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Das ist eigentlich nicht verworren. Es wurde ein Voreintrag für 4mmRLang beantragt und ausgestellt. Aber erworben wurde eine Waffe im Kaliber 4mmM20. Die Reihenfolge war richtig, das Kaliber war falsch. und er hat es nicht mal selber bemerkt, sondern der SB auf dem Amt als er die Waffe eintragen wollte.. So gibt das Stress für den Waffenhändler und eben jetzt auch Stress für den Käufer...................Auf einen Voreintrag 357 Magnum kann ich auch keine 38er kaufen. Und dafür Zuständig das richtige zu kaufen ist man halt selber. Genau wie ich auf ein Bedürfnis vom DSB keine KW mit 3 Zoll Lauf kaufen darf, selbst wenn sie im Kaliber des Voreintrages ist. Da ist jedes selber " seines Glückes Schmied ", wenn auch hier vielleicht des " Unglückes " . Trotzdem nichts warum man einem den Kopf abreissen müsste. Anzählen, verwarnen ok. Aber , auch wenn rechtlich möglich, die Zuverlässigkeit aberkennen ist hier imho mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
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Bei mir hat das Amt schon viele Fehler gemacht in der WBK. Auch schon mal mit den 4mm Waffen. 4mmM20 Statt 4mmRLang in den Voreintrag gedruckt/geschrieben. Oder meine PP statt mit 7,65 Browning mit 7,65 Luger eingetragen . Wenn DIE einen Fehler machen ist das kein Problem, aber wehe wir kommen mal einen Tag zu spät zum Anmelden, nachdem man Monatelang auf den Voreintrag warten musste. Und der Verweis auf die Sachkunde ist schon richtig, aber bei einem Neuling und 4mm sehe ich da eher kein Problem. Der SB dann wohl schon, dummerweise ist er damit sogar im Recht...................... Machen die einen Fehler wird das geändert und das Dienstsiegel kommt drauf und gut is.
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Was gefehlt hatte uns auch mal..................Bahnhof Baumholder, Kompanie Panzergrenadiere soll für den Rückmarsch die SPz auf die Bahn verladen. Zug nicht da...........Wachen eingeteilt, einen Stuffz zum dabei bleiben verdonnert und der Rest des Uffzkorps mit einem Leutnant in die Bahnhofskneipe. Als stunden später der Melder kam, Bahn ist da, brachen wir auf.................der Kneipenwirt rannte uns nach und brachte ein paar Uzis die an der Garderobe hängend " vergessen " wurden............................................ein anderes mal passierte ähnliches in Frankreich...............1984 legten Kohl und Mitterand einen Kranz am Grab des unbekannten Soldaten in Verdun ab. Dazu standen deutsche und französiche Soldaten Spalier, ich war einer davon. Natürlich wurde bei dem Auslandsaufenthalt auch geübt mit den Franzosen.Nachts an einem Bauernhof untergezogen und da gepennt. Am nächsten morgen aufgesessen und weiter. Was da noch keiner wusste......einer der Soldaten hatte das G3 im Stall wo wir schliefen liegen lassen. Beim Absitzen nimmt sich jeder Soldat eins der G3 die in der Waffenhalterung stehen mit raus. Aus den Luken heraus wurde mit den Uzis aus den Kugelblenden gesichert, die G3 waren da meistens geparkt. Als wir schon unterwegs waren muss dem eingefallen sein das er das Gewehr vergessen hatte. Er schaute nach und SEIN G3 stand wieder in der Halterung. Er hatte ein andere gegriffen beim absitzen. Statt was zu sagen blieb er ruhig. Am nächsten Tag wurde hoher Besuch angekündigt und wir mussten alle Antreten. Der Militärattache in Frankreich kam zu Besuch. Der Kommandeur machte Meldung. Der wurde dann gefragt ob Mannschaft, Waffen und Gerät vollzählig wären. Nach rücksprache mit den Zugführern bejate er dies. Der Attache winkte einen Mann bei der ein G3 in der Hand hielt und es unserem Kommandeur in die Hand drückte....................der Bauer hatte es gefunden und zu den Flics gebracht. Von da ging es dann seinen weg bis zum Militärattache in Frankreich und der brachte es uns zurück....................................................der Rest der Übung war dann weniger Lustig......................................... https://www.spiegel.de/geschichte/kohl-und-mitterrand-in-verdun-a-948491.html
