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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 4 Stunden schrieb Josef Maier:

    ... der Fragesteller sich anderer Leute Hirnschmalz bei den Seinen holen würde. Obere Waffenrechtsbehörden, Bundesinnenministerium, BKA, Polizeigewerkschaften (die äußern sich doch permanent auch wenn ich nicht immer verstehe was das mit klassischer Gewerkschaftsarbeit zu tun haben soll). ...

    Bist Du aber böse! :teu382:

     

    Was meinst Du, was passiert, wenn ein I-Anw. bei diesen "Stellen" mit der Frage aufschlägt: "Lt. Entwurf soll der Besitz von MSR* möglichst verboten werden, weil sie so interessant für Mörder bei sog. Amokläufen sind. Jedoch kann ich in D. keine solchen Morde und versuchte Morde finden, bei denen die Täter MSR als Tatmittel einsetzten. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz zwischen der behaupteten Begründung und der tatsächlichen Faktenlage?" :rotfl2:

     

    Dein

    Mausebaer ;)

     

    *MSR = Modern Sporting Rifle (auf Deutsch: moderne Sportgewehre mit gezogenen Lauf) = sog. "Anscheinskriegswaffen" (eindeutig keine Kriegswaffen aber irgendwie für die Verfasser des Entwurfs nicht "friedlich" genug aussehend) gem. Entwurf

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  2. vor 10 Minuten schrieb sealord37:

    ...

    Wenn man jetzt objektive Gründe ausschließt, weil es so ist, wie @Mausebaer geschrieben hat, dann kann das niemand hier beantworten, weil wir ja keine Amokläufer sind und demzufolge nicht wissen, was so ein Amokläufer denkt.

    ...

    DAS ist das klassische Problem in der Psychologie. Zu Lösung gib es zwei Ansätze:

    1. Selbstauskunft, z.B. Gespräch oder Fragebogen; hierbei können die Auskünfte natürlich falsch sein - sowohl aus Vorsatz als auch ohne Vorsatz. Daher wird oft entweder vieles mit anders gestalteten Items mehrfach erfragt und Fragen zum sozial erwünschen Verhalten gestellt oder bei so vielen Merkmalsträgern oder so oft erhoben, dass es für das Ergebnis unerheblich ist, wenn einige Auskünfte falsch sind. 
    2. Verhaltensbeobachtung - insb. von der Referenzpopulation abweichendes Verhalten und Verhaltensänderungen des Probanden; hierbei kann das Verhalten der Probanden durch die Beobachtung beeinflusst sein und ihr Verhalten muss interpretiert werden. Daher sollte die Beobachtungssituation möglichst unbemerkt, möglichst "normal" oder falls ethisch und wissenschaftlich zulässig, kaschiert werden. Natürlich gibt es auch hier grundsätzlich die Möglichkeit die Erhebung bei so vielen Probanden durchzuführen oder die Beobachtungsdauer so lange auszudehnen, dass einzelnes beeinflusstes oder verfälschtes Verhalten für die Ergebnisse unerheblich wird. Die Interpretation des Verhaltens sollte anhand möglichst objektiver Kriterien und/oder durch verschiedene geeignete Personen unabhängig von einander erfolgen. 

     

      

    vor 10 Minuten schrieb sealord37:

    Was bei rauskommt, wenn man ohne diese Ahnung einfach mal was annimmt, sieht man im Referentenentwurf.

    "Kann"!

     

    Formell hätte auch genauso unsinnig heraus kommen können, dass man den öffentlichen Raum nur noch mit schussbereiten MSR oder gar Kriegswaffe betreten darf. Was dabei heraus kam, steht in der inzwischen leider schon klassisch nennbaren Tradition der Gestaltung deutschen Waffenrechts, die massiv

    • bürgerfeindlich,
    • antidemokratisch,
    • obrigkeitsstaatlich,
    • willkürlich,
    • Realität und Fakten widersprechend sowie
    • alles andere als freiheitlich

    geprägt ist. :bad:

     

    Dein

    Mausebaer

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  3. vor 13 Minuten schrieb karlyman:

     

    Ja gut, aber was ist der Punkt? H. Wüst wurde vor 5 Jahren Opfer eines Einbruchdiebstahls.... Und?

     

    Na, das ist der Punkt:

    "... Das schreiben die Journalisten Tobias Blasius und Moritz Küpper in ihrer Biografie «Hendrik Wüst: Der Machtwandler. Karriere und Kalkül», die seit Donnerstag erhältlich ist. ..." (Qualle: https://www.mt.de/regionales/nrw/Einbrecher-erbeuteten-2018-Langwaffen-von-Hendrik-Wuest-23685179.html)

     

    Es geht um simplen wirtschaftlichen Profit. Darum gab es diese lange abgehangene Nachricht aktuell als journalistisches Convenience Food. :spiteful: Medienprofis wissen halt, wie man mit wenig eigenen Aufwand weitreichend und breit Werbung macht, die viele Menschen noch nicht einmal als Werbung erkennen. :heuldoch:

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  4. vor 32 Minuten schrieb flause:

    ..., keiner davon hat es in die Medien geschafft. ...

