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PetMan

WO Silber
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  1. Das wird hier bei Empfehlungen leider zu oft vergessen. Nicht jeder kann für jede Waffe ein Glas für mehrere hundert Euro oder einen 4 stelligen Betrag kaufen. Aber für 50m KK muss das auch nicht sein. Klar sind bessere Optiken immer besser, aber auch ich habe auf meinen KK Gewehren nur hier verpönte "Billiggläser". Von Tasco über Bushnell, UTG Simmons, NoName. Um mit einem KK auf 50m ,also zu 99% immer die gleiche Entfernung, ist das für viele ausreichend. Mein billigstes, ein 3 - 9 Bushnell bekam ich vor 14 Jahren geschenkt und seit der Zeit ist es auf meiner Erma UHR und tut klaglos seinen Dienst. Auf meiner Ruger habe ich z.Z.ein NoName, das mit Brandings von einigen anderen Labeln für um die 300 Euro verkauft wird. Hab ich gebraucht für 50 Euro bekommen. Geht super für 50m, war auch schon auf 100m damit. Auf einem Anschütz 1903 habe ich ein " Jäger " ZF, das wird nur auf BDS 50m Disziplinen eingesetzt. Kostete mich mal ne Kiste Bier. Ich habe aber auch schon das eine oder andere NoName Glas in die Tonne getreten. Aber was ich zur Zeit auf den KK`s habe erfüllt seinen zweck und ein UTG für 130 Euro gebraucht ist das teuerste was ich auf KK sitzen habe. Reichte aber schon für ein paar LM Titel.
  2. Leider hinter eine Bezahlsperre. Sie führen Steinhäuser und Rathjen als vergleichbar auf. Was in beiden Fällen absolut vergleichbar ist , das ist der Umstand, das beide nach jeweils geltendem Recht keine Waffen mehr hätten haben dürfen. Steinhäuser wegen selbst vorgenommener Änderungen in seiner WBK und dem verstreichen lassen der 14 tägigen Anmeldefrist. Dem Amt waren beide Vorgänge bekannt. Und Rathjen hat sich mit seinen "Anzeigen " selbst auf den Präsentierteller der Behörden gelegt, die aber an mehreren Stellen nicht reagierten. DAS wird natürlich nirgends Thematisiert .
  3. Meine Behörde im Saarland stellt weiter aus. Die Wissen noch nicht wie sie überhaupt diese Abfragen machen sollen. Also reagieren sie pragmatisch. Machen weiter wie bisher. Auch andere Angelegenheiten wie Magazine berücksichtigen die bisher nicht, weil keiner weiß wie.
  4. stellte ich mir grade vor, wie der Lower aus meinem Email account kommt.....Das liegt daran das die "Mailadresse" bei uns die Email meint und in den USA die Postanschrift. und genau das war das "Problem " damals mit den LEP Waffen. Wechselssysteme zb für 1911er wurden nicht in die WBK eingetragen, Griffstücke von 1911er LEP Waffen nicht nach dem Gesetz entsprechend " geschwächt ". Wer eine 1911 zb in 45 ACP eingetragen hatte konnte sich eine LEP 1911er holen und ein Wechselsystem/Wechsellauf und hatte auch eine "Ghost Gun " . Wurde wohl auch als "Geschäftsmodell "genutzt, ein mir bekannter Waffenhändler aus meine Umgebung war da " Federführend " beteiligt. Daraus resultierte dann das Ende der umgebauten LEP UND 4mmM20 Waffen. Aber von diesen Ghost Guns sind noch jede Menge im Umlauf / im Besitz der Leute. An eine " sauberere Schwarze " konnte man nicht kommen......
  5. Das Gesetze geändert werden, aber die ausführenden Behörden nicht wissen wie umsetzen ist ja nichts neues . Sieht man grade auch wieder bei den Betriebsrenten, die Unterliegen seit 01.01.2020 einer neuen Anrechnug für die Krankenkassenbeiträge. Gesetz wurde Mitte Dezember mit heißer Nadel gestrickt durchgebracht. Aber die Krankenkassen können das noch gar nicht umsetzen. Kann bis ende des Jahres dauern................... Edit, aus 2012 2020 gemacht..........................................
