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PetMan

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  1. Bei uns trudeln jetzt langsam die Infos tröpfchenweise ein. Ab morgen dürfen wir unsere 5 Bahnen im Bunker wieder alle benutzen. Es wurde ein Anmeldesystem im Netz eingerichtet,ohne Voranmeldung z.Z. kein schiessen. Nur Vereinsmitglieder, jeder nur eine Stunde . somit bekommen wir in 3 Stunden Schiesszeit 15 Leute durch. Jetzt heisst es mal abwarten wie sich das einspielt. Das Meldesystem nennt sich Doodle, finde ich gar nicht mal schlecht. Einfach mal googlen. Ob mit Maske oder ohne weiß ich noch nicht, der Informationsfluss ist " etwas Mangelhaft " bei uns. Wird man noch drüber reden müssen. Jetzt freuen wir uns erst mal das wir schiessen dürfen, ich hab schon 2 Termine gebucht............
  2. Das ist aber von Stand zu Stand unterschiedlich. Gestern in Winterbach sollte er auf bleiben, zumindest wenn 2 Mann in der Box waren. Beim Kurzwaffenschiessen in der Halle auch alle mit Mundschutz. Aber vorne in der Kneipe darf man ohne sitzen.................................................................................
  3. Wir haben heute die Freigabe vom Ordnungsamt bekommen. Denke am WE schiessen wir wieder. War heute aber auch schon in meinem 2ten Verein Schiessen, die haben schon seit KW 21 die RSA wieder auf.
  4. Wir haben einen Stand, der auf 25m die Drehanlage für KW hat und auf allen Bahnen auch eine Seilzuganlage für 50m . Zugelassen bis glaub 7000 Joule. Früher haben wir gemischt geschossen, irgendwann wurde auf die Standzulassung verwiesen,laut der angeblich nur entweder oder gleichzeitig geschossen werden darf. Seit wir eine Fallplattenanlage haben wird erstaunlicherweise darauf gemischt mir LW und KW geschossen..................werde da mal wieder nachfassen, wenn der Stand den endlich mal wieder auf ist...................Unsere Raumschiessanlage in einem Bunker scheint kein einfacher Fall zu sein.........oder unser Vorstand pennt.................................
  5. Und das wird Gott sei dank ab dem 01.09.2020 anders sein, wenn man so schlau war im Verein Mitglied geblieben zu sein.UND die erste Waffe länger als 10 Jahre im Besitz war.
  6. Ja, das der Verein zumindest damit recht hat, Es werden immer die letzten 12 Monate abgefragt. Der Rest den der Verein gesagt/gemacht hat ist bullshit. Bald...ab dem 01.09.2020....nicht jetzt oder Anfang des Jahres. Das kann man bei jetzigen Diskussionen mit den Ämtern als Argument ins Feld führen, aber gelten tut das erst ab 01.09.
  7. wenn er NACH dem inkrafttreten des Gesetzes nichts davon weiß wäre es peinlich. JETZT hätte er das noch bestehende Gesetz anwenden können, sogar müssen. Ob man das gut findet ist was anderes, aber das neue Gesetz gilt erst ab 01.09.2020. DU hast ihm belegt das du die Anforderungen in den letzten 3 Jahren nicht nachgekommen bist. 3 Jahre ohne Not belegt, weil er nur ein Jahr abfragte. Wer war jetzt peinlicher ?
  8. Das habe ich , nach absprache mit dem Verkäufer, mehrfach gemacht. Der Händler muss seine Lizens dem Käufer nachweisen, weil ja an den überlassen wird. Das kostet natürlich extra Geld. Ich glaube mich zumindest in einem Fall an 40 Euro erinnern zu können . Ich hatte 9mm Pistolen gekauft und hatte nur Voreinträge für 4mm Waffen. Der Händler konvertierte die und hat mir dann die Waffen in 4mm überlassen . Der Sonderfall geht heute nicht mehr, im Prinzip geht der Kauf über den Händler aber auch nach aktuellem Waffengesetz. Z.B wenn du günstig an eine Waffe kommen kannst, aber noch keine Berechtigung hast, der Verkäufer aber nicht einlagern kann oder will. Das würde ich aber IMMER VORHER mit dem Händler und dem Verkäufer absprechen.
