten Intelligenz auf kollektiver Ebene, weniger beeindrucken bestellt ist :teu38: )
    2. Wenn erst einmal ausreichend Katzen auf einen weißen Teppich gekackt 💩 haben, fällt eine schwarze Katze dabei auch nicht mehr so sehr auf. :closedeyes:
    vor 7 Stunden schrieb Schnorkel-GW:

     


    B)  Ich möchte in einer Welt leben, in der es unmöglich ist, aus Krankheiten Profit zu schlagen.

    Kein Profit = wirtschaftlicher Anreiz für Forschung und Entwicklung sowie zur Therapie = keine Behandlung und keine Heilung von Krankheiten (Warum wohl, konnten in vergleichsweise kurzer Zeit recht effektive Therapien entwickelt werden, die eine komplexe Erkrankung wie HIV/AIDS zwar noch nicht heilen aber sehr lange sehr gut unter Kontrolle halten können, während eine so lange bekannte Massenerkrankung wie Malaria, da wo sie auftritt, immer noch eine Geißel der Menschen ist? :rolleyes: )

    vor 7 Stunden schrieb Schnorkel-GW:


    Ich möchte in einer Welt leben, in der es unmöglich ist, vom Fortbestand einer Krankheit zu profitieren.
     

    ( Rede von  Martin Luther King  1963 )

    Naja,

    nicht unmöglich, aber durch den Ablauf von Schutzrechten mit abnehmender Profitabilität. :hi:

     

    Genau solcher Art des "kurzen" Denkens verdanken wir doch auch unser WaffR in G'stan, weil die Massen aus Denkfaulheit glauben, es sei gut für sie, wenn ihnen der Besitz und der Umgang mit Waffen von den Herrschenden, die die Befehlsgewalt über Personen und Organisationen mit Waffen besitzen, verboten wird. :bad:

     

    Dein

    Mausebaer :sad:

     

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  19. vor 33 Minuten schrieb EzLord:

    Mit Geld kann man in repräsentativen Demokratien alles umsetzen. Man muss schließlich nicht alle Wähler kaufen, sondern nur alle Repräsentanten.

     

    Das ist hier in Deutschland nicht anders.

    "Alle"!?? Was für'n Quatsch. :closedeyes:

     

    Nur die und so viele, dass Du die Mehrheit bekommst, die Du willst. Die Stasi hatte das begriffen. https://de.wikipedia.org/wiki/Steiner-Wienand-Affäre Dass das MfS bei Gründung Der Grünen nicht mit half, glauben auch nur die Wähler der Grünen. https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunistischer_Bund_Westdeutschland#Abspaltungen_und_Auflösung ...

     

    ... und Heute regt man sich wegen ein paar russischer Troll-Bots auf. :rofl:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

     

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  20. @webnotar

     

    Nein,

    eher der Schein, der § 45 Abs. 2 triggert.

     

    Wir hatten doch hier letztens sogar das (m.M.n. falsche) Urteil bezüglich des verordneten, medizinischen Canabiskonsums bei Schmerzen. Obwohl noch gar keine Abhängigkeit nachgewiesen wurde, bestätigte das Gericht den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse, weil vielleicht einmal eine Abhängigkeit entstehen könnte. :bad: Mal sehen, wie lange LWB noch Bier oder Wein trinken dürfen. Es könnte in der Zukunft ja einmal zu einer Alkoholabhängigkeit kommen. :gaga:

     

    Also entweder die Rezepte oder die WBK rechtzeitig früher aus der Brieftasche nehmen, wenn man aus Amt geht! Nicht dass der SB sieht, was einem verordnet wurde. :AZZANGEL:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  21. vor 32 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Na ja, so ein Gutachten kostet zumindest beim Facharzt ganz rasch mal mehrere hundert Euro und wenn ich als Betroffene/r von vornherein weiß, dass ich keine Chance haben werde, die Tests zu bestehen, spare ich mir doch lieber das Geld und beuge mich dem anstelle dessen angedrohten Widerruf.