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Dritte Kurzwaffe - Bedürfnis Erwerb und Besitz
PetMan antwortete auf Max Musculo's Thema in Waffenrecht
Kollege hat letztens glaub die 12. KW beantragt und bekommen, der musste auch einiges beibringen und auch selber Begründen. Aber er hat die Waffe bekommen. Nur...mit ALLEN Waffen auf ALLEN Hochzeiten tanzen geht einfach nicht. Z.B. RK GK und RK KK und IPSC das schafft wohl keiner der nicht auf einem Stand wohnt.Aber die jeweiligen VM und KM kann man ableisten. BDS gibts bei uns nur die LM, die sollte man bei Bestand über Grundkontingent auch besuchen. Man muss ja nirgends Gewinnen, nur mitschiessen . Und mehr verlangt imho das Gesetz nicht. Bei " Ersatzwaffen " mag das wieder was anderes sein, da wird ein gewisses Niveau erwartet. Aber nicht bei einem "Wald- und Wiesensportschützen ". -
Dritte Kurzwaffe - Bedürfnis Erwerb und Besitz
PetMan antwortete auf Max Musculo's Thema in Waffenrecht
Die VM hat mir in 2020 schon ausgereicht für die 4. KW . Mehr Wettkämpfe gab es hier in dem Jahr nicht. Allerdings fragt der BDS LV 9 die letzten 2 Jahre ab und da hatte ich VM, KM, LM und RK .Ob NUR VM ausreicht hatte ich noch nicht . Normalerweise habe ich jedes Jahr genug Wettkämpfe um meinen Bestand Rechtfertigen zu können. Auch mit allen Waffen. Alleine in den RK kann ich 3 meiner KW einsetzen, was ich übers Jahr auch mache. Und die 18 Termine in den letzten 12 Monaten hab ich über Corona auch jedes Jahr gehabt .Da musste ich nicht mal die Schliesszeiten rausrechnen . Wenn man genug schiesst hat man imho wenig Probleme eine weitere Waffe zu begründen. Zur Not muss man mit dem Befürworter beim verband reden und was dazu schreiben. Hat man gar nix vorzuweisen gibts halt nix.Leider ist das in Deutschland so. Manche Verbände gehen da aber auch über die gesetzlichen Forderungen hinaus. Deswegen geht der Trend auch zum 2. oder 3. Verband............... -
Hier gibt es auch genug ältere Mitglieder die nicht auf dem neusten Stand sind was das Waffengesetz angeht. Da wir als Waffenbesitzer aber bei Verstössen sofort Sanktioniert werden und das im Fall der Fälle auch sofort die Zuverlässigkeit kosten kann sollte man im eigenen Interesse immer up to date sein. Ich möchte nicht Wissen wie viele "lange " Magazine aus unwissenheit nicht gemeldet wurden, um nur mal ein Beispiel zu nennen. Und wo der Normalbürger ohne legalen Waffenbesitz nur mecker bekommt ( wenn überhaupt ) kann es beim legalen Waffenbesitzer das ende des legalen Waffenbesitzes bedeuten. Letztens im Verein noch einen AR15 Schützen angesprochen, er hätte ja bestimmt das 20er Magazin das er benutzt angemeldet. Der wusste gar nix von einer Meldepflicht und den weiteren Umgang mit solchen Magazinen. Und lass dann mal das Ordnungsamt auf dem Stand auflaufen und kontrollieren( wurde hier in der Gegend bezgl Hygienevorschriften des öfteren gemacht) und schon kanns Stress geben. Und da möchte ich dann nicht als Aufsicht am Brett stehen. Und selbst wenn das Magazin gemeldet ist und durch den Schützen weiter benutzt werden kann ist es mit dem " oh, darf ich auch mal Schiessen " vorbei, weil die Ausnahme nicht für andere gilt. Das ist nur EIN Beispiel wo man sich wegen Unkenntnis von Änderungen oder Regeln nicht nur selber ein Bein stellen kann.
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@Kreppel Wenn du meinst. Du hast recht. Und ich meine Ruhe.
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Geh davon aus das ich alles hier gelesen habe und ich denke ich habe es auch verstanden ;o) Du hast geschrieben Und das stimmt allgemein so nicht und darauf habe ich geantwortet. Wann und wie oft der TE vor dem Wechesl geschossen hat wissen wir beide nicht. Und die "Unterbrechungen " werden sehr wohl bei 12/18 innerhalb 12 Monaten für den Erwerb berücksichtigt. Dann können das auch mal 16 Monate gewesen sein.
