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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Von den psychologischen Gutachten ist jeder eventuell künftig Beteiligter kalt getroffen worden. Es gibt ohnehin keine freien Ressourcen bei der Psychotherapie und Psychiatrie und dann soll man noch Zeit mit 100% sinnlosen Gutachten verschwenden statt Menschen zu helfen ... :gaga: :gaga: :gaga:

     

    Mit 20 bis 40 Minuten Selbstauskunft und Beobachtung kann man nichts über die Psyche eines Menschen herausfinden, was nicht auch für einen psychologischen Laien offensichtlich ist. Wer es schafft sich die kurze Zeit halbwegs normal zu verhalten, der besteht so ein Ultrakurz-Gutachten. Eventuelle Tests sind auch nicht geeignet, um vorsätzliche Falschantworten zu verhindern. Man kann zwar eine Facette mit verschiedenen Items abfragen, aber wer da nicht ohnehin bereits gem. § 6 Abs. 1 WaffG "debil" ist, hätte da auch keine operativen Probleme zu täuschen. :closedeyes:

     

    Die geplanten psychologischen Gutachten sind entweder

    1. dumme Ideen von Leuten, die nicht wissen, was sie fordern, oder
    2. hinterhältige Ideen von Leuten, es genau wissen und nur neue finanzielle Hindernisse beim legalen privaten Waffenerwerb kreieren wollen

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  2. vor 4 Minuten schrieb Jan_8791:

     

    ...

     

    Gründe dagegen:

    Wirklich? :spiteful:

     

     

    vor 4 Minuten schrieb Jan_8791:

    ...

    Tierschutz (und nur weil DEIN Hund schussfest ist, heisst es nicht, dass Millionen von Tieren leiden)

    ...

    Wenn Du willst, dass weniger Tiere leiden (ohne dass die Tiere selbst weniger werden), dann müssen sie halt an Feuerwerk und Böller gewöhnt werden. So können sie lernen, dass keine Gefahr droht. Also nicht weniger sondern sondern öfters, wäre hier der zielführende Lösungsansatz. :headbang:

     

    Es ist zwar keine empirische Studie, aber nach meinen Beobachtungen sind es vor allem (Haus-Schmuse-)Tiere von Haltern, die selbst fürchten, dass ihre kleinen und größeren Lieblinge sich fürchten könnten, die sich dann auch tatsächlich fürchten. Was da nun in wie weit was bedingt ... :huh:

     

    Wie weit Nutzhaustiere und vergleichbare Schmusehaustiere überhaupt räumlich von Feuerwerk und Böllern an Silvester betroffen sind, kann ich nicht beurteilen - Pferd, Kuh oder Schwein u.ä. habe ich eigentlich etwas länger nur im Kühlschrank und in Teilen.

     

    Bei Wildtieren in Garten, Park, Feld und Wald ist mir eigentlich nichts besonderes aufgefallen, obwohl sie gerade in Gärten und Parks schon räumlich betroffen sein können.

     

    Unsere Katzen hatten alle Interesse an den sich bewegenden Leuchterscheinungen eines Feuerwerks gezeigt. Der Knall von Böllern hatte sie zwar nicht gerade begeistert, aber bei Menschen waren deutlichere und zeitlich längere Schreckreaktionen zu erkennen als bei den Katzen. Es ist halt schon sehr relativ - gerade falls die Menschen der Tiere keine Aufregung und Furcht zeigen,auch nicht vorab.

     

     

    vor 4 Minuten schrieb Jan_8791:

    ...

    Umweltschutz (es wird sehr viel Dreck gemacht, in der Luft und genauso auf den Straßen)

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  3. vor 20 Minuten schrieb Elo:

    swr.de, Stand 15.11.2023, 20:46 Uhr:

     

    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/waffenkontrollen-nach-schuessen-offenburg-gruene-100.html

     

    Zitat:

     

    Nach Schüssen in Offenburg: Grüne fordern schärfere Waffenkontrollen

     

    Die Tötung eines Schülers in Offenburg hat die Debatte über privaten Waffenbesitz befeuert. Die Grünen im Landtag verlangen dafür strengere Gesetze.

    Nach den tödlichen Schüssen an einer Schule in Offenburg (Ortenaukreis) hat die Grünen-Landtagsfraktion schärfere Waffenkontrollen gefordert. Es seien zu viele Waffen im Umlauf, daher müsse es engmaschige Kontrollen geben, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz dem SWR. Für mehr öffentliche Sicherheit müsse es strengere Regeln für den Besitz von Waffen geben, so Grünen-Innenexperte Oliver Hildenbrand.

