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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 6 Stunden schrieb Floppyk:

    Was mir noch zum Thema einfällt:

    Jeder hat doch ein Recht auf Informationen seiner gespeicherten Daten. ...

    Aber gerade nicht jede öffentliche Verwaltung ist auch stets verpflichtet jeden darüber zu informieren und das auch nicht zwingend wahrheitsgemäß. Du bekommst ja nicht einmal beim örtlich Amtsgericht Akteneinsicht zu Deinem eigenen Verfahren. :spiteful: ... und falls diese Informationen nicht elektronisch gespeichert sind, hat keiner ein Recht auf Informationen über seine gespeicherten Daten. :teu38:

     

    Dein

    Mausebaer :fkr:

  2. vor 6 Stunden schrieb Floppyk:

    ...

    Offengestanden habe ich gegen eine Verfassungsabfrage nichts, denn genau wie jede verurteilte gewaltbereite Person sollte dieser keine Waffen bekommen.

    ...

    Ist schon lange her, dass Du Dir den § 5 WaffG auch nur mal anfänglich angelesen hast, oder? :huh2:

     

    "§ 5 Zuverlässigkeit

    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

      1. die rechtskräftig verurteilt worden sind
        a) wegen eines Verbrechens oder
        b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
        wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
      2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
        a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
        b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
        c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

    (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, ..."

     

    Das Einzige was dort materiell noch Sinn macht, ist § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Bereits jetzt ist alles was über Abs. 1 Nr. 2  hinaus geht frei von jedem möglichen Sicherheitsgewinn und dient nur dem Zweck, Personen den legalen Erwerb bzw. Besitz von ewb-pflichtigen Waffen einfach und materiell unbegründet zu verwehren zu können.

     

    ... und genau das soll jetzt noch mit noch mehr staatlicher Willkür versehen werden, in dem es noch nicht einmal mehr irgendwelcher auch nur ansatzweise objektivierbarer Tatsachen bedarf. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  3. ... oder eben mit Bedürfnisbescheinigung.

    vor 3 Minuten schrieb Sebastians:

    Der §6 AWaffV gilt auch für Flinten wenn Läuflänge unter 42 cm.

    ...

    Klar, aber gibt es KWKG-Vollauto-Benelli M4s? :teu38:

    Ne Benelli M4 ist kein Colt M4.

     

    Euer

    Mausebaer :hi2:

    • Wichtig 2
  4. Am 7.9.2019 um 11:50 schrieb schmitz75:

    Das Waffengesetz sagt nur das Double Action Revolver keine halbautomatischen Waffen sind. 

    Revolver sind keine Repetierwaffen.

    Huch,

    dann ist das ja schon wieder ein Fehler im NWR. :shok: Da ist die "Waffenart" eines Revolvers "kurze Repetier-Schusswaffe (Gesamtlänge <= 60cm)". :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi2:

  5. Naja,

     

    die Polizeiverwaltungen selbst sorgen hier für eine selektive Wahrnehmung. Während z.B. die kleinste Sammlung von SSW, LG und Soft Airs als Fund eines großen Waffenlagers propagiert wird und hier mit entsprechenden journalistischen Convenience Food und massenhaft dramatisch inszenierten Bildermaterial von den Pressestellen der Polizeien die Medien "unterstützt" werden, werden Verfehlungen jedweder Art aus den eigenen Reihen möglichst wenig und auch nicht noch mit eigenen Material für die Medien verbreitet. :teu38:

     

    Dem entsprechend entsteht

    1. entweder der gewünschte Effekt, dass "man" meint der Polizei im besonderen Maße vertrauen zu können, oder
    2. der wohl eher unerwünschte Effekt, dass bei der Polizei versucht wird, Verfehlungen aller Art aus den eignen Reihen systematisch unter den Teppich zu kehren. :closedeyes:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  6. vor 5 Stunden schrieb Dragunov111:

    Meiner bescheidenen Meinung nach braucht der Jungjäger nichts weiter als eine Repetierbüchse im Kaliber 8x57IS oder .30-06 Spr. .

    ...

     

    Wenn es um jagdlichen Minimalismus geht, dann eine alte, gebrauchte BBF oder vielleicht falls zufällig und billig angebotenen 'nen entsprechenden Drilling, bei denen mindestens ein Kugellauf für eine für Hochwild legale Patrone eingerichtet und das Schrotkaliber nicht zu exotisch ist. :closedeyes:

  7. vor 7 Minuten schrieb Joe07:

    ...

     

    Eine Langwaffe zum Einstieg in den Schießsport, welche auch später jagdlich genutzt werden soll ist für beide Zwecke ein Kompromiss!

     

     

     

     

    Genau das. :good:

    • Wenn die sportlich mithalten kann, schleppst Du Dich auf der Jagd damit zu Tode.
    • Wenn die jagdlich optimiert ist, dann schießt Du sportlich hinterher oder der HA zerlegt sich (wie die von HK gestellten SLB 2000 Targets auf der HK-Trophy 2007 :mega_shok: ) sogar noch.

    Kaufe Dir für den Sport etwas für den Sport und für die Jagd etwas für die Jagd - egal ob Repetierer, Halbautomat oder EL!

    Kaufe Dir, was zu Dir und Deinen Bedürfnissen passt, und eben nicht etwas, das jemand anders als passend oder gar optimal empfindet!

