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Mausebaer

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  1. Deshalb bekommen die ja auch die Kaschi-Story vorgesetzt, statt die fest mit der Waffe verbundene 4Schuß-Magazine.
  2. Es stehen ja nicht nur Kaschies und deren Derivate vor dem Verbot. Die waren nur als Beispiel für ein Pro-Verbots-Argument ins Spiel gebracht worden. So wie das jetzt formuliert ist, ist auch eine völlig zivile, jagdliche Browning BARII, Benelli ARGO oder HK SLB 2000 sowie SIG Sauer P226, Glock 17 oder gar FN GP35 von den dem Verbotsansinnen betroffen. halbautomatische Funktion + auswechselbares oder großes Magazin = Verbot halbautomatische Funktion + umbaubar auf vollautomatische Funktion = Verbot Alles was einmal in grauer Vorzeit Kategorie A war, bleibt A, selbst als Metallschrott = Verbot Dein Mausebaer
  3. Die Politik, um zu zeigen, dass sie überhaupt keine Berührungsängste mit Traditions- und olympischen Schützen haben.
  4. Erste Lesung im EU-Parlament war am 07.12.. wenig Anwesende, die z.T. aber, scheinbar durch uns, gut gebrieft erschienen und kritische Fragen stellen Inhalt bisher unverändert: einmal A-Kategorie, immer A-Kategorie, auch wenn völlig unbrauchbar gemachter Haufen Metallschrott und erst recht, wenn antike auf HA geänderte Waffen, z.B, MP40, Stgw. 44 oder auch PPSh 41 oder Tommy Gun. Verbot aller Halbautomaten (ohne Unterscheidung nach Lang oder Kurz) die B7 sind (werden zu A) oder die die Möglichkeit zu einer nicht definierten höheren Schußanzahl haben (also alle mit Wechselmagazinen oder Gurtzuführung). Die hier geführte Anscheinsdiskussion ist völlig OT, da auch völlig zivile Jagd-HA und ggf. Selbstladepistolen, sogar ohne dienstliche Verwandschaft, davon betroffen sein können. Befristung aller waffenrechtlicher Erlaubnisse auf maximal 5 Jahre nicht näher definierte medizinische Tests zur Ausstellung und Wiederausstellung von waffenrechtlichen Erlaubnissen Upgrade von Schreckschuß- und Gaswaffen in Kategorie C; damit WBK-Pflicht, volle §36 Abs.3 Aufbewahrungspflicht und somit faktisches Erwerbsverbot Dein Mausebaer
  5. Wobei, ... ... wie viele der typischen DSB-Traditionsschützen unterscheiden zwischen AK47 und AKM, AK47- und AKM-Kopien sowie völlig zivilen AK47- und AKM-Derivaten? Dein Mausebaer
  6. Also Kalifornische Zustände. Wobei den Machern wohl eher ein mit der Waffe verbundenes 4-Schuss-Magazin vorschwebt, wie es im Ausland bei einigen Jagd-HA zu finden ist.
