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Skepsis, wenn einer ganz neu und noch ohne eigene Waffe ist, einfach anruft oder auftaucht, ist leider in den letzten Jahrzehnten normal bis notwendig geworden. Bestenfalls sind es nur Leute, die ihre Idee vom Schießen nur aus PC-Spielen, Krimis und Action Filmen haben. Eigentlich sind die harmlos und wenn sich ihre Anzahl in Grenzen hält auch nicht lästig. Die wollen meist unbedingt eine großkalibrige Pistole oder Revolver (Kurzwaffe) und werden schnell, manchmal nach nur einmal Schießen, nie wieder gesehen. Wenn man gleich auf 25 m schießen muss, weil oft der Stand keine kürzeren Entfernungen ermöglicht, kann es gerade mit Kurzwaffen enttäuschend beginnen, wenn vielleicht anfangs gar keine oder nur zufällige Treffer auf der Scheibe sind. Da ist nur die Zeit schade, die man in sie investiert hat. Unangenehmer kann das werden, wenn das (Hobby)Journalisten sind, die sich an investigativen Journalismus versuchen. Da kann es passieren, dass dann seltsame Sachen in den Medien auftauchen, weil es sich fast immer einer findet, der irgendwelchen Unsinn dummschwätzt. Dass mit Anfangs "nur KK und LuPi" gibt es leider schon viel länger bei einigen Vereinen. Außer der Furcht vor Journalisten und dass vielleicht ein Anfänger Scheibenträger o.ä. beschädigt erscheint es mir, dass hier wohl zumindest auch so eine Idee des "sich Hochdienens" und des "Demut einfordern" dahinter steht. Wie schon geschrieben, kann es ein Kompromiss sein, in diesen sauren Apfel zu beißen, wenn die Alternativen gerade durch die Entfernung aufwendig sind. Aber auch wenn alles Schießsport ist, sind auch Kleinkaliber und Großkaliber, genau wie auch Lang- und Kurzwaffe, Büchsen und Flinten, ... und wie praktisch fast jede Disziplin jeweils eigene Sportarten, die sich wie z.B. Golf und Völkerball unterscheiden können, obwohl beides mit "Bällen" gespielt wird. Wenn Dir IPSC wichtig ist, dann suche und gehe auch zum IPSC , auch wenn es viele andere und interessante Schießsportarten gibt. Schaue Dich noch etwas im Internet und ruhig auch hier um! Nicht jeder ließt hier alle Rubriken und Threads. Dein Mausebaer
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Kampange Correctiv .org > Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan
Mausebaer antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
So ist es juristisch weniger angreifbar formuliert. Es ist nur eine persönliche Einschätzung, nicht die Behauptung, dass es auch so sei. Das ist zwar auch nicht immer 100% wasserdicht, aber es macht im Fall der Fälle den Beweis schwieriger, dass es eben doch mehr als nur das Kundtun der eigenen Einschätzung war. Dein Mausebaer -
Kampange Correctiv .org > Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan
Mausebaer antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Dass sehe ich so nicht. Wobei natürlich "nützliche" Effekte mitgenommen werden. Aber eine selektive Betonung bis hin zur regelmäßigen falsch Auslegung des Gewaltmonopol des Staates durch Politiker und Journalisten sehe ich seit Jahrzehnten. Wenn es um z.B. potenziell wehrhafte, rechtschaffene Bürger geht, wird gerne völlig falsch mit der Gewaltmonopol-Keule eingedroschen, und falls es Mühe machen aka Ressourcen kosten könnte aber überwiegend den rechtschaffenen Bürgern nützen würde aber nicht den Herrschenden, kann oft der Staat plötzlich gar nicht Handeln oder es wird eine Zuständigkeit des administrativen Staates zum Handeln verneint. Dein Mausebaer -
Kampange Correctiv .org > Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan
