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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 10 Minuten schrieb geissi:

     

    Leider nicht ganz: Ein Brief mit einem Blatt Papier drin wiegt ca. 10g.

    0.01 kg + 100.000 Stück = 1000 kg = 1 Tonne Papier

     

     

    Stimmt schon so in etwa, aber wichtig ist die richtige und vollständige Angabe des Absenders. :yes:

     

    Aus einem anderen Thread:

      

    vor 15 Minuten schrieb Mausebaer:

    ... genau deshalb muss jetzt reagiert werden, um entsprechend Arbeit und Kosten zu verursachen. :bud:...

    • Work-Load bei den "Verursachern" generieren (VDB-Briefgenerator; ruhig auch akad.Grade bei "Titel" einfügen, mehrere Vornamen angeben, Doppel-Name? - Super!, irgendwelche Berufsbezeichnugen? OK, nicht jeder kann ein CIA*) sein, aber mehr Text ist hier der bessere Text, "Straße" ausschreiben statt "Str." und beim Ort ruhig auch Ortsteil angeben, gerne auch abgekürzt - schließlich sollen die Antwort-Serienbriefe auch bei uns und nicht bei irgendwem ankommen. Falls das Textanalyse-Programm dann etwas menschliche Hilfe beim Identifizieren und Einlesen der Absenderadressen braucht, ist das ja nicht unsere Schuld. :AZZANGEL: Bei dem ganzen Geld, die uns der Bund kostet, hätten die sich halt was besseres kaufen sollen ;) )
    • Unsere Volksvertreter etwas zum Vertreten bringen. Es sind 6 Parteien im Bundestag vertreten. Also hat jeder Wähler auch bis zu sechs Wahlkreisabgeordnete ( 1 direkt gewählt und bis zu 5 über Listenplätze). Man muss auch nicht bis zu sechsmal Porto bezahlen. Die Briefe unfrankiert in einen Umschlag packen und diesen dann an die Poststelle des Bundestags schicken! Das schont auch die Umwelt. Da wir ja auch die Antwort-Serienbriefe der Abgeordneten erhalten wollen, immer schön den möglichst vollständigen Absender angeben (s.o.! :teu38: ). Bei eigenen Briefen kann man auch den Absender kreativer positionieren :rolleyes:, damit er besser zu finden ist.

    Euer

    Mausebaer :hi:

     

    *) CIA = Certified Internal Auditor, zertifizierter Innenrevisor

     

    Formatierung geändert.

     

    Dein

    Mausebaer :bud:

  2. vor 18 Stunden schrieb Asgard:

    Nochmal: kein Interesse mich durch seitenlanges Geschwurbel zu lesen. Weder im Internet durch irgendwelche Foren oder faktisch unlesbare Refentenentwürfe. Tausende von Querverweisen, Anmerkungen, kurz juristischer und verwaltungstechnischer Textwüsten durchackern? Danke nein, ich bin kein Jurist, ich verstehe das nicht.

    Das tun die Juristen ja auch nicht. :closedeyes:

     

    Was es im Augenblick gibt, ist eine Art "Ich-wünsch'-mir-was-habe-aber-keine-Ahnung"-Liste mit "Ich-habe-auch-keine-Ahnung-aber-schreib-mal-was-dazu-was-vieleicht-gewünscht-wird"-Ergänzungen. Dieser Referenten-Entwurf ist derzeit angeblich noch nicht in die Ressortabstimmung gegangen, in der daraus mit weiteren Verschimmbesserungen ein abgenickter Gesetzesentwurf wird (Das ist schon lange keine Qualitätssicherung mehr vgl. z.B. den geforderten "psychologischen Test" bei §6 Abs. 3 WaffG, wo lange gerätselt wurde, was das für ein Test sein soll, bis jemand in der Begründung zur Gesetzesänderung einen Hinweis auf Österreich fand, weshalb seither zur Beurteilung der Geistigen Reife ein Persönlichkeitstest - also zu wie viel jemand Partylöwe, Schraubenzähler, sich anschleimender Konfliktvermeider etc ist - gemacht wird. :gaga: )

     

     

    vor 18 Stunden schrieb Asgard:

    Gibt es eine einigermaßen verbindliche Liste was Nänzie an Kröten für uns hat oder nicht? Nein? Dann kommt wieder wenn es was Konkretes gibt.

