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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. KI ist immer noch nichts Anderes als programmierte, menschliche Dummheit. :tease: Chat-Bots sind dabei programmierte Labertaschen. ChatGPT greift dazu auf Suchmaschinenergebnisse und gelieferte Daten zurück. Andere Chat-Bots, die für einen gewissen gesellschaftlichen und politischen Ausgleich in Foren sogen sollten, aber anhand der Chats und der dort verlinkten Informationen "lernten", wurden selbst faschistisch. Der Klassiker der praktisch angewandten KI ist, dass reiche Personen keine Handyverträge bekommen, weil sie halt nie einen Kredit hatten, den sie störungsfrei zurückzahlen konnten. :mega_shok:

     

    Künstliche Intelligenz (KI) ist sicherlich künstlich erschaffen aber nicht intelligent, falls man nicht auch bereits Phototaxis als Intelligenz bezeichnet. :heuldoch:

     

    Euer

    Mausebaer

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  2. Das WaffG ist doch ein "Animal-Farm"-Gesetz. :rtfm: Auch die Polizeien sind ausgenommen - weder braucht es für Polizisten einer WaffG-Zuverlässigkeit für den Besitz von Feuerwaffen noch unterliegen sie den WaffG-Verwahrvorschriften. :closedeyes:

     

    Dass legale, private Waffen besser nicht von der Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt werden sollten, weil diese dort durch schlechte Behandlung und Lagerung beschädigt bis zerstört werden, ist auch nicht neu. :closedeyes:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  3. vor 5 Stunden schrieb iluvatar:

    ...

    Aber man sagte mir das stünde so im Gesetz bzw. in der Sportordnung des DSB. Ich konnte dazu jedoch nichts finden.

    ...

    Leider eine beliebte Behauptung so mancher Aufsicht, mit einer Ahnung von nix. Das kommt häufiger vor. :bad:

     

    Weder Wissen noch den (_._) in der Hose, zu sagen: "Ich bin die Aufsicht. Bei mir ist das so." :closedeyes: Da wird lieber Unsinn verbreitet. :sad: 

     

    Else siehe @JuergenG

     

    Dein

    Mausebaer

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  4. vor 24 Minuten schrieb Tatonka:

    Zum Beispiel an andere Kriminelle verkaufen. Warum sollte hier die Herkunft interessieren?

    Viele Waffen und die passende Munition, die aktuell aus der Heimat mitgebracht werden, gehören eigentlich der albanischen, der serbischen Armee. Stört das irgendwelche Berufs-Verbrecher in Europa?

     

    Der Unterschied ist, ob sich eine Waffe zu einer bestimmten, konkreten Tat und einem oder wenigen Täter zurückverfolgen lässt oder ob diese nur zu einer diffusen Tatwolke von"verloren gegangener" Dienstwaffen führt. Also der mögliche Erkenntnisgewinn in  einem eventuellem Ermittlungsverfahren macht den Unterschied.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    @Quetschkopf Du warst schneller :friends:

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  5. vor 38 Minuten schrieb Lokführer:

    ...

    Ach ja, was wird aus einer legalen Waffe, wenn sie gestohlen wird? Eine illegale ohne Zuordnungsmöglichkeit, denn dazu müsste sie erstmal wieder auftauchen.

    Das Wiederauftauchen ist ja das kriminelle Risiko mit diesen Waffen. Das Material, wo sich die Seriennummern befinden, zu entfernen, ist auch nicht jedermanns Sache, und ob sich dann der Aufwand noch wirtschaftlich lohnte ... ? :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  6. Das Thema ist in WO des Öfteren in verschiedenen Threads immer einmal wieder angesprochen worden, jedoch wurde es meist nur mit plausibler Logik unterlegt. Vielleicht lassen sich hier Belege sammeln, dass professionelle Einbrecher ewb-pflichtige Waffen möglichst nicht stehlen. :rolleyes:

     

    Zitat

    Einbruch im Auengrund

    Tresorknacker lassen Waffen liegen

    Redaktion 10.02.2023 - 12:42 Uhr

    Dieser Einbruch in Schwarzbach (Landkreis Hildburghausen) hatte ein besonderes Gefahrenpotenzial: Im betroffenen Haus gab es auch Waffen. Was die Kriminellen mitgehen ließen, ist noch offen.

     

    Einbrecher haben am Donnerstag in Schwarzbach offenbar einen Tresor aufgebrochen. Die Täter hatten alle Zimmer in dem Wohnhaus in der Straße „Am Brandschlag“ durchwühlt und auf der Suche nach Verwertbarem auch den Kellerbereich inspiziert, wie Polizeisprecherin Julia Kohl am Freitag informierte. Dort stehen auch ein Waffenschrank und ein Tresor. „Die Waffen blieben unversehrt, doch ob Wertvolles aus dem Tresor fehlt, muss noch ermittelt werden“, erklärte die Polizeisprecherin.