    Wobei diese Übereinkunft nicht gilt, wenn sich ein Promi suizidierte. Da wollen die Medien dann mit der Selbsttötung schon ihren Profit machen. Mit Beichten über eine einfache Selbsttötung"normaler" Menschen ist halt kaum einen finanzieller Gewinn zu erzielen. Daher wird solch eine Übereinkunft mit den Medien bei den von ihnen so reißerisch wie wissenschaftlich falsch mit "Amoklauf" betitelten Taten kaum zu erreichen sein - schon gar nicht bei Toten und Schusswaffenmissbrauch. Als zu interessant werden da die Profitmöglichkeiten von den Medien eingeschätzt. :sad:

     

    Euer

    Mausebaer :closedeyes:

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  5. vor 2 Stunden schrieb BJ68:

     

     

    Ganz schlichte und einfache Antwort....weil sie an diese Waffe rankommen, sie bauen können (Halle), sie ich illegal oder auch legal besorgen konnten....

     

    bj68

     

    Wohl deutlich eher "nein".

     

    Sich eine Schusswaffe zu "besorgen" einschl. selbst zu bauen, um sie für Morde zu missbrauchen, die viel effektiver mit anderen, leichter verfügbaren potentiellen Tatmitteln hätten verübt werden können, ist nicht sinnvoll mit "Rankommen" zu erklären. Das ist wie rückwärts auf einem Bein zum Tatort zu hüpfen, weil man es kann, obwohl man auch einfach hätte normal hingehen können. :gaga:

     

    • Meine bevorzugte Annahme ist, dass die Täter intellektuell eher schwach aufgestellt sind (aufgrund des nicht zielführenden Lösungsansatz für ihr Problem und Schwächen bei der Tatvorbereitung und Durchführung; z.B. durch einfache Holztür ohne Klinke auf der Außenseite gestoppt,  - glücklicher Weise) und deshalb dann auch an unrealistischen Vorbildern aus den Medien lernen ( vgl. z.B. bei A. Bandura). :closedeyes:
    • Eine alternative Annahme, wie z.B. bei Brevik in Norwegen, ist es, dass die Verwendung von Schusswaffen zum Tatkonzept gehört und zumindest auch gezielt die Aufmerksamkeit und Präsens der Tat in den Medien stärken sollen. Taten mit Schusswaffen als Tatmittel werden i.d.R. breiter und länger in den Medien behandelt als vergleichbare Taten mit Werk- oder Fahrzeugen. Also auch der Missbrauch einer Schusswaffe als Reaktion auf die Berichtsvorlieben der Journalisten erfolgt. :sad:

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  6. vor 13 Minuten schrieb sealord37:

    Wenn du dich weiter mit dem WaffG befasst,  wirst du feststellen,  dass das nicht der einzige Blödsinn ist.

    Warum sind Überkontingentwaffen gefährlicher als die,  die man vorher schon besitzt.  Aber das auch nur bei Sportschützen?

    Warum ist ein 24jähriger Sportschütze, ohne psychologisches Attest nicht reif genug eine 9mm Pistole zu besitzen,  wohl aber für eine Kaliber 12 BockFlinte? 

    Und warum ist das bei einem JS Inhaber anders? 

    Das ist noch sehr diplomatisch formuliert.

    • Zum faktischen Verbot des Führens von Einhandmessern (§ 42a WaffG) wurde im Innenausschuss des Bundestags mit Vorsatz und nachweislich falsche, aber umso reißerische Behauptungen aufgestellt.
    • Warum die Trigger der Anscheinsprüfung nach § 6 AWaffV ausgerechnet so gewählt wurden, dass sie ganz bestimmte technische Familien von Schusswaffen betreffen, obwohl es bereits für diese keine empirischen Hinweise auf irgendeine besondere Deliktrelevanz gab und gibt ...
    • Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG sind schon ein besonderer Scherz an sich. Ich habe bis jetzt kein von jemand anderen erstelltes Gutachten gesehen, das nicht nicht falsch gewesen wäre. I.d.R. verstehen die Gutachter schon gar nicht, was genau sie wozu genau begutachten sollen.
    • § 6 Abs. 1 S. 2 WaffG zeigt überdeutlich, dass deren Verfasser keine Ahnung hatten, was sie dort geschrieben haben und nicht einmal allgemeine medizinische Kenntnisse besaßen, geschweige denn psychiatrische oder psychologische Kenntnisse.
    • ...

