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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 36 Minuten schrieb WOF:

    Nein. Sachverständige die durch das Gericht bestellt werden

    sind keine Zeugen. ...

    Ok, war allgemein statt formal formuliert.

     

    § 72 StPO
    Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige

    Auf Sachverständige ist der sechste Abschnitt über Zeugen entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften getroffen sind.

     

    § 402 ZPO
    Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen

    Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  2. vor 52 Minuten schrieb gipflzipfla:

    ...
    Im allgemeinen Sprachgebrauch heisst es, zumindest bei uns, "gerichtlich vereidigter Sachverständiger".
    Ein Verwaltungsverfahren auf Antrag bei der IHK... mit gutem Willen wird man dann zum öffentlich bestellten Sachverständigen Gutachter erkoren.

    Frag mal bei der IHK an :)

    Jein,

     

    denn:

    "Gewerbeordnung
    § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen

    (1) Personen, die als Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig sind oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die von den Landesregierungen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, ..."

     

    "Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
    § 91 

    (1) Aufgabe der Handwerkskammer ist insbesondere,

    ...

    8.

    Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen,

    ..."

     

    Also

    1. Ja, es gibt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aber
    2. nein, es gibt sie nicht für die forensische Beurteilung von Schusswaffen

     

    Unabhängig davon sind Gutachter, auch die vom Gericht selbst bestellten Gutachter, Zeugen im Verfahren und können als solche vereidigt werden.

     

    Derzeit werden Ermittlungspersonen mit der Begutachtung der "weiteren Pistole" befasst sein.

     

    Euer

    Mausebaer

    • Wichtig 1
  3. vor 8 Minuten schrieb steven:

    Hallo Mausebaer

     

    sollte nicht alle Kraft da hinein gelegt werden, denjenigen zu finden, der die Daten "für die Behörden" (VSnfD? oder höher?) an die Presse gegeben hat?

    Die Daten haben ja nicht nur Behörden, sondern häufig auch "Bekannte" und Familie.

     

    vor 8 Minuten schrieb steven:

    Ist das nicht nachvollziehbar, wer diese Daten vor kurzem abgerufen hat? Wird das nicht protokolliert?

    PEBKAC

     

    Wenn, dann wird die Zeit und das User-Login protokolliert, in seltenen Fällen auch einmal die Hardware, über die die Abfrage erfolgte. Nur gibt es oft genug Default- oder Gemeinschafts-User-Logins, Abfragen auf Zuruf, Verlassen der Bildschirmarbeitsplätze ohne Sperren oder Abmelden, aufgeschriebene Logins und Passwörter am Arbeitsplatz, Hinweisreize auf das Passwort am Arbeitsplatz oder einen persönlichen Bezug zum Passwort, Eingabe von Login und Passwort in der Gegenwart Dritter, ... und das alles völlig ohne Schadprogramme. :beach:

     

    Selbst Überwachungskameras würden hier die Sicherheit kaum erhöhen. Sie erhöhten möglicherweise sogar die Möglichkeiten, Login und Passwörter oder Momente ungeschützter Zugriffsmöglichkeiten auszuspähen. 

     

    Das ist doch auch seit Monaten das Problem bei der hessischen Landespolizei. Die User-Daten haben'se aber der User behauptet, er/sie war es nicht - watt nu? :huh:

     

    vor 8 Minuten schrieb steven:

    Und sollte dieses "Leck" nicht umgehend aus der Behörde, unter Aberkennung der Pensionsansprüche, entfernt werden? 

    Bei Medieninteresse heißt das Leck nicht selten "Pressestelle" oder "Vorgesetzter". :teu38:

     

    vor 8 Minuten schrieb steven:

    Steven

     

    Dein

    Mausebaer

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  4. vor 1 Stunde schrieb Floppyk:

    Aber es ist Gesetz, dass Einträge im BZR nach Jugendstrafrecht nach 5 od. 10 Jahren spätestens getilgt werden müssen und zugleich, dass getilgte Einträge nicht mehr vorgehalten werden dürfen. Genau das ist ja hier passiert. Das sollte man mal nachprüfen, wie und woher diese Info gekommen ist. Das muss doch strafbewährt sein.

    Unabhängig dieser aktuellen Sache finde ich unrecht und dem sollte nachgegangen werden. Wo kommen wir dahin, wenn man jedem seine kleinen Fehltritte auf ewig wieder neu auftischt, insbesondere wenn das zur Jugendzeit geschehen ist.