Mausebaer antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Framing erzeugt In-Group- und Out-Group-Zuordnungen mit den Ziel diese in Heuristiken und Stereotypen zu überführen. Falls dieses in ausreichenden Umfang in der Gesellschaft funktioniert, kommt oft der Shit Storm gegen die vorgeblich "Bösen" der Out-Group - die Social Media Form des Lynch Mobs - und dem Rechtsstaat geht diese i.d.R. mittelbar gelenkte Selbstjustiz trotz des hohen Lieds vom Gewaltmonopol des Staates i.d.R. voll am (_._) vorbei und der Rest geht spazieren, zur Arbeit oder auch nicht zur Schule. Euer Mausbaer -
Na immerhin das dann doch noch.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
... dass Hunde lesen lernen können? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn der Hund nicht blind ist, geht das. Du musst nur genug mit dem Hund üben. (so auf Schnelle. Es gibt sicherlich bessere Quellen. http://www.tierisch-zufrieden.de/wp_dogblog/?tag=koennen-hunde-lesen) Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
DIE halten Feuerwerkskörper und SSW für weitgehend "harmlos" und wundern sich eher noch über die Aufregung. Denn sie haben keine Sachkunde o.ä. und sind von unserem Nanny-Staat gewöhnt, dass man zumindest ohne Schulung nichts besitzen darf, was gefährlich sein kann - von rohem Hackfleisch und selbstgemachter Mayo einmal abgesehen, aber das wissen die wahrscheinlich auch nicht. Die mit den "echten" wären auch unter den Opfern und Zeugen. Die Idioten wollen Spaß und sich stark fühlen - nicht selbst beschossen werden. Da stellte sich erst gar nicht die Frage nach dem Wegsperren - egal ob politisch gewollt oder nicht. *) Dein Mausebaer *) wenn es wirklich politisch gewollt wäre, wäre es ein Leichtes gewesen, die Bilder aus den Medien, auch denen aus den sog. Sozialen Medien, auszuwerten und den Missbrauch von SSW im Minimum wegen ggf. illegalem Führen von SSW und i.d.R. Schießen ohne Schießerlaubnis (gibt es überhaupt noch Gemeinden, in denen für Silvester eine allgemeine Schießerlaubnis für SSW und Signalwaffen erlassen wird?) zu verfolgen, falls man für Schlimmeres keine Beweise fände. Dass das offenbar nicht gemacht wurde, ist bestenfalls damit zu begründen, dass man die Ressourcen für anderes dringender benötigte. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
https://www.dastelefonbuch.de/Suche/Depp Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
DAS würde sich schnell von alleine regeln. Es geht ja nicht um Anarchie, sondern um legalen Waffenbesitz. Wer kleine Schaiche baut, ist seine Waffen los, und wer große baut bekommt geschütztes Wohnen verordnet. Im 2. Zusatzartikel geht ja auch eigentlich um (die jederzeitige Möglichkeit) eines Miliz-System. Der Waffenbesitz ist der Schluss daraus. Der Artikel schloss auch damals nicht Kanonen und Kriegsschiffe aus. Es geht einfach dort im weiteren Text nur um den Besitz und das Führen von "Arms". Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn Du herrscht nicht. Das "Volk" wird wehrloser und hat immer weniger eigene Erfahrungen im Umgang mit Waffen. So kann es sich besser vor allem Möglichen und vor allem vor Kriminellen mit Waffen fürchten - und schon will es, dass Du mehr von ihrem Vermögen für Deine Büttel ausgibst, um es zu "beschützen". Ein wohl bewaffnetes Volk und kaum Gewaltkriminalität führt nur dazu, dass das "Volk" Dich kritisiert und wohl möglich noch gegen Dich aufbegehrt. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also ist Dir die aktuelle und weitverbreitete Regelung, dass grundsätzlich nur von den Regierungen abhängige Büttel und Kriminelle wirksam bewaffnet und die rechtschaffenen Bürger effektiv wehr- und freiheitslos*) sind? Dein Mausebaer *) wie lange Bürger ohne wirksame eigene Bewaffnung in Freiheit leben können, wenn es die Herrschenden nicht mehr wollen, kannst Du Dir in Russland, Belarus, Iran, immer mehr Ländern in Afrika und und und ansehen. In Estland hat man das scheinbar erkannt, in der Schweiz wusste man das lange und den Gründervätern der USA war das auch klar. -
