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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 37 Minuten schrieb PetMan:

    ... Ich denke Datenschutzkonform sind solche Listen nicht.

      

    vor 3 Stunden schrieb erstezw:

    Solche Listen sind nicht Datenschutz konform.

    ...

     

    Dann schaut Euch mal die geltenden Regeln des Datenschutzes an! :teu38:

     

    Dein

    Mausebaer

  2. vor 3 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Das klingt jetzt leider schlecht, wenn ich es schreibe, aber "Jagd ist systemrelevant".
    ...

    ... und Waffensammeln, Waffensachverständige, gefährdete Personen und die §§55f.-Ausnahmen sind es auch alle? :huh: Ne, das war klassische, aktionistische Anlassgesetzgebung mit "teile und herrsche"- sowie Vergrämungs-Effekt.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  3. vor 10 Minuten schrieb ASE:

    TJa, WaffVwV und damit unbeachtlich. ...

     

    VwV sind innerbehördliche Anweisungen einer übergeordneten Stelle. D.h. Du darfst den Behörden ihre VwV um die Ohren hauen, weil sie sich an sie zuhalten haben. Aber die Behörden dürfen Dir die VwV nicht um die Ohren hauen, da sie nur innerbehördlich bindend sind. Die Behörde darf Dir nur ihr Verhalten mit Bezug auf die VwV erläutern. Lasse Dich dazu am Besten von einem auf Verwaltungsrecht spezialisierten Juristen beraten. :yes:

     

    Dein

    Mausebaer

  4. vor 29 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    ...

     

    Versteh mich nicht falsch, ich bin der Letzte, der Waffenverbote gutheißen würde. Mir ging es nur darum, dass eine Regel, dass alle staatliche Regulierung bezüglich Waffen dem zweiten Verfassungszusatz widersprechen würde, nicht haltbar wäre.

    RKBA ist ja als eine Schlussfolgerung ausgeführt. Auch daraus ließe sich eine Möglichkeit, zur Regulierung vom Besitz von Waffen, die für Milizen heute operativ irrelevant sind, ableiten - z.B. Vorderlader. :closedeyes:

     

    Euer

    Mausebaer

  5. Wobei auch die "eine Seite" bereits viele Seiten hat - weiße Nazis, schwarze Sozialisten, asiatische Familien, religiöse Extremisten aller Couleur und Götter, die schweigende Mehrheit, ... Es wird darauf ankommen, wie gut Biden & Co. die durch Obama begonnene schwere Spaltung der USA in viele Grüppchen fortsetzen und vertiefen können wird - "teile und herrsche!". :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

    • Wichtig 1
  6. vor 13 Minuten schrieb Harry Callahan:

    ... Von "steuerfrei" wird im 2nd Amendment nichts erwähnt. ...

    Darüber wird gestritten werden. "not be infringed" heißt in etwa so viel wie "nicht verletzt werden". Wobei "fringed" so viel wie "gesäumt" bedeutet. Wenn künftig sich nur noch Reiche Menschen den Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen leisten können ... :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  7. "Auf einen Jäger, für den § 6 Absatz 3 gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 nicht gilt, ist § 6 Absatz 3 auch dann nicht anzuwenden, wenn er eine entsprechende Schusswaffe in anderer Eigenschaft (z.B. als Sportschütze) erwerben will, da die persönliche Eignung einer Person insoweit nur einheitlich beurteilt werden kann." Punkt 6.4 WaffVwV.

     

    Aber z.B. als Büchsenmacher bräuchte man das Gutachten. :mega_shok:

     

    Dein

    Mausebaer

    • Wichtig 1
  8. vor 9 Stunden schrieb Mausebaer:

    ... oder stelle den Schrank dort auf, wo befriedetes Besitztum und Hausrecht eindeutig sind ...

      

    vor 3 Minuten schrieb _peti:

    Dies könnte theoretisch ja auch der aktuelle Vermieter sein. Wenn der Flur befriedet ist...

    Nein,

    wobei eine Art gemeinschaftliches Hausrecht und befriedetes Besitztum gesehen werden könnte. Es gibt doch wohl eine Befriedung des Grundstücks, auf dem das Wohnhaus steht, und das Haus wird wohl auch so etwas wie einen Eingang haben. Die Befriedung sollte gegeben sein. Nur wem steht in welchem Umfang das Hausrecht am Flur zu? Durch die Vermietung wurde hier das Hausrecht modifiziert. Wie @Mozart's Ghost schon Ansprach, könnte es z.B. vertragliche und öffentliche Regelungen zur Nutzung des Flurs geben. Es könnte sicherlich eine Vereinbarung zu finden sein, die das rechtliche Problem mit dem Führen lösen könnte, aber wozu der ganze Aufwand, wenn es eh nur vorübergehen sein soll? :huh:

     

    Euer

    Mausebaer

  9. Das Aufstellen an sich wird nicht das rechtliche Problem sein. Das Problem wird das Führen außerhalb Deines befriedeten Besitztums, wenn Du Waffen hinein stellst oder heraus holst. Mache es besser wie @_peti schrieb und schaffe die Waffen vorübergehend in den geeigneten Sicherheitsschrank eines anderen LWB oder stelle den Schrank dort auf, wo befriedetes Besitztum und Hausrecht eindeutig sind und Du die Waffen im Rahmen des von Deinem Bedürfnis umfassten Zwecks hin schaffen darfst ;) sowie wo der Hausrechtsinhaber damit einverstanden ist, dass Du die Waffen in seinem befriedeten Besitztum führst. :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  10. In D. muss ein Testament dann jedoch vollständig handgeschrieben sein, also nicht nur unterschrieben, (§ 2247 BGB) und Du hast das Problem des möglichen Verschwindends des Testaments, was bei einem "nur notariell beglaubigten" Testament zwar technisch auch möglich wäre, aber bei einem notariell auch hinterlegtem Testament unter normalen Umständen so gut wie ausgeschlossen ist.