     

    ...

    Quelle: https://www.insuedthueringen.de/inhalt.einbruch-im-auengrund-tresorknacker-lassen-waffen-liegen.ef572bb3-ba84-47c6-9e41-d423e78db97a.html

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  7. vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

     

    ...

     

    Es scheint mir nicht offensichtlich, dass das Sicherheitstheater wirklich einen Nutzen hat. 

     

    Die dummen Massen sollen beruhigt werden. :teu38: (wobei wir fast wieder on topic sind)

     

    Es war mal "Mode"

    1. Flugzeuge zu entführen, um etwas zu erpressen oder zu flüchten,
    2. Flugzeuge zu sprengen, um Terror zu verbreiten, und
    3. Flugzeuge zu entführen, um sie medienwirksam als Waffe zu verwenden

    Wegen

    1. gab es die ersten Sicherheitsvorschriften gegen geplante Kriminalität und diese wurden stets von Kriminellen überwunden. Dieses hörte auf, nachdem die ersten Flugzeuge von Sicherheitskräften befreit wurden und es keine sinnvolle Fluchtziele mehr gab. :closedeyes: Wegen
    2. wurden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, dass Bomben nicht mehr einfach als Gut oder Gepäck alleine an Bord kamen. Von wenigen und meist völlig untauglichen Versuchen von Selbstmord-möchtegern-Attentätern war damit das Thema erledigt. (klar! Da sprengte man sich in die Luft und alle denken erst einmal an einen technischen Fehler, ist auch nicht gerade eine große Motivation :huh2:) Wegen
    3. wurden die absurdesten Sicherheitsgängeleien erlassen, obwohl es kaum wiederholbar war, wenn die Passagiere keine Hoffnung auf ihr Überleben hatten. Statt, trotz entsprechender Forderungen, zu Lösungen aus den Anfängen der massenhaften Personenverkehrsfliegerei zurück zu greifen (weshalb z.B. die Colt 1903/1908 hammerless sich auch sammeln ließen), wurden technische Grundlagen geschaffen, die gerade die Mehr-Augen-Prinzipien beim Führen von größeren Verkehrsflugzeugen aushebeln bis hin zu Wiederholungen, Flugzeuge als Waffen zu missbrauchen, führen können. :mega_shok:

    Der Sinn war nie die Sicherheit zu erhöhen, sondern die Massen ruhig und am Fliegen zu halten. :heuldoch:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

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  8. vor 8 Stunden schrieb Mick Jaeger:

    Ich bin die letzten Jahre sehr viel um die Welt gejettet und habe so was noch nie beobachtet. ...

     

    Wird wohl zunehmend unauffälliger. Dass an einigen Flughäfen mit variabler Genauigkeit vorgegangen wird, fällt mir gelegentlich noch auf, obwohl ich heute weniger fliege als früher.

     

    Der extremste Fall, den ich kenne ist einige Jahrzehnte her: ein typischer Touristen-Flughafen. Meine damalige Freundin und ich sind etwas spät dran. Fast kein Personal mehr an den Bögen, nur 2 Leute in der nächsten Ecke an einem Tisch auf diesen Plastikschalenstühlen sitzend und irgendwas aus nicht zu großen Gläser trinkend. Ich gehe durch einen Bogen und das Ding macht einen Heidenlärm. Die zwei Leut' schauen zu uns rüber und der in der blauen Uniform mit etwas auf den Knien, dass wie ein abgeranztes M16 ohne Schließhilfe aussah, grinst breit, ruft etwas in schlecht verständlichen Spanisch mit "Terrorista", winkt uns durch und wendet sich wieder dem anderen in Zivil zu, der 'ne Pumpgun hatte. Exakt ein Jahr später mit der selben Flugnummer wie unser Flug stürzte dort dann eine Maschine der türkischen Birgen Air ab.

     

    Dein

    Mausebaer

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  9. vor 8 Stunden schrieb Josef Maier:

    Auf (fast) der ganzen Welt verhindert man schwarzfahren durch Sperren. Automatisiert, nicht mehr wie früher durch einen Bahnbeamten mit Lochzange oder einen Straßenbahnschaffner. Dann eben noch einen Kartenleser für die Kennkarte den Personalausweis dazu. 

     

    Weshalb es durchaus strittig ist, ob für die Nutzung des öPNV und der DB überhaupt ein Entgelt verlangt werden kann. Güter bei denen die Nutzung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, wenn jemand das Entgelt für deren Nutzung nicht entrichtet hat, sind sog. "Freie Güter". Diese Güter sind nicht zwingend kostenlos, aber eine Finanzierung über Entgelte funktioniert nicht - z.B. der Empfang von unverschlüsselten öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk, der militärische Schutz durch die Bundeswehr und die NATO-Verbündeten, ... . Hier muss die Finanzierung anders erfolgen, wie z.B.  den Verkauf von Werbezeiten oder das Erheben von Beiträgen und Steuern.