    DANN ist es zu spät. :mega_shok:

     

    Denn dann liegt der abgenickte Entwurf vor und an dem wieder herumzuschrauben, wäre

    1. nicht nur ein großer politischer Gesichtsverlust (bereits jetzt haben sich Faeser & Co. in den Medien weit aus dem Fenster gelegt) sondern
    2. auch noch ein großer Verwaltungsaufwand, weil die Änderungen auch wieder abgestimmt werden müssten.

    Dann ist die Suppe gekocht, die wir auszulöffeln haben.

     

    Bereits jetzt ist es spät, zu reagieren. Aber genau deshalb muss jetzt reagiert werden, um entsprechend Arbeit und Kosten zu verursachen. :bud:

    • Die den Entwurf NOCH bremsende FDP unterstützen (online-petition). Man muss die FDP ja nicht gut finden und bei anderen Sachen kann das auch wieder ganz anders aussehen.
    • Work-Load bei den "Verursachern" generieren (VDB-Briefgenerator; ruhig auch akad.Grade bei "Titel" einfügen, mehrere Vornamen angeben, Doppel-Name? - Super!, irgendwelche Berufsbezeichnugen? OK, nicht jeder kann ein CIA*) sein, aber mehr Text ist hier der bessere Text, "Straße" ausschreiben statt "Str." und beim Ort ruhig auch Ortsteil angeben, gerne auch abgekürzt - schließlich sollen die Antwort-Serienbriefe auch bei uns und nicht bei irgendwem ankommen. Falls das Textanalyse-Programm dann etwas menschliche Hilfe beim Identifizieren und Einlesen der Absenderadressen braucht, ist das ja nicht unsere Schuld. :AZZANGEL: Bei dem ganzen Geld, die uns der Bund kostet, hätten die sich halt was besseres kaufen sollen ;) )
    • Unsere Volksvertreter etwas zum Vertreten bringen. Es sind 6 Parteien im Bundestag vertreten. Also hat jeder Wähler auch bis zu sechs Wahlkreisabgeordnete ( 1 direkt gewählt und bis zu 5 über Listenplätze). Man muss auch nicht bis zu sechsmal Porto bezahlen. Die Briefe unfrankiert in einen Umschlag packen und diesen dann an die Poststelle des Bundestags schicken! Das schont auch die Umwelt. Da wir ja auch die Antwort-Serienbriefe der Abgeordneten erhalten wollen, immer schön den möglichst vollständigen Absender angeben (s.o.! :teu38: ). Bei eigenen Briefen kann man auch den Absender kreativer positionieren :rolleyes:, damit er besser zu finden ist.

    Euer

    Mausebaer :hi:

     

    *) CIA = Certified Internal Auditor, zertifizierter Innenrevisor

     

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  3. vor 2 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

    ...

    Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass wir erst bei 20k Teilnehmern stehen. Da fehlen noch 2 Nullen! Auf geht´s!

    Das ist so in etwa die Anzahl, die sich von den LWB schnell über soziale Medien aktivieren lassen. :bud:

    Viele LWB sind etwas älter. Die springen nicht sofort. Ein Teil liest sich das Ganze erst einmal genau durch und reagiert dann. Einige nutzen das Internet zur Information aber noch nicht zur Reaktion - da ist so ein Briefgenerator etwas ganz Seltsames - und dann sind da noch die Blöcke der Internetanalphabeten und der völlig demotivierten.

     

    Informieren - Werbetrommel rühren - dranbleiben! :yess:

     

     

    Dein

    Mausebaer :yes:

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  4. vor 32 Minuten schrieb Panhandle Pete:

    Sie ist Staatsbeamtin   sie bekommt jeden Monat automatisch ihre Kohle....lebenslänglich  korrigiert mich falls ich falsch liege!!

     

    Das kommt darauf an.

    I.d.R. werden politische Beamte, die keine Beamte auf Probe mehr sind, bei Entfernung von ihrem Posten erst einmal in den "Einstweiligen Ruhestand" versetzt. Das wären für maximal 3 Jahre gut 70% der letzten Besoldungsgruppe - hier B11-Berlin. Findet sich in den 3 Jahren keine angemessene Stelle, werden sie in den Ruhestand versetzt mit Ruhestandsbezügen i.H.v. 1,79375 vom Hundert pro Dienstjahr von ihrer letzten Besoldung.

    Die anderen werden entlassen.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  5. vor einer Stunde schrieb JPLafitte:

    ...

    Wieso kann ein Land seinem Bürger die Einreise verweigern?

    1. Weil es "solche" Bürger auch nicht haben will und
    2. in dem es behauptet, dass das gar nicht seine Bürger und eventuelle, anders lautende Personalpapiere gefälscht sind.

