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Demnächst gibt es dann VW Golf als Streifenwägen statt Peugeot 308, aber nur die mit Schummelmotorsteuerung.
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Aua - "Qualitätsjournalismus"!!!
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Es gibt da zwei prinzipielle Handlungsideen: Alle illegal besessene Waffen waren einmal legale Waffen. Beim Staat sind Waffen immer in sicheren Händen und kommen auch nicht abhanden. Verbietet man den legalen Waffenbesitz, trocknet man damit automatisch den Schwarzmarkt für Waffen aus. Illegaler Waffenbesitz lässt sich nicht mit Gesetzen und Verordnungen tangieren. Also werde ich dort tätig, wo ich mit Gesetzen und Verordnungen etwas bewirken kann - beim legalen Waffenbesitz. Das ist nicht nur auf die EU beschränkt. Danach handelt nicht nur die EU-Kommission. Im Prinzip ist auch Obamas Versuch zur Verschärfung der Waffenrechte in den USA so gestrickt - nur auf deutlich niedrigerem Niveau. Dein Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Böse Zungen behaupten, das dass daran läge, dass in manchen Staaten sowieso schlicht weg überhaupt nichts passiere. Informelle kriminelle Vereinigungen mit und ohne ethnischen Hintergrund sind in Norden Montanas und im Westen Vermonts einfach nicht besonders häufig. Das hat gewisse Folgen für die Kriminalitätsstatistiken. Dein Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Mal sehen, ob meine Kommentare freigeschaltet werden und dann auch stehen bleiben. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Mit recht unbestimmten Bezeichnungen zu operieren hat Methode. Es fällt nicht so sehr auf, keine Ahnung vom Thema zu haben Man spart sich die Arbeit, etwas genau zu definieren Es lässt sich immer wenigstens ein wenig in die Richtung auslegen, die dem jeweiligen Gesprächspartner gefällt. Euer Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ob sich die Maximalforderung durchsetzen lässt, halte ich inzwischen auch für fraglich. Dafür haben wir mit den Schreiben an die Abgeordneten, dem negativen Feedback zum Vorschlag und auch der Petition gesorgt. Aber wie viel und was von den Forderungen noch durchgebracht wird, ist noch nicht entschieden. Was nützte es, wenn die Masse der legalen HA nicht angetastet würde aber jeder alle 5 Jahre eine MPU für ~ € 250 und alle Erlaubnisse neu beantragen und natürlich auch bezahlen muss? Das ist nichts weiter als eine Waffenbesitzsteuer durch die Hintertür. Der Kampf gegen den Verbotsirrsinn muss weiter gehen. Dein Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
NIX ist nachzuweisen. Der Besitz hat nur zubestehen. Ich habe hier schon mehrfach für eine Gleichbehandlung von LWB und NLWB geschrieben. Wie das die Behörden umsetzen, wäre deren Sache - z.B. Straßenweise bei allen Haushalten, die nicht rechtssicher nachgewiesen wiesen haben, dass sie keine, auch nicht ohne Erlaubnis, erlaubnispflichtige Waffen oder Mun. besitzen. Dein Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Deshalb bekommen die ja auch die Kaschi-Story vorgesetzt, statt die fest mit der Waffe verbundene 4Schuß-Magazine. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Es stehen ja nicht nur Kaschies und deren Derivate vor dem Verbot. Die waren nur als Beispiel für ein Pro-Verbots-Argument ins Spiel gebracht worden. So wie das jetzt formuliert ist, ist auch eine völlig zivile, jagdliche Browning BARII, Benelli ARGO oder HK SLB 2000 sowie SIG Sauer P226, Glock 17 oder gar FN GP35 von den dem Verbotsansinnen betroffen. halbautomatische Funktion + auswechselbares oder großes Magazin = Verbot halbautomatische Funktion + umbaubar auf vollautomatische Funktion = Verbot Alles was einmal in grauer Vorzeit Kategorie A war, bleibt A, selbst als Metallschrott = Verbot Dein Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Die Politik, um zu zeigen, dass sie überhaupt keine Berührungsängste mit Traditions- und olympischen Schützen haben. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Erste Lesung im EU-Parlament war am 07.12.. wenig Anwesende, die z.T. aber, scheinbar durch uns, gut gebrieft erschienen und kritische Fragen stellen Inhalt bisher unverändert: einmal A-Kategorie, immer A-Kategorie, auch wenn völlig unbrauchbar gemachter Haufen Metallschrott und erst recht, wenn antike auf HA geänderte Waffen, z.B, MP40, Stgw. 44 oder auch PPSh 41 oder Tommy Gun. Verbot aller Halbautomaten (ohne Unterscheidung nach Lang oder Kurz) die B7 sind (werden zu A) oder die die Möglichkeit zu einer nicht definierten höheren Schußanzahl haben (also alle mit Wechselmagazinen oder Gurtzuführung). Die hier geführte Anscheinsdiskussion ist völlig OT, da auch völlig zivile Jagd-HA und ggf. Selbstladepistolen, sogar ohne dienstliche Verwandschaft, davon betroffen sein können. Befristung aller waffenrechtlicher Erlaubnisse auf maximal 5 Jahre nicht näher definierte medizinische Tests zur Ausstellung und Wiederausstellung von waffenrechtlichen Erlaubnissen Upgrade von Schreckschuß- und Gaswaffen in Kategorie C; damit WBK-Pflicht, volle §36 Abs.3 Aufbewahrungspflicht und somit faktisches Erwerbsverbot Dein Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wobei, ... ... wie viele der typischen DSB-Traditionsschützen unterscheiden zwischen AK47 und AKM, AK47- und AKM-Kopien sowie völlig zivilen AK47- und AKM-Derivaten? Dein Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Also Kalifornische Zustände. Wobei den Machern wohl eher ein mit der Waffe verbundenes 4-Schuss-Magazin vorschwebt, wie es im Ausland bei einigen Jagd-HA zu finden ist. -
Weil die Anlage 1 zum WaffG definiert: "2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird." Bei einem Revolver befinden sich die Patronen jedoch bereits in ihren Patronenlagern. Ein Pepper-Box-Revolver wäre sogar ein Einzellader. Ein Double-Action-Revolver ist KEINE automatische Schusswaffe und was ein Trommel-Revoler ist, ist nicht definiert. Dein Mausebaer
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Es ist im §14 Abs. 4 des deutschen WaffG geschrieben, mit welchen Eigenschaften Feuerwaffen aufwarten müssen, um unter das baw-Dauerbedürfnis eines Sportschützen (gelbe WBK) fallen zu können. Feuerwaffen, die den Katalog der Bedingungen erfüllen (positiv) dürfen ihrer Art bzw. Funktionsprinzips nach auf Gelb erworben werden (zusätzliche Bedingungen sind mindestens eine vom BVA genehmigte Disziplin für die Waffe und die Verbandsmitgliedschaft des Sportschützen). Aber das hatten wir schon oben. Alle anderen erwerbsberechtigungspflchtigen Schusswaffen gibt es dann nur noch ggf. auf die Grüne Basis-WBK. In dem Katalog sind Revolver-Langwaffen nicht enthalten und unter die Definition von Repetier-Langwaffen fallen Revolver-Lamgwaffen auch nicht. Die Erläuterungen zu den im §14 Abs. 4 verwendeten Begriffe ginb es in der Anlage 1 zum WaffG. Dein Mausebaer
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Das ware Problem für Erwerb auf Gelb ist der Katalog der Waffen, die auf Gelb erwerbbar sind. Der Katalog ist eine positiv Liste. Damit ist alles, was die Katalogbedingungen nicht erfüllt, grün. Euer Mausebaer
