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Ich bin da mal auf den Ausgang gespannt. Für die gelbe muss auch ein Bedürfnis vorliegen. Ein Bedürfnis sagt, ich habe Bedarf. Kaufe ich 14 Jahre lang nix kann der Bedarf nicht so goß ein, denkt sich die Behörde . Also fragt sie nach und zieht u.U. ein. Ein absolut hausgemachtes Problem des " Schützen ". Bei uns im Verein jammert auch ab und an der eine oder andere, wenn die Waffenbehörde die Frechheit hat mal das Bedürfnis nach zu fragen und der Vorsitzende einem keinen Zettel schreibt das man regelmäßig am Schiessport teilnimmt.....weil man Jahrelang nicht mehr schiessen war.......ab dem 01.09. ist dieses Problem Gott sei dank aus der Welt wenn man länger als 10 Jahre WBK ( mit Waffe drin......) hat ( hoffen wir alle mal ). Aber z.Z. gilt noch die alte Regel. Also immer schön auf dem laufenden halten und jede WBK mit Leben füllen....sonst ist sie schnell gestorben, die arme WBK
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für die erstmalige Ausstellung der gelben wird das bei uns gefordert , was aber kein Problem darstellt. Kaufen geht dann , hat man die gelbe mal, sehr einfach. Hab ich auch schon mit meiner ersten vollen WBK gemacht . Da meinte die SB ich müsste eine neue beantragen weil die alte ja voll wäre.................................viele Briefe später und nach einigen Anrufen und Schreiben aus dem Innenministerium hat sie mir dann doch einfach eine neue ausgestellt....................die hatte das mit dem " unbefristet " auch nicht richtig verstanden. Es wurde ihr dann von anderer Stelle " erklärt ".
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Bei den wenigsten Behörden bekommt man die Gelbe zur Grünen quasi " dazugeschenkt". Ich musste zb für die gelbe ein Bedürfnis mit Disziplin nachweisen. Dieses Bedürfnis war dann aber 14 Jahre , in diesem Fall, nicht so stark vorhanden, das man was eigenes kaufen wollte/konnte. Leihen kann ich eine LW auch mit einer Grünen. Und die hat er ja und hat sie auch gefüllt. Und wenn Waffen schon im "Haushalt " sind verstehe ich nicht wieso man auf das dünne Eis geht und 14 Jahre lang nix eintragen lässt. Ich kann das einfach nicht verstehen, vielleicht bin ich aber auch nur zu dumm dafür............................oder zu gut informiert, kann auch sein
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Da nach 14 Jahren kein Erwerb stattfand zweifelt die Behörde das Bedürfnis auf eine gelbe halt an. Und da wundert man sich und sucht nach § das das nicht rechtens ist? Ganz viele der "Probleme" die hier immer wieder auftauchen sind sowas von selber gemacht, aber auf die Behörden wird dann geschimpft. Da hält sich mein Beileid regelmäßig in Grenzen............
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Bei welcher Behörde? So lange Zeiten sind mir ohne andere Gründe( die meist " vergessen " werden zu erwähnen) noch nicht untergekommen. Ich habe zwar selber aktuell nix beantragt, aber einige Kollegen. Auch unsere Behörde kann den Verfassungsschutz noch nicht abfragen, wartet aber nicht darauf. Sobald alles andere da ist wird genehmigt. Wo es im Saarland dran hängt ist die Polizeibehörde in Saarbrücken. Die bearbeiten die Anfragen wohl immer erst dann wenn der Stapel der Vorgänge droht die Decke an zu heben. Letzte Woche kamen die Abfragen bis Anfang Februar an die Waffenbehörde zurück, Kollege hat seinen Antrag mitte Februar gestellt. Sobald die Antwort der Polizeibehörde ( LKA? ) da ist werden seine Voreinträge vorgenommen.
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Du kennst Murphys Law? Alles was schief gehen kann geht schief.........................Aber das muss jeder für sich entscheiden, solange er andere damit nicht gefährdet
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Dann soll der Anfänger halt bevor er die Waffe in die Hand nimmt Gummihandschuhe anziehen.......... wenn er das nicht will hätte er bei mir eben pech gehabt . Ich stelle meine Waffen bisher auch immer zur Verfügung für Anfänger . Wie das jetzt unter Corona geht werde ich sehen. Jedenfalls werde ich nicht jede Waffe im Anschluss in Desinfektionsmittel ertränken..................