     

    Waffe der Offenburger Gewalttat stammte aus familiärem Umfeld

     

    Am vergangenen Donnerstag hatte ein 15-jähriger Schüler einen Gleichaltrigen mit einer Waffe erschossen. Die Tatwaffe stammt den Ermittlern zufolge aus dem familiären Umfeld des mutmaßlichen Schützen. Deshalb wird auch gegen dessen Eltern ermittelt. Diese verfügen laut Staatsanwaltschaft nicht über eine Berechtigung zum Besitz der Waffe.

    ...

     

     

    Kommen jetzt endlich die Aufbewahrungskontrollen bei den Besitzern von illegal besessenen Waffen und Munition? :cool: Dass ausgerechnet Politiker der Grünen die Beachtung des Art. 3 Abs. 1 GG bei den Kontrollen nach §36 WaffG forderten :yess: :yess: :yess:, hätte ich nicht gedacht. :gutidee: :gutidee: :gutidee:

     

      

    vor 9 Stunden schrieb Mausebaer:

     

    Das liegt aber nur daran, dass den Waffenrechtsbehörden i.d.R. die Namen und Anschriften der IlWB fehlen. Wenn dem nicht so ist, wird auch schnell einmal ein Problem für die IlWB daraus.

     

    "§ 36 WaffG
    Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    (2) (weggefallen)

    (3) 1Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. 2Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. 3Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    ..."

     

    Da steht nichts von "legal besitzt" oder "legale Besitzer" sondern nur "besitzt" und "Besitzer". Daher müssten Waffenrechtsbehörden, die systematische Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzer durchführen, diese gem. Art. 3 Abs. 1 GG, bzw. dessen Entsprechungen in den Verwaltungsvollzugsgesetzen der Länder, diese sowohl bei LWB als auch bei IlWB durchführen. Nur wird in G'stan traditionell das GG gerne von den öffentlichen Verwaltungen mit den Füßen getreten, wenn dessen Vorschriften für diese lästig sind. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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  4. vor 11 Stunden schrieb Tatonka:

    ...

    wie viele der vorherigen Wünsche - wird das am Bau der Stände scheitern

     

    Tschja,

    wieder einmal mehr die schon traditionelle, infrastrukturelle Diskriminierung von Schießsport durch die deutschen Gebietskörperschaften. :bad: Da werden Mrd. Euros für kaum genutzte Sportplätze und als Beihilfen an Fußballvereine, die längst profitorientierte Unternehmen sind, oder für landschaftszerstörende Golfplätze und Windparks*) verprasst, aber die Sportschützen gehen leer aus. :traurig_16:

     

    Euer

    Mausebaer :bud:

    *) durch die Klimaerwärmung nimmt der Wind sowieso ab und die Windkraftanlagen werden noch unwirtschaftlicher. :closedeyes:

     

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  5. vor 4 Minuten schrieb Micha176:

    Ich bräuchte Muni-Kosten Beihilfe....kann man das irgendwo auf'm Amt beantragen:grin:

    Bei Dir wird das wohl schwierig, aber falls Du Bürgergeldempfänger bist, könntest Du aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets für Deine Kinder die Diabolos vom Amt gem. § 28 SGB II  sponsern lassen. Für Sport sind da m.W. wahnsinnige € 15,00 p.m. vorgesehen. :yess:

     

    Du könntest es natürlich noch über die deutsche Stiftung Sporthilfe probieren: https://www.sporthilfe.de/athletenfoerderung/foerderkonzept Vielleicht klappt es. Berichte uns doch bitte über Deine Fördererfolge! Du weißt ja: "Tue Gutes und sei dabei ein Vorbild für andere!" :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

     

    Grün hatte nicht so richtig gepasst. :closedeyes:

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  6. vor 23 Minuten schrieb TTG:

    Es gibt kein Nachwuchsproblem,  man muss sich nur auf den Nachwuchs ab 18/24 Jahren konzentrieren, ...

    ... meinte die Gelbbauchunke und machte Platz für ein Haus mit Luxusappartements für Kapitalanleger vom Balkan und aus Osteuropa.

     

    Man ist immer ausgelastet, weil mit den aktiven Mitgliedern auch die effektiv verfügbare Infrastruktur schrumpft - von der Standaufsicht bis zu den Standanlagen, seien es auch nur Schießzeiten, die nicht mehr am Feierabend liegen dürfen. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  7. vor 5 Minuten schrieb sonnyboy:

    @Mausebaer .... wenn es soweit kommt, verkaufe ich alle meine Waffen und steige auf eine neue Sportart um ...