  7. Weil die Anlage 1 zum WaffG definiert: "2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird." Bei einem Revolver befinden sich die Patronen jedoch bereits in ihren Patronenlagern. Ein Pepper-Box-Revolver wäre sogar ein Einzellader. Ein Double-Action-Revolver ist KEINE automatische Schusswaffe und was ein Trommel-Revoler ist, ist nicht definiert. Dein Mausebaer
  8. Es ist im §14 Abs. 4 des deutschen WaffG geschrieben, mit welchen Eigenschaften Feuerwaffen aufwarten müssen, um unter das baw-Dauerbedürfnis eines Sportschützen (gelbe WBK) fallen zu können. Feuerwaffen, die den Katalog der Bedingungen erfüllen (positiv) dürfen ihrer Art bzw. Funktionsprinzips nach auf Gelb erworben werden (zusätzliche Bedingungen sind mindestens eine vom BVA genehmigte Disziplin für die Waffe und die Verbandsmitgliedschaft des Sportschützen). Aber das hatten wir schon oben. Alle anderen erwerbsberechtigungspflchtigen Schusswaffen gibt es dann nur noch ggf. auf die Grüne Basis-WBK. In dem Katalog sind Revolver-Langwaffen nicht enthalten und unter die Definition von Repetier-Langwaffen fallen Revolver-Lamgwaffen auch nicht. Die Erläuterungen zu den im §14 Abs. 4 verwendeten Begriffe ginb es in der Anlage 1 zum WaffG. Dein Mausebaer
  9. Das ware Problem für Erwerb auf Gelb ist der Katalog der Waffen, die auf Gelb erwerbbar sind. Der Katalog ist eine positiv Liste. Damit ist alles, was die Katalogbedingungen nicht erfüllt, grün. Euer Mausebaer
  10. Ja, genau genommen versichern die RSV nur die Finanzierung eines erfolgversprechenden Rechtsstreits. Wenig Aussicht auf Erfolg = wenig Wahrscheinlichkeit für eine Deckungszusage. Dein Mausebaer
  11. Wer zu direkt ist, könnte Nettozahler und Ost-Erweiterungsländer verärgern. Es ist schon teuer genug immer diesen Briten wieder und wieder ne Extrawurst zu braten.
  12. Also die riesige Drohkulisse wird Verhandlungstaktik sein. Aber trotzdem müssen wir darauf reagieren. Denn wie z.B. die Messergeschichte von 2008 gezeigt hat, wird bei fehlenden Widerstand auch mal eben die Drohkulisse mit durchgebracht. Aber selbst wenn wegen Widerstands einige der ursprünglichen Forderungen (erst einmal) fallen gelassen werden, ist das kein Sieg für uns. Denn das, was man durchsetzen wollte, wird dann immer noch durch gesetzt werden. Ich weiß nicht wie oft ich hier in WO in letzter Zeit die Compliance-Taktik "Slap-in-the-face" bzw. "Door-in-the-face" erklärt habe. Aber die ganze Geschichte scheint auch dieses mal genau danach abzulaufen. Euer Mausebaer
  13. Besser noch. Du darfst Deine eigene Kinder auf- und erziehen ohne volljährig zu sein.
  14. Zum "Umsetzen in nationales Recht." Auch wenn das formelle System der Umsetzung deutlich anders ist, funktioniert das materiell ähnlich wie in den USA. Die EU-Richtlinien sind das Minimum, dass in den Mitgliedsstaaten rechtlich zu regeln ist. Aber anders als das US-Bundesrecht, gilt eine EU-Richtlinie gegen die Bürger erst, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wurde. Zu einer Umsetzung sind die Mitgliedstaaten jedoch verpflichtet. Das Umsetzen in nationales Recht soll zwei Sachen ermöglichen: Zum einem soll die Richtlinie optimal in das Konzert der jeweiligen nationalen Rechtsordnung eingefügt werden. Zum anderen sollen die Mitgliedsstaaten in der Lage sein, zusätzliche nationale Bedürfnisse zu ergänzen. Dieser Teil entspräche ~ einer zusätzlichen, ergänzenden Gesetzgebung der US-Bundesstaaten. Wie jetzt die Umsetzung in nationales Recht gehandhabt wird, ist jedoch recht unterschiedlich. Deutschland ist, wenn umgesetzt wird (beim tatsächlichen Verbraucherschutz lässt man sich in D. gerne öfters als einmal mehr