    Das deutsche Waffenrecht erscheint einem nach einer genaueren Betrachtung schnell als eine unsinnige, bürgerfeindliche, antidemokratische Abfolge von juristischen Katastrophen mit fragwürdiger materieller Rechtsstaatlichkeit. Da erscheint es schon zwingend logisch, dass der illegale Besitz eines extrem leistungsstarken Revolvers weniger stark sanktioniert wird, als der illegale Besitz z.B. einer kleinen alten schwachen FN Baby Westentaschenpistole. So etwas wie einem Sinn, kann man erst wieder finden, wenn man zu den Anfängen des bundeseinheitlichen Waffengesetzes zurückgeht:

     

    »Schon viele Schußwaffentäter, die ihre Waffe nicht in krimineller Absicht erworben haben, sind erst durch den Besitz zum Gebrauch verführt worden.« ("Magisches Denken", wie soll denn der Besitz einer primitive Maschine aus Metallen, Holz und/oder Kunststoffen einen Menschen dazu bringen, eine Straftat mit ihr zu begehen?, vgl. "Der Spiegel" Nr. 47/1971)

     

    "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." (Obrigkeitsstaatliches, antidemokratisches Weltbild, vgl. ebenda)

     

    ...

     

    Kein Wunder wenn später dann: "... Und aus dem Fernsehen, am 30.06.2010 in dem ARD Film „Deutschland unter Waffen?" Hier äußerte sich Ministerialrat a.D. Jürgen Brennecke (ein erklärter Gegner legalen Waffenbesitzes), indem er die Sportschützen als "fremde Heere Mitte" in Bezug zu den "fremden Heeren Ost" des dritten Reiches setzte. Eine peinliche Vorstellung. Es war übrigens jener Herr Brennecke der auch den unseligen Satz in einem Entwurf des Waffengesetzes geprägt hat: 'Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden.'..." (vgl. in taz.de "Waffenrecht vor Gericht", sekundäre Quelle)

     

    Auch damals mussten bereits bloße Behauptungen, die fragwürdigen Ansichten von politischen Beamten und Politiken sowie Vorfälle im Ausland für die Verbote gegen die rechtschaffenen Bürger in (West-)Deutschland herhalten und es wurde nicht besser. Der materielle Sinn und das Ziel unseres bundeseinheitlichen Waffenrechts waren stets die Wehrlosigkeit der rechtschaffenen Bürger und Menschen in (West-)Deutschland. :sad:

     

    Euer

    Mausebaer :closedeyes:

     

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  7. vor 5 Minuten schrieb HerbertHonigtopf:

    ... Warum sollte ich Tatmittel wie Fahrzeuge oder Sprengstoff zusätzlich untersuchen? 

    Um die relative Gefährdung durch bzw. die Bedeutung des Missbrauchs von Schusswaffen in diesen Fällen abschätzen zu können. Denn

    "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen." Montesquieu.

     

    Denn in dem Entwurf kann auch schon ganz weit vorne ein kapitaler Wurm drin sein. Das ist wie mit dem berühmten scheck-, wechsel-, immobilien- und bürgschaftrechtlich verkleideten Scheingeschäft. Da prüfst du dich dumm und dämlich, weil du das Astloch vor lauter Wäldern nicht mehr siehst.

     

    Dein

    Mausebaer

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  8. vor einer Stunde schrieb HerbertHonigtopf:

    ...

    Warum haben die meisten auf Pistolen oder Revolver zurückgegriffen?

    Ich bezweifle, dass "die meisten" überhaupt auf Schusswaffen zurückgegriffen haben. :yes:

     

    Wie viele Täter, die vorsätzlich versuchten, mehrere Personen zu schädigen oder auch tatsächlich schädigten, nutzten überhaupt Schusswaffen und wie viele Täter nutzten andere Tatwerkzeuge wie Fahr- und Flugzeuge, Messer und sonstige Werkzeuge sowie andere Gegenstände oder eigene Körperteile für ihre Taten?