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DAS ist das einzige was der Verein bestätigen muss/kann/darf............den Rest dieses Formulares füllt man selber aus und holt sich die Unterschrift des Sportwarts oder wer da sonst unterschreiben darf. Wenn die Vereinssatzungen was anderes sagen hat man das beim Eintritt in den Verein akzeptiert. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür aber nicht. Diesen Antrag, kopien meiner Schiessnachweise und meiner WBK`s würde ich selber an den Verband schicken und auch von dort meine Antwort bekommen. Nicht über den Verein. So kenne ich das jetzt seit vielen Jahren und aus 2 Vereinen und 2 Verbänden.
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Ok, dann ist das schon mal geklärt. " Schützenverband Hamburg und Umgegend " ist ein Ableger des DSB. Denke das läuft als Landesverband. Tja.............was soll man da Schreiben. Nicht der Verein beantragt ein Bedürfnis, sondern du. Früher konnte das der Verein Ausstellen. In dieser alten, längst vergessenen Welt, Leben aber noch einige " Vereinsfürsten " und die wollen sich das nicht aus der Hand nehmen lassen. Auf dauer würde ICH in so einem Verein nicht Froh werden können.....................
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Aber sicher doch. Wenn der Gesetzgeber die Stände offiziel nicht öffnen ließ kann diese Zeit ausgeklammert werden. Zum Beispiel 4 Monate zu, dann kann man die Termine in den letzten 16 Monaten geschossen haben. Ich habe in dieser Zeit seit Corona eine KW erworben und genau das so gehandhabt. War mit dem verband gar kein Problem und mit dem Verein 2 mal nicht. Du bist mit WBK und Waffe(n) da neu hingekommen? Komische Einstellung des Vereins. Das finde ich schon bei Neulingen komisch, wenn sie alle gesetzlich geforderten Vorgaben erfüllt haben . Dann hat der Verein lediglich das Training zu Bescheinigen. Bedürfnis macht der Verband. hmm...............Du hast einen Verbandsausweiß? Normal steht da drauf welcher Verband das ist. Und was viel wichtiger ist, seit wann der Verein dich da gemeldet hat. Weil.....erst AB DANN läuft das Jahr. Nicht wann man in den Verein eingetreten ist! Wenn der Verein dich erst später beim Verband angemeldet hat( machen viele Vereine um u.U. Verbandsabgaben zu sparen ) beginnen alle Fristen bei dem Verband erst dann zu laufen. Solltest du klären. Ein Blick auf deinen Ausweiß hilft da. Hast du noch keinen würde ich das als erstes hinterfragen................Hamburg und Umgebung können fast alle größeren Verbände sein.......................
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KAUFEN kannst du die Waffe jederzeit, nur " erwerben " nicht. Dann bleibt die halt beim Händler und du holst sie dir zum Schiessen per Leihschein. Meine 1911er habe ich gekauft und mir DANN das Bedürfnis besorgt. Solange blieb die beim Händler und wenn ich damit Schiessen wollte gabs die per Leihschein für max 4 Wochen mit nach Hause. Irgendwann war der Voreintrag da und sie zog dauerhaft zu mir um. Geht schon einiges, wenn man den Aufwand nicht scheut. Aber kaufen und beim Hänlder liegen lassen geht immer.
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In welchem Verband bist du jetzt? Der Verein alleine reicht ja nicht. Das bedürfnis kommt immer vom Verband. Und du bist seit einem Jahr da Mitglied in dem Verein und bist z.Z. jede Woche da. Wo liegt deren Problem? Hatten die seit du da Mitglied bist durchgängig auf ? Bei uns wird seit Mai 2021 wieder durchgängig geschossen ( Verein im Saarland ) und ich habe zb seit dem 57 Termine incl Wettkämpfen .
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Wenn du gleich nach dem Wechsel des Vereins da ein paar Termine hast und jetzt Regelmäßig gehst sollten doch die 18 kein wirkliches problem sein. Die Schliesszeiten der Stände, die vom Gesetzgeber her kamen werden von den Verbänden ausgeklammert bei den 12 Monaten. Da könnten also auch noch Termine von vor dem 01.04.22 anerkannt werden. Oder wurde auch der verband gewechselt ? Der Verein bescheinigt nur die Termine ( eventuell halt auch im alten verein bestätigen lassen ) , das Bedürfnis bescheinigt der Verband. Und wechselt man zb vom DSB in den BDS stellt der BDS nach 4 Monaten Mitgliedschaft Bescheinigungen aus, wenn die 12 Moante in anderen Verbänden abgeleistet wurden. Incl der Schiesstermine von dort. Bei mir reichte nach wechsel auch zum BDS mein persönliches Schiessbuch für diesen Nachweis der Termine und ich bekam nach 4 Monaten das Bedürfnis für eine HA LW vom BDS.