    Verlangt jemand für das Nutzen eines Gutes ein Entgelt, so ist grundsätzlich ein Bestandteil des Nutzungsvertrags, das jene, die kein Entgelt entrichten, von der Nutzung ausgeschlossen sind. Sind die es jedoch nicht, so liegt zumindest ein Mangel bei der Erfüllung vor. Wird ein Entgelt verlangt, obwohl dem Anbieter bewusst ist, das kein wirksamer Nutzungsausschluss erfolgt, könnte man über Betrug nachdenken. :rolleyes:

     

    vor 8 Stunden schrieb Josef Maier:

    Trennung

     

    Welche AGB gelten im Zug im Verkehrsverbund denn für Schwarzfahrer? Frage für einen Freund.

     

    Die öPNV-Unternehmen und die DB kommen bisher vor den Gerichten damit durch, dass durch das Verhalten der Nutzung der Beförderung ein Vertrag zustande gekommen ist und der "Schwarzfahrer" sich lediglich weigerte, das normale hohe Entgelt vertragskonform zu entrichten, weshalb sie dann berechtigt seien, das sog. "erhöhte Beförderungsentgelt" (sind das noch EUR 40,00 beim öPNV?) zu verlangen. Interessanter Weise kommen sie bei den Gerichten bei Wiederholungen auch mit Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung durch, obwohl sie doch nach deren eigener Behauptung doch auch wiederholt einen Beförderungsvertrag mit dem "Schwarzfahrer" abgeschlossen haben. Selbst bei einer eventuellen, vertragswidriger Nichterfüllung wäre wäre das ein zivilrechtlicher Vorgang und kein straftrechtlicher.

     

    Dein

    Mausebaer

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  10. vor 12 Stunden schrieb JDHarris:

    Eben. Ohne zusätzliches Sicherheitspersonal, welches dann auch an den abgelegensten Mini Bahnhöfen in klein Krikelsdorf für entsprechende Kontrollen und Schutz sorgt, ist das ein unverschämter Treppenwitz.

     

    ...

     

    Selbst mit deutlich mehr Sicherheitspersonal und Polizeivollzugspersonen bliebe das ein unverschämter Treppenwitz.

     

    Du brauchst nicht nur

    1. mehr Sicherheitspersonal und Polizisten "an der Front" der Öffentlichen Ordnung. Du brauchst
    2. auch deutlich mehr HR und TR für die anschließenden Ermittlungsverfahren und
    3. ebenso mehr für die Hauptverfahren sowie selbstverständlich
    4. auch deutlich mehr Kapazitäten für die Vollzugsverfahren

    Das sind nicht nur ein paar Kriminaler und billige Desktops, Staatsanwälte und Richter sowie "Schließer" - das ist das ganze Paket von Plüschlogen über Fachassistenten bis zu Hausmeistern und Pflegern sowie von der Handfessel über Druckerpapier, Munition und Schießstände bis Plätze in JVAs und Forensischen Krankenhäusern. Du brauchst die gesamte "Wertschöpfungskette" von der Straße weg bis wieder auf die Straße zurück ohne die Heute üblichen Pausen und Abkürzungen. :closedeyes: Denn wenn Du die gesamte "Wertschöpfungskette" nicht vollständig und zügig einsetzt bzw. einsetzen kannst, dann wird wieder ein staatenloser, ehemaliger Asylbewerber mit entsprechender Vorgeschichte oder ein für die Folgen Gleicher aus der Untersuchungshaft entlassen, weil er dort zu lange auf folgenden Verfahren warten musste. :diablo:

     

    Dein

    Mausebaer

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  11. vor 4 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Eventuell sogar wirksamer als die staatliche Grundlage,

     

    vor 4 Minuten schrieb Sal-Peter:

    da die privatwirtschaftliche a) eher durchgesetzt

     

    Dazu müsste die vertragswidrige Handlung erkannt werden. Wer einen Missbrauch von irgendwelchen Waffen beabsichtigt, wird diese nicht gerade in Peli Cases, Taschen mit bekannten Logos von Waffenherstellern oder offen führen. Folglich würden nur einige legale Führ- und Transportversuche auffallen. :teu382: Ich bin mehrfach von DB-Personal mit meinen Waffen in der S-Bahn kontrolliert worden und nie meinte man "Ah, Sie haben ein RMV-Ticket. Damit dürfen Sie natürlich die S-Bahn auch mit Ihrem halbautomatischen Sportgewehr nutzen." 

     

     

    vor 4 Minuten schrieb Sal-Peter:

    und am Ende b) schmerzhafter ausfällt, als eben NICHT vom Staat verurteilt zu werden.