    Warum? :confused:

     

    Beim Sport mit Großkaliberwaffen sind Inklusion, Sportler mit Herz-Kreislauferkrankungen und Ü70 so etwas von völlig normal, dass er viel zu wenig Subventionen aus diesen Bereichen bekommt. Warum nicht einfach auch spezialisierte Disziplinen genehmigen lassen und entsprechende Förderungen beantragen. :heuldoch:

     

    Das Nachwuchsproblem haben sich die Verbandsfürsten ja á la "nach mir die Sintflut" quasi ohne Gegenwehr ins WaffG schreiben lassen. Nun müssen wir zusehen, wie wir unter diesen Verboten trotzdem zu Nachwuchs kommen - halt mit Druckluft, KK und EL-Flinten (OK, jenseits vom Schrotdrilling wird's arg teuer und eher schwach). :sad:

     

    Dein

    Mausebaer

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  8. vor 25 Minuten schrieb TTG:

    Ganz klar: IDPA

    Aber dann auch an die deutschen Erschwernisse adaptiert.

    • Auch in einer "F im Fünfeck"-Variante, insbesondere für den Nachwuchs und anderer U18.
    • Auch mit KK-Waffen und EL-Flinten, damit auch die U25 nicht immer mit natürlicherweise suboptimalen Leihwaffen starten muss
    • Auch mit extra viel Disziplinen/Stages im Sitzen und Liegenbleiben, damit auch Herz-, KHK-Kranke etc. sowie Ü70 nicht außen vor sind. Falls man Kardiologen:innen gewinnen kann, könnte man das vieleicht auch als von den Krankenkassen geförderten "Herzsport" organisieren.
    • Auch mit Disziplinen/Stages mit Ge(h)hilfen und in Rollstühlen. Diese sollten zumindest beantragt werden. Den Rest werden Inklusions-Marketing, Zuschüsse für Inklusionsmaßnahmen und Nachfrage regeln. ;)

    Euer

    Mausebaer :hi:

     

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  9. vor 2 Stunden schrieb RainerE:

    ... Aber eine inhaltlich und sprachlich so ausgefeilte und überzeugende – ja, ich will fast sagen: kraftvoll, männliche, vor Selbstbewußtsein strotzende Abhandlung über andere Schützen, wie die von @CvonderSee, ...

     

    OK,

    wenn man die Möglichkeit von der Anwendung humoristischer Stilmittel ausschließt, ist das schon so richtig harter Tabak, aber hallo die Waldfee.  ;)

     

     

      

    vor 2 Stunden schrieb RainerE:

    ... noch in meinen beiden DSB Vereinen bislang begegnet. ...

     

    Wobei die Entscheidung für Deine Vereine dann doch sehr für Dich spricht. :yes:  Eine relative Dominanz von DSB-Vereinen mit etwas anderen Vereinsmitgliedern hatte meine LWB-Werdung um 16 Jahre verzögert. Ne 15, ein Jahr geht auf Verwaltungsversagen beim VdRBw. :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  10. vor einer Stunde schrieb RainerE:

    ...
    Wo trifft man solche ganzen Kerle sonst schon noch?

    ...

     

    Nach meinen Erfahrungen überwiegend im DSB bzw dessen Vereinen. :huh2:

    • Die wissen alles ganz genau, auch dann wenn es falsch ist.
    • Die wissen auch ganz genau, wie man mit der Legislative, der Exekutive ja und so gar der Judikative (auch mal Judokative genannt) richtig und zielführend umgeht und auch um geht, wenn da nur nicht die "anderen" wären, die das störten
    • "Andere" Schützen sind bestenfalls Idioten, aber auch das nur wenn sie gleichzeitig im DSB sind. Sonst sind es schießwütige Kriminelle, waffenhamsternde Terroristen und durchgeknallte Möchtegernsöldner, die am liebsten kleine Negermädchen ermorden wollen. Von den
    • Jägern, die aus reiner Blutsucht und Mordgier massenhaft arme harmlose Tiere meucheln, nur um sich deren ausgekochte Schädeldecken zuhause an die Wände hängen zu können, schon einmal gar nicht zu reden.