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Das mit dem " unqualifiziert " würde ich nochmal überdenken wenn ich du wäre. Und mit " Scheiße " um sich geworfen trifft es wohl auch nicht. Wenn du Regelmäßig seit 2001 geschossen hast und das auch dokumentieren kannst, reicht das nicht für 12/18 Termine in den letzten 12 Monaten? Allgemeine Schliesszeiten der Stände werden von den verbänden wohl anerkannt. Kann dann also auch aus den letzten 16 oder 18 Monaten gewesen sein. Hast du auch den verband gewechselt oder nur den verein ? Vielleicht bestätigt der alte Verband deine Schiessen und dem enuen reicht das. Muss man dort hinterfragen. Wenn " Regelmäßig schiessen " alle 6 monate mal ist reicht es natürlich nicht. An den 12/18 kommt man bei Neuerwerb auf Grün so gut wie nicht vorbei. Und 18 mal in einem Monat reicht da nicht. Das muss schon über ein Jahr verteilt sein.
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Es ist immer wieder erschreckend wie sich manche "Sportschützen " mit der Gesetzeslage auskennen. Das wird noch so manchem sauer Aufstoßen. Aussagen wie" das gilt nur für neue " oder " ich hab schon Waffen gehabt da bist du noch mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen " habe ich schon des öfteren gehört. Aber auch schon das gerenne und gejammere gesehen wenn das Amt sich erdreistet mal eine Bescheinigung zu verlangen. Und einmal im Jahr mit den Waffen mal an der KM oder wenigstens bei der Vereinsmeisterschaft anzutreten brauchen die ja nicht. Für manche gelten die Vorgaben von heute ja nicht, weil sie sind ja " von gestern" . Mein Mitleid hält sich dann in Grenzen, zumal bei den " Kollegen " die man schon mehrfach auf verschiedene " Pflichten " hingewiesen hat .
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Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
PetMan antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
bei der 2/6er Regel die imho einfachste. Z.B. vom 15. eines Monats bis zum 15. des Folgemonates -
Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
PetMan antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
2/6 und wie das zu sehen ist wurde hier im Board schon in epischer Breite diskutiert. Die Masse sieht es so wie du und ich, einige anders. Die meisten Behörden sehen das so wie du und ich, andere wieder anders. Irgendwann ist es des Diskutierens zuviel . Zumal ja hier meist keiner weiß, zu welcher "Glaubensfraktion " die eigene Behörde zählt..........sonst würden die TE ja nicht fragen. Und dann kommt noch on top die Formulierung " dürfen i.d.R. nicht mehr als 2....." obendrauf. Das sieht auch die eine oder andere Bhörde anders als andere. Auch ob ein Verkauf einer Waffe Ausirkung auf den Erwerb einer neuen hat. Kann man alles mit der eigenen Behörde im Vorfeld absprechen, manchmal gehts, manchmal nicht. Ein Recht auf solche Regelungen hat man allerdings nicht -
Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
PetMan antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
mein letzter Erwerb war am 24.01.2022 . Die beiden davor waren 12.10.2021 und 06.07.2021. Laut meinem Verständnis hätte ich am 07.01.2022 wieder erwerben dürfen, ich war also 2 wochen zu spät. mea culpa.............und ich hätte ab dem 13.04.2022 wieder eine kaufen dürfen ( warum hab ich das nicht?????) Meine Rechnung wurde mir auf Nachfrage vom SB genau so bestätigt. Mag aber andere SB geben die das anders sehen würden. -
Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
PetMan antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Das Kann auch passieren wenn sich die Vertreter der Länder zum Thema Waffenrecht treffen. Und das tun die Regelmässig. Wenn da einer ein , aus seiner Sicht , Problem anspricht und jemand aus einem anderen Bundesland anmerkt das das bei ihnen so und so gehandhabt wird ist sowas auch schnell mal in der ganzen Republik auf einmal so. Und die Gerichte sprechen dann von " gelebter Rechtspraxis " oder so ähnlich und ruckzug gibts auch Urteile die das Gutheißen. Geht soweit das der Gesetzgeber dadurch wieder reagieren muss, siehe HA für Jäger und das Bedürfnis dafür................................ -
Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
PetMan antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