     

    Ich muss hier in die berühmt-berüchtigte Magarine-Studie denken. Wenn einem die Ergebnisse nicht gefallen, dann lässt man einfach die Werte weg, die zu den nicht erwünschten Ergebnissen führen. :spiteful:

     

    vor einer Stunde schrieb HerbertHonigtopf:

    Meine ersten Gedanken:
    Funktionalität statt Nachahmung und symbolischer Aufladung der Waffe
    Leichter an Kurzwaffen zu kommen (vor allem auf dem Schwarzmarkt)
    Leichter, Kurzwaffen zu handhaben
    Leichter, Kurzwaffen mit sich zu führen (unentdeckt)
    Kurzwaffen evtl. günstiger
    Mit Kurzwaffen leichter zu zielen – mehr Menschen zu töten

     

    Was sind eure Gedanken, Ideen, Anregungen oder Erklärungsansätze. Ich bin ein absoluter Waffenlaie - sofern ich falsche Annahmen etwa im Umgang mit Waffen habe, könnt iihr mir das gern mitteilen.

    Funktionalität statt Nachahmung

    Nein,

    Langwaffen sind leichter und besser zu bedienen als Kurzwaffen. Langwaffen mit moderner Ergonomie sind besser zu bedienen als solche mit veralteter Ergonomie - ist ein logischer Selbstläufer.

     

    Leichter an Kurzwaffen zu kommen

    Nein,

    für Kurzwaffen sind die Erwerbserschwernisse - auch im Ausland - höher als für Langwaffen. Auf dem Schwarzmarkt soll die Nachfrage nach Kurzwaffen höher sein, als die nach Langwaffen. Daher sollten Langwaffen tendenziell günstiger sein.

     

    Leichter, Kurzwaffen zu handhaben

    :rofl:

    Nein,

    vgl. oben!

     

    Leichter, Kurzwaffen mit sich zu führen (unentdeckt)

    Ja, aber

    das ist ja kein Entscheidungsgrund für die Täter. Deren Ziel ist es ja i.d.R. nicht, nach ihrer Tat unerkannt zu entkommen

     

    Kurzwaffen evtl. günstiger

    Nein,

    es gibt preiswerte Langwaffen und preiswerte Kurzwaffen. W/ Schwarzmarkt siehe oben!

     

    Mit Kurzwaffen leichter zu zielen – mehr Menschen zu töten

    :ridiculous::17:

    Sorry! Aber so langsam wird es körperlich anstrengend zu Antworten.

    Schaue Dir doch nur mal "Hamburg" an! Der Täter hatte mindesten 1 Jahr lang regelmäßig das Treffen trainiert und bei angeblich 140 Schuss auf eine Menschenmenge in einem Innenraum, bei der eine hundsgewöhnliche 9 mm Luger Patrone mit billigem Vollmantelgeschoss (der weiche Bleikern ist nicht wirklich voll mit auch noch recht weichen Messing ummantelt. Das sieht nur so aus. Hinten liegt der Kern frei.) die das theoretische(!) Potential hat, mit einem Schuss bis zu drei Menschen unmittelbar tödliche Verletzungen zu zufügen, gab es nur 8 (acht!) Tote, darunter auch noch der Suizid des Täters und eine schwangere Frau, quasi netto 6 Tote. Also mal ganz ehrlich, da hätte vermutlich ein Angriff mit einem Obstmesser zu mehr Mordopfern geführt. :closedeyes:

     

    Meine Hypothesen sind:

    H1a: Wären diese Täter praktisch intelligenter, dann würden sie auch zielführendere Lösungsansätze für ihre (psychischen) Probleme wählen, als Massshootings. Die Täter sind daher eher zu weniger praktischer Intelligenz fähig.

    H1b: Diese Täter besitzen keine oder kaum für ihre Tat relevante Kenntnisse im Umgang mit Schusswaffen

    H1c: Diese Täter besitzen keine oder kaum für ihre Tat relevante Kenntnisse über die Zielballistik in den beabsichtigten Zielen

    H2: H1 führt dazu dass die Täter an einem unrealistischen Vorbild lernen (vgl. Bandura), dass ihnen die Medien einschl. Spiele und soziale Medien präsentieren.

    H3: H2 führt zur Wahl eines wenig effektiven Tatmittel (sonst würden sie sich LKWs für ihre Tat mieten oder das Steuern von Flugzeugen erlernen (vgl. 9/11))

     

    Kurz: Diese Täter sind nicht die hellsten Kerzen auf der Tote des Lebens und weil das niemand rechtzeitig zum richtigen Handeln veranlasste, haben wir diese Schaiche :sad:

     

    Dein

    Mausebaer

     

    ps: mein Tipp an Dich: Schreibe nicht über etwas, was du gar nicht kennst - gehe schießen! Falls weder ein Schützenverein, wo "Modern Sporting Rifle" (MSR) noch ein Jagdstand Dich damit schießen lassen wollen (viele haben viele schlechte Erfahrungen mit vorgeblichen Interessenten gemacht), dann gebe ruhig ein paar Euro für ein gewerblich veranstaltetes Schieß-Event aus! :gutidee:

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  9. vor 10 Minuten schrieb Rohrzange:

    Deswegen sagte ich Regularien sind notwendig, es kommt nur auf das "Wie" an.