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Bei uns trudeln jetzt langsam die Infos tröpfchenweise ein. Ab morgen dürfen wir unsere 5 Bahnen im Bunker wieder alle benutzen. Es wurde ein Anmeldesystem im Netz eingerichtet,ohne Voranmeldung z.Z. kein schiessen. Nur Vereinsmitglieder, jeder nur eine Stunde . somit bekommen wir in 3 Stunden Schiesszeit 15 Leute durch. Jetzt heisst es mal abwarten wie sich das einspielt. Das Meldesystem nennt sich Doodle, finde ich gar nicht mal schlecht. Einfach mal googlen. Ob mit Maske oder ohne weiß ich noch nicht, der Informationsfluss ist " etwas Mangelhaft " bei uns. Wird man noch drüber reden müssen. Jetzt freuen wir uns erst mal das wir schiessen dürfen, ich hab schon 2 Termine gebucht............
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Das ist aber von Stand zu Stand unterschiedlich. Gestern in Winterbach sollte er auf bleiben, zumindest wenn 2 Mann in der Box waren. Beim Kurzwaffenschiessen in der Halle auch alle mit Mundschutz. Aber vorne in der Kneipe darf man ohne sitzen.................................................................................
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Wir haben heute die Freigabe vom Ordnungsamt bekommen. Denke am WE schiessen wir wieder. War heute aber auch schon in meinem 2ten Verein Schiessen, die haben schon seit KW 21 die RSA wieder auf.
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Wir haben einen Stand, der auf 25m die Drehanlage für KW hat und auf allen Bahnen auch eine Seilzuganlage für 50m . Zugelassen bis glaub 7000 Joule. Früher haben wir gemischt geschossen, irgendwann wurde auf die Standzulassung verwiesen,laut der angeblich nur entweder oder gleichzeitig geschossen werden darf. Seit wir eine Fallplattenanlage haben wird erstaunlicherweise darauf gemischt mir LW und KW geschossen..................werde da mal wieder nachfassen, wenn der Stand den endlich mal wieder auf ist...................Unsere Raumschiessanlage in einem Bunker scheint kein einfacher Fall zu sein.........oder unser Vorstand pennt.................................
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Und das wird Gott sei dank ab dem 01.09.2020 anders sein, wenn man so schlau war im Verein Mitglied geblieben zu sein.UND die erste Waffe länger als 10 Jahre im Besitz war.
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12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Ja, das der Verein zumindest damit recht hat, Es werden immer die letzten 12 Monate abgefragt. Der Rest den der Verein gesagt/gemacht hat ist bullshit. Bald...ab dem 01.09.2020....nicht jetzt oder Anfang des Jahres. Das kann man bei jetzigen Diskussionen mit den Ämtern als Argument ins Feld führen, aber gelten tut das erst ab 01.09. -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
wenn er NACH dem inkrafttreten des Gesetzes nichts davon weiß wäre es peinlich. JETZT hätte er das noch bestehende Gesetz anwenden können, sogar müssen. Ob man das gut findet ist was anderes, aber das neue Gesetz gilt erst ab 01.09.2020. DU hast ihm belegt das du die Anforderungen in den letzten 3 Jahren nicht nachgekommen bist. 3 Jahre ohne Not belegt, weil er nur ein Jahr abfragte. Wer war jetzt peinlicher ? -
Frage zum Erwerb KW Wechselsystem von kompletter Pistole
PetMan antwortete auf Siggi Ramone's Thema in Waffenrecht
Das habe ich , nach absprache mit dem Verkäufer, mehrfach gemacht. Der Händler muss seine Lizens dem Käufer nachweisen, weil ja an den überlassen wird. Das kostet natürlich extra Geld. Ich glaube mich zumindest in einem Fall an 40 Euro erinnern zu können . Ich hatte 9mm Pistolen gekauft und hatte nur Voreinträge für 4mm Waffen. Der Händler konvertierte die und hat mir dann die Waffen in 4mm überlassen . Der Sonderfall geht heute nicht mehr, im Prinzip geht der Kauf über den Händler aber auch nach aktuellem Waffengesetz. Z.B wenn du günstig an eine Waffe kommen kannst, aber noch keine Berechtigung hast, der Verkäufer aber nicht einlagern kann oder will. Das würde ich aber IMMER VORHER mit dem Händler und dem Verkäufer absprechen. -
Bei uns hörte es sich schon seit dem 15.05. vielversprechend an, einige Vereine schiessen auch schon wieder, auch in Raumschiessanlagen. Bei uns gab es HEUTE angeblich eine Vorstandssitzung zu dem Thema...................dumm das die Verordnung vom 15.05.20 nur bis 31.05.20 gültig ist. 2 ganze Wochen verschenkt........................