und genau das ist vom gesetz nicht gedeckt. Die Erlaubnis wird " unbefristet " erstellt , also weder in ihrer Gültigkeitsdauer und früher auch nicht in der Menge . Aber selbst für die jetzt gültigen 10 Waffen auf gelb braucht es 2 WBK, weil da einfach nur 8 draufgehen. Und dann wenn eine voll ist einen Neuantrag zu verlangen ist nicht vom Gesetz gedeckt. Das zauberwort im § 14 lautet da " unbefristet " Das ist eine sehr kreative Auslegung, die dazu führen kann das man in 6 Monaten und einem Tag 4 Waffen kaufen kann. Kann auf der einen Seite ein Vorteil sein, auf der anderen aber auch ein nachteil. Und im Gesetz lese ich das auch nocht so heraus. Da bin ich ganz bei dir. Wobei auch da im Gesetz steht " in der Regel ", also da hat ein SB einen gewissen Handlungsspielraum. Ob er den nutzt mag auch von seinem gegenüber abhängen. ich denke Colt S. bräuchte sowas seinen SB nicht mal zu fragen............ -
Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
PetMan antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Das hat meine Behörde 2011 auch mal versucht. Meine gelbe war voll und ich hatte damit eine Waffe erworben und begehrte Eintragung. Meine S ´bine wollte damals von mir einen kompletten neuen Antrag für eine gelbe WBK haben, incl Bedürfnisbescheinigung und den vollen Preis für eine neue WBK. Im Nachbarkreis war das damals alles kein Problem, die stellten einfach eine neue WBK aus und verlangten 12,78 Euro dafür. ich sollte was um die 65 Euro bezahlen plus die Gebühren des neuen Bedürfnisantrages. Hab ich so nicht akzeptieren wollen. Das dauerte aber dann Monate und eine Dienst- und eine Fachaufsichtsbeschwerde lang bis das geklärt war. Ich habe heute noch ein Schreiben meines Dienststellenleiters der Waffenbehörde hier liegen, wo er mir zu diesem Fall schrieb, das der Kreis eine andere Rechtsauffassung vertritt als das Innenministerium ( hier Fachaufsichtsbehörde ) . Seit der Zeit ist das im Saarland aber nun geregelt und es werden überall Folgedokumente ausgestellt. Die sicht meiner Waffenbehörde teilten damals noch 2 andere hier im Bundesland. Aber durch den " Meinungsaustausch " mit dem IM war das erledigt, da deren Meinung dann gegen die des IM getauscht wurde........................ Was ich seit der Zeit auch weiß ist, das es hier eine Behördenübergreifende sogenannte " AG Waffenrecht " gibt, wo sich die SB der Waffenbehörden im Saarland regelmässig " austauschen " . Wenn bei einer Behörde was " funktioniert " und die das da Vortragen ist das Ruck Zuck auch in den anderen Kreisen Usus.........Also immer auf das "Recht bestehen" auch wenns mal wehtut. Allerdings unter wahrung des Umgangstones und des Gesetzes .Das ich bei meiner Behörde nichts mehr geschenkt bekomme ist mir auch klar. Aber der Leiter meiner Waffenbehörde arbeitet jetzt woanders. Der hat jetzt hunderte Leute " unter sich " .....als " Chef " eines örtlichen Friedhofs............... -
Stimmt. Das sahen sie als Grund dein bedürfnis zu hinterfragen. Seltsam, aber so sehe ich das. Das wird dir hier keiner sagen können. Wenn aber sonst bei keinem anderen Schützen sowas versucht wurde gibt mir das zu denken. Das habe ich hier mehrfach angemerkt, das das nicht sein kann. Und vor allem nicht das ein Gericht da mitgeht.Hier wurde eindeutig NICHT Recht gesprochen, sondern hier steht Gesinnung dahinter. Auch vom gericht. Auch das ist " gängige Praxis " . Das hat schon so manches Gericht gemacht. Oder die Verwaltungsvorschrift auf der einen Seite als Begründung hergenommen, auf der anderen Seite in der Verwaltungsvorschrift entlastendes ignoriert. " Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ". Also sollte man tunlichst vermeiden vor Gericht erscheinen zu müssen.................................
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Die haben dir keinen Vorwurf eines Amoklaufes gemacht. Die haben den Amoklauf von Lörrach als Beispiel des "nichthinterfragens von Bedürfnissen " genommen. Diese Dame hatte kein Bedürfnis mehr, was von der zuständigen Behörde nicht geprüft wurde. Dieser Vorfall ist eine Begründung warum sie bei dir eine Bedürfnisprüfung angefangen haben. Bei einem Amoklauf ist es irrelevant ob man " nur " die 5 Kontingentswaffen oder über 80 Waffen hat.
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Du kannst davon ausgehen das man bei UNS die Messlatte sehr hoch ansetzt was das Waffengesetz angeht. Wären wir so kreativ wie mancher Richter hätte keiner von uns noch Waffen.......................