    Jede Regierung will als anscheinende "Bürger" Menschen, die ökonomische Leistungsträger sind und sowohl direkt durch ihr Einkommen fleißig Steuern und Abgaben zahlen als auch mittelbar durch ihren ökonomischen Beitrag die Staatsquote finanzieren und ansonsten ihre Schnauze halten und jede Kröte schlucken, die ihnen von der Regierung vorgesetzt wird.

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  6. vor 19 Minuten schrieb Spanplatte:

    Wozu braucht man eine Lizens und Registrierungspflicht für Platzpatronen Knarren?

    Zum Wichtigsein und zum Abkassieren - nicht anders als bei allen anderen Gegenständen des deutschen WaffG. :closedeyes:

     

    vor 19 Minuten schrieb Spanplatte:

    -generelles Waffenverbot für Vorbestrafte und Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

    • Wegen fahrlässigen Falscheids oder falscher Verdächtigung ein lebenslanges, generelles Waffenverbot? Zeitlich und inhaltlich beschränkt besteht das schon. :rolleyes:
    • Warum sollten Schweizer oder Österreicher in Deutschland generell und lebenslang keine Waffen besitzen dürfen? :huh:

     

    vor 19 Minuten schrieb Spanplatte:

    -die Täter von Berlin konsequent einknasten und abschieben

    • Warum nur die?
    • Werden doch konsequent ermittelt und verfolgt. Das Problem ist, dass die i.d.R. nicht intelligent genug sind, auch affektiv die Kurve von ihren Taten zum Ergebnis ihrer Hauptverfahren und dann auch noch zu ihren Vollzugsverfahren zu schaffen und die, die es vielleicht noch wären, wollen es nicht. Damit kannst'e dann auch gleich jede erhoffte Resozialisierung kniggen. Zwar lehren Strafen nicht, wie man sich verhalten soll, aber welches Verhalten unerwünscht ist. Nur dazu muss auch eine wirksame Verknüpfung von Tat und Strafe erfolgen. Sonst erzeugt man nur Frust, Aggression und das bis hin zu psychischen Störungen. Einen Hund zu elektrotackern, wenn man von der Arbeit kommt, weil er irgendwann in der Zeit, in der man auf Arbeit war, einen Haufen im WoZi gemacht hat, wird den Hund auch nicht dazu bringen, dieses nicht wieder zu machen.
    • Abschieben braucht zum einem die Aufnahme durch ihr Vaterland und zum anderen beträfe das auch nur einen Teil der Täter. Das der Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überproportional ist, dürfte daran liegen, dass das Merkmal eines relativ jungen Migrationshintergrund (z.B. die Hugenotten-Einwanderung, dürfte hier wohl nicht mehr mit gemeint sein) stärker positiv mit den kausalen Ursachen korreliert als das Fehlen dieses Merkmals.
    vor 19 Minuten schrieb Spanplatte:

    Das machen Österreich und die Schweiz seit Jahren so und das klappt dort.

    Dass für Österreicher und Schweizer ein generelles Waffenverbot besteht (vgl. oben!)? :teu38:

    vor 19 Minuten schrieb Spanplatte:

    Wieso will man so ein riesen Placebo Bürokratiemonster schaffen?

    1. Placebos müssen wirken und das auch noch positiv (wirkten sie negativ, wären es Nocebos)
    2. Bürokratie ist immer wichtig für die, die die Bürokratie kontrollieren. :heuldoch:
    vor 19 Minuten schrieb Spanplatte:

    Und Millionen rechtstreue Besitzer von SRS Waffen mit bestrafen?

     

    "Den Bürgern ist stets in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren."

    Der politische Narzissmus in Deutschland ist doch noch nicht so ausgeprägt, dass unsere sog. "Volksvertreter" sich nicht mehr vor "Fakeln- und Mistgabel-Szenarien" fürchteten - selbst wenn es noch lange völlig grundlos ist. :closedeyes: 

     

    Dein

    Mausebaer :hi:

  7. vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:


    Aber ja doch.

     

    Ohne Verbote / Gebote geht nix.

    Eben waren es nur Verbote. :huh:

     

    vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Ob es nun dem einzelnen passt oder nicht.

    Genau an der Stelle wird es problematisch.

     

    vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Dafür passt es einem anderen.

    Nicht selten jenen, die entweder nicht vom Verbot betroffen sind oder sich einfach nicht an die Verbote halten.