    Ist es notwendig, allen rechtschaffenen Menschen den Besitz eines möglichen Tatmittels zu verbieten, wenn bereits der Missbrauch des Mittels zur Tat verboten ist? :rolleyes:

     

    Es geht nicht um Regellosigkeit, sondern um die Freiheit, die Gerechtigkeit und die Sicherheit für die Menschen mit einem operativen Minimum an Vorschriften. :gutidee:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  10. vor einer Stunde schrieb Rohrzange:

    Im Bezug zur Kriminalität erreicht die Regulierung durch Gesetze und Verordnungen insbesondere eines, sie definiert was erlaubt und verboten ist. Erst dadurch kann man sich auf juristischem Weg Kriminellen, die dagegen verstoßen, habhaft werden.

     

    D.h. ohne Regulierung kein Gesetz, ohne Gesetz kein Verbot und somit kein Verstoß.

     

     

    Einen illegalen Besitz gibt es erst durch die Definition eines Gesetzes, was den Besitz verbietet.

    Hast du diese Regelung nicht, dann ist der Besitz legal.

     

    Im Bezug auf Waffen bedeutet das also. Würde es das Waffengesetz nicht geben, dann gäbe es keinen illegalen Waffenbesitz.

    Nur weil also Kriminelle an Waffen  kommen, bedeutet das nicht, dass das Waffengesetz unnütz wäre. Denn es definiert ja gerade erst, dass bzw. wann deren Besitz illegal ist und somit rechtswidrig ist.

     

    Durch das Gesetz wird also definiert was verboten ist und in welchem Rahmen abweichend davon etwas erlaubt ist. Erst durch das Gesetz kannst du dich Kriminellen juristisch habhaft machen, wenn sie dagegen verstoßen.


     

    Ohne Verbote gäbe es formal juristisch keine Kriminalität. Die mag dann gefühlt existieren, wenn man dir etwas wegnimmt und du dadurch unrecht verspürst, aber juristisch belangen kann man das erst, wenn es durch ein Gesetz geregelt ist.

     

    ... und da kommen wir zu wichtigen Punkten der Gesetzgebung, die leider immer weniger beachtet werden :sad: :

     

    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen."

    angeblich von Charles Baron de Montesquieu

    französischer Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker

     

    und

     

    "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er." ("Corruptissima re publica plurimae leges.")

    angeblich von Tacitus, römischer Historiker und Senator 54–120
     

     

    Hinter diesen Zitaten steckt die einfache politische und gesellschaftliche Notwendigkeit, die Vorschriften für das Zusammenleben von Menschen stets zu minimieren. Denn eine Vielzahl von Vorschriften erschwert ihre Anwendung und eröffnet häufig auch erst Nutzen aus unmoralischen Handlungen zu ziehen (meist Kriminalität im allgemeinen und Korruption im besonderen). Sie fordern keine Regellosigkeit, sondern eine staatliche Selbstdisziplin und Hygiene beim Schaffen und Erlassen von Vorschriften - nur so viele wie unbedingt nötig und so wenige wie möglich. 

     

    Denn nicht die geschaffene Illegalität verhindert Missbrauchshandlungen, sondern eine durch Lernen gewonnene Bewertung einer Missbrauchshandlung als nachteilig für den Handelnden selbst. Dieses macht das Konzept, unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren, um es zu unterdrücken, so ineffektiv.

    • Es wird Verhalten bestraft, auch wenn keine Wahrscheinlichkeit der Wiederholung des Verhaltens besteht.
    • Es wird - meist infolge zeitlichem Abstands - die Sanktion in keinem lernrelevanten Zusammenhang mit dem gezeigtem Verhalten erkannt
    • Es wird der Nutzen des unerwünschten Verhaltens für sich als höher bzw wahrscheinlicher bewertet als der Schaden durch die mögliche Sanktion (unabhängig von den tatsächlichen Fakten)
    • Die Sanktion wird nicht als Nachteil, sondern als Belohnung bewertet (z.B. in Form von Aufmerksamkeit, sich "negativ" geschätzt zu empfinden á la "das alles geschieht nur für mich / wegen mir, weil ich xyz gemacht habe")
    • Es wird das Konzept der Verhaltensunterdrückung durch Sanktionen erkannt und ggf. sogar gegen den Sanktionierenden verwendet (vgl. z.B. Mohandas Karamchand "Mahatma" Gandhi)