     

    Dein

    Mausebaer :beach:

     

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  8. Einmal mehr ein Klassiker dazu:

    Zitat

    0 Kommentare zu "Vorstoß der Justizministerin: Polizeigewerkschaften wollen Verschärfung des Waffenrechts – und stellen Bedingungen"

    Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

    Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/vorstoss-der-justizministerin-polizeigewerkschaften-wollen-verschaerfung-des-waffenrechts-und-stellen-bedingungen/24964166.html?ticket=ST-10153426-2fmNfjP9pOg4M9hBrHt7-ap4

     

    Fakten und alternative Meinungen könnten die Leser wohl verunsichern. :teu38:

     

     

    Euer

    Mausebaer :closedeyes:

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  9. @Herakles

     

    Konjunktiv!

     

    Denn die Realität ist und bleibt, dass möglichst in allen Regionen den Bürgern zu verwehren ist, sich zu bewehren (Der Spiegel 43/71).

    1. Es geht nicht um den Schutz der Bürger, denn dann hätten wir ein Waffenrecht wie in Kennesaw, GA, USA, dass den Bürgern (formell) die Wehrlosigkeit verböte und so bei den (potentiellen) Kriminellen die Vorstellung erzeugte, dass ihre geplanten Straftaten zu begehen mit einem hohen persönlichen Risiko verbunden seien. So dass diese Kriminellen, dann von ihren geplanten Taten dort absähen.
    2. Es geht um den Schutz des Staates vor den rechtschaffenen Bürgern. Diese sind die ultimative Gefahr für die effektiv Herrschenden. Daher müssen diese waffen- und wehrlos sein. Insbesondere auch noch bei der Gefahr eines Art. 20 Abs. 4 GG. :mega_shok:

    Warum passierte es wohl einem hohen Beamten des heutigen Bundesinnen- und Heimatmuseums das er im Fernsehen mit ausdrücklicher Anlehnung an die Wortwahl des Dritten Reichs die legalen Besitzer von Feuerwaffen als FREMDE HEERE MITTE bezeichnete? Wir sind für die deren Feinde. :sad::gaga::sad:

     

    Dein

    Mausebaer :sad:

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    • Wichtig 4
  10. vor 39 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Nicht das Rote Kreuz?

    vor 29 Minuten schrieb Mittelalter:

    Funfakt am Rande: Das BRK ist kein e.V. sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts... 

    mal wieder königlich bayerisches Amtsgericht...

    ... und der Rest sind e.V. und keine r.V. bzw. a.V.. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  11. vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

     

    Falsch!

    Auch ein Verein ohne e.V. ist rechtsfähig oder kann es sein ... wenn er vor 1900 gegründet wurde.

    Schlimmer noch! Auch ne.V. können nach BGH-Entscheidung rechts- und parteifähig sein. Faktisch hast Du heute mit einem ne.V. eine BGB-Gesellschaft mit den Nachteilen eines e.V. ohne die Vorteile eines e.V. zu haben. Aber wo kein Richter ...  :spiteful:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    ps: der bekannteste Alt-Verein Deutschland dürfte wohl die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger sein.

     

     

    • Wichtig 1
  12. vor 1 Stunde schrieb jan701:

    Habe auch das Gefühl, dass Lehrer bei der "Vergrünung" der Jugend ihren Anteil haben. [...] .Dazu habe ich mir noch den Titel "Nazi" bei meinen Mitschülern verdient. Bin froh, dass ich mir das nicht mehr anhören muss.

    Seltsam! :huh:

     

    Bei uns war der Lehrkörper auch je nach Schule so zwischen ~98 % (Realschule) und ~80 % (Fachliches aber allgemeines Gymnasium) links-grün und der Rest bis auf einem Lehrer auf SPD-Linie. Nur je linker die Lehrer waren, desto rechter waren wir, bis auf einen Öko-Punk und ein streng gläubiges Mitglied der Falken. :unsure:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

     

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  13. vor 10 Stunden schrieb Alex:

    ...

    3. Ihr Pensionsansprüche

    ...

    Nein.

    1. es gibt da keine Pension, sondern es wären Ruhestandsbezüge und
    2. sind Beamte, die entlassen werden, in der Rentenversicherung nachzuversichern

    Dein

    Mausebaer :hi:

  14. vor 3 Stunden schrieb erstezw:

    ... . Dagegen schützen nur eine solide Ausbildung und ein Diensteid.

    Schon, aber so'ne Ausbildung für alle Mützen ginge schon auf die Haushaltbugets und Polizeien, Zoll sowie Ordnungsamtsbüttel auf ein AFO-Prinzip (Authorized Firearm Officer) in G'stan umzustellen, traut sich keiner. Die, die das seit Jahrzehnten schon so ähnlich machen, ist die Bundesbank - wer beim Schießtraining dem Chef vor die Füße ballerte, brauchte künftig auch nicht mehr bereits dann da sein, wenn Morgens als erstes die Waffen aus dem Tresor kommen und musste auch nicht mehr dableiben, bis Abends die Waffen als letztes in den Tresor kamen. :teu38:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  15. vor 4 Minuten schrieb schmitz75:

    Wieso erlauben die nicht einfach open carry, das schützt gut gegen Messerangriffe.

    Ja, bist Du denn irre? Weißt Du es denn immer noch nicht? :mega_shok:

     

     

    Die wahren Feinde des Staates sind doch im obrigkeitsstaatlichen Denken der hohen Politiker und Beamten die Bürger, den möglichst in allen Regionen zu verwehren ist, ist zu bewehren und wer trotzdem nicht wehrlos ist, ist Teil der Fremden Heere Mitte. :shok: Den Bürgern kann man da doch kein Führen von Feuerwaffen erlauben. :gaga: Denen müsste man eigentlich selbst die eigenen Zähe und Extremität verbieten. :yes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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