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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Das dürfte daran liegen, dass es da eigentlich nichts zu begutachten gibt, was nicht bereits zum Ausschluss vom legalem ebw-Waffenbesitz insgesamt geführt hätte.

    1. Einziges Begutachtungskriterium ist die Geistige Reife und
    2. die Frage ist, ob es derart an dieser fehle, dass zwar aktuell Waffen, die traditionellen Mordflinten der Mafia  und Killer-Pistolen des Mossad entsprechen, erworben werden dürften, aber ein Nachbau eines über 150 Jahre alten Repetiergewehrs für Revolverpatronen erst in ein bis vier Jahren oder wenn ein Jagdschein erworben wird.
    3. Zusätzlich wird ein Test erwartet und in der Gesetzesbegründung wird dazu auf Österreich verwiesen, wo LWB sinnloserweise ein Persönlichkeitstest abverlangt wird.

    Sodele,

    jetzt operationalisiere das doch einmal sinnvoll!

     

    Wie stellst Du fest, dass jemand so geistig unreif ist, dass er zwar ewb-Feuerwaffen, mit denen sich problemlos auch Massen von wehrlosen Menschen töten ließen, besitzen darf, aber noch bis längstens vier Jahre warten muss, bis er auch ewb-Feuerwaffen erwerben darf, die Eigenschaften aufweisen, die tendenziell bei der Tötung von wehrlosen Menschen in Mengen hinderlich wären (unnötig viel Impuls, komplexere Handhabung, ...) und der Proband ohnehin erwerben dürfte, wenn er einen Jagdschein erwärbe? 

    Wie ist dieses zu messen und zu dokumentieren?

    Was ist der oder sind die Grenzwerte?

     

    :gaga:

     

    Lösung: Du führst ein Gespräch mit dem Probanden und lässt ihn den Persönlichkeitstest, für den Du eine Lizenz hast, ausfüllen. Daraufhin stellst fest, dass Du nicht festgestellt hast, dass die Geistige Reife derart ungenügend sei, dass der Proband noch wenige Jahre warten müsse, bis der Staat ihm erlauben dürfe, weitere Arten von ewb-pflichtigen Feuerwaffen zu erwerben als er ihn bereits jetzt erlaubt (oder ihm auch jetzt bereits erlaubte, wenn er einen Jagdschein erwärbe).

     

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  2. Am 21.1.2020 um 10:07 schrieb Waffen Tony:

    Mal wieder zurück zur Erde!

    Der BuPrä fertigt ein Gesetz nicht aus, wenn offensichtlich und zweifelsfei einen Verfassungsverstoß für ihn erkennbar ist.

     

    Es dürfte klar sein, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt.

    Es gab BP die Gesetze nur mit Ergänzungen oder mit Vorbehalten unterzeichneten, weil man parlamentarisch das Faß nicht wieder aufmachen wollte. Die Lebensdauer dieser Regelungen war, wohl auch weil sich immer wieder Medienvertreter als auch Richter an den Vorbehalten oder Ergänzungen rieben, etwas kürzer, als die anderer Regelungen.

     

    Ein kleine Hoffnung.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  3. Der § 6 Abs. 3 WaffG, um den es hier geht, ist sowieso nur administrative Erschwernis. Ich suche aus persönlicher Neugier nach § 6 Abs. 3 - Gutachten, die für den Antragsteller negativ ausfielen. Bis jetzt keines gefunden, wenn auch viele falsch sind, weil viel zu umfassend. Nicht wenige Gutachter scheinen zu meinen, dass sie über den Besitz von Feuerwaffen an sich entscheiden sollen und nicht ob jemand eben nur 4 Jahre früher neben traditionellen Mordflinten der sizilianischen Mafia und Pistolen, mit denen der Mossad systematisch Mensch tötete, auch z.B. Nachbauten von 150 Jahre alten Repetiergewehren oder über 100 Jahre alte, ehemalige Infanteriegewehre beim Erfüllen der weiteren Voraussetzungen legal erwerben darf.  :gaga:

     

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  4. vor 38 Minuten schrieb erstezw:

    ...  Der hat ja sogar gestanden.

    Verlasse Dich nie auf Geständnisse!

    1. Mal sind sie falsch und
    2. mal Teil einer Verteidigungsstrategie.

    Wenn Du selbst wegen eines 100%ig richtigen Geständnisses Dich drauf verlässt und nicht so weiter ermittelst, dass Du auch ohne das Geständnis die Tat, den Täter und dessen Schuld beweisen kannst, kannst Du ganz schön dumm dastehen, wenn der Täter sein Geständnis im Hauptverfahren widerruft und das Gericht den Widerruf, wenn auch nur teilweise, als begründet ansieht. :closedeyes:

     

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    Mausebaer :hi:

     

  5. vor 15 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Mehr oder weniger. Mit alten Sig Sauer plempen. Die sie gerne mal verlieren.