    Da die Verhaltensunterdrückung durch Sanktionen so ineffizient ist, ist es sinnvoller, bei den Straftätern bzw. potentiellen Straftätern eine Bewertung zu erzeugen, die eine beabsichtigte Missbrauchshandlung bereits beim Zeigen des Verhaltens als nachteilig für den Täter erscheinen lässt (vgl. das Waffenrecht von Kennesaw, GA, und die Medienreaktionen dazu! Auch wenn vermutlich - leider erfolgte keine detaillierte wissenschaftliche Begleitung der Gesetzesinitiative, weil sie nur als ein politisches Statement gedacht war - das Waffengesetz von Kennesaw nicht zu mehr Waffenbesitz durch die Einwohner führte, führte die intensive Medienberichterstattung bei den potentiellen Tätern zu der Bewertung, dass entsprechende Straftaten in Kennesaw mit einem deutlich höheren Risiko für sie, bei der Begehung der Tat Schaden zu erleiden, verbunden seien). Also den erwarteten Nutzen aus einer unerwünschten Handlung zu minimieren und das empfundene Risiko der unerwünschten Handlung zu maximieren, sollte das Ziel staatlichen Handelns sein. :gutidee: 

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  11. vor 2 Stunden schrieb BJ68:

     

    Hm...ich bin Dein Nachbar....und weils mich interessiert*, bau ich Bomben, blöderweise mach ich einen Fehler und so ein Teil geht hoch, ich bin zerfetzt, mein Haus ist weg und Deines auch, plus u.U. Frau/Kinder verletzt oder gar tot...wie stehst Du dazu?

    Oder ich synthetisiere eine größere Menge VX oder Novichok-Substanzen und es geht was schief....ich vergifte mich dabei und gehe hops, bloß blöderweise zieht das Zeug, dann auch in Dein Haus oder löscht das Viertel aus in dem Du wohnst....auch wieder kein Problem für Dich?

     

    ...

    ... und obwohl ganz ganz streng verboten, haben Dich Verbote nicht davon abgehalten. Verbote verhindern und schützen vor nichts, sie kennzeichnen nur ein Verhalten als illegal. :heuldoch:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  12. vor 8 Stunden schrieb Rohrzange:

     

    Das ist Unsinn. Man muss kein Sozialist sein um zu erkennen, dass es Gegenstände gibt, die man regulieren muss.

    Das fängt bei Chemikalien und Arzneimittel an und hört bei Drogen nicht auf.

    ...

    Immer dieses ungenaue Denken. :sad:

     

    Man

    1. "reguliert" nicht die Gegenstände sondern
    2. vernichtet die Freiheit und die Sicherheit jener Menschen, die sich ohnehin schon an die Vorschriften halten, und
    3. verschafft "der Kriminalität" Vorteile.

    Nicht einmal bei stark radioaktiven Material klappt die "Regulierung" wirklich und schon gar nicht beim Besitz und möglichen Missbrauch durch Organisationen wie Staaten. Mag eine "Regulierung" bei oberflächlicher Betrachtung nützlich für die Masse der Menschen erscheinen, so ist sie es bei genauerer Betrachtung i.d.R. nicht. Der Missbrauch von Alkohol, Tabak, Feuerwaffen oder Betäubungsmitteln ist für die wenigen Betroffenen sicher von Nachteil. Die Verbote des Besitzes und des Nutzens sind es aber für die Masse der rechtschaffenen Menschen. Erst Verbote haben die organisierte Kriminalität (OK) groß und mächtig gemacht und eine schlecht gemachte Deregulierung sogar noch größer (Wenn nach einem Verbot nur noch die OK über eine funktionierende Logistik verfügt bzw. wie in den Niederlanden bei THC die Logistik sogar weitgehend illegal bleibt, profitiert die OK noch mehr). Nicht Verbote des Besitzes und des Nutzens von irgendetwas schützen vor dessen Missbrauch, sondern die Minimierung des Nutzen des Missbrauchs sowie die Maximierung des Risiko von Schäden unmittelbar beim (Versuch des) Missbrauchs. Der Missbrauch muss nachhaltig uninteressant werden und nicht der nützliche Gebrauch illegal gemacht werden. :gutidee:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  13. vor 7 Minuten schrieb 6/373:

    Terroristen verüben Anschlag (Bataclan) und und der Bürger wird in Regress genommen.

    Genau mein Humor.

    ...

     

     

    Leider hat das nichts mit Humor zu tun. Das ist eine verbreite Bewertung des Bürgers durch die herrschenden Politiker. Im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung gab es diesen Clip "Du bist Terrorist". Der trifft genauso auf die Sicht der Politiker zum legalem, privaten Feuerwaffenbesitz zu - auch Du bist ein Terrorist. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  14. Eigentumsrechtlich ist ein Erbschein schon mal recht sicher. Dass die Waffenrechtsbehörde nur den Erblasser kennt, wird so nicht stimmen. Erben müssen ewb-pflichtige Waffen im Erbe nämlich der Waffenrechtsbehörde melden und dann geht der Tanz los ...