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Du schreibst es doch selber..............." wer die tatsächliche Gewalt einem anderen einräumt " Wann habe ich als Käufer die tatsächliche Gewalt erlangt? Wenn Frankonia die Waffe an Hermes übergibt ? Oder wenn irgendwann ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Hermesbote an meiner Tür klingelt ? Trenn mal in dem Fall das Überlassen und das " die tatsächliche Gewalt ausüben ". Wenn ich die tatsächliche Gewalt über eine Waffe haben soll und der Hermesbote die verliert wäre ICH laut deiner Ausführung meine Zuverlässigkeit los Das schlimme für die richtigen Mobbingopfer sind die Leute die sich aus Sturheit selber als solche bezeichnen. Edit : Das GROßSCHREIBEN im Netz als schreien angesehen wird ist dir bewusst?
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Waffenrecht hat seine eigenen Begrifflichkeit. Es heist,man " erwirbt " eine Waffe, wenn man "die tatsächliche Gewalt " über sie ausübt. Und den ERWERB hat man innert 14 Tagen anzuzeigen. Insofern sehe ICH jeden auf der rechtlich sicheren Seite, der das Datum des "Erwerbs", sprich das Datum ab wann er die tatsächliche Gewalt drüber bekommt, auf dem Amt angibt. Was mach ich den laut deiner These wenn die Waffe NIE bei mir ankommt? Meine Zuverlässigkeit verlieren weil ich eine Waffe nicht innerhalb 14 Tagen angemeldet habe? Eine Waffe, die ich zwar " gekauft " , aber nie " erworben " habe ?
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Ich hab seit Jahren immer das Datum gemeldet, wann ICH die tatsächliche Gewalt darüber hatte, also wann die Waffe bei MIR war. Gab nie ein Gespräch oder Probleme . Ansonsten hätte ICH ja ein Problem wenn die Waffe auf dem Versandweg verloren geht, ohne das ich daran irgendetwas hätte ändern können. EINEM Kollegen ist das ZWEI mal passiert das Waffen weg gekommen sind in der Post. Zwar beides mal ZU einem Waffenhändler hin( dem gleichen) aber die Probleme waren nicht wenige. Nur da hatte ER versendet.
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Frage zum Erwerb KW Wechselsystem von kompletter Pistole
PetMan antwortete auf Siggi Ramone's Thema in Waffenrecht
Ich habe vor Jahren bei egun eine Baugleiche 9mm gekauft wie ich sie schon habe.Der Verkäufer war Händler. Habe von der Waffe alles bis auf das leere Griffstück abgenommen, der Rest verblieb beim Händler. Das " Waffenoberteil " wurde als kalibergleiches Wechselsystem in meine WBK eingetragen. Ist der Verkäufer kein Händler kannst du den Kauf über einen Händler deines Vertrauens abwickeln. Der Überlässt dir dann das WS und verwertet/entsorgt den Rest der Waffe. Ich habe zu Zeiten der konvertierten 4mm Waffen ähnlich agiert. Eine GK Kurzwaffe gekauft,die Abwicklung dem Händler überlassen der sie mir in 4mmM20 Konvertieren sollte und von dem dann die umgebaute Waffe in meine WBK übernommen. -
Das musste ich jetzt echt googlen........................
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Bisher nur Schulden,aber dankend abgelehnt Das war meine Frage, danke Edit:u.a. das hier dazu gefunden
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Reicht es da nicht auch aus wenn die Waffen " versprochen " wurden und die normalen Erben das bestätigen ? Die wenigsten Privatleute machen ein Testament.
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Das kannte ich auch noch nicht. eine Bildungslücke Trigger Happy Lied von Weird Al Yankovic Text Got an AK-47, well you know it makes me feel alright Got an Uzi by my pillow, helps me sleep a little better at night There's no feeling any greater Than to shoot first and ask questions later Now I'm trigger happy, trigger happy every day Well, you can't take my guns away, I got a constitutional right Yeah, I gotta be ready if the Commies attack us tonight I'll blow their brains out with my Smith and Wesson That ought to teach them all a darn good lesson Now I'm trigger happy, trigger happy every day trigger, trigger happy.............................
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@TriggerHappy Ich glaub du hast in @EkelAlfred einen neuen Fan gefunden 😎