  6. Hast du dein WS nicht vor kurzem verkauft?
  7. Hast du nicht dauernd 2/6 im Nacken ? Was willst du den jetzt wieder kaufen ? Ok, was in KK für die Fallplatten Anlage. Die soll übrigens innerhalb der nächsten 14 Tage endlich abgenommen werden
  8. Kollege, auch hier unterwegs im Board , war heute auf der für uns zuständigen Behörde im Saarland. Die stricken sich auch gerne mal eigene Regeln oder Schreiben Briefe mit Sätzen wie " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das IM ". Zum neuen Waffengesetz sind sie aber anscheinend pragmatisch unterwegs . Da noch keiner weiß wie eine Verfassungsschutzabfrage geht lassen sie die einfach weg. Magazine anmelden geht auch nicht, weil sie wissen nicht wie damit umgehen. Die machen einfach erst mal weiter wie gehabt bzw bis sie gesagt bekommen ( Schulung, Software what ever ) wie es gehen soll. Wunderte mich, aber besser so als erst mal gar nix mehr raus geben an WBK oder Jagdschein . Wie in Hessen zb. Die sagen das muss jetzt erst zum Verfassungsschutz, keiner weiß wie das geht, deswegen bleibt das alles erst mal liegen bis man es weiß........
  9. Es muss ja jetzt auch nix Provoziert werden. Events wo Leute aus der ganze Welt anreisen werden noch mehr abgesagt werden, auch welche die nix mit Waffen zu tun haben.
  10. Und jetzt lass den gleichen offenen Brief mal jemand von der AFD schreiben? Den würde die Presse in der Luft zerreißen. Aber in den 70er Jahren geflohener Perser, dem kann man den Nazischeiß halt nicht um die Ohren hauen. Das wäre , noch, selbst für unsere Presse zu strong.
  11. Zu der Zeit fiel der Kauf eines Magazines nicht unter die Regeln des Waffengesetzes. Und zu der Zeit rechtmäßiges Handeln rückwirkend unter Strafe zu stellen wird Gerichte beschäftigen......
  12. dann sollen die, die da angemeldet sind das teilen was das zeug hält
  13. Auf der BDS Homepage ist die Stellungnahme nicht zu finden, wundert mich Edit: Auch google findet die Stellungnahme nicht . Wo wurde das veröffentlicht....wenn es überhaupt veröffentlicht wurde
  14. Aber auch alle anderen würden mit Sicherheit darüber berichten, das die Schützen sich wehren .
  15. und diese Stellungnahme in einer großen Zeitung veröffentlicht, das wäre was
  16. Zumindest macht sie ihm keinen stress.................
  17. Da ich im Saarland noch einige Besitzer von konvertierten 4mmM20 kenne wird es hier wohl auch so gewesen sein. Zu den LEP Waffen kann ich für das Saarland keine definitiven Aussagen machen , ich denke aber das die Masse dieser Waffen nie angemeldet wurden...........................................
  18. Meines Wissens gab es damals einen Erlass des IM dasdie Behörden so verfahren sollen. Soweit ich weiß wurde das auch in anderen Bundesländern bezgl der konvertierten 4mm Waffen so gehandhabt.Selbst die LEP wurden in vielen Bundesländern eingetragen.
  19. Meine damalig noch Konvertierten 4mmM20 Waffen waren kein Problem.Die blieben einfach so in der WBK wie sie waren. Wurde wohl von unserer Behörde sehr locker gesehen. Mein Bruder hat heute noch eine PPK und eine CZ75 in 4mmM20
  20. dann nimm den von 762 gebrachten link, damit geht es auf alle fälle Edit: oder lade das von Kanne
  21. jepp Lade es herunterund speichere es auf dem PC.dann gehts
  22. Heisst das auch,das die Einschränkung auf 10 Waffen gelbe WBK erst ab 01.09. greift ?
  23. und alles ganz verbotene simple Dinge. Ich denke nicht das @Bautz das mit seiner Frage meinte,
  24. Vielleicht " Legal " zu bekommen, aber auch "Legal " an die eigene , " wirklich legale " Waffe zu bauen ? Edit:Vollzitat berichtigt, hab schon ne Verwarnung.........................
  25. Eine Antwort ja. Aber keine die die Intention der Frage beantwortet. Legal kommt der Sportschütze nämlich nicht an diese Waffen. So interpretiere ich das jedenfalls.
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