    • Erben-WBK
    • einem Berechtigten überlassen
    • unbrauchbar machen

    Mit Erbschein oder Erben-WBK ist die Sache recht klar. Wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt auch. In allen anderen Fällen kann es eigentumsrechtlich interessant werden, wenn Du die Familienverhältnisse nicht kennst. Ist aber auch nicht groß anders als bei einem Auto.

     

    Waffenrechtlich dürfen Erben die ewb-Waffen erst in Besitz nehmen, wenn sie waffenrechtlich dazu berechtigt sind. Folglich wird es oft einen Berechtigten als Dritten in dem Reigen geben.

     

    Falls Du keinen unnötigen Papierkram haben willst, dann soll Dich der Erblasser doch gleich in seinem Vermächtnis entsprechend erwähnen. Du bekommst die Waffe und zahlst das und wie es im Vermächtnis steht - fertig. Wenn der schon tot oder entscheidungsunfähig ist - Dein Pech.

     

    Dein

    Mausebaer

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  15. vor 1 Stunde schrieb sealord37:

    Selbst wenn, war klar, dass das System DDR nicht das ewige Leben haben wird. ...

    Mit der Grenzöffnung Ungarns war ganz klar, dass das das Ende des Ostblocks war. Nur genau wie ich auch dachte praktisch jeder, der dazu etwas dachte, dass die "DDR"-SED zu den Regimen gehöre, die sich noch am längsten halten würden. Die Maßnahmen dazu wurden ja schon nach und nach von der "DDR" umgesetzt ... und dann labert da einer von deren Polithampelmännern auch noch auf Rückfrage, dass die Ossis ab sofort einfach so raus dürften ... uuuuuuuuuuuuuuuunnnnddddd eeeeeeessss kaaaaaaaammm eiiiiiinfaaach keiiiiiiinn Dementi. :shok:

     

    ... und als dann auch noch die Mauer aufging dachte ich einfach nur "Schaiche! Jahre zu früh." und fing mir meine erste Kehlkopfentzündung ein. :unsure2:

     

    Dein

    Mausebaer

  16. vor 6 Minuten schrieb sealord37:

     

    ... andere dagegen haben mit Sicherheit schon länger Plan B in der Tasche gehabt. ...

    Das denke ich nicht. Praktisch jeder hatte sich auch eine Art Soft-Landig der "DDR" eingestellt. Dass ausgerechnet in der "DDR", dem sozialistischen Vorzeigestaat, ein Verwaltungsfehler unterläuft, der zum praktisch sofortigem Fall der Mauer führt, hatte wohl niemand ernsthaft auf dem Schirm. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  17. vor 28 Minuten schrieb sealord37:

     

    Dennoch gab es diesbezügliche Überlegungen mehrmals. Einen Tag nach Maueröffnung noch wurden NVA Verbände in Alarmbereitschaft gesetzt und Generaloberst Stechbarth hat es m.W. abgelehnt einzugreifen. ...

     

    Es suizidieren sich täglich Menschen, damit Empfindungen (physisch und psychisch), die sie haben, für sie aufhören. Ob sie danach noch feststellen können, dass das wenig zielführend war, weil sie damit auch ihr Leben beendeten, hängt wohl davon ab, welche Vorstellungen von einer Existenz nach dem Tod zutreffen.

     

    Wer die Verfügung über entsprechende Waffengewalt hat, mag sie vielleicht einsetzten wollen. Aber eine gute Analyse, guter Informationen mit guter Entscheidungsfähigkeit, hält von ihrem Einsatz ab, wenn sie bezüglich des Ziels kontraproduktiv ist. :yes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

     

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  18. vor 5 Stunden schrieb GermanKraut:

     

    Ich verstehe Deine Antwort mit der DDR nicht.

     

    ...

     

    Ich bin zwar ein anderer, aber um Dir mit dem Verständnis zu helfen ...

     

    Die DDR-Führung hatte in der Endphase ein großes operatives Problem, dass verhinderte, dass sie im größerem Umfang mit dem Einsatz von Waffen über dem Niveau von Wasserwerfern, Reizgas und Gummiknüppeln gegen ihre "eigene" Bevölkerung vorgehen konnte - von wenigen Ausnahmen abgesehen war die gesamte erwachsene männliche Bevölkerung zum Umgang mit und für den Einsatz von Feuerwaffen und schwereren Gerät ausgebildet und auch mehr und vor allem auch weniger trainiert. 