    Als sich die LaPo noch mit noch älteren P6 in Pendelstegholstern abschleppte, hatten die damals schon die P226 mit sinnigeren Einsatzholstern. Die Stadtpolizei Frankfurt/M. war auch noch schneller von grün auf blau umgestellt als die LaPo. Aber seit die Börse aus Ffm weg ist, ist es auch mit den Steuereinnahmen nicht mehr so rosig und Mikrozinsen führten auch noch zu Pikoergebnissen bei den Banken, dazu noch hausgemachte Bankenprobleme ...

     

    Die P226 werden jetzt wohl noch etwas halten müssen. :closedeyes: Schließlich musste in Ffm. jetzt schon die AWO der Familie des OB das finanzielle (Über)Leben sichern. :teu38:

     

    Dein

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  6. vor 21 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Wirklich nicht? Punkt 3 sagt "Die Polizeien [...] der Länder." Es sagt nicht etwas Restriktiveres wie z.B. "die Polizeivollzugsdienste der Länder". In Baden-Württemberg z.B. wird der Bürgermeister "Chef der Ortspolizeibehörde" genannt. Andere Länder trennen die Namen von Polizei- und Ordnungsbehörden, es sind aber trotzdem noch Polizeiaufgaben. Jemand der Chef der Polizeibehörde ist und in dieser Eigenschaft hoheitliche Aufgaben wahrnimmt würde für mich erst mal unter 55 fallen. Eine Trennung zwischen kommunaler und Landespolizei gibt es auch nicht--aus Sicht des Bundesrechts ist das Landespolizei.

    In den meisten Bundesländern wäre der Vorgang wohl längst im Interesse des BM ausgegangen. Denn entweder sind die BM dort Landesminister und Ministerpräsidenten der Länder, also ganz klar § 55 WaffG, oder eben mindestens die Chefs der lokalen Waffenrechtsbehörden. In Ländern wie BaWü und Hessen, dürfen die sich sogar ihre eigene Anscheins-Polizei einrichten - z.B. in Frankfurt/M., wo man es als Unbedarfter schnell mal mit der "Stadtpolizei" statt mit der Polizei zu tun hat, und diese solange dort noch die Gewerbesteuer sprudelte, sogar besser und moderner ausgerüstet war als die "echte" Landespolizei. 

     

    In NRW sind die BM aber weder das Eine noch das Andere. :teu38:

     

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  7. Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

    Deutschland wird immer sicherer. Der Bürgermeister ist also wohl ein Hetzer ,der uns zugleich auch noch glauben machen möchte das die Polizei die Situation nicht mehr im Griff hat.

    Statistik vs. Individuum

     

     

    Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

    Da Deutschland immer sicherer wird, stellt sich auch die Frage warum die Sicherheitsbehörden aufgerüstet werden sollten.

    Profitstreben der Ausrüster transmittiert durch deren Lobbyismus. 

     

    Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

    Es stellt sich auch die Frage warum der einfache Streifenpolizist mit einer Schusswaffe bewaffnet sein muß. Er begegnet dem selben Klientel wie jede Putzfrau die morgens um 04H30 das Haus verläßt um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen.

    In Deutschland war und ist die Polizei zumindest auch immer eine Organisation der Obrigkeit zur Kontrolle der Untertanen. Waffen sind und waren auch immer ein Mittel der Herrschenden die Beherrschten dazu zu bringen, sich in Sinne des Herrschenden zu verhalten. Dazu braucht auch niemand erst seine Mao-Bibel zu lesen. Auch wenn diese dieses mehr heutigen Politikern bewusst gemacht haben dürfte, als das Alte Testament dieses tat.

     

    In Staaten in denen die Polizeien bürgerlichem Ursprungs sind, ist die Regel "Polizist stets mit Feuerwaffe bewaffnet - "Bürger" stets ohne Schutz durch Feuerwaffen" regelmäßig weniger kosequent anzutreffen. Dort sind nicht nur "Autorisized Firearms Officer (AFO)"-Konzepte möglich, sondern nicht selten haben die Bürger dort rechtlich die Möglichkeit, sich variabler und schwerer als die Vertreter der Polizeien zu bewaffen.

    Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

     

    Dann mal zurück zum Bürgermeister und anderen geistigen Tieffliegern. Was bilden die sich eigendlich ein ? Ein Brief mit einer Patrone oder einer Patronenhülse ? Und schon kriegen die das flattern.