    Natürlich gibt es die auch mal woanders und es gibt auch viele DSB-Mitglieder, die anders sind. Aber meistens fand ich solche noch unter den DSB-Mitgliedern. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

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  11. Am 2.8.2023 um 14:54 schrieb Mick Jaeger:

    Küchenmesser mit einer Klingenlänge zwischen 5,68cm bis 11,74cm müssen künftig in einem Tresor der Klasse 0 verschlossen werden. Außer der Griff ist blau, dann in einen Tresor der Klasse 1. 

     

    Ist das Messer ein WMF und vor dem 12.03.2022 gekauft und du hast den Beleg noch, dann darfst du einen kleinen Messerschein (KMS) beantragen und das Messer in deiner Wohnung führen.

    Bei Besuch ohne KMS musst du die Messer allerdings in verschlossene Behältnisse packen.

    Bitte beachten dass dein Besuch Mitglied der Meldehelden (früher Blockwarte genannt) sein könnten und das alleinige Anzeigen, auch ohne Beweise führt unweigerlich zum Verlust des KMS.

     

    Macheten werden per Definition nun alle Messer mit einer Klingenlänge von 11,76cm bis 21,44cm sowie 23,56cm bis 31,87cm sein. Messer mit der Klingenlänge 21,49cm bis 23,55cm werden allgemeinhin als Dolche bezeichnet, Messer über 31,88cm als Schwerter.

    (Dem geneigten Leser fällt auf dass der Gesetzesschreiber ein Grüner sein muss und keine Ausbildung hat, somit sind Messer mit Klingenlängen 11,74-11,75cm sowie 21,45-21,48cm keiner Definition zugeordnet und somit frei für jedermann, auch Messermann)

    Macheten dürfen nur mit der Ausnahmegenehmigung des KMS (Kleiner Machetenschein), nicht zu verwechseln mit dem KMS (Kleiner Messerschein), transportiert werden, wenn die Machete eingepackt und mit Rosa Geschenkband verschlossen ist.

    Dolche und Schwerter müssen über die zugehörige Staatsangehörigkeit beantragt werden.

    Für alle Clan-Mitglieder, sowie mehrfach Vorbestrafte ist eine Freigabe ohne Auflagen bereits im Gesetz enthalten.

    Gesetztestreue Mitbürger füllen bitte den 145 Seitigen Fragebogen aus mit Selbstauskunft, pauschaler Überwachung und einer Servicegebühr von jährlich 2438,45€ pro Dolch oder Schwert.

     

    Dreschflegel unter 12 cm Kettengliedlänge fallen übrigens unter Zollstöcke, über 12cm Kettenlänge zählt es zu den verbotenen Kriegswaffen.

    Hast du in deiner Sachkunde nicht aufgepasst? :D

     

     

    Mache keine Witze mit dem, was bis vor wenigen Jahrzehnten in Deutschland, genauer in Berlin-West, noch in etwa so Gesetz war! :closedeyes: Dagegen ist der § 42a fast noch freiheitlich.  :bad:

     

    Die Realität in G'stan ist schlimmer als viele denken. :sad:

     

    Dein

    Mausebaer

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  12. vor 3 Minuten schrieb ALBA:

    ...

    Du meinst also die BEHÖRDE schickt jemanden zu Dir, der Deine Waffe garnicht anfassen darf ?

    ...

    Ist natürlich eine interessante Gedankenübung - jemand, der ein individuelles Waffenverbot hat, aber aufgrund seiner öffentlichen Aufgaben Waffen erwerben darf, und beruflich nicht von den Vorschriften des WaffG ausgenommen ist.  :teu382:

     

    Dein

    Mausebaer

  13. Wie wolltest Du Dich dabei strafbar machen?

     

    Wobei es natürlich prozessual rechtssicherer wäre, wenn Du die Waffe nicht aus der Hand gäbest, dem dazu bestimmten Kontrolleur nach Sicherheitsüberprüfung sie nur so zeigtest, dass er sich über die Merkmale der Waffe informieren kann, und einen neutralen Zeugen, der idealerweise auch LWB ist, dabei hättest.