  9. Bei uns hörte es sich schon seit dem 15.05. vielversprechend an, einige Vereine schiessen auch schon wieder, auch in Raumschiessanlagen. Bei uns gab es HEUTE angeblich eine Vorstandssitzung zu dem Thema...................dumm das die Verordnung vom 15.05.20 nur bis 31.05.20 gültig ist. 2 ganze Wochen verschenkt........................
  10. Du schreibst es doch selber..............." wer die tatsächliche Gewalt einem anderen einräumt " Wann habe ich als Käufer die tatsächliche Gewalt erlangt? Wenn Frankonia die Waffe an Hermes übergibt ? Oder wenn irgendwann ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Hermesbote an meiner Tür klingelt ? Trenn mal in dem Fall das Überlassen und das " die tatsächliche Gewalt ausüben ". Wenn ich die tatsächliche Gewalt über eine Waffe haben soll und der Hermesbote die verliert wäre ICH laut deiner Ausführung meine Zuverlässigkeit los Das schlimme für die richtigen Mobbingopfer sind die Leute die sich aus Sturheit selber als solche bezeichnen. Edit : Das GROßSCHREIBEN im Netz als schreien angesehen wird ist dir bewusst?
  11. Waffenrecht hat seine eigenen Begrifflichkeit. Es heist,man " erwirbt " eine Waffe, wenn man "die tatsächliche Gewalt " über sie ausübt. Und den ERWERB hat man innert 14 Tagen anzuzeigen. Insofern sehe ICH jeden auf der rechtlich sicheren Seite, der das Datum des "Erwerbs", sprich das Datum ab wann er die tatsächliche Gewalt drüber bekommt, auf dem Amt angibt. Was mach ich den laut deiner These wenn die Waffe NIE bei mir ankommt? Meine Zuverlässigkeit verlieren weil ich eine Waffe nicht innerhalb 14 Tagen angemeldet habe? Eine Waffe, die ich zwar " gekauft " , aber nie " erworben " habe ?
  12. Ich hab seit Jahren immer das Datum gemeldet, wann ICH die tatsächliche Gewalt darüber hatte, also wann die Waffe bei MIR war. Gab nie ein Gespräch oder Probleme . Ansonsten hätte ICH ja ein Problem wenn die Waffe auf dem Versandweg verloren geht, ohne das ich daran irgendetwas hätte ändern können. EINEM Kollegen ist das ZWEI mal passiert das Waffen weg gekommen sind in der Post. Zwar beides mal ZU einem Waffenhändler hin( dem gleichen) aber die Probleme waren nicht wenige. Nur da hatte ER versendet.
  13. Ich habe vor Jahren bei egun eine Baugleiche 9mm gekauft wie ich sie schon habe.Der Verkäufer war Händler. Habe von der Waffe alles bis auf das leere Griffstück abgenommen, der Rest verblieb beim Händler. Das " Waffenoberteil " wurde als kalibergleiches Wechselsystem in meine WBK eingetragen. Ist der Verkäufer kein Händler kannst du den Kauf über einen Händler deines Vertrauens abwickeln. Der Überlässt dir dann das WS und verwertet/entsorgt den Rest der Waffe. Ich habe zu Zeiten der konvertierten 4mm Waffen ähnlich agiert. Eine GK Kurzwaffe gekauft,die Abwicklung dem Händler überlassen der sie mir in 4mmM20 Konvertieren sollte und von dem dann die umgebaute Waffe in meine WBK übernommen.