     

    Jedoch kann man auch einfaches, handgeschriebenes Testament in D. beim Amtsgericht hinterlegen. Mehr macht ein Notar bei der Hinterlegung i.d.R. auch nicht. https://www.test.de/Gewusst-wie-Testament-hinterlegen-5069881-0/

     

    Der eigentliche Nutzen eines Notars beim Testament liegt in der Beratung über Möglichkeiten und bei den Formulierungen. So kann man sein Testament effizient gestalten und umschifft mit großer Sicherheit rechtswidrige, sittenwidrige und auslegbare Formulierungen. :gutidee: Das 5. Buch des BGB sind schon ein paar Paragrafen, nicht selten verschleift man dann auch in andere Teile und die §§ sind wie immer auch nur die halbe Miete. :teu38: Wer wirklich mehr machen will als die gesetzliche Erbfolge mit ein paar "Spielereien" um wenig wertvollen Sachen wie Schusswaffen und Zubehör i.w.S. zu versehen, sollte sich schon um einen guten, fähigen und willigen Notar, der seinen Beruf und Testamente mag, bemühen. :rolleyes:

     

    Euer

    Mausebaer

     

    • Gefällt mir 2
  11. vor 46 Minuten schrieb Cannon Balls:

    Einsatzgrundsätze ändern sich aber bisweilen, feindwaffenbedingt. 

    Manchmal auch aus anderen Gründen. Bei den Engländern war der aufgesessene Kampf m.W. nie vorgesehen. Der Puma hat immer noch für zwei Grenis ne Luke - ohne wäre er wohl billiger und beschusssicherer. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

     

  12. vor 35 Minuten schrieb Bulldog:

    ...das ist unwahr, die Infanterieschule hat es strikt abgelehnt, und zwar wegen der erhöhten Unfallgefahr beim Schießen aus Marder und Fuchs.

    ...

    Ich kenne die Variante, dass es bei der Erprobung einen beinahe Unfall gegeben haben soll, weil ein Schütze die beim AUG relativ nähere Mündung in eine unnötig unsichere Richtung im Marder bewegte. Dieser Vorfall aufgrund offensichtlich ungenügender Ausbildung/Aufmerksamkeit wurde dann politisch zu Gunsten von HK und zum Nachteil von Mauser/Steyr ausgenutzt. :closedeyes:

     

    Wo bitte soll beim Schießen aus einem Schützenpanzer, was ja damals wie heute Gang und Gäbe ist, die erhöhte Unfallgefahr eines kompakteren Gewehrs konstruktiv herkommen? :spiteful:

     

    Dein

    Mausebaer

  13. vor 57 Minuten schrieb JägermitHut:

    Waffen sind das wert, was jemand in einem angemessenen Zeitraum dafür bereit ist zu bezahlen. Nicht das, was jemand auf ein Schild schreibt.

    Jein,

    aber für ein effektiv und exklusiv nur zum Verkauf angebotenes, existierende Stück ein ziemliches "JA". Bestehen Alternativen zum Verkauf, gibt es auch alternative Bewertungen und Werte.

     

    vor 57 Minuten schrieb JägermitHut:

    Handlungsanweisung an die Familie: Waffen durch einen Händler bei egun oder anderen Plattformen versteigern lassen.

    Kannst Du machen, aber mehr als eine effektive Empfehlung wird das nicht mehr. Du bist dann tot. :teu38:

     

    vor 57 Minuten schrieb JägermitHut:

    Wenn der 15.000-Euro-Drilling dann nur 200 Euro bringt, liegt das nicht an irgendeinem Fehler, sondern weil er real nicht mehr wert ist.

    Das ist halt wie mit der selbst genutzten Immobilie, dem getunten Auto, und und und ...

    Das, was dem einem einiges Wert ist, kann ein anderer sogar als belastenden Nachteil sehen.

     

    vor 57 Minuten schrieb JägermitHut:

    Den Wert bestimmt der Käufer, nicht der Verkäufer.

    Beide zusammen!

    Ohne Einigung gibt es keinen Preis, sondern nur Preisforderungen, und ohne Preis gibt es beim Handel keine(n) (Be)Wert(ung).

     

    Dein

    Mausebaer

  14. vor 5 Minuten schrieb joker_ch:

    ...

    Viel wichtiger ist das die Erbschaft so aufgegleist wird das keine Streitereien entstehen können und meine Frau genug hat.

    Es ist schon einmal wichtig, dass Du Deine Frau nicht noch mit einem Berliner-Testament knebeln willst und es zur Abrechnung mit der gesamten Verwandtschaft benutzt, es dann beim Gericht hinterlegst, damit ja keiner es verschwinden lassen kann und dann Deine Frau zuerst stirbt. :teu38:

     

    Dein

    Mausebaer

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