     

    Sinnvoll wäre es jedoch, sich von der Identität und Berechtigung der Kontrolleure zu überzeugen. Idealerweise nach schriftlicher Terminvereinbarung mit Nennung der Kontrolleure und dann Abgleich von Schreiben, Dienstausweisen, Dir bekannten Lichtbildausweise und den Personen miteinander - falls Dir die Kontrolleure persönlich bekannt sind, geht das natürlich einfacher. Auch ist es keine dumme Idee, sich spätestens dann über den konkreten Prozess abzusprechen. Wir sind z.B. zu erst über den vereisten Balkon geschlittert, um die Aufbewahrung des NC-Pulvers nach SprengR zu kontrollieren, und dann bei der Waffenkontrolle, die Gewehre erst einmal auf meinem Bett (1-Z-Wohnung) zu parken und die erst später wieder in die Schränke zu stellen, um Verzögerungen durch Waffenschrank-Tetris zu vermeiden.

     

    Vorher darüber reden, aber stets besser nicht ins Plaudern kommen. Jeder hat etwas, was nicht jeder erzählt bekommen sollte. ;)

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

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  14. vor 36 Minuten schrieb Proud NRA Member:

     

    ...

     

    Das Waffenrecht steht nie und nirgendwo für sich alleine, sondern in ihm verdichtet sich, so ähnlich wie in der Meinungsfreiheit, ein ganzes Menschen- und Gesellschaftsbild.

     

    Deshalb sind die Zustände und ihre Veränderungen in den USA so interessant - dort kann sich das Waffenrecht an jeder Gemeindegrenze ändern - vom praktischen Totalverbot über nur die Minimalanforderungen des Bundes bis hin zur Besitzpflicht von Feuerwaffen. 

     

    Dein

    Mausebaer

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  15. vor 35 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Du gehst also davon aus, dass normale Verbrecher mathematisch so bewandert sind, dass sie Risiko-Kosten-Abschätzungen ihrer illegalen Taten auch korrekt durchführen können?

     

    Die wenigsten Kosten-Nutzen-Abschätzungen erfolgen explizit mathematisch und basieren auf einer gesicherten Datenlage - sonst hätte Kennesaw nicht funktioniert und dessen Waffenrecht wäre nur das geworden, als das es gedacht war - ein politischer Protest.

     

    Für Gewaltverbrechen i.w.S., die nicht völlig im Affekt geschehen, sind ex-ante die Einschätzungen des Täters die Grundlage für sein/ihr/es Handeln. Berichte über ein Waffenrecht, das rechtschaffenen Menschen den legalen Besitz von wirksamen, modernen Waffen erschwert, wird als eine Art staatliche Garantie auf wehrlose Opfer verstanden. Berichte über ein Waffenrecht, das rechtschaffene Menschen verpflichtet, Feuerwaffen, die zur Verteidigung geeignet sind, zu besitzen, als eine Art staatliche Warnung vor wehrhaften Opfern - nicht die Realität ist für die Handlungen der meisten Verbrecher verantwortlich, sondern deren Vorstellung von der Realität.

     

    Dein

    Mausebaer

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  16. Ja,

    der "Gewalt"-Zusatz schließt Verwaltungs- und Betrugskriminalität mit Waffen hier aus. Aber auch in England gab es eine ähnliche Entwicklung obwohl dort i.w. legal besessene Kurzwaffen betroffen waren.

    Das ganze ist vermutlich eine Art von "Kennesaw rückwärts". Es kommt eigentlich nicht auf den tatsächlichen legalen Besitz von Feuerwaffen an, sondern auf die Repräsentation der Wehrhaftigkeit der potentiellen Opfer und Zeugen in der Vorstellung der potentiellen Verbrecher. Bei den Taten, die nicht vollständig im Affekt gegangen werden, erfolgt eine (überschlägige) Abschätzung von Nutzen und Kosten anhand der Vorstellungen der potentiellen Täter. Das Ergebnis der Abschätzung trägt dann zur Handlungsentscheidung der potentiellen Täter bei. Werden die potentiellen Opfer und Zeugen für wehrhafter gehalten erhöht dieses die angenommenen (Risiko-)Kosten der Straftat; werden sie für wehrloser gehalten, vermindert das die von den  Kriminellen angenommen (Risiko-)Kosten.

     

    Euer

    Mausebaer

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  17. vor 16 Minuten schrieb Elo:

    FAZ, 19.10.2023:

     

    https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurter-bahnhofsviertel-soll-durch-waffenverbotszone-sicherer-werden-19253699.html

     

    Zitat:


    Sicherheit im Bahnhofsviertel : Frankfurter Oberbürgermeister setzt Waffenverbotszone durch

     

    ...

     

    Jetzt wird es interessant für Özgür Mildan Engels ehem. Waffen-Engels. :spiteful:

    https://waffen-engels.business.site/

     

    Euer

    Mausebaer :hi:

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