     

    vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Ist doch ganz einfach. In Nancy‘s und Grafe‘s Augen braucht keiner Waffen.

    ... und damit "Freiheit" und Bürgerrechte. Denn dass die, die für den administrativen Staat handeln, den vorgeblichen Souverän eines demokratischen Staates, den Umgang mit jenen potentiellen Machtmitteln verbieten, mit der ggf. auch gegen diese handelnde Personen seine Rechte durchsetzen könnte, hat schon ein Geschmäckle.

     

    vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Aus deiner Sicht braucht jemand Waffen. Und nun?

    Braucht jemand Freiheit und Bürgerrechte?

     

    vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Es gibt auch ganz viele Verbote von denen du profitierst.

    Sicher?

    Wäre das Gebot, die Rechte gegenseitig zu achten und zu respektieren nicht das, was Du eigentlich versuchst auszudrücken? :confused:

     

    vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Finde auch du dich damit ab.

    Verkaufe Deinen Besitz und Dein Eigentum, verprasse alles und siehe, auch ohne zu Säen und ohne zu Ernten wird Dich der Staat ernähren - außer es machen zu viel so. Das haben sogar Buddhisten gelernt. :closedeyes:

     

    Dein

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  8. vor 6 Stunden schrieb schorni1961:

    Hallo, habe vor ca. 3Jahren einen Arbeitsunfall und war eine zeitlang ziemlch hilflos durch Schwindel und Bewegungseinschränkung.

    Habe danach als es mir wieder besser ging einen Eignungstest für eine WBK gemacht. Hatte den Psychologen von dem Vorfallerzählt und er nahm mir trotzdem 280Euro ab und stellte ein momentanes Waffenverbot aus.

    Ich hoffe mal, dass das nicht Deutschland war. Denn hier darf der nur ein Gutachten erstellen. Alles Weitere dann die zuständige Waffenrechtsbehörde und ggf. Verwaltungsgericht.

     

    vor 6 Stunden schrieb schorni1961:

    Machte nach 8Monaten wieder einen Test bei einer anderen Psychologin und hatte ihn ohne Probleme bestanden.

    Was denn für'n Test? Die ultra leicht aber materiell für die "Gefährlichkeit" von Personen voll sinnlose Version des MMPI der Öschis? :huh: Tests beliebig wiederholen geht in D. nur bei Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG.

     

    vor 6 Stunden schrieb schorni1961:

    Als ich den Test bei der BH einreichte wurde mir mitgeteilt das von dem ersten Psychologen ein Vermerk eingetragen wurde, das ich zur Zeit nicht fähig bin eine Waffe sicher zu verwalten. Wieder 280Euro für den Hugo.

    Fände ich schonmal interessant, wie man so etwas aus einem Persönlichkeitstest ablesen können soll? Auch wenn der MMPI vor rund 90 Jahren empirisch aus Aussagen von Personen mit psychischen Störungen entstanden war, bekommt man natürlich auch von "gesunden" Personen Ergebnisse, die den Mittelwerden der Antworten der gestörten Personen entsprechen. Darum mag ich das Eppendorfer Schizophrenie Inventar (ESI) so gerne. Die Ergebnisse werden im Bezug zu drei Referenzgruppen ("gesund", "gesund aber in stationärer Behandlung" und "Personen mit Schizophrenie") angegeben. So wird auch dem letzten klar, dass selbst eine Punktlandung auf dem Mittelwert der Personen mit Schizophrenie auch ein Wert der gesunden Personen sein kann - nur eben etwas weiter weg von deren Mittelwert.

     

    Euer

    Mausebaer

  9. vor 41 Minuten schrieb Andor:

    ...

    Das ist eine schwerwiegende Einschränkung, die in die Satzung aufgenommen werden müsste. Und somit in den meisten Fällen auch in einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung des Vereins zur Abstimmung gebracht werden müsste. ...

    OT:

     

    Selbst dann hätte ich meine Bedenken. :closedeyes:

     

    • Auch wenn eine Satzung keine AGB sind, wirkt sie im (Geschäfts)Verkehr zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern vergleichbar. § 305c BGB gilt zwar für AGB aber ich will nicht ausschließen, dass eine Vereinssatzung mindestens ähnliche Qualitätsanforderungen erfüllen muss.
    • Außerdem hat jedes Mitglied das Recht aus einem Verein auszutreten (§39 BGB). Ob eine pauschale Verpflichtung aus der Satzung auch noch gegen ein ausgetretenes Mitglied, also einem Nicht-Mitglied wirken kann, halte ich für fraglich.