     

    ... indem einmal mehr ein alter Rentner mit seinem Rollator und seinem Messer zum Obstschneiden von der DB mitten in der Pampa ausgesetzt wird.

     

     

    vor 4 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Die Frage ist jedoch, wie ein Verkehrsunternehmen ein Hausverbot auch effektiv überwachen will.

     

    Das geht effektiv nur bei bekannten Intensivtätern von Störern und Vandalen sowie Schwarzfahrern. Wer also nicht seit Monaten mindestens zweimal die Woche dabei erwischt wird, wie er, sie oder es eine Massentötung in einer Bahn- oder Buslinie verübt und ansonsten ruhig ist und einen gültigen Fahrschein hat, der, die oder das fällt mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht bei einem bestehenden Hausverbot auf.

     

    Also ist das auch nicht anders als bei einem gesetzlichen Verbot. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  12. vor 1 Stunde schrieb lrn:

    Das heißt, wenn einer künftig ein Messer mitnimmt und im Zug damit die Leute aufschlitzt, könnte man ihm wegen Verstoß gegen die AGB beispielsweise ein Hausverbot aussprechen, künftig die Beförderung verweigern und ihm sogar eine Vertragsstrafe abverlangen. Echt cool, die Union. Grips muß man halt haben.

    Genau so! :good:

     

    ... nur statt einer gesetzlichen  Grundlage eine (zwangs)vertragliche Grundlage. :AZZANGEL:

     

    Die "Schutzwirkung" wird die selbe sein. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  13. vor 1 Minute schrieb Commerzgandalf:

    Viel zu weit gedacht!

    Was ist mit dem Handwerker, der mit dem Zug in Arbeitskluft fährt? ...

    Der wird schon lange vor dem Zug in einer Waffenverbotszone abgefangen. ("Racial Profiling" ist pfui, auch wenn es keine "Rasse" betrifft, aber "Professional Profiling" scheint ok zu sein. Angeblich würden erkennbare Handwerker und Feuerwehrleute, die im öffentlichen Raum zu Fuß unterwegs sind - insb. wenn sie auch noch Tätowierungen hätten und jünger wären - in einigen Gegenden bevorzugt kontrolliert, oft angeblich anfänglich wegen Verdacht auf illegalen Drogenbesitz und dann wird sich über Messer u.ä. gefreut. :diablo: )

     

    Wurde mir mal so von einem Feuerwehrleut in einem Bus berichtet, den es w/ so einer Kontrolle fast verpasst hätte. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  14. vor 55 Minuten schrieb schmok:

    Bitte erschlag mich nicht, ob meiner Ahnungslosigkeit.

    Ich werde mal darüber nachdenken. ;)

     

    vor 55 Minuten schrieb schmok:

    Aber ist das nicht auch jetzt schon untersagt?!

    • In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der DB ist die Mitnahme von Schußwaffen ohne richtige Mütze untersagt.
    • In vielen ABB des öPNV finden sich solche Ausschlüsse nicht.

    Es kommt derzeit darauf an, bei welcher Organisation Du Dein Ticket gelöst hast, ob Du als LWB mit Bus und Bahn mit Deinen Waffen zu einen vom Bedürfnis umfassten Zweck unterwegs sein darfst - nicht von dem Zug. Als ich noch in Frankfurt/M. wohnte bin ich öfters mit meinen Kleinen mit einem RMV-Ticket mit der U-Bahn zur Hauptwache und von dort mit der S-Bahn nach Höchst zum Abel und wieder zurück gefahren. Ich bin nicht mehr in Frankfurt und der Abel hat keine gewerbliche Erlaubnis mehr für ewb-pflichtige Sachen.

     

    Dein

    Mausebaer

     

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  15. Wer seine Hoffnungen auf die Union (CDU/CSU) im Bund setzt, sollte damit wohl besser vorsichtig sein. Denn auch die Bundestagsfraktion der Union ist mit neuen Ideen für weitere Waffenverbote auf Wählerstimmenfang. Mit einem DB-Fahrschein haben LWB schon lange  das Nachsehen. Jetzt soll es nach Vorstellungen der CDU/CSU auch illegal werden, mit dem öPNV und unseren Waffen zum Büxer und zurück zufahren. :bad:

     

    https://www.mmnews.de/politik/193824-union-fordert-messer-und-waffenverbot-in-allen-zuegen

    Zitat

    Die Unions-Bundestagsfraktion fordert ein generelles Waffenverbot in deutschen Zügen. Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte der "Bild am Sonntag": "In Zügen muss so schnell wie möglich ein Waffenverbot gelten." Das könne die Bahn im Rahmen ihres Hausrechts ohne Weiteres verhängen.

    "Das wäre ein erster Schritt zu mehr Sicherheit. Waffen und gefährliche Messer haben in Zügen nichts verloren." ...