@David K Das klingt so sinnvoll, wie die Patientenverfügung meiner Mutter. Eine Patientenverfügung erstellen, verstecken, niemanden davon erzählen und auch auf ausdrückliche Nachfrage des Pflegeheims bei Umzug dorthin nicht aushändigen und sich dann darauf berufen wollen in einem Notfall. Ergebnis: Große Telefonrunde bei Verwandtschaft und Hausärztin, dann abgewartet bis geistig verwirrt und Notarzt gerufen. Die Notärztin hat dann selbst noch einmal die große Telefonrunde mit dem gleichen Erfolg gemacht und dann ab in den RTW. Dein Mausebaer
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Der Erst-Schlüssel wird zu über 90% am Mann/Frau/Sonstigen oder in der Nähe sein. Der Zweitschlüssel wird i.d.R. versteckt sein. Wenn ein Zahlenkode nicht extrem einfach ist und in keiner Beziehung zu persönlich wichtigen Daten steht, dann ist er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dort aufgeschrieben, wo ihn der Erblasser schnell und sicher finden konnte - ähnlich dem Erstschlüssel. Sinnlose Telefonnummern sowie Todesanzeigen u.ä. vor- und rückwärts sind da sehr beliebt. Deswegen gibt es ja bei E-Schlössern den Abbruch, wenn zu oft ein falscher Kode eingegeben wurde. Da wird es dann eine Frage deiner Geduld und der Abnutzung der Tasten. Dein Mausebaer
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Wenn jemand wirklich so ein gewaltiges Panzerteil daheim hat oder in einem Gebäude einer ehemaligen LZB lebt und den Tresorraum für seine Waffen mit übernommen hat, dann ist ein Bankschließfach die, wenn auch nicht so ganz billige, Lösung. Bei Bekanntwerden des Todes des Inhabers, wird es ohnehin gemeldet und wird somit bekannt und muss auch geöffnet werden. Wer "normale" Waffenschränke, auch EU 1, geerbt hat, kann einen qualifizierten Schlüsseldienst oder den Hersteller beauftragen. I.d.R. wird sich jedoch der Schlüssel oder die Kombination finden lassen, wenn der Inhaber verstorben und nicht verschollen ist. Der Erblasser wollte sicherlich ja auch an seine Waffen kommen. Euer Mausebaer
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Wie hier schon mehrfach gepostet wurde: Für Testament und Vermächtnis gibt es in G'stan genau 4 gültige zivilrechtliche Formen (§§ 2231ff. BGB) Notar (§§ 2232f. BGB) eigenhändige Niederschrift (§ 2247 BGB) Nottestament vor dem Bürgermeister mit 2 Zeugen (§ 2249 BGB) Nottestament vor 3 Zeugen (§§ 2250f. BGB) Liegt keine dieser 4 Formen eines Testaments und Vermächtnisses vor, dann gibt es kein gültiges Testament und Vermächtnis und wer Erbe ist und wie viel er erbt bestimmt die entsprechende gesetzliche Erbfolge. Wer kein Erbe ist, kann auch keine Waffe als Erbe erwerben. Darum wer auch immer eine Waffe einem anderen als seinem gesetzlichen Erbe vermachen will, sollte sich zumindest sofort den § 2247 BGB durchlesen und ein dem entsprechendes Testament und Vermächtnis aufschreiben!!! Außer den Pflichtangaben nach § 2247 BGB muss da ja nicht viel drinstehen, wenn einem außer bei der/den Waffe/n die jeweilige gesetzliche Erbfolge recht ist. Euer Mausebaer