Zeit) für seinen nationalen Regelungsenthusiasmus bekannt. Das irrsinnige NWR ist ein typisches Beispiel. Spanien stellt bei den EU-Finanzmarktrichtlinien seit Jahrzehnten das Gegenteil dar. Deren Umsetzungen in nationales Recht sind z.T. einfach wörtliche Übersetzungen der Richtlinien. Eigentlich ist die Innere Sicherheit exklusiv die Angelegenheit der einzelnen Mitgliedsstaaten. Deswegen kommen in dem Bereich die EU-Richtlinien bzw. deren Änderungen auch als Regelungen zu "Verbraucherschutz" und/oder zum "Binnenmarkt" daher. Denn schließlich hängt bekanntermaßen irgendwie immer alles mit allem zusammen. Euer Mausebaer
  15. Da bist Du aber früh aufgewacht, aber wenigstens bist Du aufgewacht. B) Was meinst Du denn woher ein Credo wie "Möglichst in allen Regionen ist dem Bürger zu verwehren, sich zu bewehren." oder die Bezeichnung "Fremde Heere Mitte" kommen? Ich bezweifle, dass es zu jener Zeit bereits "Deutsche" und hier einen "Staat" gab. Dein Mausebaer
  16. Genau! Es geht nicht um Sinn sondern um Ideologie. Die Bürger sind für diese Menschen die natürlichen Feinde des Staates. Folglich ist "dem Bürger zu verwehren, sich zu bewehren." Euer Mausebaer
  17. Du übersiehst dabei, dass Schießsport und Jagd hier seit Jahrzehnten ein Nachwuchsproblem haben. Locker die Hälfte der LWB in D dürfte in einem Alter sein, in dem die Internetnutzung nicht selbstverständlich ist - ja z.T. aktiv verweigert und das Aussterben der dicken Versandhauskataloge auf Papier bedauert wird. Die Masse wird noch nichts von der EU-Drohung erfahren haben und viele jener, die ohne Internet davon erfahren haben, werden es auch nicht glauben, bis die Waffenrechtsbehörde in personifizierter Repräsentanz mit Polizeiunterstützung an der Wohnungstür klingelt. Dein Mausebaer
  18. Die Kat.-Zuordnung entscheidet für Deutschland nur ob möglicherweise oder grundsätzlich WBK-pflichtig ("D" bis "B") oder gar grundsätzlich verboten für zivile Personen ("A"). Ob etwas auf eine "Gelbe" WBK erworben werden darf, entscheidet der Katalog des § 14 Abs. 4 WaffG i.V.m. mit dem Bedürfnis "Sport" und der Bedingung der Verbandszugehörigkeit. Dein Mausebaer
  19. Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen , von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) nein nein nein nein und nun? Dein Mausebaer
  20. Richtig. Sonst gibt es nur noch "Revolvermodell" und "Revolvermunition".
  21. Auf Gelb gibt es doch sowie so nur mit einer genehmigten Disziplin. Grün ist die Basisfarbe der WBK- rot und Gelb sind die Sonderlinge. Was nicht die gesetzlichen Bedingungen für die Sonderlingsbehandlung erfüllt, kommt auf grün. Dein Mausebaer
  22. Ja, praktisch ist das nicht. Aber die Methode mit dem überzogenen deutschen NWR ist effektiv. Grausamkeiten gegen einen, absolut betrachtet unterlegenen Gegner, verhelfen zu künftigen, leichten Siegen. Ob in der Antike oder aktuell der IS - ohne die bekannte Grausamkeit gegenüber unterlegenen Gegnern, wäre die Irakische Armee bei Mosul nicht so schnell, ja fast schon übereifrig, stiften gegangen, und dem IS wäre nicht die Stadt sowie auch das ganze neuwertige Equipment der Iraker einfach so in die Hände gefallen. Ob Antis oder IS, wie man mit Grausamkeit künftige Schlachten leichter gewinnt, wissen sie beide. Dein Mausebaer
  23. Wo liest Du da etwas von Kurz- oder auch Langwaffe? Da geht es einfach um Double-Action-Revolver und Schusswaffe ohne Unterscheidung nach KW und LW. BTW, praktisch alle deutschsprachigen Versionen von Browsern ermöglichen eine Seitensuche mit Strg + f. Dein Mausebaer
  24. Ein Blick in die Anlage 1 hilft weiter.
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