    Es gibt zwei Arten von BZR-Auszügen - die Privaten, die Du Dir gegen Gebühr für Dich machen lassen kannst, um sie z.B. potentiellen neuen Arbeitgebern vorzulegen, und die für Behörden. Je nach Behörde und Abfragegrund bekommst Du ggf. mehr bis alle Informationen. :closedeyes: 

    § 51 BZRG ist ein Verwertungsverbot - keine Datenlöschungsvorschrift - und in § 52 stehen die Ausnahmen zu § 51. Auch ist nicht nur § 46 für eine Tilgung maßgebend sondern das gesamte Paket der §§ 24 bis 26, 37, 45 bis 49 sowie 63 und dort gibt es eine ganze Reihe an Tilgungshemmungen und Ausnahmen.

     

    Das BZRG selbst enthält keine Strafvorschriften. Für eventuell unrechtmäßig nicht entfernte Eintragungen müsste man wohl über das allgemeine Datenschutzrecht gehen.

     

    Dein

    Mausebaer

    • Gefällt mir 1
  5. vor 1 Stunde schrieb Hailofbullets:

    Kann es denn echt sein, dass nicht mal Hunde (mantrailer) eine Spur aufnehmen können? 

     

    ...

    Können wohl schon. Nur dran bleiben ist das Problem, gerade falls wenig im Wald trainiert wurde. Da sind die Hunde schnell pausenreif. Wenn es dann jetzt auch noch regnet ... :closedeyes:

     

    So kann es sein, dass die Hunde insgesamt nicht schneller voran kommen als der Gesuchte.

     

     

    Dein

    Mausebaer

  6. vor 6 Minuten schrieb Floppyk:

    Hatte ich das schon erwähnt? Ich wäre durchaus dafür dem Jagdschein die vollständige Funktion eines Waffenscheins zu geben.

    Warum nur dem Jagdschein? :huh: Wer legal privat besitzt ist von oben bis unten, kreuz- und quer (nicht queer) sowie von links nach rechts geprüft worden. Der Rest ist Schulung und Übung - auch beim Jagdschein. :closedeyes:

     

    Else: Vielleicht sollten die Innenminister über ein AFO-Konzept (klick!) nachdenken. Das könnte Angesicht des aktuellen Aufwands die Haushalte massiv entlasten und Politiker- und politische Posten sichern. :AZZANGEL:

     

    Dein

    Mausebaer

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  7. vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

    Die vier legalen Waffen nebst Munition aus Bundesdeutschem Eigentum besitzt er illegal.... das steht fraglos fest ;)
    ...

    Du meinst, er hätte sich von den vier PVP Leihscheine für deren Pistolen geben lassen sollen? :confused:

    • Gefällt mir 3
  8. vor 6 Stunden schrieb jekusan:

    Vertreter welcher staatlicher Organisationen fordern in Deutschland seit Jahrzehnten immer wieder, dass Schusswaffen nur in die Hände von Personen gehören, die mit damit umgehen können? :teu38: Man stelle sich einmal vor, einem privaten LWB wäre bei einer derartigen Ansammlung von PVP "ein Schuss gefallen"! :shok:

     

    Euer

    Mausebaer :closedeyes:

     

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  9. vor 1 Stunde schrieb LordKitchener:

    Wir kennen den genauen Tatablauf nicht - die Informationen aus der Presse sind höchst widersprüchlich. Sollte aber extra eine Mordwaffe herangeschafft worden sein, so ist das ein starker Hinweis auf einen geplanten Mord. Jetzt kann man sich natürlich drüber streiten ob es üblich ist eine Armbrust ständig bereitzuhalten.

    ohne Mordmerkmal bleibt das trotzdem maximal geplanter Totschlag und laut Medien soll das Urteil auf Totschlag (versucht) und nicht auf Mord gelautet haben. Manche Berichte lassen das Urteil weg und berichten nur von der Verletzung einer Frau. :closedeyes:

     

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  10. vor 46 Minuten schrieb LordKitchener:

    Sondern? Ist es fahrlässige Körperverletzung?

    Hm,

    Lernen durch Wiederholung ist durchaus anerkannt. :rolleyes:

    • Mord = Tötungsabsicht + Mordmerkmal (vgl. z.B. verknüpfte Liste aus meinen vorherigen Post hierzu)
    • Totschlag = Tötungsabsicht ohne Mordmerkmal und ohne (anerkannte) Rechtfertigung oder Entschuldigung
    • Körperverletzung mit Todesfolge = keine Tötungsabsicht aber absichtliche Beibringung oder Inkaufnahme von körperlichen Schäden ohne Rechtfertigung oder Entschuldigung, die ursächlich zum Tode führte
    • Fahrlässige Tötung = Unterlassen der verkehrsnotwendigen Sorgfalt ist ursächlich für den Tod eines Menschen
    • Fahrlässige Körperverletzung = Unterlassen der verkehrsnotwendigen Sorgfalt ist ursächlich für die Körperverletzung eines Menschen

    Dein

    Mausebaer

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  11. vor 6 Minuten schrieb LordKitchener:

    ...