     

    Falls ein Verein (also nicht nur der Vorstand) eine Hemmung beim Ausritt von Vereinsmitgliedern will, dann sollte man hier eher von der Möglichkeit des § 39 Abs. 2, letzter HS BGB Gebrauch machen. Ein Erlaubnisvorbehalt für einen schnelleren Austritt wäre ergänzend sicher möglich, wenn die Bedingungen hierfür klar und ausgewogen geregelt werden.

     

    Euer

    Mausebaer

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  10. vor 8 Stunden schrieb Klaas:

    ...

     

    Andererseits: Ein Verein sollte sich gut überlegen, ob er dem Hauptverein Konkurrenz macht, z.B. durch die Aufnahme von ehemaligen Mitgliedern des Hauptvereins. Sowas kann nur schief gehen, es führt zwangsläufig zu Ärger, egal, welche Art von Vertrag man hat.

     

    Klaas

     

    Genau dort dürfte der sprichwörtliche Hund begraben sein. Der vermietende Verein will die Miet-Kohle von der SLG kassieren, aber er will auch alternativlos sein.

     

    Einen Schießstand in jenen Zeiten zu vermieten, in denen man ihn nicht benutzt, ist eine gute Idee, solange der Verein dadurch keine dauerhaften Überschüsse erzielt und es nur zur Kostendeckung beiträgt. Aber natürlich schafft man damit immer auch eine Alternative für seine Mitglieder. Das kann zu einer Ergänzung des Sportportfolio der Mitglieder führen. Aber man ist halt auch nicht mehr der lokale alternativlose Anbieter von Schießsportangeboten. Wird das eigene Angebot zu langweilig, zu teuer oder gibt es persönliche Differenzen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Mitglieder den Verein verlassen.

     

    Euer

    Mausebaer

     

    ps: Das Überlassen einer Sache zur Nutzung

    • gegen Entgelt aber ohne Fruchtgewinn ist die Miete;
    • mit Fruchtgewinn ist es die Pacht und
    • ohne Entgelt ist die Leihe.

    Wenn ein Schießstand nicht vermietet aber von anderen gegen Entgelt genutzt werden soll, dann darf keine Überlassung erfolgen. Da muss dann das Hausrecht aktiv vom Eigentümer - oder falls eine "Unter-Nutzung" ohne Untervermietung erfolgen soll vom Mieter - ausgeübt werden. Wird das Hausrecht ausgeübt, ergibt sich sich jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber jene Personen, die sich berechtigt in der Befriedung über die das Hausrecht ausgeübt wird, aufhalten.

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  11. vor einer Stunde schrieb HBM:

    ... Als "neuer" Verein würde ich mich da raus halten wenn ein zumindest "normales" Verhältnis mit dem vermietenden Verein besteht, ...

    Was ja scheinbar nicht der Fall ist, da dieses Stand-Verbot ja allen Mitgliedern angedroht wird, die beim Vermieter ausscheiden und in den Mieter eingetreten oder eingetreten sind. :bad:

     

    Dein

    Mausebaer

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  12. vor 5 Minuten schrieb Bounty:

    ...

     

    Sollte @Oldmiller´s Darstellung die ganze Wahrheit darstellen, und der Schütze hat einfach gekündigt, ist es mehr als kurios, dieses Vorgehen des Vorstandes.

     

    Das ist gar nicht kurios. Sperre bei Gelegenheit mal die Ohren auf, über was sich so manche Vorstandsmitglieder ereifern! Dass man einem Mitglied keine gelbe WKB befürworten können, weil das sich ja dann einfach kaufen könne, was das will, ohne dass sie das kontrollieren können ( :gaga: :gaga: :gaga: ), ist da schon langweilig. :boredom:

     

     

    vor 5 Minuten schrieb Bounty:

    Sollte der Schütze aber nicht ausgetreten sein, sondern tatsächlich ausgeschlossen worden sein, liegt die Sache deutlich anders.

     

    Wieso? :huh:

    Das Hausrecht liegt beim Mieter und wenn er auch noch Mitglied beim Mieter ist ...

    Zu den Schießen des Ex-Vereins will der ja gar nicht gehen. :closedeyes:

     

    vor 5 Minuten schrieb Bounty:

    Schon mal jemand darüber nachgedacht, daß der betroffene Schütze und sein Exverein das unter sich ausmachen sollten, gerne, wenn nicht über die Hauptversammlung (oder die Schiedsstelle), auch vor Gericht, anstatt seinen neuen Verein, der bei seinem Exverein eingemietet ist, vor die Bärenhöhle zu schubsen.