    :bad::bad::bad:

     

    Euer

    Mausebaer

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  16. vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

    Das war Germanwings, nicht Lufthansa,

     

    Pilot und Co-Pilot von der Lufthansa. Daher wurde die von Angehörigen ja auch verklagt.

     

    vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

    ... dazu das er sich regelmäßig medizinischen Tauglichkeit Untersuchungen unterziehen musste die auch die psychische Tauglichkeit beinhaltet.

     

    ... und was steht einem Arzt oder Psychologen zur Beurteilung der psychischen Tauglichkeit wofür auch immer zur Verfügung?

    1. Selbstauskünfte und
    2. Beobachtung

    Wenn sich jemand für die Dauer der Untersuchung halbwegs normal verhalten kann und intelligent genug ist, jene Fakten, die auf eine Störung hinweisen könnten, nicht zu erwähnen, dem ist psychologische Tauglichkeit zu bescheinigen.

    Dass immer wieder Straftäter und kranke Gewalttäter positive Prognosen erhalten und dann doch "rückfällig" werden, obwohl bei ihnen oft Jahre an Beobachtungen und von mehreren Beobachtern zur Verfügung stehen, sollte auch dem letzten verdeutlichen, wie ungenau eine psychologisch/psychiatrische Prognose selbst bei Massen an Material ist, wenn der Beobachtet nicht kooperiert oder gar täuscht, wenn die Störung nicht sowieso für jeden offensichtlich ist.

     

    vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

    Ob diese Tatsachen die seinen "privaten Ärzten" bekannt gewesen sind auch seinen "dienstlichen Ärzten" bekannt waren ist jetzt mir wiederum nicht bekannt. Aber eigentlich wäre es schon zu dem Zeitpunkt rechtlich erforderlich das ein Austausch stattfindet falls der Patient aus Angst oder Scham seine Probleme verschweigt.

    1. Kann das keiner feststellen (s.o.) und
    2. sind die Folgen wie Flugverbot (= Berufsverbot) oder Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sicherlich oft bedeutsamer, nicht offen mit einer Störung umzugehen, was dann erst zu wirklichen Gefahr führt.

     

    vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

    Ich denke aber wenn es hier eine entsprechende Schnittstelle gegeben hätte dann wäre es sicherlich möglich gewesen eine Lösung zu finden! Und glaub mir, zumindest bei der Lufthansa selber muss auch keiner um seinen Job fürchten wenn er eine Krankheit hat und darüber offen spricht, ganz im Gegenteil gibt es viele Hilfsangebote und die LH kommuniziert auch ganz klar das eine Krankheit offen kommuniziert werden kann ohne arbeitsrechtliche Folgen.

     

    Ich glaube Dir nicht. Denn solche Zeiten sind auch bei der LH lange vorbei. Das gibt es auch dort nur mit SB-Ausweis und mit dem ist man dort kein Pilot.

     

    vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

    Es gibt für die Piloten z.B. auch nicht nur "Arbeitsfähig" und "Krank" (was letztenendes von einem Arzt bescheinigt werden muss) sondern auch "Unfit to Fly", wenn jemand z.B. am Vorabend zu viel gesoffen hat und noch voll den Brenner im Gesicht hat kann er anrufen und sich "Unfit to fly" melden, da wird nicht weiter nachgefragt oder irgendwelche Bescheinigungen verlangt sondern wortlos die Reserve aktiviert. Auch kenne ich selber den einen oder anderen Fall von z.B. Alkoholikern die vorübergehend versetzt wurden in andere Abteilungen um dort erstmal mit weniger Belastung Ihr Leben wieder auf die Reihe zu bekommen um dann 2 Jahre später wieder in Ihren eigentlichen Beruf zu arbeiten oder Leute die jetzt seit 4 Jahren Krankgeschrieben sind und trotzdem weiterhin als Mitarbeiter geführt werden ohne das jemand auf die Idee kommt denen eine Berufsunfähigkeit zu unterstellen, oder Leute die als Mechaniker einen zweiten Mechaniker als Werkzeugträger gebraucht haben weil sie einen 10kg Schein hatten und die Werkzeugkiste 11kg wiegt.

    Was

    1. zum Teil zu es war einmal gehört und
    2. die Wahrscheinlich eine zweite Depression zu erleiden liegt bei 50% (Münzwurfwahrscheinlichkeit); die für eine dritte Depression liegt bei über 90%. Wenn mit Depression ein absolutes Flugverbot besteht und Du Deine zweite Depression hast ...

     

    Wenn Du fliegen willst ist das beruflich bei binären Verboten Dein Ende und mit ner aktiven Major Depression Alternativen zu erkennen - selbst auf dem Tablett serviert - ist bei Null. Daher müssten Menschen bereits im Vorfeld offen mit beginnenden und leichten Störungen umgehen können, ohne binäre Reaktionen befürchten zu müssen.