     

    ...

    Nur gib es fast schon massenhaft Gutachten gem. § 6 Abs. 2, die nicht im Interesse der Begutachteten ausgefallen sind. Daher passt auch der Kontext nicht zu meinem Post:

      

    Am 22.1.2020 um 12:04 schrieb Mausebaer:

    Der § 6 Abs. 3 WaffG, um den es hier geht, ist sowieso nur administrative Erschwernis. Ich suche aus persönlicher Neugier nach § 6 Abs. 3 - Gutachten, die für den Antragsteller negativ ausfielen. Bis jetzt keines gefunden, wenn auch viele falsch sind, weil viel zu umfassend. Nicht wenige Gutachter scheinen zu meinen, dass sie über den Besitz von Feuerwaffen an sich entscheiden sollen und nicht ob jemand eben nur 4 Jahre früher neben traditionellen Mordflinten der sizilianischen Mafia und Pistolen, mit denen der Mossad systematisch Mensch tötete, auch z.B. Nachbauten von 150 Jahre alten Repetiergewehren oder über 100 Jahre alte, ehemalige Infanteriegewehre beim Erfüllen der weiteren Voraussetzungen legal erwerben darf.  :gaga:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  22. vor 19 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Ah, sorry. Falsch gelesen. Ich meinte oben die Gutachten nach § 6 Absatz 2.

     

      

    Am 22.1.2020 um 15:43 schrieb Sachbearbeiter:

    Dürfte daran liegen, dass fast nur solche Leute zur Begutachtung gehen, die davon ausgehen, dass sie den Test bestehen. Ist ja sonst auch nur rausgeworfenes Geld...

     

    Das macht auch nicht mehr Sinn.

     

    § 6 Abs. 2  WaffG dürfte vor allem Personen betreffen, die bereits LWB sind und denen der Verlust der staatlichen Besitzberechtigung nach §§ 6 Abs. 1 i.V.m. 45 Abs. 2 WaffG (Demenz, Abhängigkeit von berauschenden Drogen inkl. Alkohol, psychische Störungen wie z.B. Depression, ...) angedroht wurde. Sich nicht begutachten zu lassen führte hierbei nach § 45 Abs. 4 regelmäßig zum Verlust. Wenn es nicht nur um eine verrostete Flobert-Flinte geht oder man schon auf der Palliativstation liegt, ist das Gutachten die beste Chance sein Besitzrecht zu behalten. Gutachten nach §6 Abs. 2 WaffG, die nicht im Interesse des Begutachteten ausgefallen sind, gibt es fast schon massenhaft, und anschließende gerichtliche Überprüfungen des Widerrufs nach § 45 WaffG auch. :closedeyes:

     

    Gutachten nach § 6 Abs. 2 WaffG passen auch nach dem Kontext gar nicht zu meine Aussage.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

  23. Am 8.11.2019 um 16:22 schrieb Faust:

    Der hat gekämpft. Hat ihm allerdings die Eisenhand eingebracht. 

    Nein,

    die Hand verlor er bei der Belagerung von Landshut in Diensten des Kaisers. Sein Widerstand gegen den Kaiser und eigentlich gegen Kirchenvertretern brachte ihm letztendlich Kerker und Reichsacht ein. Aus dem Kerker wurde er gegen die Leistung von 25.000 Gulden und der Leistung der Urfede quasi in Hausarrest entlassen. Die Reichsacht wurde erst 1540 aufgehoben, als der Kaiser den inzwischen 60-Jährigen für den Kampf gegen die Türken und später die Franzosen wieder brauchte.

     

    Aber auch der ewige Landfriede aka das Gewaltmonopol des Staates wurde nur geschaffen, damit der Kaiser genug Kämpfer für seine Kriege erhielt und sich diese nicht mit/durch Feden dezimierten. :closedeyes:

     

    Daher haben wir es Heute schwer, dass wir in so friedlichen Zeiten und Gegenden leben. :huh:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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