    Es wird nicht nur der sein. Aber so ein Brief ist halt für die Medien ein gefundenes Fressen, da er sich besser in Szene setzen und verkaufen lässt, als so manche zielgerichtetere Drohung, die jedoch eher abstrakt in Erscheinung tritt.

     

    Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

    Ich bin mittlerweile am überlegen ob die selische Belastung meiner bisherigen Tätigkeit mich nicht veranlassen sollte Frührente zu beantragen.

    Ich meine in Hameln ist so ein Kandidat als Bürgermeister deswegen in Pension gegeangen.

    Ist Dein Antrag raus? ;)

     

    Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

     

    Briefe und Patronenhülsen.

    Darüber lacht jeder Türsteher, nach diesen Kriterien müsste jeder von dennen nach dem ersten Wochenende einen Waffenschein bekommen.

    Oder als Privatermittler. Da kommen noch ganz andere Geschichten, auch da werden die Bedürfnisse regelmässig negiert.

    Eigentlich sollten sie. Jedoch widerspräche das dem Herrschaftskonzept von gut bewaffneten Bütteln der Herrschenden vs. wehrlose "Bürger".

    Das Konzept wird bereits im Alten Testament bei Micha und Jesaja ausführlich dargestellt. :closedeyes:

     

     

    Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

    Die leben noch in so einer richtigen Blase und meinen das wäre schon etwas schlimmes, so eine Hassmail usw. Die werden sich in den von ihnen selbst geschaffenen "neuen Zeiten" noch umschauen.

     

    ... nach mehr und besser bewaffneten Staatsbütteln zu ihrem Schutz und um ihre Wünsche gesellschaftlich durchzusetzen, rufen. Wo es das Landesrecht zu lässt, werden doch schon seit Jahrzehnten Ordnungs- und Landratsämter wiederaufgerüstet - als Knöllchenüberbringer oder Kippen- und Hundehäufchen-Sheriff lebt es sich halt ganz schlimm gefährlich. :teu38: (Text nach eigenem Gusto grünen)

     

     

    Dein

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  8. Am 7.1.2020 um 13:24 schrieb H.S.:

    Und was spricht gegen eine Regelung wie der bestehenden, die unabhängig von der Art der Straftat ausschließlich auf die Höhe der Verurteilung abzielt? Und was ist mit Zusammenhang gemeint? Vergewaltigung mit vorgehaltener Waffe wäre dann böse, ohne Waffeneinsatz vertretbar?

    Also das offene Eingeständnis, dass das deutsche Justizsystem nicht nur völlig unfähig ist, Straftäter zu resozialisieren, sondern selbst bei fehlender Wiederholungsgefahr, diese erst selbst erzeuge? :shok:

    Denn offizielles Ziel jeder legal vollzogenen Strafe ist es, dass der Täter resozialisiert wird. Demnach müsste nach Vollendung der Strafe und der fehlenden Notwendigkeit einer Sicherungsverwahrung, alles gesellschaftlich wieder OK sein. :teu38:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  9. Wenn der sich nun vom Saulus zum Paulus wandelte und im Rahmen der Standzulassung und des Hausrechts sportlich ein paar Löcher in Scheiben stanzen will, warum denn nicht? :AZZANGEL: Falls der Herr Selbstschutz üben will =>=>=> Standzulassung + §§ 22ff. AWaffV + Narrhallamarsch :dirol:

     

    Dein

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  10. vor 39 Minuten schrieb Direwolf:

    Alleine das Wort "Höhenzug" in Verbindung mit diesem Hügelchen ist eine Beleidigung für die vor genannte Truppengattung. 🤣🤣🤣

     

     

    ... nur ist dessen Überquerung terminal. 💀

     

     

    Du kannst die Alpen überqueren, die Anden, den Himalaja und sogar den Harz und das gerne auch mehrfach oder mit Elefanten. Aber wer über den Deister gegangen ist ... :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    https://de.wikipedia.org/wiki/Deister#Redensart

  11. Bevor ich jetzt die halbe Stunde zum Ansehen aufwende, :closedeyes:

     

    läuft das auf etwas anderes hinaus, als dass Speere und Piken die für militärischen Erfolg relevanteren, effektiveren und weiter wirkende Waffen als Schwerter (von Kurz bis Doppelsöldner) sind und Schwerter "nur" beim persönlichen individuellen Schutz gegen wenig und ungeschützte Personen im unmittelbaren Nahbereich sowie in speziellen Situationen sinnvoller als Speere und Piken oder gar Hellebarden eingesetzt werden können? :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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  12. Am 9.1.2017 um 19:07 schrieb chief wiggum:

     

    Ich war es. Ich hatte hier, am 28. Dezember versehentlich einen Bravo2Zero Beitrag unter meinem normalen Nick geschrieben, weil ich vergessen hatte mich umzumelden (hab halt keine Erfahrung mit Zweitaccounts :chrisgrinst:).