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, genau genommen versichern die RSV nur die Finanzierung eines erfolgversprechenden Rechtsstreits. Wenig Aussicht auf Erfolg = wenig Wahrscheinlichkeit für eine Deckungszusage. Dein Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wer zu direkt ist, könnte Nettozahler und Ost-Erweiterungsländer verärgern. Es ist schon teuer genug immer diesen Briten wieder und wieder ne Extrawurst zu braten. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Der war sicher Prüfer. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Also die riesige Drohkulisse wird Verhandlungstaktik sein. Aber trotzdem müssen wir darauf reagieren. Denn wie z.B. die Messergeschichte von 2008 gezeigt hat, wird bei fehlenden Widerstand auch mal eben die Drohkulisse mit durchgebracht. Aber selbst wenn wegen Widerstands einige der ursprünglichen Forderungen (erst einmal) fallen gelassen werden, ist das kein Sieg für uns. Denn das, was man durchsetzen wollte, wird dann immer noch durch gesetzt werden. Ich weiß nicht wie oft ich hier in WO in letzter Zeit die Compliance-Taktik "Slap-in-the-face" bzw. "Door-in-the-face" erklärt habe. Aber die ganze Geschichte scheint auch dieses mal genau danach abzulaufen. Euer Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Zum "Umsetzen in nationales Recht." Auch wenn das formelle System der Umsetzung deutlich anders ist, funktioniert das materiell ähnlich wie in den USA. Die EU-Richtlinien sind das Minimum, dass in den Mitgliedsstaaten rechtlich zu regeln ist. Aber anders als das US-Bundesrecht, gilt eine EU-Richtlinie gegen die Bürger erst, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wurde. Zu einer Umsetzung sind die Mitgliedstaaten jedoch verpflichtet. Das Umsetzen in nationales Recht soll zwei Sachen ermöglichen: Zum einem soll die Richtlinie optimal in das Konzert der jeweiligen nationalen Rechtsordnung eingefügt werden. Zum anderen sollen die Mitgliedsstaaten in der Lage sein, zusätzliche nationale Bedürfnisse zu ergänzen. Dieser Teil entspräche ~ einer zusätzlichen, ergänzenden Gesetzgebung der US-Bundesstaaten. Wie jetzt die Umsetzung in nationales Recht gehandhabt wird, ist jedoch recht unterschiedlich. Deutschland ist, wenn umgesetzt wird (beim tatsächlichen Verbraucherschutz lässt man sich in D. gerne öfters als einmal mehr Zeit) für seinen nationalen Regelungsenthusiasmus bekannt. Das irrsinnige NWR ist ein typisches Beispiel. Spanien stellt bei den EU-Finanzmarktrichtlinien seit Jahrzehnten das Gegenteil dar. Deren Umsetzungen in nationales Recht sind z.T. einfach wörtliche Übersetzungen der Richtlinien. Eigentlich ist die Innere Sicherheit exklusiv die Angelegenheit der einzelnen Mitgliedsstaaten. Deswegen kommen in dem Bereich die EU-Richtlinien bzw. deren Änderungen auch als Regelungen zu "Verbraucherschutz" und/oder zum "Binnenmarkt" daher. Denn schließlich hängt bekanntermaßen irgendwie immer alles mit allem zusammen. Euer Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Genau! Es geht nicht um Sinn sondern um Ideologie. Die Bürger sind für diese Menschen die natürlichen Feinde des Staates. Folglich ist "dem Bürger zu verwehren, sich zu bewehren." Euer Mausebaer -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Du übersiehst dabei, dass Schießsport und Jagd hier seit Jahrzehnten ein Nachwuchsproblem haben. Locker die Hälfte der LWB in D dürfte in einem Alter sein, in dem die Internetnutzung nicht selbstverständlich ist - ja z.T. aktiv verweigert und das Aussterben der dicken Versandhauskataloge auf Papier bedauert wird. Die Masse wird noch nichts von der EU-Drohung erfahren haben und viele jener, die ohne Internet davon erfahren haben, werden es auch nicht glauben, bis die Waffenrechtsbehörde in personifizierter Repräsentanz mit Polizeiunterstützung an der Wohnungstür klingelt. Dein Mausebaer -
Die Kat.-Zuordnung entscheidet für Deutschland nur ob möglicherweise oder grundsätzlich WBK-pflichtig ("D" bis "B") oder gar grundsätzlich verboten für zivile Personen ("A"). Ob etwas auf eine "Gelbe" WBK erworben werden darf, entscheidet der Katalog des § 14 Abs. 4 WaffG i.V.m. mit dem Bedürfnis "Sport" und der Bedingung der Verbandszugehörigkeit. Dein Mausebaer