    Der ist beim alten Verein raus - da ist nichts mehr mit irgendwelchen Vereinsgerichten und  -versammlungen - raus und fertig.

     

    Der vermietende Verein verbietet einem Mitglied des ein-gemieteten Verein, den Stand zu betreten, weil es einmal Mitglied im vermietenden Verein war.

     

    Das ist nicht anders als wenn sich Du und Dein(e) Patner(in) getrennt haben und Dein(e) Ex-Partner(in) nun mit Deinem Mieter zusammen ist und Du Deinem/er Ex-Partner(in) verbietest, Deinen Mieter in der von Dir an Deinem Mieter vermieteten Wohnung zu besuchen.

     

     

    vor 5 Minuten schrieb Bounty:

    Nicht der neue Verein des Schützen muss sich das Zutrittsrecht "erstreiten" sondern der betroffene selbst. 

     

    Der Vermieter verhindert (partiell) die Nutzung des Mietobjekt zu dem Zweck, zudem es ver- und gemietet wurde.

     

    Dein

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  13. Rechtlich scheint das hier gar nicht so kompliziert zu sein. "Kompliziert" ist hier insbesondere wohl die "Führung" des vermietenden Vereins. Auch wenn dieser Fall jetzt unter Beibehaltung des "neuen" Mitglieds und des Mietvertrags gelöst wird, wäre ich nicht überrascht, wenn es bald neuen Ärger gäbe. Den Mietzins nimmt die Vereinsführung des Vermieters offenbar gerne mit. Aber wehe etwas läuft nicht so, wie es diese Führungsriege will!

    • Heute ist es ein Schütze, der seine Mitgliedschaft gewechselt hat,
    • morgen schießt ihr vielleicht angeblich die Anlage zu Klump und
    • übermorgen betreibt ihr wohl möglich vorgebliches, kampfmäßiges Schießen für Extremisten

    Falls sich im Vorstand des Vermieters keine personellen Veränderungen ergeben, würde ich mich auf künftige Dissonanzen einstellen. :closedeyes: Jeder gescheite und persönlich ausgeglichene Vorstand hätte sich in diesem Fall gesagt: "Wer ziehen will, den soll man nicht aufhalten." und falls dieses zu oft vorkäme, bei sich bzw. im eigenen Verein nach Ursachen gesucht. :gutidee:

     

    Dein

    Mausebaer :closedeyes:

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  14. vor 4 Stunden schrieb Commerzgandalf:

    ...

    Und Angstzustände als Begründung für den Schein???? Hier sehe ich die persönliche Eignung nicht gegeben.

    Da wäre zumindest an den § 6 Abs. 2 WaffG zu denken. Jedoch wozu? Vor 2002 hatte keiner einen Kleinen (W)affenschein benötigt und es sind trotzdem keine psychisch gestörte Personen in Horden mit SSW Amok gelaufen. :AZZANGEL:

     

    Euer

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  15. vor 3 Minuten schrieb ASE:

    Ich wiege 140kg und habe Schuhgröße 48 

    ...

    Sollte ich mich nur noch im Keller aufhalten?

     

     

    Ach, Bruder Leichtfuß!

     

    Es gibt nicht nur die Flächenlast, sondern auch die Gesamtlast. Auch darum ist es schlussendlich die Aufgabe eines guten und entsprechend erfahrenen Statikers und Materialwissenschaftlers zu solchen Fragen eine qualifizierte Antwort zu geben. Für moderne Neubauten sollte gelten, was man ohne Schäden am Stück die Treppe hoch bekommt, das trägt auch der Boden. Bei 600Jahre alten Fachwerkhäusern ist das ne andere Nummer. OK, wenn man nachträglich Luft durch Munition ersetzt ist das auch relevant.  Ein großer Schrank in einer Mietwohnung ist keine gute Idee, aber wenn er sogar den Vermieter gefragt hat und der das irgendwie abgenickt hat, ist er rechtlich auf der sicheren Seite, falls es zu Schäden über die gewöhnliche Abnutzung hinaus kommt. Der große Schrank wird halt extra lästig, wenn er mal auszieht.

     

    Mit feiern auf alten Holzbalkonen sollten wir etwas vorsichtiger sein und nicht unbedingt alle in einer Ecke stehen. :AZZANGEL:

     

    Dein

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