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So etwas kannte ich auch bereits aus der Zeit vor der NWR-Befüllung, aber mit Begründung: "Da müsste ich ja alles ändern und der Verkäufer ist Händler, der kennt sich besser aus, als Sie." Seit dem besitze ich ein M24/27 des Herstellers K98 mit dem Wappen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Was nützt eine inhaltlich richtige, schriftliche Mitteilung, wenn sie vom Behördenvertreter als inhaltlich falsch behandelt wird? Dein Mausebaer
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was eher fragwürdig ist. Eine Überraschung, die die Pläne des Angreifers vereiteln kann, kann ein Messer, das häufig ja für gänzlich andere Zwecke, wie Brotzeit oder Öffnen von Verpackungen usw. geführt wird, gut sein. Schließlich wird wohl regelmäßig mit staatlich garantiert wehrlosen Opfern geplant, wenn es gegen normale Bürger und Einwohner geht. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gefühlte Sicherheit? Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
"... ich bin ein gefüllter Pfannkuchen."? -
Dann wird es endlich Zeit, dass die Aufbewahrungskontrollen Art 3 GG - konform durchgeführt werden. Bisher wurde zu 100% nur bei Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen kontrolliert. Dann müssen schnellstens Kontrollen bei Personen erfolgen, die ewb-pflichtige Waffen und Munition ohne waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen Wenn deren Aufbewahrungsorte nicht bekannt sind, dann halt bei jedem und überall wo man keinen JJ, WBK oder MES besitzt. Wenn offiziell angenommen wird, dass die Anzahl der illegal besessenen ewb-pflichtigen Waffen das 4- bis 5-Fache der Anzahl der legal besessenen ewb-pflichtigen Waffen beträgt, dann sollte sich die Relation der iLWB und der LWB ähnlich gestalten. Also für jeden kontrollierten LWB müssten auch vier bis fünf illegale Waffenbesitzer kontrolliert werden bei systematischen Kontrollen. Euer Mausebaer
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1928 noch nicht. Die Entwaffnung von Angehörigen des jüdischen Glaubens und deren von solchen abstammender Personen war bereits eine "Weiterentwicklung" des WaffR. Dein Mausebaer
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Es ist ja immer nur zum Schutz der Bürger. Der antidemokratischer Kern vieler Waffengesetze liegt bereits darin, dass sie ursprünglich zur Bekämpfung von politischen, bewaffneten Gruppen (Deutschland, Frankreich) oder zur Verhinderung von Taten psychisch gestörter Personen (GB) dienen sollten. Das Problem ist, dass Bürokratie zum Selbstläufer wird, wenn sie nicht von Politik und Gerichten begrenzt wird. Leider sind Politik und Gerichte, nicht nur in Deutschland, all zu oft zu Unterstützer der Bürokratie geworden. Selbst das deutsche Waffenrecht wäre sogar Heute noch deutlich erträglicher, wenn die Bürokratie bürgerfreundlich handelte und statt die Bürger zu gängeln, sich selbst optimierte. Der Verwahrkontrollen bedürfte es, wie bereits erwähnt, rechtlich nicht (schon gar nicht in der gegen Art. 3 GG verstoßenden Form). Aber auf z.B. psychisch deutlich auffälliges Verhalten einzelner Personen qualifiziert zu reagieren, hätte in letzter Zeit vielleicht einige Leben und die relative Gesundheit von einigen Menschen erhalten können (HH, HU). Aber bereits § 6 Abs. 1 und 3 WaffG zeigen, dass bei der Gestaltung des WaffR niemand mit psychologischen oder wenigstens medizinischen Wissen erkennbar beteiligt war, warum sollte dann soetwas in der Verwaltung des WaffR zu finden sein (selbst wenn in vielen Bundesländern die selbe Behörde (OA oder LRA) gleichzeitig Waffenrechtsbehörde und für denn Umgang mit psychisch gestörten Personen zuständig ist)? Euer Mausebaer