    Das stand gute 10 Minuten drin und ich dachte schon, ich bin aufgeflogen. Aber in der Zeit hat es wohl zum Glück keiner gelesen.

     

    Inspiriert wurde ich beim Gassigehen mit dem Hund, als mir an besagtem Hügel drei hoffnungsvolle, etwa 14 bis 16 Jahre alte Naivie-Special-KSK-Seals mit Tacticool-Klamotten und Silvesterknallzeug entgegen kamen und ich Angst hatte, dass ich gleich drei Patienten mit Kreislaufstillstand auf einmal wiederbeleben muss.

    Aber immerhin, sie haben es auf den Hügel geschafft :eclipsee_gold_cup:

     

    Immerhin haben Dir das einige geglaubt. Ich denke, Du hast nur das Lob einkassieren wollen. :teu38:

  13. vor 1 Minute schrieb steven:

    ...

    Wie schnell kann man in eine vergleichbare Lage kommen.

    Von dem Artikel ausgehend, weder schnell noch langsam, falls man sich an das "Recht" hält.

     

    Es ist zwar nicht von der Hand zuweisen, dass manche "Tiere" gleicher als andere sind, aber es gibt auch immer "Tiere", die glauben, dass es die "anderen Tiere" seien, die "die gleicheren Tiere" sind als sie selbst. :closedeyes:

     

    vor 1 Minute schrieb steven:

    Da sollten, gerade wir, objektiv ran gehen.

    Eben, und daran sollten auch "MÄNNER" nichts ändern.

    vor 1 Minute schrieb steven:

    Steven

    Dein

    Mausebaer :hi:

  14. Trotz "MÄNNER" be- und umschreibt der verlinkte Artikel aber auch Rechtsverstöße sowie rechtlich und gesellschaftlich suboptimales Verhalten des Täters.

     

    Selbst wenn noch Gründe bekannt werden, die die Tat des Politikers moralisch und/oder rechtlich relativieren, wird diese Tat mit Sicherheit politisch nicht dazu benutzt werden, dass unser Leben als LWB in ihrer Folge rechtlich und gesellschaftlich merklich erleichtert werden wird, so wie eine andere Tat im Zusammenhang mit einem Lokalpolitiker benutzt wurde, um uns unser Dasein als LWB künftig rechtlich und bereits aktuell gesellschaftlich zu erschweren. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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    • Wichtig 1
  15. vor 25 Minuten schrieb Kanne81:

    ...

     

    <Verraten und verkauft, so fühle ich mich in dieser Angelegenheit.>😡

     

    Das bist Du ja auch.

     

    Der Umgang mit Art. 20 Abs. 4 GG im WaffR zeigt doch schon deutlichst, was von uns Bürgern und unseren "Recht" von den herrschenden Personen gehalten wird. Die sind bei Waffenbesitz nämlich auch nicht wirklich dümmer, als RD a.D. Siegfried Schiller, die Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika oder auch Mao Tze Tung - am Ende kommt die politische Macht immer noch aus den Läufen der Gewehre, weshalb hier möglichst in allen Regionen den Bürgern zu verwehren ist, sich zu bewehren. :sad:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  16. DAS interessiert erst, wenn man juristisch nicht mehr weiter weiß, was das denn nun sollte. Z.B. zu den §§ 6 Abs. 3 WaffG i.V.m. 4 Abs. 5 AWaffV wird ein Test erwartet ("... In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist in der Regel ausreichend ein Gutachten auf Grund anerkannter Testverfahren über die Frage, ob der Betroffene infolge fehlender Reife geistig ungeeignet ist für den Umgang mit den dort aufgeführten Schusswaffen. Kann allein auf Grund des Tests nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene geistig ungeeignet ist, ist mit einer weitergehenden Untersuchung nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen. ..."). Nur gibt es keine anerkannten psychologischen Tests zur Messung der "geistigen Reife". In solchen Fällen wird mal in die Begründung zur Gesetzesänderung geschaut. ... und siehe da, in der Begründung bezieht man sich auf Österreich. In Österreich belästigt der Staat legale Waffenbesitzer mit dem MMPI-Persönlichkeitstest. Folglich wird bei § 6 Abs. 3 WaffG-Gutachten auch ein Persönlichkeitstest gemacht - halt der, für den man selbst gerade die Lizenz hat. ;)

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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