     

    vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

     

    Dies ist jetzt aber natürlich erstens ein Einzelfall und zweitens auch ein besonderer Fall aufgrund der aktuell schon vorhandenen Anforderungen und die körperliche und geistige Gesundheit in diesem Berufszweig.

    Aber ich verstehe nicht wo das Problem wäre in anderen Lebensbereichen ähnliche Regeln aufzustellen (natürlich auch mit dem entsprechenden Schutz für die Personen)? Heute oder Gestern im Radio gehört aktuell darüber beraten wird ob Ärzte verpflichtet werden sollen es zu melden wenn jemand medizinisch nicht mehr in der Lage ist Auto zu fahren. Das betrifft natürlich sehr viele Alte Menschen wo man sich streiten kann ob das nötig ist da diese trotzdem kaum Unfälle machen, das würde aber z.B. auch jemanden betreffen der einen epileptischen Anfall hatte (war da nicht auch mal ein Fall das ein SUV an einer Ampel mehrere Menschen überfahren hat weil der Fahrer einen epileptischen Anfall hatte?) und darum nicht mehr fahren darf solange er nicht eine gewisse Zeit anfallsfrei ist oder jemand der aufgrund von einer Erkrankung vorübergehend Medikamente nimmt die in Fahruntauglich machen.

     

    Du verlierst ja auch bei vielen Krankheiten ohne erfolgreiche Therapie Deine Fahrerlaubnis - was dazu führt, dass so manche(r), der/die nicht fahrtauglich ist, weiterhin Kfz führt und nur nichts passiert, weil die Situationen, in denen sich die Untauglichkeit zeigte, nicht eintreten. Auch hier hast Du das Problem von binären Folgen und fehlenden Alternativen. So mancher kranker oder älterer Mensch würde das Auto sicher gerne stehen lassen, wenn es taugliche Alternativen gäbe. Versuche doch nur mal, ohne eigens Kfz und Mitfahrmöglichkeit in Dunkelheit zu den meisten offenen GK-Ständen zu kommen und vor allem auch wieder dort weg zu kommen! Da holt dich nämlich oft auch kein Taxi ab. :closedeyes:

     

    vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

    Wichtig wäre aber eben dabei immer das diese Menschen, wenn sie offen kommunizieren, auch entsprechend geschützt werden! Darum schrieb ich ja auch von "Massnahmen die nicht unbedingt das Wegnehmen sind sondern auch zeitweise einlagerung oder therapieverpflichtung sein können", wenn die Gründe vorbei sind sollten auch die beschränkungen vorbei sein

    ... und wenn sie nie mehr vorbei gehen?

     

    Es muss vorab bekannte, taugliche Lösungen geben. Gibt es für die Betroffene untaugliche Lösungen, ist das wie eine Aufforderung zur Verheimlichung.

     

    Dein

    Mausebaer

  17. Am 25.1.2023 um 13:02 schrieb Glückspieler:

    @Mittelalter und @ uwewittenburg:

     

    Muss ich jetzt nicht verstehen, oder?

    Doch das müsstest Du. :closedeyes:

     

    Falls Du immer noch Zweifel hast, worum es beim Deutschen Waffenrecht geht, dann lese Dir mal den Artikel "Cocktails verboten" in Der Spiegel Ausgabe 47/1971(!!!) durch!

     

    "... Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren. ..."

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  18. Am 10.1.2023 um 12:12 schrieb BlackFly:

    ...

    Bei dem Thema Gesundheitsamt würde ich aber evtl. noch ein schritt weiter gehen, diese sollten bei Bedarf auch aktiv auf die Waffenbehörden zugehen dürfen (und eigentlich auch nicht nur auf die Waffenbehörden). Sollten Gesundheitsämter z.B. konkrete Hinweise auf Selbstmordabsichten und vor allem auch auf erweiterte Selbstmordabsichten haben dann halte ich das durchaus für gerechtfertigt bei Waffen über entsprechende Maßnahmen (das muss nicht unbedingt das wegnehmen sein, das kann je nach Fall auch ein vorübergehendes Einlagern, Verpflichtung zur Therapie usw sein) nachzudenken und bei bestimmten Berufsgruppen (prominentestes Beispiel sind hier sicherlich die Piloten) sollte es analog gehandhabt werden. Hierzu müsste aber natürlich ggf eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden das z.B. Ärzte und Therapeuten verpflichtet sind dies Datenschutzkonform zu melden und dann nochmal entsprechend fachlich geprüft wird. Sicherlich nicht einfach dieses Thema und ob es letzten Endes überhaupt nötig ist bzw funktionieren würde steht nochmal auf einem anderen Blatt, eine Überlegung wäre es aber wert...