    Niemanden verletzen? Er hat vor Jahren versucht seine Freundin zu ermorden  töten ...

    Das ist ein Urteil und auch ohne festgestellte Mordmerkmale. Ein Urteil ist ein Urteil. Recht und gerecht kann etwas ganz anderes sein. Vielleicht war Notwehr oder Unfall für das Gericht nur nicht glaubhaft genug. :closedeyes:

     

    Ich kenne weder den alten Fall noch war ich bei diesem Fall dabei.

     

    Dein

    Mausebaer

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  12. vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

    ...und hat sich dem Gewaltmonopol des Staates entzogen. ...

    Das wäre noch abzuwarten. :closedeyes:

     

    Denn das ach so gewaltige "Gewaltmonopol des Staates" ist lediglich der Ersatz des innerstaatlichen Federechts durch eine staatliche Gerichtsbarkeit. Wir sind hier noch lange bevor das Gewaltmonopol des Staates überhaupt beginnt. Es ist noch nicht einmal Anklage erhoben worden.

     

    Dein

    Mausebaer

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    • Wichtig 2
  13. vor 19 Minuten schrieb EkelAlfred:

    ..., denn wegen Corona kann man nur mit Voranmeldung  und fester Buchung in den Park.

     

    Spontan geht da gar nichts.

     

    ...

    ... und wenn er gebucht hatte und nur deshalb keine Zeit mehr hatte, sich auch noch durchsuchen zu lassen? :shok:

     

    • Wichtig 2
  14. vor 1 Minute schrieb Enforcer66:

    Und die wollen jetzt echt den halben Schwarzwald mit 500 völlig ortsunkundigen Polizeianwärtern durchkämmen! ...

    Die Medien sind da dran. Also muss man denen auch etwas zeigen, damit man in den Veröffentlichungen nicht wirkt wie Karl Napf. Es gibt nicht nur den direkten Sinn. Vieles macht auch erst mittelbar Sinn. :AZZANGEL:

     

    Dein

    Mausebaer

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  15. vor 58 Minuten schrieb chapmen:

    Dann scheint bei diesen Theorien etwas nicht zu stimmen. Die vier leben noch. Merkwürdig.

    Der "Waldrambo" ist

    • in der tiefe seiner quälten Seele halt ein ganz lieber Mensch, der dummer Weise im Körper eines Gewaltverbrechers steckt:AZZANGEL: oder
    • einfach nur inkonsequent - keine Zeugenaussagen - kein Bild - kein Name - keine Großfahndung - kein irgendwas außer vier Polizeivollzugspersonen (PVP), die mit einer ihrer Dienstwaffen getötet wurden. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  16. vor 3 Stunden schrieb HillbillyNRW:

    ... Grünen Khmer äh Schlümpfe?

    Ich dachte, Schlümpfe seien blau, kämen aus Belgien und hätten sich in Deutschland nach einer Schweizer Politiker-Familie umbenannt - also quasi hauptamtliche Auslandsmitarbeiter des SGRS in der AfD. :huh2:

     

    Dein

    Mausebaer

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  17. vor 3 Stunden schrieb karlyman:

     

    Nach gestrigen Verlautbarungen hat er die 4 Beamten mit einer ebenfalls mitgeführten Schusswaffe bedroht.

     

    Dass der Mörder des Erfurter Schoolshootings die Vorderschaftrepetierflinte gar nicht benutzen konnte, hatte auch "den Gesetzgeber" auch nicht interessiert, ebenso die reißerische aber nachgewiesen falsche Behauptung zu Einhandmessern und den Türstehern im Innenausschuss des DBT oder oder oder ...

     

    Weder Fakten noch unmittelbarer Sinn interessieren bei der "Weiterentwicklung" des deutschen Waffenrechts - der S&W Mod. 53 in .22 Rem. Jet lässt auch schön grüßen! :teu38:

     

    Dein

    Mausebaer

     

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  18. vor 16 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Kann sein, ist aber ein sehr unwahrscheinlicher Fall. Wesentlich wahrscheinlicher ist, jedenfalls wenn Du auf dem Land lebst, dass die freundliche Streife eine Dreiviertelstunde später kommt und dann die Sache mit diesem oder jenem Ausgang aufnimmt. ...

    Keine Sorge! :AZZANGEL:

     

    In Ballungsräumen hängst Du dafür bei der 110 in der Warteschleife, die Dir in verschiedenen Sprachen sagt, dass Du nicht auflegen sollst. So ist in Deutschland dafür gesorgt, dass man sich im ländlichen Raum hier nicht benachteiligt fühlen braucht. :teu38:

     

    Dein

    Mausebaer

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