     

    Auf kollektiver Ebene ist es eigentlich egal, wer die Waffen zu einem Bürgerkrieg mitbringt, wenn alle im Umgang und für den effektiven Einsatz von diesen ausgebildet sind.

     

    Ein weiteres Risiko ist, wenn die persönlichen Verbindungen zwischen den unter dem Befehl der Herrschenden stehenden Truppen und den potentiellen Gegnern auch nur auf einer abstrakten Eben zu stark sind, dass es zu einer auch nur gewissen Identifikation kommen kann. Dann ist das Risiko einer Befehlsverweigerung groß ("Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr").

     

    Ohne massive militärische Unterstützung durch die Sowjet Union, die selbst wenn Gorbatschow das gewollte hätte, dazu schon nicht mehr fähig war, hätte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, ein massives, bewaffnetes Vorgehen gegen die demonstrierenden Gruppen der "DDR-Bevölkerung" (das war ja eigentlich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung) schneller zu einem Ende von Erichs Regime geführt, als die Ceaușescus in Rumänien weg waren. Die begonnene Salami-Taktik der SED-Führung zur Minderung des gesellschaftlichem Drucks wäre für sie wohl tatsächlich der zielführende Weg gewesen, ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen. Dummer Weise kam es dann zu dem Verwaltungsversagen, das zur Maueröffnung führte. Wie bei einem Damm ist nicht mehr viel zu retten, wenn der erst einmal gebrochen ist.

     

    Deshalb war in der "DDR" die Chinesische Lösung nicht möglich und das effektivste Mittel der NVA zur "Beruhigung der Massen" wären die Feldküchen mit Suppe gewesen. ;)

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  19. Skepsis, wenn einer ganz neu und noch ohne eigene Waffe ist, einfach anruft oder auftaucht, ist leider in den letzten Jahrzehnten normal bis notwendig geworden.

    • Bestenfalls sind es nur Leute, die ihre Idee vom Schießen nur aus PC-Spielen, Krimis und Action Filmen haben. Eigentlich sind die harmlos und wenn sich ihre Anzahl in Grenzen hält auch nicht lästig. Die wollen meist unbedingt eine großkalibrige Pistole oder Revolver (Kurzwaffe) und werden schnell, manchmal nach nur einmal Schießen, nie wieder gesehen. Wenn man gleich auf 25 m schießen muss, weil oft der Stand keine kürzeren Entfernungen ermöglicht, kann es gerade mit Kurzwaffen enttäuschend beginnen, wenn vielleicht anfangs gar keine oder nur zufällige Treffer auf der Scheibe sind. Da ist nur die Zeit schade, die man in sie investiert hat.
    • Unangenehmer kann das werden, wenn das (Hobby)Journalisten sind, die sich an investigativen Journalismus versuchen. Da kann es passieren, dass dann seltsame Sachen in den Medien auftauchen, weil es sich fast immer einer findet, der irgendwelchen Unsinn dummschwätzt.

    Dass mit Anfangs "nur KK und LuPi" gibt es leider schon viel länger bei einigen Vereinen. Außer der Furcht vor Journalisten und dass vielleicht ein Anfänger Scheibenträger o.ä. beschädigt erscheint es mir, dass hier wohl zumindest auch so eine Idee des "sich Hochdienens" und des "Demut einfordern" dahinter steht. Wie schon geschrieben, kann es ein Kompromiss sein, in diesen sauren Apfel zu beißen, wenn die Alternativen gerade durch die Entfernung aufwendig sind.

     

    Aber auch wenn alles Schießsport ist, sind auch Kleinkaliber und Großkaliber, genau wie auch Lang- und Kurzwaffe, Büchsen und Flinten, ... und wie praktisch fast jede Disziplin jeweils eigene Sportarten, die sich wie z.B. Golf und Völkerball unterscheiden können, obwohl beides mit "Bällen" gespielt wird. Wenn Dir IPSC wichtig ist, dann suche und gehe auch zum IPSC :yess: , auch wenn es viele andere und interessante Schießsportarten gibt. :yes:

     

    Schaue Dich noch etwas im Internet und ruhig auch hier um! Nicht jeder ließt hier alle Rubriken und Threads.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  20. vor 13 Stunden schrieb EkelAlfred:

    Weiso "für Dich"?

    Das ist doch offensichtlich so. ....

    So ist es juristisch weniger angreifbar formuliert. Es ist nur eine persönliche Einschätzung, nicht die Behauptung, dass es auch so sei. :teu38:Das ist zwar auch nicht immer 100% wasserdicht, aber es macht im Fall der Fälle den Beweis schwieriger, dass es eben doch mehr als nur das Kundtun der eigenen Einschätzung war. :heuldoch:

     

    Dein

    Mausebaer

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