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Mausebaer

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Alle Inhalte von Mausebaer

  1. Mausebaer

    7,62*39

    Atti, unterstellst Du hier unseren armen, geplagten Sachbearbeitern Bestechlichkeit á la Büdingen?
  2. Mausebaer

    7,62*39

    ist was militärisches verbaut worden?
  3. Mausebaer

    7,62*39

    Was kennst Du denn für Schiessstände?
  4. Mausebaer

    7,62*39

    Ich war halt mal eben etwas chatten und da war er dann schneller fertig als ich.
  5. Mausebaer

    7,62*39

    @ Atti Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; Leider handel es sich hier nicht um ein exklusives ODER. Dein Mausebaer
  6. Mausebaer

    7,62*39

    Nein, aber dass § 6 Absatz 1 Ziffer 2. der AWaffV greift.
  7. In was für Schafställen machst Du was mit der Hoffnung?
  8. Hey, verrate 'mal, wo Du Dein Schuhwerk erstehst? Dein Mausebaer ,oder schnitzt Du etwa selbst?
  9. Verkehrsstau?
  10. Mausebaer

    7,62*39

    Nicht im deutschen Waffenrecht. Beim Sportschiessen greift jedoch der kleine Anscheinsparagraph des § 6 AWaffV.
  11. Hm, alternativ wäre doch auch eine Mindestquerschnittbelastung der Geschosse möglich gewesen. Wäre interessant beim SB des OA oder LRA gewesen. "Nein, ich brauche einen .460 S&W. Wir haben LKW-Reifen als Kugelfang" Euer Mausebaer B)
  12. @ Jennerwein @ vierauge Damit ihr weiterstreiten könnt: Als normaler Arbeitnehmer hast Du einen Vertrag. Du stehst rechtlich auf der gleichen Stufe wie Dein Arbeitgeber. Nur nutzt Dir dieses aufgrund der realen Machtverhältnisse oft wenig. Bei Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig. Wenn Du kündigst oder entlassen wirst, nimmst Du Deine volle öffentliche Altersversorgungsanwartschaft mit. Beamter wirst Du aufgrund eines einseitigen Verwaltungsaktes. Wenn die Vorstellungen von Dir und Deinen Diesnstherrn auseinandergehen, wirst Du merken, dass Du Leibeigener Deines Dienstherrn bist und Dich u.U. aufgrund seines Willen sogar operieren lassen musst. Bei Streitigkeiten musst Du vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Wenn Du entlassen wirst, denn Du kannst gar nicht kündigen, sieht Deine Altersversorgungsanwartschaft ganz schön mau aus. Euer Mausebaer , der sich "freikaufen" musste, um aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden.
  13. Weshalb ja auch mindestens bis in die 90er in den öffentlichen Verwaltungen versucht wurde, Stellen möglichst mit Beamten zu besetzen, auch wenn dazu keine rechtliche Notwendigkeit bestand.
  14. Du hast den 2.HS vergessen.
  15. Ach nee, laß' mal! Das sind bestimmt wieder interne, wie ich Dich kenne. Da gehe ich lieber in die Kneipe und ermittle den Barwert.
  16. Sorry, da sagst Du die Wahrheit, wo Du es nicht wolltest. Forellenblau
  17. hiess vor der Gutmenschenzeit auch einmal Schützenfest Dein Mausebaer
  18. Mei Karl, ich halte nicht einmal die Aussage, dass die meisten Menschen keine Waffen führen wollen, für zu gewagt. Nur ist das ein Grund es ihnen verbieten zu wollen? Der Clou beim erlaubten verdeckten Führen von Schusswaffen ist ja, dass die Kriminellen nie wissen, ob sie einem Waffenträger gegenüber treten müssen oder nicht. Bei jeder Omi müssen sie damit rechen, dass sie vielleicht Opis alte PPk dabei hat und auch damit umgehen kann. Verbrechen lohnt sich weniger. Auch Vergewaltiger müssen das beachten. Dein Mausebaer B)
  19. Wenn Frauen mit Schusswaffen umgehen können, warum sollten sie nicht auch Schusswaffen führen?
  20. Siehste Ralf, schon mehr als 14 Stunden sind rum und keiner hat Dich zerrissen. Nur Rodney hatte ein paar Anmerkungen zu Deinem Post. Ich teile Deine Ansichten zwar auch nicht, aber von mir aus kannst Du auch ruhig Deine Meinung haben. Aber wenn Du Dich besser fühlst, darfst gerne ein paar Posts im Ameisen-Thread schreiben. Dein Mausebaer B)
  21. Karl, nehm Deine Frau/Freundin mal mit auf'm Stand!
  22. Wieso "BUUH"? ==> ZEN
  23. Nun lasst mich einmal kurz die letzten 14 Seiten dieses Threads zusammen fassen! * Fakt 1 Am störensten werden die ganzen rechtlichen Erschwernisse Waffen zu erwerben und zu besitzen erfunden. * Fakt 2 Ein liberales Waffenrecht, das es dem einzelnen überlässt, ob, welche und wieviele Waffen er erwirbt und besitzt, wird als gefährlich empfunden und deswegen abgelehnt. ==> Syntese: Es wird ein restriktives Waffenrecht verlangt, dass den Erwerb und den Besitz nicht behindert. Wir brauchen ein Waffenrecht, dass die Bürger zum Waffenbesitz und sicheren Umgang mit den Waffen verpflichtet, wenn sie nicht nachweislich unzuverlässig oder geistestschwach sind. Damit sich keiner drückt, wird diese Einschätzung gleichzeitig auch für den Führerschein übernommen. Menschen, die aus religiösen Gründen keine Waffen besitzen wollen, müssen die finaziellen Ersparnisse, die sie dadurch hätten (Kosten für Waffen, Mun. und Training) als eine besondere Abgabe abführen. Die Abgabe wird exklusive zum Bau und Unterhalt von öffentlichen Schießständen verwendet. Euer Mausebaer
  24. Ist ja eigentlich nicht anders bei uns. Nur wird nicht jeder Grund anerkannt oder dem Bürger geglaubt. Dein Mausebaer
  25. ...und die Antwort war: "Ja, aber nenn mich bitte nicht Ernst!"
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