     

    Mit den anderen Punkten gehe ich konform

     

    1. Die Vorschriften zu Notwehr und Notstand hebeln bereits heute die staatsrechtliche Schweigepflicht aus. Das Kirchenrecht bei der Beichte geht, denke ich, da weiter. Ämter, Ärzte, Psychotherapeuten, Anwählte & Co. dürfen Erkenntnisse weitergeben, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
    2. Die §§ 138f. StGB verpflichten bereits auch jetzt schon Ärzte, Psychotherapeuten, Anwälte und Strafverteidiger zur Anzeige geplanter Straftaten. Nach § 139 Abs. 2 StGB sind nur Geistliche, sofern sie als Seelsorger von der geplanten Straftat erfahren haben, von der Anzeigepflicht ausgenommen.
    3. Entgegen anders lautenden Gerüchten kann man jemanden nur vor die Stirn schauen und der beste Prädiktor für künftiges Verhalten ist früheres Verhalten, aber selbst dieser erreicht bestenfalls ~30% Wahrscheinlichkeit.
    4. Gerade binäre Regelungen, wie bei dem depressiven Lufthansa-Pilot, der sich samt Passagiere erweitert suizidierte, führen dazu, dass Personen die Hilfe bräuchten, diese aus Furcht vor den Folgen solcher Regelungen, wie auch § 6 Abs. 1 WaffG eine ist, erst gar nicht versuchen diese nachzufragen. Zielführender wären hier variable Regelungen, wie auch gerade viele psychische Störungen dimensionaler Natur sind und eben nicht binär.
    5. Gerade auch aufgrund unattraktiver wirtschaftlicher Aussichten besteht ein massiver Mangel an Kapazitäten für Psychiatrie und Psychotherapie in Deutschland. Wenn diese Kapazitäten künftig auch noch durch objektiv sinnlose Begutachungspflichten belastet würden, würde die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland noch schlechter.

    Die Idee Schweigepflichten weiter aufzuweichen und von grundsätzlichen psychologischen Gutachten ist sogar schlimmer als das mögliche Wiederbeleben historischer Anscheinsvorschriften - denn jenes kann Menschenleben kosten und das nicht nur an Felswänden. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

     

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  19. vor 18 Stunden schrieb Sal-Peter:

    Ganz andere Strompreise?

    Kann nicht sein, so wie die in D. rasen. :closedeyes:

     

    Gefühlt sind 5/6 der rasenden Schweizer in D. in Teslars unterwegs. Aber vermutlich ist es nur immer das selbe Drittel das halt zwischendurch laden musste und einen dann immer erneut wieder überholt. :teu382:

     

    Dein

    Mausebaer ;)

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  20. vor 2 Stunden schrieb Glückspieler:

    Das Interview im ARD Mittagsmagazin hab ich auch mitbekommen. Herr Dürr mußte dieser Dame vom Öffentlich-rechtlichen ARD mehrmals erklären, dass das Problem vollkommen richtig beim Vollzug und nicht bei der Gesetzgebung liegt. Die Dame hat das überhaupt nicht verstanden:

     

    Um es kurz zu machen:

    Wer sich am Silvester aufgeführt hat, darf man aus correctness Gründen nicht sagen. Also wollen die Grünen und die SPD mit ihrer Frau Faeser den Erwerb von Schreckschusswaffen erschweren. Dann hat man einen Schuldigen, nämlich die bösen Schreckschusswaffen! Das sind nämlich die Schuldigen! Die sind einfach von selbst losgegangen!

     

     Was diese Investigativ-Journalisten nicht ums Verrecken verstehen wollen:

     

    Man hätte diese Herrschaften am Silvester sofort an Ort und Stelle verhaften  festnehmen können!

     

    Grundlagen: § 53 Abs 1 Nr.3 WaffG: Ordnungswidrigkeit bis zu 10.000 EUR Geldstrafe  bei Schießen ohne Schießerlaubnis!

                       § 53 Abs.3 N.2a WaffG: Vergehen, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre: Führen der Schreckschusswaffe auf öffentlichen Grund ohne KWS

     

    Das wollen sie aber nicht, die Grünen, SPD und Investigativ-Journalisten! Es sollen gefälligst alle anständigen Waffenbesitzer bestraft werden, die Herrschaften zu Silvester dürfen nicht als Straftäter in Erscheinung treten (Geht gar nicht, ist rassistisch, populistisch und soziale Diskriminierung)

     

    Aber schreibe doch auch weiter ... !