  14. Das musste ich jetzt echt googlen........................
  15. Bisher nur Schulden,aber dankend abgelehnt Das war meine Frage, danke Edit:u.a. das hier dazu gefunden
  16. Reicht es da nicht auch aus wenn die Waffen " versprochen " wurden und die normalen Erben das bestätigen ? Die wenigsten Privatleute machen ein Testament.
  17. Das kannte ich auch noch nicht. eine Bildungslücke Trigger Happy Lied von Weird Al Yankovic Text Got an AK-47, well you know it makes me feel alright Got an Uzi by my pillow, helps me sleep a little better at night There's no feeling any greater Than to shoot first and ask questions later Now I'm trigger happy, trigger happy every day Well, you can't take my guns away, I got a constitutional right Yeah, I gotta be ready if the Commies attack us tonight I'll blow their brains out with my Smith and Wesson That ought to teach them all a darn good lesson Now I'm trigger happy, trigger happy every day trigger, trigger happy.............................
  18. @TriggerHappy Ich glaub du hast in @EkelAlfred einen neuen Fan gefunden 😎
  19. who cares. Unsere wiedergeladene hat auch keinen CIP. Nur handeln darf man ungezipte Munition in Deutschland nicht . Wobei ich natürlich streng darauf achte nur gecipte Munition zu kaufen. Die letzte Ungecipte die ich dort gesehen habe waren 7,62 R , die Fischdosen mit beiliegendem Dosenöffner und GP11 in Originalverpackung.
  20. Na wenn unsere Behörden das auf private Waffenbesitzer übertragen finde ich das doch zumindest nicht schlecht . Und die " längerfristige Geschäftsbeziehung ist durch den Eintrag des Händlers in Luxemburg auch gegeben. Bei anderen Händlern dürfen wir nicht kaufen. Ich finde aber nirgends im Gesetz einen Passus, der den Import von Munition auf 1000 Schuss begrenzt. Pro Kaliber. Ich könnte also bei 10 eingetragenen Kalibern auch 10.000 Schuss auf einmal kaufen, aber keine 10.000 Schuss KK........................ Es spricht aber auch nix dagegen es so zu Handhaben. Hab ich jedenfalls nix gefunden.
  21. Das wurde vergleichbar früher auch in St. Wendel so gehandhabt . Meines Wissens stellen aber auch die mittlerweile 3 Jahresbescheinigungen aus .
  22. Ich habe wegen der Beschränkung auf 1000 Schuss pro Kaliber in den letzten Monaten einige Erlaubnisse gesehen. Die waren/sind alle auf 3 Jahre ausgestellt. Aus welchem Bundesland kommst du ? Und dein Einwurf zeigt das es überall anders gehandhabt wird.
  23. Nein, woraus schliesst du das ? Aus dem Preis oder der Gültigkeitsdauer? Meine erste Erlaubnis vor vielen Jahren lief auf 3 Jahre, ab der 2.wurde es auf 1 Jahr begrenzt. Das ging ein paar Jahre so und seit 6 oder 7 Jahren sind es wieder 3 Jahre. Soweit ich weiß werden alle im Saarland ausgestellten Erlaubnisse z.Z. auf 3 Jahre ausgestellt. Früher machte jede Waffenbehörde hier das was SIE wollte.Das ging von " Dauer unbegrenzt für alle Kaliber die in den WBK`s aufgeführt sind " bis auf 6 Wochen bei einer anderen Behörde für einen angesagten Kauf . Mit Stückzahl und Kaliber im Papier.
  24. Das wird aber mit Sicherheit durch Gerichte geklärt. Hierzulande kann man aber das Ergebnis nicht voraussehen. Kann so oder so ausgehen.
  25. Ich bin eh jeden Monat mindestens 1 mal in Luxemburg, ich werde weiter da kaufen .Und ich hab Kollegen die da arbeiten, die bringen auch ab und an was mit.
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