     

    1. Da "diese Herrschaften" überwiegend einen festen Wohnsitz in Deutschland haben dürften und alleine schon aufgrund der Schwere der Taten Fluchtgefahr und Wiederholung nur von geringer Relevanz und aufgrund der Beweislage auch kaum Verdunklungsgefahr bestünde, wäre sie nach event. kurzer erkennungsdienstlicher Erfassung, falls sie keine Ausweispapiere bei sich hatten, und Befragung schneller wieder unterwegs als der Papierkrieg zur Festnahme erledigt gewesen wäre.
    2. Dann wird erst das Ermittlungsverfahren durch geführt und vielleicht irgendwann mal das Hauptverfahren eröffnet. So manche von "diesen Herrschaften" wird da schon  gar nicht mehr wissen worum es da ginge. Denn Richter und Gerichtsverwaltungen sind auch seit Jahrzehnten auf Sparkurs.
    3. Wenn dann das Hauptverfahren abgeschlossen sein wird und es zu einer Verurteilung gekommen ist, werden "diese Herrschaften" erst einmal wieder nachhause geschickt, weil auch im Vollzugsverfahren die Justizvollzugsanstalten und der Justizvollzug auf Sparkurs sind und erst einmal ein Platz frei werden muss.
    4. Bis "diese Herrschaften" dann mal zu ihrem Vollzugsverfahren antreten müssen, kriegt kaum noch einer von ihnen den Bogen von ihren Taten zu ihrer Strafe hin. Der Nutzen der Strafe für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird so bestenfalls Null. Schlimmsten Falls wird "diesen Herrschaften" im Vollzugsverfahren von anderen Personen in deren Vollzugsverfahren erst noch beigebracht, wie man so richtig kriminell wird. :closedeyes:

    Es nutzt wenig, "vorne" schnell zu handeln, wenn dann doch alles ganz langsam geht. Klar kann man das ändern. Aber das kostet Geld. Geld da dann woanders nicht da ist. ... und selbst falls Strafe funktionierte, fürht sie nur bestenfalls zum Unterdrücken unerwünschten Verhalten aber nie zum Zeigen von erwünschten Verhalten.  :rtfm:

     

    Dein

    Mausebear :hi:

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  21. vor einer Stunde schrieb Balam:

    ...

     

    Ich glaube nicht, dass die rein theoretischen und thematisch abweichenden Diskussionen über hypothetische Effekte eines Totalverbots von allem und jedem, so wie es in Diktaturen üblich ist, hier Sinn machen.

     

    So ist es in Diktaturen ja nun auch nicht. Wer zu den richtigen Kreisen gehört, der bekommt natürlich die Schusswaffen, die er/sie will. :awm:Und wer entsprechend linientreu ist bekommt dann sogar unentgeltlich Kriegsgerät zum trainieren. :aug: Egal ob Stalin, Hitler, Honecker, Castro, Chavez, Kim, ... :starwars013:

     

    ... und da gerade Schutz- und Bereitschaftspolizisten wie auch die Zollverwaltung und Bw gerade auf Langwaffen im bösen Aussehen von ARs umgerüstet werden, ist das mit "den  bestimmten Kreisen" schon arg mehrdeutig. :spiteful: Es geht halt immer nur darum "möglichst den Bürgern in allen Region zu verwehren,sich zu bewehren." (vgl. Der Spiegel)

     

     

    vor einer Stunde schrieb Balam:

    Die werden von evtl. mitlesenden Aktivistenden gewisser ideologischer Milieus sicher interessiert aufgenommen. Um die Argumentationsfragmente dann dankbarst in die öffentliche Diskussion zukünftiger Runden einzubringen.

     

    Ich denke, die Antis brauchen diese Denkhilfe nicht. Die haben genug historische Vorlagen neben ein paar eigene Ideen. :sad:

     

    vor einer Stunde schrieb Balam:

    Wenn es mit der nächsten Salamischeibe z.B. um Idiotentest und Registrierung zum Kauf von Küchenmessern geht oder ähnliches. (Mit auf der Klinge eingeflaserter Personen-ID und behördlichem Voreintrag, das macht die chinesische KP wohl schon so bei den Uiguren...).

     

    Gab es mit einfacheren technischen Mitteln vor gar nicht so langer Zeit auch in Deutschland - zuletzt noch in Berlin (West). :yes:

     

    vor einer Stunde schrieb Balam:

    Man muss gewissen Anhängern der totalen Kontrollstaatlichkeit sicher nicht noch argumentative Munition für neue Ideen liefern, denke ich...

     

    Nicht nötig. Das aller Meiste ist schon einmal da gewesen und der Rest sind neuere technische Mittel. :rtfm:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  22. vor 16 Minuten schrieb Josef Maier:

    Und wenn es in die Hose geht, lernt der Chef nicht unbedingt daraus. ...

     

    Es ist halt die Frage "Ob überhaupt etwas in die Hose gegangen" ist. :teu382:

     

    Bereits der STERN profitierte selbst von seiner scheinbaren Blamage mit des GröFAZ Tagebücher finanziell. Es geht nicht um einen Ruf oder gar die Wahrheit - vor allem Reichweiten und Quoten sind was beim "Verkaufen" der Konsumenten der journalistischen Produkte an die Werbeindustrie zählt. :heuldoch:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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